Neues Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten mit Mexiko wird ohne Parlamentsbeschluss verhandelt

Mexikanische Sicherheitsbehörden sind bekanntlich nicht zimperlich. Nun will die Regierung auch die Datenbanken erweitern.
Mexikanische Sicherheitsbehörden sind bekanntlich nicht zimperlich. Nun will die Regierung auch die Datenbanken erweitern.

Im Eiltempo will die EU-Kommission noch diesen Monat die Verhandlungen über Passagierdatenabkommen mit Mexiko beginnen. Dies geht aus einem Dokument hervor, das der Rat der Europäischen Union am Freitag an die Mitgliedstaaten verteilt. Demnach hat die Kommission bereits vor drei Wochen einen entsprechenden Vorschlag zur Aufnahme der Verhandlungen zirkuliert. Das Dokument ist allerdings als VS-Vertraulich eingestuft, über den Inhalt drang bisher nichts nach außen. Während die EU-Abgeordneten also keinen Einblick bekommen, haben die zuständigen ReferentInnen der Mitgliedstaaten bereits darüber diskutiert.

Nach Vorbild der USA und Australien fordert auch die Regierung in Mexiko ein Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten. Mexiko hat im Jahr 2012 ein PNR-Gesetz verabschiedet. Vor jedem Flug über mexikanisches Staatsgebiet sollen die Fluglinien umfangreiche Daten über die Passagiere an die zuständigen Grenzbehörden übermitteln. Mehrmals hatte die mexikanische Regierung bereits Deadlines verhängt und hohe Strafzahlungen im Falle der Nichtübermittlung angedroht. Die Strafen sollen laut der Bundesregierung zwischen 3.500 und 5.200 Euro pro Passagier betragen, hinzu kommt eine Pauschale von 9.700 und 14.500 Euro pro Flugzeug. Andere Schätzungen gehen von von Gebühren in Höhe von 30.000 US-Dollar pro Flug aus.

Auswärtiges Amt half bei Verhandlungen mit Mexiko

Bislang werden von den meisten europäischen Fluggesellschaften lediglich sogenannte „Advanced Passenger Informations“ (API) weitergegeben. Die nun geforderten „Passenger Name Records“ (PNR) enthalten bis zu 60 verschiedene Einzelinformationen aus dem Buchungsvorgang. Hierzu gehören Informationen über den Flug und gebuchte Zusatzleistungen, das Reisebüro, IP-Adressen, Mailadressen oder Telefonnummern. Gespeichert wird auch, wenn Mitreisende bei Zwischenstopps im gleichen Hotelzimmer übernachten.

Der EU-Kommissar für Inneres und Migration hatte im März angekündigt, die EU-Kommission mit dem Abfassen von Verhandlungsempfehlungen zu beauftragen. Daraufhin – und nach einer Intervention des Auswärtigen Amtes – verlängerte Mexiko die Deadline auf den 1. Juli 2015. Dieser Termin ist nun offenbar ernst gemeint. Das ist auch der Grund dafür, weshalb die EU-Kommission noch diesen Monat Verhandlungen über das PNR-Abkommen beginnen will.

Um die Verhandlungen zwischen der EU und Mexiko zu beginnen, muss der Ministerrat die Kommission mit einem Verhandlungsmandat beauftragen. Erst nach Abschluss der Verhandlungen wird das Europäische Parlament um Zustimmung gefragt. Allerdings muss in einigen Mitgliedstaaten das nationale Parlament auch für ein solches Verhandlungsmandat gefragt werden. Nach derzeitigem Stand ist ein solches Verfahren aber in keinem Mitgliedstaat vorgesehen.

Am 23. Juni tagt der Rat für Außenbeziehungen. Dies wäre der letztmögliche Termin, um die Aufnahme der Verhandlungen vor dieser Deadline zu beschließen und die mexikanische Regierung dadurch milde zu stimmen. Am Freitag reist die mexikanische Regierung zum Gipfeltreffen mit der Europäischen Union nach Brüssel. Auch dort soll das Thema besprochen werden.

Welche Rechtsgrundlage steht im Entwurf?

Allerdings ist gar nicht klar auf welcher Rechtsgrundlage ein solches Abkommen überhaupt zustande kommen soll. Denn das EU-Parlament hat erklärt, vor einer Zustimmung das Urteil des Europäischen Gerichtshofes über ein ähnliches Abkommen mit Kanada abwarten zu wollen. Auch ist geplant, ein Rahmenabkommen für die Weitergabe von PNR-Daten zu entwickeln, das die EU dann mit einzelnen Staaten abschließen könnte.

Bevor diese rechtlichen Fragen geklärt sind kann die EU also eigentlich keine Verhandlungen mit Mexiko beginnen. Denn ein Abkommensentwurf müsste auch die erforderlichen Rechtsgrundlagen nennen. Hier streiten sich der Rat, die Kommission und das Parlament. Die Abgeordneten pochen darauf, PNR-Abkommen müssten auf Basis des Artikel 16 AEUV (regelt den Datenschutz) abgeschlossen werden. Der Rat meint hingegen, Rechtsgrundlage seien die Artikel 82 und 87 (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen). Möglich wäre auch, das PNR-Abkommen im Bereich des Verkehrs anzusiedeln.

Wir können also gespannt sein, was die Kommission als Rechtsgrundlage in ihren Vorschlag für das Abkommen hineinschreiben wird. Vielleicht verzichtet sie sogar auf eine entsprechende Angabe, nur um das Abkommen tatsächlich im Eiltempo verhandeln zu können. Dann wäre es allerdings von den EU-Abgeordneten juristisch anfechtbar.

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3 Ergänzungen

    1. Tschuldigung, war kurz im Öttinger-Modus, hier richtig
      Na das ist doch klar: zu unser aller Sicherheit

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