Live-Blog aus dem Rechtsausschuss: Union und SPD peitschen die Vorratsdatenspeicherung durch den Bundestag

Europasaal vor Beginn der Anhörung.

Heute tagt der Bundestags-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Vorratsdatenspeicherung. Da es keinen Livestream gibt, sitzen wir im Saal und bloggen live.

Die Stellungnahmen der sieben Sachverständigen gibt es (außer die von Meinhard Starostik) schon jetzt auf bundestag.de:

Die große Koalition hat mit ihrer 83-prozentigen Mehrheit natürlich fast ausschließlich Befürworter der anlasslosen Massenüberwachung geladen, die erwartungsgemäß vorbeten werden, dass ohne Vorratsdatenspeicherung das Cyberabendland untergeht. Alle Befürworter liefern jedoch seit Jahren jedoch immer nur Einzelfälle, eine statistisch belastbare – laut Verhältnismäßigkeitsprinzip unumgängliche – Erforderlichkeit können jedoch weder EU-Kommission noch Justizminister beweisen.

Oberstaatsanwalt Franosch ist sich nicht einmal zu schade, Bilder von Kindesmissbrauchsdokumentation in seiner Stellungnahme abzudrucken. Das ist nicht nur weit unter der politischen Gürtellinie, sondern auch falsch: auch ohne Vorratsdatenspeicherung haben Kinderpornografie und andere „Straftaten mit Tatmittel ‚Internet'“ eine höhere Aufklärungsquote als andere Straftaten.

Einleitung: Vorsitzende (16:03)

Renate Künast (Grüne): $Begrüßung. $Danke. Manche sage auch Vorratsdatenspeicherung zur Mindestspeicherfrist. BfDI und Hessischer Datenschutzbeauftragter haben auch Gutachten zur VDS verteilt. EU-Kommission hatte ja auch Kritik. Sachverständige sollen uns klüger machen.

[Es ist voller als im NSAUA.]

Ablauf: Eingangsstatements Sachverständige, dann Fragerunde. Bild- und Tonaufnahmen sind verboten, Stream gibt es nicht. [Trinken ist auch verboten.]

Eingangsstatement: Nikolaus Berger

$Danke. Bedeutung von Verkehrsdaten für Verbrechensaufklärung. 20 Beispiele in Stellungnahme. Tötung, Raub, Bandenkriminalität. Verbrechen dürfen nicht unbestraft bleiben. Rückgriff auf Verkehrsdaten nicht nur Hebel und Indizien, sondern auch Erleichterung der Aufklärung. Hinweise auf weitere Personen. Ausschalten von Mobilgeräten machen Täter nicht bei spontanen Daten. Mobile Täter müssen auch mobil kommunizieren. Alltägliche Justizpraxis. Bisherige Verfahrensergebnisse zufallsbedingt, je nach Speicherdauer bei Anbietern. Straftatenkatalog § 100g StPO und Wohnraumüberwachung 100c. Hürden höher als bei Überwachung in Inhalten. Diese Beschränkung läuft Gesetzeszweck effektiver Strafverfolgung zuwider. Erhebliche Schutzlücken.

Eingangsstatement: Christoph Frank

Verweise auf Stellungnahme des Richterbundes aus Mai 2015. Erfahrungen zeigen, dass Justiz keine roten Linien überschreitet, trotz EuGH und BVerfG. Kritik: Wertungswiderspruch in Speicherzwecken. Nicht ausreichend für Praxis, brauchen sechs Monate Speicherfrist. Straftatenkatalog nicht schlüssig: manche unterhalb Verbrechenslinie, andere aus Katalog § 100a fehlen. Neuer 100g nicht machbar, an 100a anknüpfen. Datenart problematisch: TK-Verbindungen sind besonders bedeutend. Nicht nachvollziehbar, dass E-Mailverkehr und aufgerufene Internetseiten nicht gespeichert werden. Kurze Speicherfristen sind nicht ausreichend, sollte nach Bedürfnissen der Praxis bewertet werden. Bekennen uns zu Richtervorbehalt. Erweiterte Begründungspflicht wird Verantwortung Gericht nicht gerecht.

Eingangsstatement: Rainer Franosch

Expertise Internetkriminalität, neudeutsch Cybercrime. Hat eine Änderung erfahren: nicht mehr nur Vermögensdelikte, auch organisierte Kriminalität. Bei sämtlichen Internet-Straftaten sind IP-Adressen wichtig. Identifizierung von Anschlussinhaber steht am Anfang des Verfahrens. Überführung erst später mit TKÜ und Durchsuchungen. Ohne VDS keine effiziente Bekämpfung von Cybercrime. Gesetz trägt dem Rechnung. In der Praxis kritisch: Speicherfristen sind zu kurz, brauchen mindestens sechs Monate. Bei Cybercrime häufig Daten aus Ausland, die bekommt man nicht innerhalb weniger Wochen. Straftatenkatalog zu eng, Verkehrsdatenabfrage darf keine höheren Hürden haben als Inhaltsdaten. Rückschritt zu derzeitigem Gesetz: § 100g Rückgriff auf gespeicherte Standortdaten (nicht Vorratsdaten) soll nicht mehr möglich sein. E-Mail darf nicht ausgenommen sein, sondern wichtig. Internet-Zugangsdienste und Telefonanbieter, aber keine Telemediendienste wie Facebook-Chats. Die sollten auch darunter fallen.

Eingangsstatement: Heide Sandkuhl

Schließe mich Vorrednern nicht an. Kehrseite ist Darlegungslast. Gesetzgeber muss zur Rechtfertigung die Notwendigkeit darlegen, warum Daten von 80 Millionen Bürgern gespeichert werden sollen. Das tut der Gesetzentwurf nicht. Max-Planck-Institut und Wissenschaftliche Dienste des Bundestages sagen, dass VDS keine Auswirkungen auf Aufklärung hat. Beispiele gibt es, aber keine valide Untersuchung. Das braucht ein solcher Eingriff aber. Anlasslose Speicherung dieser TK-Daten ist besonders schwerer Eingriff in Grundrechte. Muss absolute Ausnahme bleiben. Personen ohne Anhaltspunkte für Zusammenhänge zu Straftaten dürfen nicht gespeichert werden. Berufsgeheimnisträger müssen ausgenommen werden, tut Gesetzentwurf nicht hinreichend genug. Telefonseelsorge, Gesundheitsberatung sowie Ärzte sind auf Vertrauen angelegt, Differenzierung erschließt sich nicht. VDS bring Erkenntnisse über Daten, die unter Zeugnisverweigerungsrecht fallen, also Inhalt. Der ist für Verfolger aber absolut tabu. § 113c ist zu streichen, damit dürfen auch Geheimdienste auf Bestandsdaten und Standortdaten zugreifen. Datenhehlerei geht nicht, siehe NSA. Gesetzgeber muss auf EU warten. Evaluierungspflicht fehlt. Begrenzen und evaluieren!

Eingangsstatement: Meinhard Starostik

Grundsätzliche verfassungsrechtliche Grenzen von BVerfG und EuGH. Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit. Randnummer 210 BVerfG: muss eine Ausnahme bleiben, additive Grundrechtseingriffe oder Überwachungsgesamtrechnung (Roßnagel). EuGH geht noch weiter und sagt, dass Eingriff in Artikel 7 und 8 der EU-Grundrechte vorliegt, Beschränkung auf absolut notwendiges erforderlich. Das wird im Gesetz zwei mal überschritten: alle Personen ohne Zusammenhang zu Kriminalität und keine Ausnahmen für Berufsgeheimnisse. Große Eingriffstiefe. Gefährlichkeit von Missbrauch und Verwechslung. Strafverfolgung ist hohes Gut, aber auch Sicherheit der Bürger vor ungerechtfertigten Eingriffen. Heute 2015 weitere Zunahme von Überwachungsträgern: 7 Millionen Bestandsdatenabfragen pro Jahr, millionenfache Kontenabfragen, Antiterrordatei 350.000 Abfragen, private Datensammlungen. Persönlichkeitsprofilbildung heute noch viel stärker als bei Urteil. VDS bring das Fass zum Überlaufen. EuGH: Beschränkung auf absolut notwendiges ist nicht gegeben. VDS unzulässig. Ermittlungsnotwendigkeit rechtfertigt Grundrechtseingriff nicht, muss verhältnismäßig sein. Ist unzulässig.

Eingangsstatement: Frank Thiede

Was die ersten drei gesagt haben. Erforderlichkeit der Regelung: Ich mache im BKA rechtliche Beratung. Keine andere rechtspolitische Forderung wird von allen Polizeien in Bund und Ländern so vorgetragen wie VDS. Schon 2005. Insbesondere IP-Adressen bei Flatrates. Die Polizisten berichten uns das nichts hemdsärmlig, sondern sehr ausgewogen auf Datenarten und Speicherfrist. Leider BVerfG-Urteil. Danach fast 100 ausgewählte Fälle zusammengetragen, in allen Bereichen. BKA ist nur eingeschränkt zuständig. Ein Jahr lang Statistik im Haus: sehr eklatante Defizite. Gesetzesentwurf ist auf dem richtigen Weg, viele Fortschritte nach Stillstand, den wir nach BVerfG-Urteil ertragen mussten. Zehn Wochen IP-Adressen ist noch erträglich. Standortdaten retrograd überhaupt nicht mehr.

Eingangsstatement: Ferdinand Wollenschläger

Grundsatzproblem klar: anlasslos, Streubreite, Grundrechtseingriff. Andererseits Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. BVerfG erklärte alte Regel für verfassungswidrig, aber grundsätzliche Speicherung nicht. Hohe Anforderungen, Speicherdauer, Verwendungszwecke, Datensicherheit, Transparenz, Richtervorbehalt. Grundsatz: kein Verfassungsverbot zur Speicherung. Vor- und Nachteile. Klarstellungsbedarf, siehe Wissenschaftlicher Dienst. Aber kein Verfassungsproblem. Missverständnisse zu EuGH-Urteil: Gilt nur für EU, nicht für deutsche Gesetze ohne Anwendungsbereich von EU-Recht. (E-Privacy-Richtlinie?) EuGH hat VDS auch nicht für europarechtswidrig erklärt, nur die frühere Richtlinie, wegen Gesamtabwägung aller Umstände. Einzelne problematische Aspekte, neue Gesamtabwägung. Neuer Entwurf bleibt weit hinter letzter Regelung zurück. Mitteilung der EU-Kommission: Speicherpflicht im Inland nur rechtswidrig, wenn Ausland kein gleichwertiges Datenschutzniveau hat, wenn das in der EU gleichwertig ist, geht das auch mit BVErfG-Urteil.

Fragerunde 1

Künast: Wie im Tourismus, schon lange Handtücher auf Liegestühlen.

Elisabeth Winkelmeier-Becker (Union): Was sind „Straftaten von erheblicher Bedeutung“, was EU-Kommission kritisiert hat? Datenkranz nicht schlüssig: Beispiels für Delikte, die nicht aufgeklärt werden können?

Volker Ullrich (Union): EU-Recht. Anlasslosigkeit: niedrige Eingriffstiefe, also nicht anlasslos? Berufsgeheimnisträger durch Verwertungsverbot hinreichend?

Katja Keul (Grüne): Ist Datenhehlerei für Journalisten und Blogger ausreichend ausgeschlossen? Bundesregierung zu EU-Kommission: „Berufsgeheimnisträger können nicht ausgenommen werden, weil sie auch verdächtigt werden können, Straftaten zu begehen.“ Müssen wir Anwälte speichern?

Halina Wawzyniak (Linke): 20 Einzelfälle auf 26 Seiten: Andere Fälle haben Anklage auch ohne VDS. Darlegungslast zur Erforderlichkeit: Warum brauchen sie das? Sie haben doch Angeklagte ermittelt. Überwachungsgesamtrechnung: sieben Millionen Bestandsdaten pro Jahr. Visualisieren wie in Malte-Spitz-Buch? Was bedeuten Standort-, Verkehrs- und Bestandsdaten?

Konstantin von Notz (Grüne): Gesetzentwurf bring keinen großen Rechtsfrieden: sie wollen ja noch drauf satteln. Wundere mich, dass man keine Statistik über Einzelfälle hinaus hat. Auch durch NSAUA spricht viel dafür, dass alle Verkehrsdaten schon bei Geheimdiensten erfasst werden. Dazu kommen weitere anlasslose Datenspeicherungen wie PNR und SWIFT. Was bedeutet das für Überwachungsgesamtrechnung und Tiefe des Grundrechtseingriffs? Was sagt EuGH über Berufsgeheimnisträger? Interessiert sie Rechtsprechung nicht?

Hans-Christian Ströbele (Grüne): Wir tagen hier nicht im luftleeren Raum. Dies ist auch der Saal für NSAUA. Da lernen wir, dass bei der Telekom die Geheimdienste an Datenleitungen gehen, diese abzapfen und mit der NSA teilen. Der BND hatte intern Bedenken, Telekom auch. Also gab es eine Bescheinigung vom Bundeskanzleramt, dass das okay ist. Also zentrale Datenleitung in Frankfurt am Main abgehört. Auch bei US-Firma MCI in Hilden. Wenn man so eine riesige Datenbank per VDS anhäuft, weckt das auch Begehrlichkeiten. Sichere Daten sind nur die, die nicht gespeichert werden. Berücksichtigen sie das? Können sie mir sagen, wie sie feststellen, ob eine Telefonnummer ein Gespräch von einem Journalist oder Rechtsanwalt geführt wird? Wie lange hören sie da rein?

Johannes Fechner (SPD): Alle kritisieren, also sehr ausgewogener Entwurf. Welche Nachteile haben Polizeien ohne VDS?

Christian Flisek (SPD): Berger spricht von Evaluierung. Wie kann man als Gesetzgeber beitragen, empirisch fundierte Grundlagen zu bekommen? Hatten ja jetzt lange keine VDS: gab es Defizite? Anlasslosigkeit: Schleierfahndung war ja auch räumlich begrenzt.

Antwortrunde 1

Wollenschläger: Anlasslosigkeit. Verkehrsdaten sind ja von allen Personen zu speichern, auch ohne konkreten Verdacht auf Straftaten. Ist punktueller Begriff. Entscheidet noch nicht über Schicksal der VDS. Anlasslosigkeit ist ja nicht Grundlosigkeit. Gesetz ist ja begründet: man will ja ermitteln. Auch wenn der Einzige nicht zwingend einen Anlass zu Ermittlungen gibt. Schleierfahndung geht ja auch.

Europarecht: Mitteilung der EU-Kommission geht davon aus, dass E-Privacy-Richtlinie hier reinspielt. Diskutabel bei Verkehrsdatenspeicherung. EuGH hat nicht über diesen Entwurf entschieden, sondern die frühere Richtlinie. Alle Prognosen sind spekulativ, neue Gesamtabwägung. Unionsgrundrechtlich vertretbar.

EuGH über Berufsgeheimnisträger: „Zudem sieht [die Richtlinie] keinerlei Ausnahme vor, so dass sie auch für Personen gilt, deren Kommunikationsvorgänge nach den nationalen Rechtsvorschriften dem Berufsgeheimnis unterliegen.“ Gesamtabwägung. Gesetz bleibt hinter Richtlinie weit zurück.

Thiede: Wenn Telefonanschluss einem Anwalt gehört, leuchten Alarmglocken auf und es wird geprüft, ähnlich wie bei Kernbereichsschutz. Wird gesperrt, ist nicht mehr abrufbar.

Ströbele: Mein Handy ist nicht auf einen Rechtsanwalt zugelassen.

Thiede: Wenn sie das Gespräch hören, merken sie das. Bei VDS ist das in der Logik nicht machbar, jeden Anschluss eines Berufsgeheimnisträgers in eine Liste einzutragen.

Haben 91 Fälle zusammengetragen. Machen halbjährliche Zusammenstellung. Aus Hessen gibt es Fall zu Geheimnisverrat in Deutscher Bank, Schaden 1,4 Milliarden Euro. Dilemma: Leck konnte durch fehlende VDS im Telefonbereich nicht aufgeklärt werden. Bei IP-Adressen ist das ein Fakt: ohne IP können sie 90 % aller Fälle wieder zumachen. Aber auch bei Telefonie wichtig. Unterschiedliche Speicherpraxis: Bekommen sie die IMEI, wie lange wird gespeichert? Hängt derzeit leider vom Zufall ab.

@Flisek: Praktiker sagen uns täglich, dass wir VDS brauchen. Geht bei Telekom nur sieben Tage, bei anderen nur für einen Tag. Funkzellendaten und Telefonie sind Erfahrungswerte, nicht nur beim BKA, sondern auch bei Ländern. Brauchen Funkzellenabfragen bei Wohnungseinbrüchen.

Künast: Der Nachteil bei Anhörungen ist, dass so viel Kollegen kommen.

Starostik: BVerfG-Urteil: „Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland“. Was man mit den Daten machen kann, haben wir vor dem BVerfG schon erläutert. Constanze Kurz hat Beispiels für Verbindungsdaten-Auswertung vorgetragen. Verbindungsdaten sind sehr aussagekräftig. Das war damals noch abstrakt. Wir sind jetzt fünf Jahre weiter und schlauer. Haben jetzt drei Beispiele: Malte Spitz, Balthasar Glättli, Ton Siedsma (auf netzpolitik.org). Daten gehen tief in den persönlichen Bereich. Eingriffstiefe neu erörtern, Weiterentwicklung seit 2010.

Sandkuhl: Datenhehlerei nicht notwendig, gibt es schon im § 34 BDSG, nur wenige Fälle. Legitimiert nur Ankauf von Steuer-CDs. Aber NSAUA zeigt, dass alles überwacht wird. Fatales Signal, groteske Situation. Frage bei Journalisten: was ist berufliche Handlung, was nicht? Kompliziert.

Berufsgeheimnisträger: Wenn Anwälte selbst in Straftaten verstrickt sind, greift Schutz nicht. § 100g regelt zwar Erhebungsverbot, es wird aber alles gespeichert, auch von Anwälten. Aber auch die Speicherung soll unterbleiben. Gegenargument: geht nicht. Leuchtet nicht ein, weil das in § 99 TKG auch für Telefonseelsorger geht. Es gibt Anwaltsverzeichnisse, da sind alle drin. Erhebungsverbot hakt auch, weil das nur bei Zeugnisverweigerungsrecht greift. Dazu müsste man aber erst mal in den Inhalt gucken. Das kann nicht funktionieren. Geht viel zu weit in Richtung Inhaltskontrolle.

Überwachungsgesamtrechnung: Zitat BverfG: „Allerdings handelt es sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. „Hierdurch ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.“ Dadurch wird die Demokratie gefährdet.

Franosch: „Straftat von erheblicher Bedeutung“ ist hinreichend abgegrenzt. Katalog im Gesetzentwurf, uns BGH-Rechtsprechung dazu: Straftaten mit mindestens 3 oder 5 Jahren. Gewerblicher Betrug: 74 % aller Cybercrime-Delikte fallen raus. Kinderpornografie fehlt. Kein Anlass, anderen Katalog als § 100a zu nehmen. Verbindungsdaten nicht enger regeln als Inhaltsdaten.

Berufsgeheimnisträger: EuGH nahm Gesamtwürdigung vor. Abrufverbot reicht zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Ja, Speicherung ist selbstverständlich Eingriff, aber gering. Abruf ist aber nur verdachtsbezogen. EuGH forderte keine Speicherausnahme. Möglichkeit gäbe es, Listen von Berufsgeheimnisträgern zu führen, wäre datenschutzrechtlich okay. Ist aber nicht geboten.

Frank: Gefälle zwischen § 100g Absatz 1 und § 100g Absatz 2 bei Straftatenkatalogen. Kinderpornografie, Computerstraftaten, unlauterer Wettbewerb und Datenhehlerei sollten auch aufgenommen werden. Ist nur politisch abgewogen, nicht kriminalistisch.

Notz sprach Rechtsfrieden an. Eingriffe des Staates sind begründet und gerechtfertigt. Wir können keine Statistiken liefern, weil es immer nur um die Frage geht „Was wäre wenn…?“ Die Schere ist im Kopf überall bereits angekommen und führt zu Vollzugsdefizit in Ermittlungen. Bedenklich, Stafbarkeitslücken, Möglichkeiten für organisierte Kriminalität.

Bei Berufsgeheimnisträgern wurden alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Datensammlung einschränken kann ich technisch nicht beurteilen.

NSAUA: Wir sind nicht naiv. Datenflut, dass private ihre Daten nahezu ungeschützt geben, bietet Gefahr des Missbrauchs. Hier geht es aber um Regeln, wie Strafverfolgungsbehörden diese Daten nutzen können. Wir haben Regeln zum Schutz der Betroffenen. Staansanwaltschaften und Gerichte wenden Bestimmungen so an, wie Gesetzgeber fordert. Ist ein hohes Schutzniveau.

Berger: Verdächtige zu ermitteln ohne VDS: Zufall, dass die Daten bei den Telefonfirmen noch da waren. Manchmal fragen wir Firmen erst Monate später. Verkehrsdaten sind wichtig, um Verdächtige zu identifizieren. Ohne Speicherung keine Aufklärung. Zwei Augenöffner für mich: Fall „Mord ohne Leiche“ und NSU: gab zerstörte Handys im Schutt des Hauses in Zwickau und des Wohnwagens. Haben nur von manchen dieser SIM-Karten Daten erhalten.

NSA-Zugriff: Stimmt Frank zu. Verhältnismäßigkeitsabwägung.

Evaluierung: Unbedingt Praktiker in eine Evaluierungskommission setzen, die beurteilen können, inwieweit Daten als Indiz in einer Kette eine Rolle spielen können. Ich bin sicher, man wird feststellen, dass es Alltag ist, dass diese Daten etwas nützen.

Fragerunde 2: Abgeordnete (17:55)

Künast: Schon zwei Stunden. Mehr Zeitdisziplin.

Patrick Sensburg (Union): Sachverständige sind fünf zu anderthalb für VDS. Wie entwickelt sich Internetkriminalität? Warum gibt es bei manchen Straftaten nur die Möglichkeit, mit retrograden Daten aus dem Internet aufzuklären? Erkenntniszugewinn auch bei den Grünen.

Notz: Noch nichtmal lustig.

Sensburg: Warum funktioniert Quick Freeze nicht?

Künast: Ich sehe auch, dass Meinungen 5:2 sind, kann das aber mit Ernennung der Sachverständigen erklären. Zu Beate Zschäpe kann ich mir nicht verkneifen, dass man auch zehn Jahre vorher hätte anders arbeiten können. Habe eine Sorge: Schutzmaßnahmen funktionieren gar nicht. Technisch möglich, Zugriff vor Five-Eyes-Geheimdiensten zu schützen? Meine Sorge auch leerlaufender Richtervorbehalt: Wie oft werden Anträge in der Praxis von Richtern abgelehnt? Gesamtbetrachtung und Gesamtbelastung der Menschen durch Überwachung: Wo ist dabei alles geblieben, was wir seit Snowden wissen? Wer von uns glaubt daran, dass sie NSA darauf nicht zugreift? Wie gehen sie damit an eine Gesamtbewertung? Siehe Merkel-Handy. Nach WikiLeaks sagte Fritsche, er wüsste davon nichts. Was heißt das Post-Snowden?

Metin Hakverdi (SPD): Warum Gesetz nicht in fünf Jahren auslaufen lassen?

Winkelmeier-Becker: Lief mit der letzten VDS mal etwas schief? Wurde etwas gehackt? Was ist der Worst-Case für Betroffene?

Johannes Fechner (SPD): Speicherpflicht im Inland: Ist das Eingriff in Grundrechte oder Grundfreiheiten der EU?

Antworten 2: Sachverständige (18:07)

Berger: Wir haben hohe Sicherheitsstandards.

Frank: Schutzmechanismen funktionieren. Natürlich werden Anträge von Staatsanwälten abgelehnt. Gibt keine Statistik dazu. Aber Sensibilisierung ist da. Ermittlungsrichter kommen Standards nach. Hohes Maß an Qualität. Aber Belastung der Gerichte sehr hoch. Die wenige Anträge die es gibt, werden geprüft und auch mal abgelehnt. Schere im Kopf: Höchste Sorgfalt auf allen Ebenen der Prüfung, weil man weiß wie kritisch VDS ist.

Verfallsdatum: Wäre ein neuer Weg für Regelungen der StPO, halte gar nichts davon. Brauchen Rechtssicherheit und Vertrauen, dass wir mit diesen schwerwiegenden Eingriffen in die persönlichen Rechte sensibel umgehen. Es wird nicht genug statistisches Material für eine wissenschaftliche Aufarbeitung geben. Frage ist immer: „Was wäre wenn…?“

Franosch: Internetkriminalität Steigerung bei Menge und Qualität. Internet als Tatmittel: Anonymisierungstechniken wie Tor – enormer Markt im Internet für Darknet mit Möglichkeiten, die es vor zehn Jahren noch nicht gab. In diesem Bereich, sind wir angewiesen, auf IP-Adressen, wenn es uns gelingt, Tor zu brechen, was hin und wieder passiert. Bei jeder Straftat mit „Tatmittel Internet“ gibt es nur IP-Adresse als Ansatz. Statistiken sind Schall und Rauch. Wenn Polizist weiß, dass seine 200 IP-Adressen mit sieben Monaten zu alt sind, wird er die gar nicht erst abfragen. Fälle helfen nichts für Statistiken.

Zukünftige Entwicklungen berücksichtigen. Speicherfristen greifen zu kurz. Evaluierung.

Seit wir VDS hatten, ist kein Fall von Hacking oder Datenleck bekannt geworden. Geheimdienste interessieren sich nicht für diese Daten, die haben ganz andere Methoden. Datenbanken bei Providern für VDS sind für Geheimdienste uninteressant. Missbrauchvorwürfe sind völlig überzogen. Diese Daten dürfen von Providern sowieso gespeichert werden für Abrechnungen.

Sandkuhl: Evaluierung ist ja wohl das Mindeste. Gerade wenn gesagt wird, dass Statistiken nur Schall und Rauch seien. Hier werden Daten von Menschen gespeichert, die nichts im Geringsten mit Kriminalität zu tun haben. Gesetzgeber muss prüfen, ob dieser besonders schwere Eingriff auch erforderlich und notwendig ist. Justizministerium hatte Max-Planck-Institut beauftragt, Schutzlücke mit und ohne VDS zu ermitteln. Gibt es in vielen anderen Verfahren auch, Prüfung ist überhaupt nicht kompliziert. Mich wundert, dass darüber hinweg gegangen wird. Wahrscheinlich wird nicht gerne gesehen, dass nach Wegfall der VDS gar keine Lücke entstanden ist. Gibt ja auch eine Tätervernunft, der VDS umgehen kann. Wird als heiliges Mittel dargestellt,ist aber leicht auszuhebeln. Erforderlichkeit anzweifeln.

Starostik: Kann mich anschließen. Habe mich sehr gewundert. BVerfG sagt, dass Gesetzgeber technische Beobachtungen machen und evaluieren muss. Ich setze aber früher an.

Thiede: Quick Freeze wurde mehrfach erörtert. Antwort sagte BVerfG: geringere Maßnahme, aber nicht geeignet. Daten werden retrograd erhoben, können nicht vorher schon gespeichert werden. Mag Fälle geben, wo das hilfreich ist: § 100g StPO. Aber hier nicht sinnvoll, wenn Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

In letzten zwei Jahren mit VDS ist uns kein Fall von Missbrauch bekannt. BVerfG war ja bei Sicherheitsanforderungen streng. Zwei Töpfe: noch sicherer als Abrechnungsdaten.

Ströbele: Das nützt nichts, wenn die Telekom einverstanden ist.

Thiede: Betroffenheit von unbeteiligten Dritten Personen in Funkzellenabfrage: kurzes Zeitfenster und begrenzt auf Bereich. Ja, unbeteiligte Dritte sind drin. Wenn Daten nicht erforderlich sind, werden die gelöscht. Kreuztreffer von zwei Tatorten, die anderen Daten werden gelöscht.

Wollenschläger: Additiver Grundrechtseingriff seit Snowden. Überwachungsplus durch Gesetz, aber auch Überwachungsminus, weil Gesetz hinter dem Altem zurück bleibt.

Mir sind Ermittlungsmöglichkeiten der NSA unbekannt. Kann mir nicht vorstellen, dass die VDS-Daten brauchen.

Inlandsspeicherung: Ist Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit, kann aber gerechtfertigt sei durch hohen Datenschutz. Randnoten 66 und 67 des EuGH: E-Privacy-Richtlinie reichen gerade nicht aus für adäquaten Datenschutz. Ist Aufgabe des Gesetzgebers, für Datensicherheit zu sorgen. Einigung mit Kommission oder Verteidigung in Vertragsverletzungsverfahren.

Formalitäten: Vorsitzende (18:30)

Künast: $Danke. Letzte Antwort. Noch nicht alle Fragen beantwortet: Verkehrsdaten unterschätzt, mindestens so spannend wie Inhalte. Nächste Lesung. $Danke. $Ende.

[Gibt wohl keine Presse-Statements. Damit war’s das für uns. Typos werden später korrigiert. (18:34)]

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26 Ergänzungen

  1. F: „Mein Handy ist nicht auf einen Rechtsanwalt zugelassen.“

    A: „Wenn sie das Gespräch hören, merken sie das.“ ;D

      1. Gerade die Inhalte machen die VS doch erst interessant. Das ist ja das besonders Perfide an der Sache. Warum ist man zu feige das zuzugeben ?

  2. Mir fehlt eine wichtige Frage die jeder Controller in der freien Marktwirtschaft stellen würde.. Wenn doch dadurch kürzere Ermittlungszeiten erreicht werden und die Aufklärungsquote steigt, wieviel Personal kann dann im BKA und BND abgebaut werden, um die hohen Kosten wieder einzuspielen.

    Falls jemand aus dem Rechtsausschuss hier mitlesen sollte, könnte ja einmal ein paar Fragen zu dem Kosten-Nutzen-Verhältnis stellen.

    Das gibt dann sicher sehr lustige Antworten!

  3. Was passiert eigentlich mit einem „vermeintlich Kriminellen“ der durch VS erfaßt wird, tatsächich aber ohne Schuld ist ? Wie soll er sich gegen diese Anschuldigungen wehren, z.B. wenn er kein brauchbares Alibi hat ? Man kennt doch die teilweise Sturheit von Beamten, die keinesfalls einen Fehler zugeben können und selbst Akten so manipulieren, daß es zu einer Verurteilung kommt. Beispiele sind ja bekannt (Mollat etc.)

  4. Es bleibt die Frage, warum das berufliche Zeugnisverweigerungsrecht eines Apothekers einen höheren Wert haben soll als das private Zeugnisverweigerungsrecht einer Mutter.

    1. Ist doch klar.. damit die Veterinäre sicher die Antibiotika abholen können, die unsere schöne und gesunde Massentierhaltung im Gang halten! Alles Geheimnisträger.

  5. „[Ullrich?] (Union):“ = Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU)
    „???:“ nach Ullrich, vor Wawzyniak = Katja Keul (Bündnis 90/Grüne) .

    Ich war bei der Anhörung, und habe an Hannah Arendt gedacht (die „erschreckende Normalität“):
    da wurden Richter, Staatsanwälte, ein BKA-Mitarbeiter und ein Jura-Professor gefragt, ob Ihnen die EuGH-Argumentation (nur das absolut Notwendige an Überwachung ist zulässig, um die Missbrauchsgefahr zu verringern), ob Ihnen die Geheimdienst-Übergriffe denn nicht zu denken geben, so dass Sie nun für den besseren Schutz der Berufsgeheimnisträger einstünden – aber in den Antworten hört man nur die auf winzigste Spur eingeengte eigene Aufgabenerfüllung. Diese Leute haben juristische Grundausbildung und liefern ohne mit der Wimper zu zucken Journalisten, Anwälte, Verfassungs-verteidigende Whistleblower und gewählte Abgeordnete den exekutiven Mächten an’s Messer, zu denen wir alle gerade aus nachgewiesenen Gründen restlos das Vertrauen der Verfassungstreue verlieren. Haben Berger, Frank, Franosch, Thiede, Wollenschläger, Flisek, Sensburg, Fechner einen anderen Geschichtsunterricht gehabt als ich über das Deutschland des 20. Jahrhindert ? Und haben sie nicht mitbekommen, dass hier gerade der Chef des Bundesamts für „Verfassungsschutz“ versucht hat, Journalisten und ihre Quellen mit Haft zu bedrohen?
    Gruselig.

    1. Der vom Richterbund ist nicht nur der Vorsitzende des Richterbundes, sondern auch kein Richter, sondern „Trommelwirbel“ StA.

      1. „Natürlich werden Anträge von Staatsanwälten abgelehnt. Gibt keine Statistik dazu. Aber Sensibilisierung ist da.“

        Ja naaatüüürlich… XD
        Seit wann denn das? Die StA ist doch unter Bezugnahme von „Gefahr im Verzug“ immer das allerliebste Ersatzmittel der Exekutivkräfte um den Richtervorbehalt zu umgehen, der selbst auch schon völlig hinüber ist. Kaum ein Richter hat doch die Zeit solche Anträge tatsächlich fallbezogen auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Hat man in Köln letztes Jahr doch gesehen und hört man auch immer wieder von befreundeten Damen und Herren aus der Gruppe Freunde und Helfer. Selbst die sagen: „Im Zweifel lieber StA mit Gefahr im Verzug, funktioniert so gut wie immer.“.

        Aber hauptsache Richtervorbehalt, das löst alle Probleme. Gott, nerven mich diese Dünnbrettbohrer.

    1. Hoffentlich den VDS-Jüngern ins Gesicht. EU- und D-verfassungswidrig. Ankotzen ist noch viel zu harmlos, die gehören in Therapie.

  6. Auf zeit.de steht etwas interessantes zur geplanten Massenüberwachung/Vorratsdatenspeicherung.
    Über eine Anfrage zur Analyse an die Telekommunikations-Provider kommen auch die Geheimdienste ebenfalls praktisch unkontrolliert leicht an alle Überwachungsdaten der Kunden heran.
    Dass das rein zufällig und ohne Absicht so drin steht, ist, ich bin mal höflich, extrem unglaubwürdig. So wie das meiste, was zu diesem Thema von der Bundesregierung kommt

  7. Wenn ich mir so die an Muttiichmusspippi erinnernden Auftritte von Hern Maas anschaue, habe ich den Eindruck, die möchten mit der Vorratsdatenspeicherung auch unbedingt herausfinden, wer denen Wagenladungen vom Grundgesetz oder tonnenweise die zu ihnen passende braune, müffelnde Stallsuppe zuschickt (-:

  8. Ich wäre mit der VDS schon einverstanden – wenn sie als offene Daten für jedermann zugänglich wären. Dann könnte man schließlich auch Politiker, Polizeibeamte und so weiter und so fort als Privatinitiative per API anlasslos überwachen und überprüfen. Ist doch eine Super-Sache.

    Was das heissen soll: Transparenz funktioniert für eine aufgeklärte Gesellschaft nur beidseitig. Fehlt eine Richtung, ist die Gesellschaft entweder nicht aufgeklärt, oder keine Gesellschaft (mehr). Das ist dann übel.

  9. Was heißt VDS? Aus den Providern (Telekom, Vodafone, Telefonica), die bisher nur Relaisstationen waren, werden staatliche Überwachungsmaschinen gemacht. DDR 2.0.

    1. Ergänzung: das gleiche gilt natürlich für diese ganzen schönen Sendemasten die man auf Hausdächern, an Wassertürmen sieht. Mal vorgesehen für eine menschliche Kommunikation, jetzt Teil einer totalen lückenlosen Überwachung.

  10. Ich unterhalte mich auf der Arbeit spondan mit vielen Kollegen zu dem Thema „Überwachnung“. Über 80% sind dagegen, was hier in Deutschland und der USA dazu abgeht. Das Hauptproblem ist, keiner weiß so richtig was man dagegen machen kann. Aber die privaten Probleme blenden dann vieles wieder aus. Das ist das Problem. Der Apparat der Überwachung ist so groß geworden, dass es ohnen koordinierten Widerstand nicht geht. Mache brauchen nur einen Schubs und würden dann mitmachen.

  11. Kann es verfassungsgemäß sein, wenn bestimmte Gruppen der Gesellschaft (Ärzte, Apotheker, Pfarrer) von einer Strafverfolgung z.B. wegen Kinderpornographie ausgenommen werden, weil deren VDS-Daten nicht verwendet werden dürfen?

    1. Um diesen Missstand zu beseitigen, das rechtmäßig alle Bürger ausnahmslos abgehört und überwacht werden sollen, da arbeiten unsere fleißigen Politiker daran.
      Sarkasmus off!
      Inoffiziell geschieht es sowieso.

      Das Denken der Politikerkaste ist noch im Feudalsystem behaftet, ebenso das Denken vieler Deutscher.
      Um es derb auszudrücken: Mir ist es Scheißegal ob das Handy der Kanzlerin, oder von einer vermeintlichen Elite abgehört wird, es verbindet mich nichts persönliches mit der Mischpoke. Die politische Kaste und die Pseudoelite hat die Mittel und die Möglichkeiten sich davor zu schützen, sofern Sie Ihren Grips einschalten.
      Mich macht es eher sauer ,wenn einfache Personen ohne Status als Verfügungsmasse,Datenmasse betrachtet werden, über die man selbstgerecht verfügt und dabei das Grundgesetz permanent mit den Füßen tritt.
      Die politische Kaste hat es geschafft das Volk so weit zu manipulieren, das Sie sich stärker aufregen wenn das Handy der Kanzlerin abgehört wird ,als bei Ihrem eigenen Handy.
      Sadismus trifft Masochismus, so funktioniert perfekter Untertanenstaat.

      1. Da wurde nix manipuliert. Viele Menschen brauchen einen Führer und wenn ein Großteil sich darüber aufregt, dass das Handy vom Führer abgehört wird, dann ist das so, als würden sie persönlich abgehört. Erst in der Masse kann der Pöbel sich stark fühlen. Das ist aber nicht neu, sondern ein Millionen Jahre altes Programm.

  12. Hier mal was mit Zahlen für das Jahr 2014. NRW hat ca. 17.5 Mio. Einwohner.

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-3175.pdf

    Alter der abgefragten Verkehrsdaten:

    o bis zu einem Monat: 877
    o bis zu zwei Monate: 166
    o bis zu drei Monate: 349
    o bis zu vier Monate: 28
    o bis zu fünf Monate: 20
    o bis zu sechs Monate: 210
    o bis zu sieben Monate: 30
    o mehr als sieben Monate: 34
    o Abfragen von nur künftig anfallenden Verkehrsdaten: 671

    o Anzahl der ergebnislos gebliebenen Maßnahmen, weil die abgefragten Daten ganz oder teilweise nicht verfügbar waren: 220

    Quelle: Tagesordnung Rechtsaussschuss Landtag NRW 23.9. – Behandlung laut TO angesetzt auf zeitlich nach nichtöffentlichem Sitzungsteil:
    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Tagesordnungen/WP16/1300/E16-1367.jsp

    1. = cut =
      In Abstimmung mit dem Justizminister teile ich Ihnen für das Jahr 2014 folgende Zahlen mit:

      I.
      Überwachung Telekommunikation gern. § 100a StPO

      Anzahl der Verfahren: 406

      Anzahl der Überwachungsanordnungen, unterschieden nach:
      o Erstanordnungen 1.634
      o Verlängerungsanordbungen 450
      = cut =

      Interessant die Formulierung „in Abstimmung“. Und man kann festhalten, daß offensichtlich einzelne Verfahren zu mehr als einer Überwachungsanordnung führen können.

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