„Maximal die Vorspeise“ der EU-Urheberrechtsreform: Oettinger will Netflix-Abo mit in den Urlaub nehmen

Yeah, bald gibt’s Urlaub mit Netflix! (CC BY-NC-ND 2.0 by European Parliament/flickr)

„Die Hauptgänge folgen im nächsten Jahr“, so Günther Oettinger heute in Brüssel. Als erster Schritt zu einem grenzenlosen – nicht schrankenlosen – digitalen Binnenmarkt sollen EU-Bürger*innen ab 2017 ihre Abos von Videodiensten wie Netflix auch im EU-Ausland nutzen können. Dies ist Bestandteil eines zwölfseitigen Aktionsplans zur Modernisierung des EU-Urheberrechts, den der EU-Kommissar für digitale Wirtschaft (und Gesellschaft) stolz präsentierte.

Geht es nach der EU-Kommission, könnten EU-Parlament und Rat einer entsprechenden Verordnung bereits im kommenden Jahr zustimmen. Zudem beginnt heute eine Konsultation über die seit 2004 bestehende Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Auch beobachte die Kommission die nationalen Initiativen zum Leistungsschutzrecht.

Grenzenloses Streaming

Der Vorschlag der Kommission zielt auf die Lösung von Problemen, etwa wenn deutsche Nutzer*innen ihre Videostreaming-Abos grenzüberschreitend nutzen wollen:

  • Nutzer des Dienstes Maxdome (Online-Fernsehen, -Filme und -Serien) von ProSiebenSat.1 können ihr Abonnement außerhalb von Deutschland nicht über Computer, Smartphone oder Tablet nutzen.
  • Der Online-Dienst Now TV von Sky wird in Italien, Deutschland und dem Vereinigten Königreich angeboten und umfasst auch entbündelte Angebote für Sportsendungen. Bei Reisen in der EU können die Verbraucher jedoch nicht auf diese Dienste zugreifen (in Deutschland verfügbare Sky-TV-Inhalte sind immerhin auch in Österreich zugänglich).

Die von der Kommission in das EU-Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Verordnung soll bei einem vorübergehenden Aufenthalt im EU-Ausland die „grenzüberschreitende Portabilität digitaler Inhalte wie Filme, Sportsendungen, Musik, e-Bücher und Spiele“ ermöglichen.

Sie enthält (noch) keine zeitlichen Beschränkungen für die Mitnahme von Bezahlinhalten, solange der jeweilige Erstwohnsitz unverändert bleibt. Dies komme der Lebenswirklichkeit vieler Europäer entgegen, die reisen oder zeitweise in anderen EU-Städten („Brüssel, Paris“) arbeiten, so Oettinger. Weitere Details gibt es auch im Factsheet sowie einem 86-seitigen „Impact Assessment“.

Etwaige Beschränkungen in der Portabilität seien derzeit beim bezahlten Streaming von Filmen größer als bei Musik oder der relativ einfachen Mitnahme von E-Books. Die Kommission sieht, dass zur Umgehung der Beschränkungen immer mehr Menschen auf Hilfsmittel wie verschlüsselte virtuelle Netzwerke (VPN) zurückgreifen – problematisch sei eben im Grunde weiterhin, dass 28 Mitgliedsstaaten die EU-Copyright-Richtlinien unterschiedlich umsetzen.

Dieser Verordnungsvorschlag sei nur der „Appetizer, maximal die Vorspeise“, sagte Oettinger. Für die nächste Stufe des Aktionsplans soll die grenzüberschreitende Verbreitung von TV- und Radioinhalten verbessert werden. Hierzu führt die Kommission gerade eine Prüfung durch, ob die Richtlinie über Kabel- und Satellitenprogramme von 1993 auf das Internet ausgeweitet werden kann. Eine entsprechende Konsultation ist bereits abgeschlossen.

Laufende Konsultationen und das Gespenst des EU-Leistungsschutzrechts

Neben der Plattformkonsultation, die noch bis zum 30. Dezember läuft und unseren Input braucht, hat die Kommission heute eine weitere Umfrage gestartet. Bis zum 1. April 2016 sollen sich die „Stakeholder“ über eine Modernisierung der Regelungen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums von 2004 äußern. Hierzu stehen Fragebögen für Rechteinhaber*innen, Jurist*innen, Mittelsleute, Mitgliedsstaaten und die Zivilgesellschaft bereit. Die Konsultation wird in Kürze in sechs Sprachen zur Verfügung stehen, Ende 2016 will die Kommission dann Vorschläge zur Überarbeitung der Regelungen vorliegen.

Im Aktionsplan spricht die Kommission auch über ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger – ein relativ junges Gespenst in der EU, über das wir bereits berichteten:

Die Kommission […] hat nicht die Absicht, eine Urheberrechtsabgabe zu erheben, wenn jemand einen Hyperlink zu urheberrechtlich geschützten Inhalten weitergibt. Tagtäglich stellen die Europäer Hyperlinks ins Internet und geben diese an andere weiter, und sie sollen das auch in Zukunft tun können. Die Kommission wird sich vielmehr mit den Tätigkeiten verschiedener Arten von Mittlern in Verbindung mit urheberrechtlich geschützten Inhalten befassen, bei denen es um ganz andere Fragen geht. Nachrichtenaggregatoren verwenden z. B. nicht nur Hyperlinks, sondern auch Auszüge aus Artikeln, und können damit Einkünfte erzielen. Verschiedene rechtliche wie auch vom Markt ausgehende Lösungen in Bezug auf Nachrichtenaggregatoren werden derzeit auf nationaler Ebene erprobt. Die Kommission schaut sich diese Lösungen an und prüft, ob damit die angestrebten Ziele erreicht werden.

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6 Ergänzungen

  1. Ich frage mich, ob die öffentlich rechtlichen Sender davon auch betroffen sein werden oder ob die weiter blocken dürfen (z.B. BBC iPlayer).

    Das hängt wahrscheinlich von der Definition von Bezahlinhalt ab.

  2. Nach EU-Standard müsste jedes Angebot in der EU überall in der EU genutzt werden dürfen. „Lebenswirklichkeit“ ist eben nicht nur der Urlaub in einem anderen Land sondern auch das permanente Arbeiten in einem anderen Land.
    Von daher ist diese Reform allenfalls halbherzig diesbezüglich.
    Die Reform wird mit dieser halbherzigen positiven Neuerung „verkauft“ – die negativen Seiten stehen dann im Kleingedruckten.
    Dazu kommt, dass bei wegfallender Netzneutralität, die Portabilität des Angebotes keine Rolle mehr spielt. Wenn ein Inhaltsanbieter an die Telekoms zusätzlich zahlen muss, damit seine Angebote bei seinen Kunden mit vernünftiger Geschwindigkeit ankommen, wird dieser Anbieter an die ausländischen Telekoms nicht zahlen. Dadurch wird eine neue Form der Marktabschottung eingeführt.

    1. naja du weißt was ich meine. Lieber einen ordentlichen Transferdienstleister bezahlen und die Quellen selbst bestimmen als auch nur einem dieser Blutsauger deine Nutzerdaten, deine Kontobewegungen und deine Mobilität verkaufen.

      Bei dem Thema hört für mich auch das Pro-Urheberrecht Gedöns auf. Total auf. Auf auf und davon mit diesem Unding. So lange wie die EU braucht sich neue Lobbygesetze aufschwatzen zu lassen so lange habe ich Zeit endlich mal ein paar vernünftige Kulturgüter zu konsumieren. Und für Sportsendungen zahlen … joa es gibt auch Müllverbrennungsanlagen. Die können sicher noch das ein oder andere Mikrowatt aus dem verbrannten Geld herauskitzeln.

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