Mit sechs Jahren Haft gegen Urheberrechtsverstöße in Spanien

Für das illegale Verbreiten von Zeitungen auf YouKioske verurteilte der Nationale Gerichtshof in Spanien zwei Personen zu sechs Jahren Haft, einer derzeitigen Rekordstrafe für Urheberrechtsvergehen. In der Anklage ging es dabei nicht nur um den Diebstahl geistigen Eigentums, sondern auch um die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Zusätzlich zu den sechs Jahren Haft wird es auch Entschädigungen für die betroffenen Zeitungen geben, El País beziffert den eigenen Schaden auf 3,7 Millionen Euro.

Die Urheberrechtsgesetzgebung in Spanien ist als überdurchschnittlich restriktiv bekannt und in einem 2012 erlassenen Gesetz, auch auf Druck der USA, verankert. Das legt fest, dass auch Seiten, die zu urheberrechtsverletzenden Inhalten linken, gesperrt werden können. 2013 und 2014 wurde das Gesetz reformiert, jedes Mal mit zusätzlichen Verschärfungen, wie der Besteuerung von Weblinks.

Das Gericht kommentierte das aktuelle Urteil folgendermaßen:

[Die Verurteilten] haben sich zusammengetan, um YouKioske zu betreiben und für eine undefinierte Zeit aufrecht zu erhalten. Dafür haben sie sich die Rechte der Urheber angemaßt, die Veröffentlichungen zugänglich gemacht und den Gewinn geteilt, all das ohne Zustimmung der Rechteinhaber und in mehreren Fällen. Sie wurden mehrfach aufgefordert, dies zu unterlassen […] Der Fall zeigt eine vollständige Missachtung durch die Beschuldigten, nicht nur den Gesetzen gegenüber, auch gegenüber den Geschädigten […] Sie haben sich darüber amüsiert, wie sie ihre Gewinne dafür nutzen, um schöne Strände zu genießen, während andere ihre Arbeit verlieren.

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4 Ergänzungen

  1. Lustige Überschrift: „Mit sechs Jahren Haft gegen Urheberrechtsverstöße in Spanien“

    Genauer sollte es wohl heißen: 6 Jahre Haft für das Bilden einer kriminellen Vereinigung und vielfachen gewerblichen Diebstahl geistigen Eigentums“

    Das wäre sicher zu lang aber würde natürlich den Sachverhalt nicht so verharmlosen.

    Vor 30 Jahren wäre der Sachverhalt ungefähr so: 2 Kriminelle klauen regelmäßig Zeitungen aus der Druckerei und verkaufen sie auf eigene Kasse.

    Daraus wäre dann bei Fernsehpolitik.org folgende Überschrift entstanden:
    „Mit sechs Jahren Haft gegen Sittenverstöße in Spanien“

    1. Die Überschrift ist keinesfalls unangemessen. Sie drückt die Unangemessenheit des Urteils aus, und ist deshalb zweckdienlich.
      Es kann nicht sein, dass Vergewaltiger und Kinderschänder weniger bestraft werden als Leute, die Kopien von Bytes machen. Ich hoffe die gehen in Revision und der EuGH haut Spanien das Urteil um die Ohren.
      Die Urheberrechtslobby soll sich was schämen!

  2. Keine Sorge.
    Gibts bei uns auch bald. TTIP und Co. lassen schön grüßen un ein Ersatz-ACTA liegt ja auch schon in der Schublade.
    Wobei bei uns auch in Mode ist, Strafen für Bagatelldelikte immer weiter aufzublasen, fragt mal jemand bei Herrn Maas nach, da ist auch gleich das Grundgesetz egal, schließlich werden wir alle störbähn ohne Drakonie. Vielleicht sollten wir uns ein Beispiel an den USA nehmen, ein Musterexemplar die Masseninhaftierung von Menschen und Strafen wie mehrfach lebenslänglich, um genug Zwangsarbeiter für die Knäste rekrutiert zu bekommen.
    Und verhältnismäßig ist sowieso grundsätzlich alles, was die Polizei macht, bis hin zu Ermordungen. Haben wir bei uns auch schon, siehe NSU-Ausschuß & Co.
    *
    Deshalb:
    Todesstrafe für Raubkopierer!
    Gibts dafür auch 100.000 Likes bei Facebook? Ich meine, der Mob ist in Deutschland ja längst schon wieder so weit.

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