Polizei und Justiz in Bund und Ländern überlegen Abwehrmaßnahmen gegen privat genutzte Drohnen

Eine fliegende Drohne
Die Drohnen sollen die Arbeit der Polizei erleichtern

Auch die Staatssekretäre aus den Justizressorts deutscher Bundesländer stellen Überlegungen zur Abwehr kleiner Drohnen an. Das berichtet das Magazin Airliners auf seiner Webseite. Demnach planen die BeamtInnen, das Thema im Mai auf einer Konferenz in Bremen zu behandeln. Zur Vorbereitung wurde eine Länderumfrage gestartet, um den Bedarf nach neuen Regelungen zur Kontrolle oder Abwehr von Drohnen auszuloten. Interessierte Bundesländer können darin auch ihre Erfahrungen mitteilen.

Zuerst hatten sich die Innenminister der Länder mit „Möglichkeiten zur Abwehr von Unmanned Aerial Vehicles“ befasst. Im April vergangenen Jahres hatte die bundesweite Innenministerkonferenz (IMK) hierzu im Unterausschuss „Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung“ eine Bund-Länder-Projektgruppe eingerichtet. Sie soll unter anderem Handlungsempfehlungen erarbeiten, ein Abschlussbericht ist für das Frühjahr angekündigt.

Austausch mit französischen Behörden

Die allgemeine polizeiliche und justizielle Verfolgung von Straftaten ist in Deutschland zunächst Ländersache. Allerdings werden Drohnen in anderen Ländern immer mehr auch als staatliches Sicherheitsrisiko angesehen. In Frankreich flogen kleine Drohnen bereits dutzendfach über Atomkraftwerke, angeblich hat die Polizei keine Spur zu den UrheberInnen. Gestern sind nach Medienberichten erneut mindestens fünf Drohnen über „bekannte Orte im Zentrum“ von Paris aufgetaucht.

Derart „ungenehmigte Drohnenüberflüge von Kernkraftwerken oder anderen kerntechnischen Anlagen“ sind laut Bundesregierung noch nicht vorgekommen. In Deutschland (und vermutlich auch in Frankreich) sind rund um die Anlagen Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet, Flüge mit bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen sind dort also komplett untersagt.

Die Vorkommnisse in Frankreich sind mehrfach in der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen thematisiert worden. Eine abschließende Bewertung war bis Dezember allerdings nicht erfolgt. In Deutschland wird aber geprüft, auf welche Weise Drohnen bzw. eine von ihnen transportierte explosive Nutzlast die Sicherheit von Kernkraftwerken überhaupt gefährden könnten (die sogenannten „Lastannahmen“). Diese Prüfung erstreckt sich auch auf „andere einschlägige kerntechnische Anlagen“.

Unbeliebt: Drohnen gegen die „Frau Bundeskanzlerin“

Bislang waren derartige Suchbewegungen lediglich vom Bundeskriminalamt (BKA) bekannt. Außer in der Bund-Länder-Projektgruppe ist das BKA auch selbst mit der Untersuchung einer „potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen“ befasst. Hintergrund waren Aktionen wie bei der Wahlkampfabschlussveranstaltung der CDU in Dresden 2013, als AktivistInnen eine Hobby-Drohne „im unmittelbaren Nahbereich von Frau Bundeskanzlerin Merkel und Herrn Minister de Maizière“ flogen und landeten. Beim BKA steht der Personenschutz im Vordergrund.

Das BKA ist aber auch international in der Angelegenheit aktiv. Laut dem Bundesinnenministerium hat die Wiesbadener Behörde das Phänomen im „European Network for the Protection of Public Figures“ thematisiert. Dort organisieren sich jene europäischen Behörden, die mit Personen- und Objektschutz befasst sind.

Laut der Auskunft des BMI werde zunächst der „Sachstand zu möglichen Gefährdungsszenarien“ erhoben. Das BKA nimmt aber auch eine Marktsichtung zur verfügbaren Drohnen-Technologie vor. Dabei stehen auch Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“ im Fokus. Viel ist über die konkreten Anstrengungen des BKA nicht bekannt. Jedoch haben sich die Bundeskriminalisten mit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zu Verfahren des „Jamming“, also des Störens von Funkverbindungen, ausgetauscht.

Drohnen-Abwehr boomt

Angeblich hatte es 2011 in den USA tatsächlich einen versuchten Anschlag aus der Luft gegeben, allerdings mit einem Modellflugzeug. Der mutmaßliche Urheber wurde verhaftet. Inzwischen hat sich eine kleine Industrie zur Abwehr kleiner Drohnen entwickelt. Eine Firma aus Nordhessen bietet Bewegungsmelder an, die Drohnen angeblich von Vögeln unterscheiden. Ein französischer Anbieter zeigte unlängst eine Drohne, die mit einem großen Netz behängt ist und damit andere Drohnen einfangen kann.

Nachdem eine Drohne des populären Herstellers DJI über das Weiße Haus geflogen war, will die Firma die Gegend um das Kapitol genauso wie Flughäfen weiträumig als „No Fly“-Zone auf der Firmware programmieren. Für bereits verkaufte Drohnen ist das Einspielen der Software allerdings freiwillig. Zunächst hat DJI das Firmware-Update allerdings wegen technischer Probleme wieder zurückgerufen.

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4 Ergänzungen

    1. Verbote werden nichts erreichen.
      Mord ist ja auch verboten, was die Menschen sich dennoch
      nicht davon abhält sich gegenseitig Kugeln in den Kopf zu jagen.

      Eine Drohne ist die einfachste und sicherste „Lösung“,
      um eine anonymen Angriff auf Ziele zu fliegen.
      Die USA machen es täglich und habe bereits ganze
      Generationen ausgelöscht.
      Was übrigens mit der Grund für den „Terror“
      der arabischen Mitbürger ist.

      Gesetzte werden die Bedrohung nicht in den Griff bekommen.
      Es muss allgemein um-gedacht werden.
      Die Westlichen haben nicht den Papst in der Tasche und das Recht
      allen anderen zu „zeigen“ wo es politisch lang geht.
      Die AMIS sind neoliberale Idioten, und wir folgen dieser
      Ideologie, obwohl sie die Gesellschaft zerstört (hat).
      Ein miteinander scheint nicht gewünscht zu sein.

      Die Drohnendebatte ist nur ein Mosaikstein im Spiel des Machterhalts.

  1. Die AKW sind doch so sicher, da kann sogar ein Jumbo drauf stürzen- warum haben die also Angst vor so kleinen Drohnen?
    Etwa weil man da Geigerzähler dran hängen kann und dann die Öffentlichkeit darauf aufmerksam würde, dass die 16000 Haarrisse im Druckbehälter sich auch schon außen bemerkbar machen?

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