Neues Meldegesetz schiebt Adresshandel einen Riegel vor

Proteste gegen einen Entwurf für das Meldegesetz im September 2012 (Foto: Ruben Neugebauer/ Campact)

Seit dem 1. November gilt bundesweit ein neues Meldegesetz, welches veränderte Regelungen für die Ummeldung bei Umzug und für den Schutz von Adressdaten vor kommerzieller Nutzung festlegt.

Nach dem neuen Gesetz müssen Mieter*innen nun bei Umzug den Meldebehörden ihre neue Anschrift innerhalb von zwei Wochen mitteilen und eine schriftliche Bestätigung des Vermieters vorlegen. Wenn dies nicht geschieht, droht ein Bußgeld. In Städten mit chronisch überlasteten Bürgerämtern wie Berlin, wo freie Termine frühestens in drei Monaten verfügbar sind, ist das wohl nicht in der Praxis umsetzbar.

Außerdem gibt es seit diesem Monat veränderte Regeln für die Auskünfte aus Melderegistern. Es bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen, damit die Meldebehörden deren Adressdaten für Werbezwecke und Adresshandel weitergeben dürfen. Bislang musste der Weitergabe explizit widersprochen werden. Ab sofort sind die Auskünfte auch an einen, im vorne herein abgefragten, Zweck gebunden, dürfen also nicht für andere Belange verwendet werden. Die Ermittlungsbehörden haben weiterhin uneingeschränkten Zugriff auf die Meldedaten. Neu ist, dass es eine zentrale Online-Datenbank mit den Meldedaten aus allen Bundesländern gibt.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix kritisiert, dass es neuerdings keine Widerspruchsmöglichkeit mehr gegen die Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte über das Internet gibt. Gegenüber dem RBB sagte er, dass zwar der Adresshandel eingedämmt sei, aber Parteien weiterhin Zugriff auf Meldedaten zu Wahlkampfzwecken hätten. Im Gegensatz zum alten Meldegesetz könnten nun Politiker*innen die Geburts- und Ehedaten von Bürger*innen aus ihrem Wahlkreis ohne deren Einwilligung erfragen, um ihnen zu gratulieren.

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14 Ergänzungen

  1. wieso reitet man darauf so rum ständig zu wissen wer wo geboren wurde und wo er derzeit lebt?
    Steuern zieht man vom Gehalt ab, das sehe ich gar nicht auf meinem Konto.
    Wozu also diese Drohkulisse?

    1. Woher soll denn dann deine Stadt/Gemeinde wissen wie viele Schulen sie bauen soll? nur mal so als Beispiel…

  2. Das ist ein bewährtes Kontrollmittel welches im 3. Reich eingeführt wurde, genau wie die Kirchensteuer.
    Und beides pflegt man und baut es aus. Alles nur zum besten der Bürger.

    1. Seh ich auch so. Der bußgeldbewehrte Meldewahnsinn gehört bitteschön in dieser Form auf den Kehricht der Geschichte. Wird er verschärft, so zeigt das m.E. ein überholtes, obrigkeitsstaatliches Verständnis des Verhältnisses zwischen Staat und Individuen. (Er ist bitteschön auch nicht durch Bespitzelung zu ersetzen.) Wird dann auch noch versucht, Adresshandel mit den erzwungenen Daten zu betreiben (wie im vorigen Entwurf mal ausgetestet), dann zeigt sich auch genau, warum man denen nicht mal mit Registerdaten trauen darf. Schade, aber mehr Kontrolle bedeutet verspieltes Vertrauen und Bürgerpflichten sind keine, wenn sie missbraucht werden. Datenstaat … und das mit der guten Planung ist eine Nebelkerze. Tun sie ja doch nicht.

  3. Die Frage ist doch, ob kommerzielle Unternehmen wie GEZ & Co. weiterhin uneingeschränkten Zugriff auf diese Daten haben.
    Ich glaube die Strafzahlungen und Fristen wurden auch so extrem verschärft, weil sich zunehmend mehr Menschen nicht anmelden/ummelden um damit erfolgreich den Rundfunkbeitrag einzusparen.
    Nach dem Motto: „Wo kein Haushalt, da keine Abgabe fällig“ kann man (bei Schuldenfreiheit) die GEZ-Briefe mit „unbekannt verzogen“ zurückschicken und dann geht die GEZ davon aus, daß da der „Kunde“ nicht mehr wohnt. Dann muss der „Service“ auf Ummeldung warten um neue Forderungen stellen zu können. In dieser „Warteschleife“ befinden sich immer mehr zufriedene (nichtzahlende) Kunden (welche nach GEZ-Datenbestand keinen Haushalt mehr besitzen).
    Das soll wohl diese Gesetzesänderung verhindern. (viel Spass!)

    1. > kommerzielle Unternehmen wie GEZ & Co.
      Vorsicht vor solchen falschen Sätzen. Die Folgeorganisation von „GEZ“ ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln. Der „Beitragsservice“ ist eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Durch den Behördenstatus ist der Beitragsservice berechtigt selbst Gebührenbescheide zu erlassen (keine Rechnungen, wie man sie von Unternehmen kennt). Das berechtigt den „Beitragsservice“ auch Vollstreckungsmaßnahmen ohne weitere Mitwirkung eines Gerichts einzuleiten. D.h. es kommt kein gelber Brief vom Amtsgericht, sondern sofort ein unauffälliger Brief vom Gerichtsvollzieher.
      Wer also glaubt, man könne sich durch ignorieren der Briefe des „Beitragsservice“ der Zahlung entziehen, der begeht eine ziemlich teure Fehleinschätzung.

      Beispiel: Grundlage des Gebührenbescheids ist ein Haushalt an der Meldeadresse. Lebt man ständig im Ausland und hat aber noch eine deutsche Meldeadresse, so wird man für diesen deutschen „Wohnsitz“ beitragspflichtig, auch wenn es ein leer stehendes Haus ist. Es ist also besser, man ist an einer Adresse gemeldet, wo man Teil eines Haushalts ist, der seine Gebühren bezahlt.

      1. Zitat: „Die Folgeorganisation von GEZ ist der Beitragsservice… ist eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze“
        Vorsicht mich solch Falschen Aussagen: Der Beitragservice ist nur das INKASSOUNTERNEHMEN der Landesrundfunkanstalten und bezeichnet sich selbst als „NICHT RECHTSFÄHIG“.

        Zitat: „Wer also glaubt, man könne sich durch ignorieren der Briefe des Beitragsservice der Zahlung entziehen, der begeht eine ziemlich teure Fehleinschätzung. “
        Ich habe nie behauptet, daß das Ignorieren der Briefe vor der GEZ schützt.
        Der Trick ist folgender:
        1. Alle bisherigen GEZ-Schulden bezahlen.
        2. Dann den „Service“ glauben zu lassen, daß man da nicht mehr wohnt (alle weitern GEZ-Briefe ungeöffnet mit Aufschrift „unbekannt verzogen“ zurückschicken!).
        Dadurch hat man (nach GEZ-Daten) keinen Wohnsitz/Haushalt mehr und damit entfällt für sie die Grundlage zur Einforderung der Haushaltsabgabe.

        PS: Ich habe noch NIE einen Cent/Pfennig für GEZ&Co ausgegeben und bekomme auch seit Jahren keine Post mehr von dem Verein. Ich kenne auch keinen einzigen Anwalt der GEZ zahlt.
        Aber wer das gern macht, soll das weiterhin tun.
        LG

  4. Können wir das kontrollieren? Antwort NEIN, schon garnicht im Zeitalter der Totalüberwachung. Daher st das als Propaganda und Desinformation zu bewerten

  5. Der Autor schreibt: „Es bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen, damit die Meldebehörden deren Adressdaten für Werbezwecke und Adresshandel weitergeben dürfen.“ Das Problem ist aber, dass nach § 44 Abs. 3 BMG diese Einwlligung nicht nur gegenüber der Meldebehörde, sondern auch gegenüber der werbungtreibenden Person oder Stelle erteilt werden darf. Wenn also z.B. ein Adressenhändler behauptet, ihm liege die Zustimmung des betroffenen Einwohners zur Abfrage seiner Meldedaten vor, dann reicht das ebenfalls aus, um die begehrte Auskunft zu erhalten. Die Meldebehörde ist zwar gehalten, „stichprobenhaft“ zu überpüfen, ob die Einwilligung des Einwohners tatsächlich vorliegt; doch angesichts der dünnen Personaldecke der meisten Meldebehörden werden solche Stichprobenkontolle nur sehr selten stattfinden. Das heißt im Ergebnis: Werbetreibende und Adressenhändler kommen jetzt leichter an de Daten der Bürger als vor dem 1. November, denn nach dem alten Recht reichte ein Widerspruch gegenüber der Meldebehörde aus, um die Datenweitergabe an diese Zielgruppe zu verhindern.

    Außerdem ist mit dem BMG die früher bestehende Möglichkeit entfallen, automatisiert erteilten Melderegisterauskünften über das Internet zu widersprechen. Auskunftssuchende können also an der Meldebehörde vorbei auf die Meldedaten der Bürger zugreifen. Von dieser Möglichkeit können sowohl Unternehmen als auch private Einzelpersonen Gebrauch machen, ohne dass sich der betroffene Bürger dagegen wehren kann. Er hat nicht einmal das Recht zu erfahren, wer seine Daten abgerufen hat, obwohl diese Informationen protokolliert und für ein Jahr gespeichert werden.

    Die Behauptung, mit dem Bundesmeldegesetz werde der Datenschutz im Melderecht gegenüber den bislang geltenden Vorschriften gestärkt, ist pure Volksverdummung. Das Gegenteil ist richtig!

  6. Im § 2 BMG sind die „Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden“ geregelt. In § 2 Abs. 4 Satz 2 BMG
    ist verankert, dass Daten nicht meldepflichtiger Personen nur dann erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, wenn von diesen eine Einwilliung nach den jeweiligen Landesdatenschutzgesetzen vorliegt.

    Hierzu ist festzustellen:
    1. Wohnungsgeber i.S.d. BMG sind oft keine meldepflichtigen Personen.
    2. Wohnungsgeber haben i.d.R. einer derartige Einwilligung nicht abgegeben.
    3. Wohnungsgeber, seien sie vermietende Eigentümer oder seien sie untervermietende Hauptmieter, sind oft Privatpersonen und somit Bürger mit Grundrechten.

    Datenschutz ist ein Grundtrecht. Datenschutz erstreckt sich nicht nur auf die Belange meldepflichtiger Personen.

    Der Datenschutz der Wohnungsgeber als nicht meldepflichtige Personen wird trotz der eindeutigen, datenschutzrechtlichen Regelungen in § 2 BMG in der weiteren Folge des Gesetzestextes des BMG ad absurdum geführt. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auf § 3 Abs. 2 Ziff. 10, § 19 und § 54 Abs. 1 Ziff. 3 BMG.

  7. Eine wahre Geschichte:
    Ich sollte mich im Oktober ummelden. Ich wusste ich kann der Weitergabe der Daten widersprechen. Also informierte ich mich online und druckte eine Flyer aus, den ich vorsorglich mit aufs Amt nahm.
    Es begab sich, dass ich nach kurzer Wartezeit, ich hatte einen Termin gebucht, in das Zimmer durfte und einem freundlichen Beamten gegenüber saß. Ich bekam ein Formblatt. Beim Ausfüllen fiel mir auf, dass nirgends auf diesem Formblatt vorgesehen war der Weitergabe zu widersprechen (Alarmglocke Nr. 1!). Ich fragte nach.
    Erst jetzt bekam ich ein weiteres, separates (Alarmglocke Nr.2!) Formblatt auf dem ich den Widerspruch niederlegen konnte. Das tat ich.
    Ein paar Tage später im Briefkasten: 1 Brief von der GEZ (oder wie sie sich jetzt schimpfen) und 1 Brief von der katholischen Gemeinde.
    HALLO?!!einself! Ist das zweite, erst auf Nachfrage angebotene, Formular gleich in den Schredder gewandert!?
    Nebenbei: Wenn ich 20€ locker gehabt hätte, hätte ich mich auf dem Amt auch gleich als konfessionslos gemeldet – und dann erhalte ich Spam von der Kirche, anstatt dass Sie das Geld benutzen und einem Flüchtling eine heiße Suppe servieren – ganz im christlichen Sinne.

    Leider habe ich die Briefe nicht aufbewahrt, ich habe sie wütend in den Müll gepfeffert. Heute würde ich gerne rechtlich dagegen vorgehen.
    Leute: Wenn ihr euch ummeldet, nehmt euer smartphone und fotographiert eure Anträge ab. Bitte macht es nicht wie ich, dagegen vorzugehen muss Priorität haben!

    Sowas geht mal gar nicht! Ich denke da an Neonazis, die aussteigen wollen und an Parteien verpetzt werden und Leute, die ihrer religiösen Gemeinde entfliehen wollen (stellt euch mal vor, ich hätte abgetrieben, wäre in meiner alten Gemeinde geächtet worden und hätte ein psychisches Trauma erlitten – was hätte dieser Brief angerichtet?)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.