Löschungen im Internet: Bundesregierung erklärt Google & Co. die „hiesige Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“

Die InnenministerInnen von Luxemburg, Österreich, der Schweiz, Deutschland und Liechtenstein wollen " terroristische Inhalte möglichst rasch aus dem Internet" löschen.
Die InnenministerInnen von Luxemburg, Österreich, der Schweiz, Deutschland und Liechtenstein wollen “ terroristische Inhalte möglichst rasch aus dem Internet“ löschen.

Eigentlich ist das Bundesinnenministerium mit der Praxis von „Telemediendiensten“ zufrieden, gewaltverherrlichende Inhalte „ohne Aufforderung durch Behörden“ zu sperren oder zu löschen. Für den Geltungsbereich des Grundgesetzes seien der Bundesregierung hierzu „keine konkreten Defizite“ bekannt. So steht es in der Antwort auf eine parlamentarische Initiative, die sich nach dem Löschen von Internetinhalten erkundigte.

Das gilt jedoch nicht für Twitter, Google, Microsoft und Facebook. Denn dabei handele es sich laut dem Ministerium um amerikanische Unternehmen, die für ihre Geschäftsbedingungen amerikanisches Recht zugrunde legen. Google & Co. könnten demnach bei der Bewertung gewaltverherrlichender Inhalte zu anderen Ergebnissen kommen, „als es nach deutschem Recht oder hiesiger Auslegung von Anstand, Sitte und Moral der Fall wäre“.

Abendessen mit den EU-Innenministern

Die Bundesregierung unternimmt deshalb gleich auf mehreren Ebenen Anstrengungen, um „Großunternehmen der Internet-Branche“ zu mehr Kooperation zu bewegen. Im Oktober hatten die EU-Innenminister mehrere Konzerne zum Abendessen mit der damals noch amtierenden italienischen Ratspräsidentschaft und der ebenfalls mittlerweile abgelösten Innenkommissarin Cecilia Malmström eingeladen. Zum Inhalt ist wenig bekannt, in der nun vorliegenden Antwort ist die Rede von „Herausforderungen, die aus der Nutzung des Internets durch Terroristen erwachsen“. In einer früheren Antwort hieß es, bei dem Dinner seien „Verfahrensanforderungen“ erörtert worden.

Auf dem informellen G6-Treffen hatte sich das Bundesinnenministerium schließlich mit fünf weiteren EU-Regierungen sowie den USA, Kanada und der Türkei über das Thema „Digitaler Djihad“ sowie „Radikalisierung durch das Internet und die Zusammenarbeit mit Industrie und Providern“ ausgetauscht. Dabei geht es wohl um den Ausbau vorhandener Möglichkeiten zur Löschung von Inhalten, denn deutsche Behörden machen längst von der Möglichkeit Gebrauch, Diensteanbieter „auf islamistische, rechtsextreme oder strafrechtlich relevante Internetinhalte hinzuweisen“.

Mehr Anstrengungen zu „Gegenpropaganda“

Viele Regierungen wollen aber auch Gegenpropaganda (O-Ton FAZ im Gespräch mit dem Bundesinnenminister Thomas de Maizière) im Internet verbreiten. Auf EU-Ebene wurde mittlerweile ein „Syria Strategic Communication Advisory Team“ (SSCAT) ins Leben gerufen. Die neuartige Einrichtung soll die EU-Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Kampagnen zur „strategischen Kommunikation“ bezüglich „ausländischer Kämpfer“ unterstützen. Auf diese Weise soll eine „Anwerbung für den Terrorismus“ eingedämmt werden. Die EU-Kommission fördert das Projekt zunächst mit einer Million Euro. Das noch im Aufbau befindliche „Ratgeber Team“ wird von einer Arbeitsgruppe des britischen Innenministeriums angeführt. Perspektivisch sollen auch Drittstaaten teilnehmen, anvisiert sind Tunesien, Marokko, Jordanien und die Türkei.

Eine ähnliche Initiative hat das niederländische Ministerium für Sicherheit und Justiz gestartet. Unter dem Namen „European Joint Initiative an Internet and Counterterrorism“ (EJI-ICT) soll laut der Bundesregierung „gegen die Nutzung des Internets durch Terroristen zu Propagandazwecken, Rekrutierung, Kommunikation und Planung von Anschlägen vorgegangen werden“. Im Gegensatz zum SSCAT soll es aber lediglich um den Austausch von Maßnahmen und Erfahrungen gehen. Das Bundesinnenministerium habe sich bisher nicht beteiligt.

Auf dem sogenannten „Fünfländertreffen“ der InnenministerInnen aus Luxemburg, Österreich, der Schweiz, Deutschland und Liechtenstein haben die zuständigen Behörden jedoch Ende Oktober die Entwicklung eines „deutschsprachigen Aufklärungsangebots im Internet“ verabredet. In Deutschland ist die Bundeszentrale für politische Bildung mit entsprechenden Vorhaben befasst.

4 Ergänzungen

  1. Oh nee “Telemediendiensten”. Ich surf nacher noch ein bisschen im Telemediennetz mit meinem Telemedienempfänger- und/oder Sendegerät nach § 30c der Telemediennetzgesetzgebung.

      1. Uiii, danke! Ein elektronisches Telegramm! Sonst kommen die Telegramme bei mir immer beritten an.

  2. Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse schwindet mein Vertrauen in deutsche Telemediendienste. Ich habe das Telegramm also per Kutsche auf den Weg gebracht. Ist die berittene Staffel angekommen, Senfborg?

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