Mit Strahlenwaffen gegen Drohnen? Polizeibehörden erkundigen sich bei Rüstungsfirmen zu Abwehrmöglichkeiten [Update]

Über Anstrengungen von Polizeibehörden in Bund und Ländern zur Abwehr von kleinen Drohnen war hier bereits zu lesen. Einige Landeskriminalämter haben eine Bund-Länder-Projektgruppe gegründet, an der auch das Bundeskriminalamt beteiligt ist. Die Gruppe holte Erkundigungen zu technischen Möglichkeiten sowohl bei der Bundeswehr als auch bei ausländischen Polizeibehörden ein.

Außerdem wurde der Rüstungskonzern MDBA befragt. MDBA ist einer der größten europäischen Raketenhersteller mit Niederlassungen in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien. Vermutlich ging es aber weniger um die Frage, wie die Polizei Drohnen mithilfe von Lenkwaffen vom Himmel holen kann. Denn MDBA ist auch als Hersteller von Geräten mit elektromagnetischen Impulsen bekannt.

In einem EU-Forschungsprojekt arbeitet MDBA an Methoden, die Bordelektronik von Fahrzeugen oder Schiffen lahmzulegen um diese zu stoppen. Ziel ist, die bislang nur militärisch genutzte Technologie für polizeiliche Zwecke nutzbar zu machen. Geforscht wird an Antennen, Verstärkern und Stromquellen. Das Endprodukt soll tragbar sein, um es in Polizeifahrzeugen mitführen zu können. Die Technik könnte womöglich also auch gegen kleinere Drohnen Einzug genutzt werden.

Auch die Rüstungsfirmen Rheinmetall und Airbus Space and Defense waren laut der Antwort von der „Marktsichtung“ von LKÄ und BKA adressiert. Weitere Details nannte der Staatssekretär Günter Krings gestern in der Fragestunde des Bundestages:

Wann sollen nach gegenwärtigem Stand die beiden Berichte bzw. Bewertungen zur Gefährdung und Abwehr von Drohnen vorliegen, die in der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und in einer Bund-Länder-Projektgruppe zur „potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen“ erarbeitet werden (vergleiche Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/3608 und auf meine mündliche Frage 38, Plenarprotokoll 18/72), und bei bzw. mit welchen Firmen oder Behörden wurde vom Bundeskriminalamt der „Sachstand zu möglichen Gefährdungsszenarien“ und Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“ erhoben bzw. Marktsichtungen vorgenommen?

Zu einem derartigen Bericht liegen der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, DFK, keine Erkenntnisse vor. Eine abschließende Bewertung der für die Sicherung von Kernkraftwerken zuständigen französischen Behörden steht noch aus.

Der zweite Zwischenbericht der Bund-Länder-Projektgruppe „UAV“ – „Detektion und Abwehr von zivilen Unmanned Aerial Vehicles“ – wird dem Unterausschuss Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung, UA FEK, zur Frühjahrssitzung am 18./19. März 2015 in Münster vorgelegt.
Sachstanderhebungen wurden bei folgenden Firmen durchgeführt: Fa. Rheinmetall AG, Airbus Space and Defense, ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, DeDrone GmbH, MDBA Germany.

Folgende Behörden wurden einbezogen:
Über die Teilnehmer der Bund-Länder-Projektgruppe „Detektion und Abwehr von zivilen Unmanned Aerial Vehicles, UAV“ hinaus gab es Kontakte zur Bundeswehr sowie zu niederländischen und britischen Polizeibehörden, DLOS, CAST.

Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“ wurden in der Vergangenheit lediglich informatorisch angesprochen. Eine weiter gehende Informationserhebung hat nicht stattgefunden.

Über welche Verfahren oder Produkte – bitte die Hersteller benennen – zum polizeilichen „Jamming“ von unerwünschten Drohnen haben sich das Bundeskriminalamt und die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen ausgetauscht (Plenarprotokoll 18/72), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den dort betrachteten Verfahren oder Technologien?

Im Rahmen einer Versuchsreihe des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste Duisburg wurden Fragen zum Verfahren „Jamming“ von Funkfernsteuerungen ausgetauscht. Das Bundeskriminalamt hat die Versuchsreihe an einem Tag begleitet. Erste Tests sind durchgeführt worden. Für eine genaue Bewertung sind noch weitere systematische Erprobungen erforderlich.

Update: Neues gibt es auch von den Justizbehörden. Die stehen vor dem Problem, dass Drohnen genutzt werden um unliebsame Gegenstände oder Substanzen auf das Gelände von Gefängnissen zu verbringen, wo diese dann von Gefangenen eingesammelt werden können. Die Berliner Piraten haben SPD hat nachgefragt. Laut der Antwort haben sich die Bundesländer auch hierzu koordiniert:

Die Problematik entspricht im Wesentlichen der bei Mauerüberwürfen. Wie dort auch gilt es, den Weg vom Überwurf zum Adressaten zu unterbrechen. […] Nach Bekanntwerden zweier Vorfälle in Hamburg und Bremen sind alle Bediensteten zur besonderen Aufmerksamkeit angehalten worden.
Die zuständige Senatsverwaltung wird im Austausch mit den Justizverwaltungen der anderen Länder beobachten und erörtern, wie sich der Einsatz von Drohnen entwickelt und ggf. welche technischen Lösungen hiergegen erfolgversprechend sind.

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3 Ergänzungen

  1. … also wenn künftig irgendwo ein Hubschrauber in den Garten stürzt oder das zu stoppende Auto einen Unfall mit mehreren Toten verursacht, dann könnte es der freundliche Polizeibeamte gewesen sein, der doch nur eine Verkehrskontrolle durchführen wollte.
    Also wenn die Damen und Herren (primär die Herren wohl) jetzt schon wild um sich ballern und Menschen zusammenschlagen… wie wird es dann erst sein, wenn sie Möglichkeiten in die Hand bekommen, Fahrzeuge und Fluggeräte per Knopfdruck zum Stillstand zu bringen?
    Ich wills mir gar nicht ausmalen und am Ende wills niemand gewesen sein und haften tut bei denen sowieso niemand, nicht einmal bei Straftaten.

    1. bei deinen Zeilen ist mir spontan die Geschichte „Die Hinrichtung im Berliner Neptunbrunnen – acht Bewaffnete gegen einen Nackten mit Messer?!“ https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2013/06/29/die-hinrichtung-im-berliner-neptunbrunnen-acht-bewaffnete-gegen-einen-nackten-mit-messer/ eingefallen = eine gruselige Vorstellung, dass derartig hochqualifizierte „Kämpfer für Recht und Ordnung“ irgend eine Impulswaffe in die Hand bekommen, denn da stimme ich Dir zu, wenn’s dann schief geht wird die Staatsanwaltschaft in diesem Rechtsstaat zu vergleichbarer Einschätzung / Bewertung wie damals kommen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.