Nachhilfe der Bundesdatenschutzbeauftragten führt zu 90% Schwund in Polizeidatenbank über linken Aktivismus

Könnten vom Inlandsgeheimdienst als "Extremisten" gespeichert werden: Teilnehmende an einer Anti-Atom-Demo in Berlin.
Könnten vom Inlandsgeheimdienst als „Extremisten“ gespeichert werden: Teilnehmende an einer Anti-Atom-Demo in Berlin.

Mehrfach war hier zu fragwürdigen Speicherungen in der beim Bundeskriminalamt (BKA) zentral geführten Datensammlung „PMK-Links“ lesen. Das Kürzel steht für „Politisch motivierte Kriminalität“, gespeichert werden linke AktivistInnen. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hatte das BKA in einem Kontrollbericht mehrfach für die Führung der Datei gerügt. Ausreichend ist allein der Verdacht, der Speicherung muss keine Verurteilung zugrundeliegen.

Die Rüge bezog sich vor allem auf die Sammlung als „Sonstige Personen“. Es handelt sich dabei um eine von fünf möglichen Betroffenenkategorien. Als „Sonstige Personen“ können alle anderen Personen, die im Rahmen der Ermittlungen auftauchen, gespeichert werden. Weitere Datenfelder sind „Beschuldigte“, „Verdächtige“, „Kontakt-/Begleitpersonen“ und „Prüffälle“. Der BfDI hatte nach einer Prüfung in 2012 von einem „gravierenden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften“ gesprochen. Das BKA musste reagieren und kündigte eine Überprüfung an. danach wurden fast alle „Sonstige Personen“ aus der Datei gelöscht.

Datei 2011 „noch im Aufbau begriffen“

Die Kritik des BfDI bezog sich aber auch auf Speicherungen in der Kategorie „Prüffälle“. Dabei handelt es sich um Personen, bei denen noch ermittelt wird bevor eine endgültige Zuordnung vergeben wird. Sämtliche „Prüffälle“ mussten nach dem Kontrollbesuch abgearbeitet werden und wurden dabei offenbar komplett gelöscht.

Nun hat das Bundesinnenministerium noch einmal Stellung genommen. Demnach ist die Datei nach der Überarbeitung insgesamt um rund 90% geschrumpft. So seien in „PMK-links“ derzeit (Mai 2015) 331 Personendatensätze erfasst. 2012 betrug deren Zahl noch 3.819.

k.A. 2010 2011 2012 2013 2015
Beschuldigte k.A. k.A. 2.038 1.527 136
Verdächtige k.A. k.A. 527 231 197
Hinweisgeber/Zeuge/
sonstige Auskunftspersonen
k.A. k.A. k.A. 0 k.A.
Kontakt- und Begleitpersonen k.A. k.A. 19 19 10
Sonstige Personen k.A. k.A. 291 0 3
Prüffälle k.A. k.A. 944 k.A. 0
Gesamt 1.389 2.900 3.819 1.723 331

Quelle: Gesammelt auf https://www.datenschmutz.de. Unstimmige Angaben der Gesamtsumme resultieren daraus, dass das BKA Personen in mehreren Kategorien speichern kann.

2010 startete die zwei Jahre vorher per Errichtungsanordnung neu geschaffenen Datensammlung noch mit 1.398 Personen. Der rasche Anstieg von 2010 auf 2011 wurde damit erklärt, „dass es sich um eine relativ junge Datei handelt, die noch im Aufbau begriffen ist“. Ihr Bestand speiste sich damals auch aus der 2011 aufgelösten Datei „International agierende gewaltbereite Störer“ (IgaSt).

Kategorie „Prüffälle“ wird weiter benutzt

Unklar ist, wieso auch die Zahl Beschuldigter und Verdächtiger rapide sank. An der Anzeigebereitschaft der Polizei kann es nicht liegen, denn laut den aktuellen Fallzahlen für die „Politisch Motivierte Kriminalität“ (PMK) im Bereich „links“ ist die Zahl der zur Anzeige gebrachten Straftaten nur um 6,5% gesunken. Allerdings sind die Zahlen mit Vorsicht zu genießen, denn sie geben keinen Aufschluss über die schließliche Verurteilung.

Das BKA gibt den Grund für die Reduzierung mit einer „zwischenzeitlich erfolgte[n] Löschung von Altdatensätzen“ an. Diese sei „aufgrund verkürzter Aussonderungsprüffristen“ notwendig geworden. Wer diese Fristen verkürzte, schreibt das Bundesinnenministerium nicht. Das BKA musste jedoch nach der Nachhilfestunde durch die Datenschutzbeauftragten einige Konsequenzen ziehen. So hat das Amt beispielsweise die Fortbildung für seine MitarbeiterInenn entsprechend „intensiviert“ und neue Broschüren gedruckt. Informiert wurden die zuvor gespeicherten Personen nicht. Laut dem Bundesinnenministerium sehen weder das Bundeskriminalamtgesetz noch das Bundesdatenschutzgesetz eine solche Verpflichtung zur Benachrichtigung über die Löschung fälschlicherweise gespeicherter Daten vor.

Auch der jüngst veröffentlichte Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten für 2013/ 2014 geht noch einmal auf die Datei „PMK-Links“ ein. Demnach habe das BKA gemeldet, die Kategorie „Prüffälle“ werde weiterhin benutzt, bis der jeweilige Sachverhalt, etwa aufgrund der Informationen anderer Polizeibehörden, abschließend beurteilt werden könne. Zu jedem einzelnen Fall nehme das BKA laut der amtierenden Datenschutzbeauftragten nunmehr eine „differenzierte Tatsachenbetrachtung“ vor.

Auch der Inlandsgeheimdienst speichert rechtswidrig

Seit 2006 dürfen Geheimdienste mit Polizeibehörden für bestimmte Themenfelder gemeinsame Dateien führen. Auch hierfür fehlt mitunter jede rechtliche Grundlage. So betreiben das BKA und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine Projektdatei über „gewaltbereite extremistische Personen“. Auch dort hat die BfDI „schwerwiegende Rechtsverstöße“ festgestellt. Demnach habe der Inlandsgeheimdienst „eine Vielzahl von Personen“ gespeichert, die an einer Anti-Atomkraft-Demonstration teilnahmen.

Dies sei laut dem Tätigkeitsbericht rechtswidrig, denn die Betroffenen hätten von ihrem Grundrecht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit Gebrauch gemacht. Aus der Teilnahme an einer solchen Demonstration habe das BfV gefolgert, die Nutzung der Kernkraft werde als „Ausdruck des menschenverachtenden kapitalistischen Systems“ kritisiert, dementsprechend wollten die DemonstrantInnen dieses kapitalistische System überwinden. Zu Recht weist die BfDI das BfV darauf hin, dass eine Kritik an potentiellen Risiken der Atom-Technologie oder der ungeklärten Endlagerung nicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt. Selbst Personen, die sich an Schienen oder Werkstore oder mit Sitzblockaden den Verkehr behindern dürfen nicht per se in Datenbanken erfasst werden.

Dies habe das BfV laut dem Bericht mittlerweile auch „ausdrücklich eingeräumt“. Die Daten wurden deshalb zunächst gesperrt. Weil die Speicherwut auch andere Projektdateien betraf, bleibt mindestens eine weitere zentrale Bund/ Länder-Datei der Geheimdienste gesperrt. Um welche es sich handelt, ist unklar. Auch seien die enthaltenen Daten noch nicht gelöscht. Dies geschehe erst nach Abschluss eines Prüfungsverfahrens.

23 Ergänzungen

    1. Mich würde ja mal interessieren wie es nun mit dem weiteren Nutzen der ganzen Sache aussieht.
      Eigentlich kann man sich die Speicherung ja sparen.
      Wenn eine DB nach Bereinigung der unerlaubten Daten so zusammen schrumpft, dann ist der Nutzen für mich nicht zu erkennen.

      Die ganze Sammelwut der Behörden ist schon seit Jahren ein Dorn im Auge.
      Ich hege ja die Hoffnung, dass die Obrigkeit es irgendwann begreift und unterlässt.
      Mir wird einfach nicht klar warum man so viel Zeit und Geld in solche Sinnlosen Sammlungen steckt, die am Ende für banalitäten verwendet werden.

      Martin

      1. Es muss gemacht werden, weil man dann was einkaufen kann (und es auf der Verkaufsveranstaltung des Herstellers halt Schnittchen gibt). Dass eingekaufte System läßt das Problem, „richtige“ Bedienung vorausgesetzt, dann dicker ausshen als es tatsächlich ist und schwupps hat man einen guten Grund weitere Gelder zu beantragen und wieder einkaufen zu gehen (gibt dann auch wieder Schnittchen).

  1. ich bin immer wieder erstaunt über BfDI- Behauptungen datenschutzrechtlicher Kontrollen.
    Was BfDI-seitig überhaupt „kontrolliert“ werden kann, ist doch das was auch direkt gezeigt wird!

    Der/dem BfDI völlig unbekannt sind nicht nur Spezial-„Datenbanken“, sondern auch „Tagebücher“.
    Vielleicht fragen Sie mal nach, aus welchen Quellen Informationen z.B. für „Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ nach dem Waffenrecht gespeist werden.
    Da würden Sie bestimmt nichts hören von Kalendereintragungen, frei erfundenen Geschichten und gar dem staatsanwaltlichen Verfahrensregister ohne Eintrag, jedoch mit daraus frei erfundenen Negativmerkmalen.
    Gottlob gibt es aber (noch) Ordnungsbehörden, die solche mitgeteilten, angeblichen Negativmerkmale dem Antragsteller bekanntgeben. Diesen dann auch nachgehen, wenn dagegen widersprochen wird und folgerichtig gegen Intentionen gewisser amtsmissbrauchender Kreise handeln.

    Und noch etwas: Haben Datenschutz-Aufsichtsbehörden überhaupt das Personal, das befähigt wäre, von sich aus systemseitige Recherchen zu veranstalten – wenn man es denn liese? Das z.B. hinter ausgeklügelten Maßnahmen eines DBA mit Systeminsiderwissen kommen würde? Stellenausschreibungen, so sie öffentlich erfolgen, lassen eher vermuten, dass Personal einer unteren Qualifizeirungsebene gesucht wird, wohl eher dem Kostendruck geschuldet.

    1. “ … lassen eher vermuten, dass Personal einer unteren Qualifizeirungsebene gesucht wird, wohl eher dem Kostendruck geschuldet.“

      Kostendruck mag auch zu treffen, allerdings lässt sich solches Personal auch ggf. leichter beeinflussen, stellt weniger fragen und stört „den ablauf“ nicht.

      Ich frage mich schon seit einiger Zeit, warum das alles nicht längst ausgelagert wird und zentral „erledigt“ wird.

      Schliesslich hat die NSA ohnehin den grossteil der Daten(z.b. Gesundheitskarte) gespeichert.

      Die Usa könnte den Zugang zu den Daten so beschränken, das nicht alle an die Daten kommen und diese Zugänge dann wie bei Funkfrequenzen an die Höchstbietenden vermietet. Daten sammeln ist ja schliesslich mit kosten verbunden und wir leben in einer kapitalistischen Welt.

      Das mit den SteuerCDs der Schweiz hat doch auch gut funktioniert.

      Da könnte man hier eine Menge „unfähige Leute“, die das Ganze bisher ohne echten Plan und komplett unprofessionell „versucht“ haben, einsparen.

      So kann man Aktionen planen lassen, die Daten kaufen und mal eben alle potentielle Terroristen (oder wen auch immer) beseitigen und braucht sich nicht um Gesetze und deren Einhaltung kümmern.

      Die Täter (braucht man keine Beweise, könnte man aber für besonders finanzstarke Täter mit Freikaufklausel kombinieren) kann man dann kostengünstig und von den USA gesteuert (die wissen, wo man wen hinbringen sollte), aus dem Land „entfernen“ lassen.
      Spart man die Inhaftierung (ist in anderen Länder deutlich günstiger) und Gesetze …

      Schafft auch Arbeitsplätze im Ausland … weniger Wirtschaftsflüchtlinge …
      weniger Terroristen in der EU, denn deren Ziele sind ja dann vor Ort …
      Medizinforschung …

      Ja ich weiss, gab es alles schon, aber dieses mal … hoffentlich hab ich unrecht.

  2. Solange eine Datensicherung dieser Daten im Keller liegt, ist vieles Augenwischerei.
    Die Kontrolle eines Rechenzentrums erfolgt immer nur nach Stichproben. Um genau zu erfahren, wo was wie abgelegt und versteckt wurde, müßte dieses richtig durchsucht werden.
    Das schafft kein Datenschutzbeauftragter.

  3. [quote]schwerwiegende Rechtsverstöße[/quote]

    Bin ja mal gespannt, wer dafür alles in Gefängnis wandert.

  4. Überlegt gut, WER das gesagt hat! Überlegt gut, was seit dem alles passiert ist! Und überlegt gut, was aktuell gerade los ist!

    18. April 1946 Abend im Gefängnis. Görings Zelle:

    “ … Nun, natürlich, das Volk will keinen Krieg“, sagte Göring achselzuckend. „Warum sollte irgendein armer Landarbeiter im Krieg sein Leben aufs Spiel setzen wollen, wenn das Beste ist, was er dabei herausholen kann, dass er mit heilen Knochen zurückkommt. Natürlich, das einfache Volk will keinen Krieg; weder in Russland, noch in England, noch in Amerika, und ebenso wenig in Deutschland. Das ist klar. Aber schließlich sind es die Führer eines Landes, die die Politik bestimmen, und es ist immer leicht, das Volk zum Mitmachen zu bringen, ob es sich nun um eine Demokratie, eine faschistische Diktatur, um ein Parlament oder eine kommunistische Diktatur handelt. … das Volk kann mit oder ohne Stimmrecht immer dazu gebracht werden, den Befehlen der Führer zu folgen. Das ist ganz einfach. Man braucht nichts zu tun, als dem Volk zu sagen, es würde angegriffen, und den Pazifisten ihren Mangel an Patriotismus vorzuwerfen und zu behaupten, sie brächten das Land in Gefahr. Diese Methode funktioniert in jedem Land.“

    (S. 270) Aus: Nürnberger Tagebuch / von G.M. Gilbert. Ehemaliger Gerichts-Psychologe beim Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Aus dem Amerikanischen übertragen von Margaret Carroux …
    – Fischer: Frankfurt a.M., 1962. – 455 S.

  5. „Seit 2006 dürfen Geheimdienste mit Polizeibehörden für bestimmte Themenfelder gemeinsame Dateien führen. Auch hierfür fehlt mitunter jede rechtliche Grundlage. “

    Entweder dürfen sie es, dann gibt es eine rechtliche Grunde, oder sie dürfen es nicht, dann gibt es keine rechtliche Grundlage.

    Ja was denn nun?
    Hänschen

    1. Legal, illegal, sch***egal.
      Es fehlt die rechtliche Grundlage, aber sie tun es eben. Kümmert doch keinen: „Nach mir die Sintflut.“, wobei vergessen wird, dass man inmitten dieser Sintflut steckt.
      Es werden halt illegal Daten gesammelt. Ja. Das machen die seit Jahren und vernichten seit Jahren damit tausende von Existenzen. Wen juckt das schon?
      Wir kümmern uns ausnahmslos um uns selbst und andere „Randgruppen“ sind uns völlig egal. „Sozial“ und „Miteinander“ war gestern, heute schalten wir Konkurrenten aus. Menschlichkeit? Pfff…
      Bei Straftaten mit echten Opfern geht die Aufklärung immer weiter zurück oder bleibt konstant gleich schlecht. Aber wehe im Internet drückst Du auf den falschen Button! Dann rollen die Einsatzkommandos los…
      Und das Stigma wirst Du auch nie wieder los. Heute werden eben keine Menschenleben mehr vernichtet, sondern Existenzen auf wirtschaftlicher und sozialer Ebene. Betroffen bekommen nie wieder einen Fuß auf den Boden gesetzt und so ist das auch exakt gewünscht.

    2. vielleicht unsauber formuliert. gemeint ist: es gibt eine gesetzliche grundlage für das führen einer gemeinsamen datei. in der praxis wird diese datei aber entgegen ihrer bestimmung genutzt, indem demonstrierende per se gespeichert werden. deswegen fehlt eigentlich die rechtsgrundlage.

      1. Außerdem ist das Urteil des BVerfG zur Antiterrordatei (ATD) zu berücksichtigen. Ob unter diesen Vorraussetzungen die gemeinsamen Projektdateien der Geheimdienste mit der Polizei überhaupt noch verfassungsrechtlichen Bestand hätten, darf getrost bezweifelt werden.

        Siehe dazu auch: Michael Plöse, Anmerkungen zur Änderung des Antiterrordateigesetzes, vorgänge 207-208 (Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik), Humanistische Union

  6. <<>>

    Das ist eine völlig verquaste Herleitung.
    1. Das kapitalistische System IST menschenverachtend und eine Ablehnung dessen kein Ausdruck boshaften oder verblendeten Charakters.
    2. Es steht im GG, dem Leittext der FDGO nirgendwo die staatliche Wirtschaftsform verankert. Eigentum wird garantiert, aber mit gesetzlichen Einschränken. Da steht nirgendwo geschrieben, dass die Produktionsmittel größtenteils der Oberschicht gehören müssen.
    3. Die hartnäckigsten Gegner der FDGO kommen ja nun gerade aus den Reihen des Verfassungsschutz, jenem frühbundesrepublikanischen Auffangbecken für Nazischergen und andere Verbrecher, dessen Abwehr extremistischer Gefahren aktuell darin besteht, die Mitarbeiter des Arbeitskreis NSU (denen wurden die Ermittlungsakten des NSU geleakt, welche veröffentlicht werden und eine deutlich weitergehende Verstrickung deutscher Behörden in diesem Komplex nahelegen, als bekannt) zu stalken.
    Ich finde es völlig falsch, solch einer kriminellen Behörde die Definitionsmacht zu überlassen, was Extremismus ist, wo man davon ausgehen muss, dass die einen schon anlügen, wenn man nur die Uhrzeit wissen will.

    1. Das Zitat auf das sich meine Antwort bezog:
      “ Dies sei laut dem Tätigkeitsbericht rechtswidrig, denn die Betroffenen hätten von ihrem Grundrecht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit Gebrauch gemacht. Aus der Teilnahme an einer solchen Demonstration habe das BfV gefolgert, die Nutzung der Kernkraft werde als „Ausdruck des menschenverachtenden kapitalistischen Systems“ kritisiert, dementsprechend wollten die DemonstrantInnen dieses kapitalistische System überwinden. Zu Recht weist die BfDI das BfV darauf hin, dass eine Kritik an potentiellen Risiken der Atom-Technologie oder der ungeklärten Endlagerung nicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt. Selbst Personen, die sich an Schienen oder Werkstore oder mit Sitzblockaden den Verkehr behindern dürfen nicht per se in Datenbanken erfasst werden. „

    2. Nina, könnte man das Thema nicht auch ohne Pseudo-Kritik am „kapitalistischen System“ behandeln?
      Und wenn schon, wie wird, wie wurde der „Datenschutz“ denn in anderen „Systemen“ praktiziert?
      „Menschenverachtung“ kann man doch in sämtlichen „Systemen“ einschließlich seinen „Kirchen“ ausnahmslos feststellen ..

      Die immer wieder Aufmerksamkeit heischende Frau BfDI hat ein schweres Erbe übernommen, tut aber nichts merkbar für die Beseitigung der ungereimten Hinterlassenschaften ihres Amtsvorgängers. Nota bene: Die Schaffung z.B. quasi barrierefreien Bespitzelungsmöglichkeit seiner Nachbarn, Arbeitskollegen etc auf Grundlage des kontinuierlich ausgebauten Internet-Justizportals geschah mit Segen des BfDI.
      Mir persönlich ist ein links außen stehendes Personalratsmitglied eines großen Versicherungskonzerns gut bekant, das jede Stellenbewerbung, über die es nach der Betriebsverfassung einen Kommentar abgeben darf, penibel nach Auffälligkeiten in der Vergangenheit des Bewerbers durchschnüffelt.
      Wie absurd und lächerlich sind dagegen Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung. Erstens kann und wird man allfällige Speicherungen nie vollständig überwachen/überprüfen können, auch nicht durch Datenschutzaufseher, die ihren technischen Sachverstand mit der Ernennung zu beziehen pflegen. Zweitens haben professionelle Benkenträger selber genügend Leichen im Keller. Drittens wird Jedermann, der Böses im Schilde führt, mit Leichtigkeit Speicherungsfetischisten gegen die Wand fahren lassen.

  7. … oder mit anderen Worten. Und SCHON WIEDER wurden Menschen zu Unrecht stigmatisiert.
    Wann lernen wir endlich daraus und nehmen der Polizei solche Spielzeuge weg, denn offensichtlich sind die nicht nur unfähig, sondern handeln bewusst kriminell und vernichten damit permanent Existenzen und machen es Menschen, die sich nicht straffällig verhalten, unmöglich, frei am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
    Ich bin mal gespannt, ob in 100 Jahren für diese Opfer auch Mahnmale errichtet werden. Doof nur, dass die heute Betroffenen davon nichts haben werden.

    Die Datenbank, ist also nun tatsächlich 90% leichter?
    Oder hat man die Einträge nur als „gelöscht“ markiert und führt sie jedoch weiterhin, abrufbar nach einem weiteren Mausklick? Kontrolliert und überwacht das irgendjemand?

  8. „…Die Datenbank, ist also nun tatsächlich 90% leichter?
    Oder hat man die Einträge nur als „gelöscht“ markiert und führt sie jedoch weiterhin, abrufbar nach einem weiteren Mausklick? Kontrolliert und überwacht das irgendjemand?“

    So etwas kann man nicht kontrollieren – selbst wenn eine Behördenleitung dies wollte. Die „gute Zusammenarbeit“ z.B. mit einer korrupten österreichischen Interpol-Verbindungsstelle, die auch an deutsche Firmen gespeicherte Bürgerdaten verkaufte, war nur ein Beispiel der Möglichkeiten. Aus eigener Berufspraxis sind mir auch ad hoc-Abrufe deutscher Telefonverbindungen bekannt. Wer Spuren hinterlässt, muss damit rechnen – und nicht meckern. Die erschlichenen / ergaunerten „Steuer-CDs“ aus Liechtenstein und aus der Schweiz waren übrigens auch den Speicherungs-Gegnern meist sehr willkommen. Wie überall herrscht auch auf diesem Gebiet Doppelmoral…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.