Marit Hansen: „Safe Harbor“ hat noch nie gut funktioniert

Gestern hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein kritisches Gutachten zum Datenschutzabkommen Safe Harbor vorgelegt. Die FAZ hat zum Thema die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen interviewt: „Safe Harbour“ war schon immer eine Illusion. Hansen zeigt darin auch einige der vielen Defizite von Safe Harbour auf.

Hat diese Überprüfung stattgefunden? Hatten die europäischen Datenschützer tatsächlich Zugriff?

Nein. Die amerikanischen Unternehmen hatten schlicht die Möglichkeit zu behaupten, den „Safe Harbour“-Prinzipien zu genügen. Damit bekamen sie nach der Entscheidung der EU-Kommission im Jahr 2000 das Privileg, personenbezogene Daten aus Europa in die Vereinigten Staaten zu übermitteln. „Safe Harbour“ war von Beginn an eine Sonderregelung mit Nordamerika. Es verpflichtete die amerikanischen Unternehmen lediglich darauf, das kleine Einmaleins des Datenschutzes einzuhalten und die Daten nicht auf beliebige Weise zu verwenden. Und es bot ihnen eine ganz große Vereinfachung, denn das Abkommen umfasst nicht hundert Paragrafen, sondern lediglich sieben Prinzipien. Aber auch das hat nicht geklappt.

Und keine Antwort unter dieser Nummer:

Hätten Sie die Datenverwendungspraxis nicht direkt nachprüfen können?

Ja, aber wir bekamen die nötigen Information auch auf Nachfrage nicht. Die amerikanische Handelsaufsicht hat auf die meisten unserer Briefe nicht einmal reagiert. „Safe Harbour“ hat noch nie gut funktioniert. Wir empfahlen deshalb Unternehmen, die ihre Daten in die Vereinigten Staaten übermitteln, die Datenschutzversprechen dort selbst zu prüfen.

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