Oettinger will „virtuelles und digitales Sachenrecht, das auch für Daten gilt“

Auf einer Podiumsdiskussion anlässlich der Hannover Messe, über die heise online berichtete, brach Günther Oettinger eine Lanze für seine Vorstellung eines einheitlichen europäischen digitalen Binnenmarktes:

Der erste Schritt dazu sei, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die klärt, wem Daten gehören. „Wir brauchen ein virtuelles und digitales Sachenrecht, das auch für Daten gilt“, so Oettinger. Eine klarer rechtlicher Rahmen gelte dann auch für die USA in Europa.

Ob die Mitdiskutierenden oder sonst irgendjemand einschließlich ihm selbst verstanden hat, was genau er damit meint und wie diese Idee umzusetzen ist, bleibt vorerst offen.

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9 Ergänzungen

  1. Virtuelle Delinquenten benutzen virtuelle Netze um virtuelle Straftaten zu begehen. Daher braucht es ein virtuelles Recht, um virtuelle Strafen zu verhängen. Folglich braucht die Republik einen virtuellen Gesetzgeber, nebst virtueller Justiz. Wenn virtuelle Geldstrafen nicht ausreichen, müssen noch virtuelle Strafanstalten gebaut werden. Saugut! Das generiert dann auch noch virtuelles Wachstum.

    Versuch einer Recherche: jage „digitales Sachenrecht“ durch die Suchmaschinen der Welt und man findet Oettinger. Schließt man den Dauergrinser bei der Suche aus, findet man nix. Was will uns das sagen?

    Oettingers virtuelle neuronale tics haben wiedermal vor Mikrofonen zugeschlagen!
    Armer Kerl, was mal aus dem noch wird?

    #Mit Vorratsdatenspeicherung wär ihm das nicht passiert!

  2. Sachenrecht klingt nach der weit verbreiteten Vorstellung von (machen) Politikern, dass man Daten wie Sachen „stehlen“ kann. Sachenrecht in Bezug auf Digitales ist aber auch schon ein Widerspruch in sich, da man „Sache“ im allgemeinen als körperlichen Gegenstand definiert, also etwas was in Form von Materie im Raum abgrenzbar ist.

  3. Hm, ob die derbe Kritik nicht etwas vorschnell ist?

    Klar, der Begriff Sachenrecht ist dekbar ungünstig, da er sich eben gerade nur auf körperliche Dinge bezieht und Daten gerade solche nicht sind. Aber wenn man nun die missverständliche Bezeichnung außen vor lässt und das betrachtet, was eigentlich gemeit ist, klingt es gar nicht so schräg.
    Das Sachenrecht regelt die Zuordnung von „etwas“ (also zB das Recht zu bestimmen was mit „etwas“ passiert, oder auch einen wirtschaftlichen Vorteil aus/mit „etwas“ zu erzielen) zu Personen.

    Und ich denke eine umfassende Regelung, wer eigentlich eine „Verfügungsgewalt“ über Daten (also zB wo werde sie gespeichert, wie lange, wofür ausgelesen, wie auswertbar gemacht) und wer aus Ihen einen wirtschaftlichen Vorteil ziehen darf, schadet nicht, ich sehe sie auch nicht in unseren Daten“schutz“gesetzen verwirklicht.
    Und die Thematik ist ja auch keine Thematik, die an Wichtigkeit verliert – ganz im Gegenteil.
    Und ganz spotan fallen mir zB die Daten ein, die wir im BEreich smart grid oder auch der „intelligenten/vernetzten Häuser“ bekommen. Da fände ich eine entsprechende Regelung eigentlich ganz sinnvoll

    (Ok, dass ich mal Oettinger verteidige, hätte ich jetzt auch nicht gedacht…)

  4. Muss meinem Vorredner Recht geben, was nur stört ist das Leute die Null Ahnung haben (von Englisch Kenntnissen rede ich mal nicht) von der Materie, die Entscheidungen treffen -.-

  5. Im Sachenrecht des BGB werden im Wesentlichen Eigentumsfragen geregelt. Der Eigentumsbegriff des deutschen Rechts ist nur auf Sachen anwendbar.

    ich denke, der Hintergrund dieses Vorstoßes ist, dem Bullshit vom „geistigen Eigentum“ eine rechtliche Form zu geben, weil die bisherige Rechtslage ( eine mp3 ist keine Sache, also zieht der Eigentumsbegriff nicht, man hantiert also mit Rechten an immateriellen Gütern ) für eher schlichte Geister mit unterkomplexen Denkstrukturen nicht nachvollziehbar ist. Die brauchen, was, was man anfassen kann.

    In einer Idealen Welt würde man die Chance ergreifen, mit diesem Trick die Rechtslage zu vereinfachen und für Verbraucher nachvollziehbar zu machen. In der EU müssen wir davon ausgehen, daß die content-Industrie den Gesetzentwurf schreibt.

  6. Er will, dass jedes Verletzen der Privatsphäre künftig mit einem Einbruchdiebstahl gleichgesetzt wird, sowie jeder folgende Personendatenhandel mit Hehlerei und jedes darauf basierende Geschäftsmodell mit organisierter (Banden-)Kriminalität. :D

    1. Also wenn ich über die Beziehungen und Verstrickungen eines ehemaligen Ministerpräsidenten zur italienischen Mafia im süddeutschen Raum recherchiere, wem gehören dann die Daten?

  7. Wie Pinto schon geschrieben hat, befasst sich das Sachenrecht des BGB vor allem mit dem Eigentum. Ein „Dateneigentum“ gibt es bisher nicht, jedenfalls nicht unabhängig vom Eigentum am Speichermedium. Es sind dementsprechend auch nicht mehr „meine“ Daten, sobald ich sie auf irgendeinen fremden Server verlagert habe. Die Regelung eines Dateneigentums kann daher durchaus Sinn machen.
    Das Urheberrecht hat hiermit nichts zu tun, da sich das auf den geistigen Inhalt der Information bezieht, so wie ich auch das Eigentum an einem Papierbuch haben kann, aber keine Urheberrechte am Text habe. Es scheint mir deshalb zu früh, jetzt schon aus der bloßen Ankündigung der Regelungsbedürftigkeit auf Ungemach zu schließen.

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