Linksfraktion fordert Stopp der elektronischen Gesundheitskarte

Protest gegen die eGK (CC-BY-2.0 flickr.com/ophy)

An diesem Donnerstag wird im Bundestag ab 19:05 Uhr in erster Lesung über den Stopp der elektronischen Gesundheitskarte in ihrer jetzigen Form debattiert (Livestream abrufbar auf bundestag.de).
Die Oppositionsfraktion Die Linke fordert in einem Antrag, keine weiteren Versuche auf Grundlage der bisherigen Reformpläne durchzuführen und übt deutliche Kritik:

Ein solches Mammutprojekt anzugehen, ohne ein näheres Konzept oder auch nur einen Fahrplan für die möglicherweise nutzbringenden Anwendungen und eine offizielle valide Kosten/Nutzenabschätzung vorzulegen, ist fahrlässig. Die Komplexität des Vorhabens wurde denn auch massiv unterschätzt, die Praxistests verliefen überwiegend desaströs und die Einführung potentiell sinnvoller Anwendungen, etwa des elektronischen Rezepts, wurde nach Erprobungen auf Eis gelegt. Eine interne Kosten/Nutzen-Analyse spricht von bis zu 14 Mrd. Euro Gesamtkosten für 10 Jahre – Geld, das an anderer Stelle im Gesundheitswesen dringend gebraucht wird.
 Bereits im Herbst letzten Jahres hatte die Linke datenschutzrechtliche Bedenken in einer Anfrage geäußert und um eine Stellungnahme gebeten. Die Antwort der Bundesregierung fiel für die Linken-Abgeordnete Kathrin Vogler jedoch wenig erfreulich aus:
Eine zentrale Speicherung der Patientendaten und ein Online-Zugriff auf diese Daten von Hunderttausenden von Rechnern aus ist leider überhaupt nicht vom Tisch. Auch wenn die Bundesregierung es nur ungern zugibt: Alle anderslautenden Behauptungen von den eCard-Befürwortern und insbesondere von der Gematik (Link von uns) sind falsch! Die Konzepte zum weiteren Ausbau der Telematik-Infrastruktur sind an vielen Stellen noch so wenig weit entwickelt, dass auch das Schlimmste möglich ist.
Nachdem auch die Klage eines Versicherten aus Nordhessen gegen die eGK in ihrer jetzigen Form mit Lichtbild und Chip gescheitert war und die verbindliche Einführung der neuen Gesundheitskarte Anfang des Jahres auf Widerstand von beiden Seiten gestoßen ist, will die Linken-Fraktion nun die Notbremse ziehen.
Auch wenn dieser Oppositionsantrag wenig Aussicht auf Erfolg hat und wir uns wahrscheinlich wieder von Seiten der Regierungsparteien zu hören bekommen, wie toll alles ist und haltlos die Vorwürfe doch seien – eine Debatte über die jetzige Form der eGK, vor allem in Hinblick auf den Datenschutz, ist dringend notwendig.

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31 Ergänzungen

    1. Ich leider auch. Dabei hatte ich noch so ne schöne Karte bis 2016, weil ich leider nur Bilder mit religiöser Kopfbedeckung (Nudelsieb) von mir hatte.
      Der Sachbearbeiter hat dann stattdessen einfach kein Bild drauf gemacht und jetzt hieß es, die wird nicht mehr akzeptiert.
      Schade eigentlich…

      1. Meine eGK hat kein Bild.
        Ich habe mich solange taub gestellt, bis ich eine eGK zugesendet bekam. Ohne Foto drauf.
        Das heisst, ich habe nun eine eGK ohne Foto… was aber auch nur ein winziger Protest ist verglichen an den Daten, die künftig auf angeblich „sicheren Servern“ darauf gespeichert werden sollen, vermutlich auch an die Werbeindustrie verkauft werden oder irgendwann das perfekte Angriffsziel für Hacker bieten, weil man mit solchen Daten natürlich sicherlich viele Profite erzielen kann.

        Aber toll, dass sich die Linke jetzt so aufopfernd darum kümmert, wenn ohnehin schon alles zu spät ist. Und das nennt sich dann Oppositionspartei *seufz*. Aber gut, man muss ihnen zu Gute halten, dass es faktisch keine Opposition gibt und SPD/CDU/CSU quasi Allmacht besitzen und sich anhand der Wahlprognosen wohl auch nichts ändern wird.
        Gut gemeint, liebe Linke, aber schlecht in Szene gesetzt – und vor allem: viel zu spät! Macht aber nix, denn was von der Linken kommt wird per Definition abgelehnt, egal wie sinnvoll der Vorschlag ist. Soviel Arroganz besitzen unsere Herrenwesen (Frauenzimmer wollte ich jetzt nicht schreiben *duck*), weil sie wissen, es wirkt sich kaum auf ihr Wahlergebnis aus.

      2. Wenn der Arzt mitmacht.
        Oder wenn er nicht mitmacht und du dir die Sozialgerichtsschiene geben willst und dann mittelfristig nen neuen Arzt suchen magst ;)

    2. Warum gebt Ihr alle so schnell auf? Das haben die Kassen ja nur bezweckt, um uns alle mürbe zu machen. Ich habe nach wie vor einen papiergebundenen Versicherungsnachweis, der bis 31.3.15 gilt.Man darf sich nicht unterkriegen lassen und muß leider viel kämpfen, dann klappt es, zumindest bis jetzt! Es nützt überhaupt nichts, eine eGK ohne Foto zu haben, denn wenn Ihr die Karte erst mal habt, ist später Tür und Tor geöffnet für den Datenmißbrauch.Wenn Ihr nicht weiterkommt, könnt Ihr Fagen stellen in http://www.stoppt-die-e-card.de oder in “
      http://initiative-patientendaten.de/?p=82
      Gruß Mona

      1. Ich habe meiner Krankenkasse mitgeteilt, dass ich die neue elektronische Karte ablehne und auch kein Foto zur Verfügung stellen werde.
        Nun habe von der Krankenkasse (AOK) eine Versicherungsbescheinigung für den Zahnarzt 1.Quartal 2015 und einen Abrechnungsschein ( Arzt 1. Quartal 2015) erhalten. Mein Sachbearbeiter schrieb es sei technisch nicht möglich das die Behanlungscheine automatisch zugeschickt werden, deshalb muss ich mich jedes Quartal mit ihm in Verbindung setzen, damit ich die neuen Abrechnungsscheine bekomme. Allerdings müßte er meine *Verweigerung* in meiner Akte vermerken :-) soll er doch.
        Man sieht es lohnt stur zu bleiben.

        Grüße Hanne 007

      2. Formal müssen die Kassen die Ersatzbescheinigung nur noch dann ausstellen, wenn ein Antrag für die eGK vorliegt. Gesetzesänderung im SGB V.
        Ich behaupte Mal, dass da jetzt Schrittweise weitergegangen wird mit diesem Schwachsinn und das Ersatzverfahren so langsam vor sich hin stirbt.

        Wobei ich auch höre, dass das unterschiedliche Kassen unterschiedlich handhaben. Hat jemand eine Krankenkasse, bei der man auch dieses Jahr noch ohne Antrag auf eGK das Ersatzverfahren ausweichen kann? Dann würde ich glatt dahin wechseln.

        Glück auf!

      3. Die IKK classic hat mir gesagt, dass ich mir vom Arzt zuerst eine Privatrechnung ausstellen lassen muss. Danach kann ich mit dieser Rechnung zur IKK gehen und bekomme einen ‚Berechtigungsschein‘. Mit diesem muss ich dann wiederum zum Arzt, damit dieser die Privatrechnung verwerfen muss und mit der Kassen abrechnet.

  1. Es liefen doch auch mehrere Klagen gegen die erzwungene Zuteilung einer EKK (Das Ding ist weiterhin eine Krankenkassenkarte. Man braucht sie, wenn man krank ist, nix mit Gesundheit.) und mir ist nur das im Artikel genannte Urteil bekannt. Wißt ihr zufällig wie/ob dieses Verfahren weiter läuft und wie es um andere Verfahren steht? Ziel war ja den Quark von Karlsruhe wegräumen zu lassen, das eine erste Verfassungsbeschwerde aus formalen Gründen nicht angenommen hatte.

  2. Ich finde es gut, von den Linken zumindest am Thema zu bleiben…bisher bin ich hartnäckig und versuche nach Möglichkiet durchzuhalten…es ist beschämend, wie derzeit mit Versicherten die die eGk ablehnen umgegangen wird…setze hier mal einen Beitrag von mir ein den ich auf stoppt die e-card gepostet habe:

    Ministerium will Druck machen…
    http://futurezone.at/netzpolitik/deutschland-treibt-elektronische-gesundheitskarte-voran/107.952.639 Titel: Deutschland treibt die eGk voran
    klingt für mich wie Hohn…da wird wieder mal in unser aller Namen gesprochen?? und KH Ärzte etc. sollen mal wieder geködert werden…

    die Karte soll Daten zur Übersicht regelmäßig angewendeter Medikamente erhalten…ist doch utopisch…es gibt freiverkäufliche Medikamente die viele zusätzlich einnehmen, ebenso werden manche Medikamente die verschrieben werden gar nicht eingenommen, somit sind dann Medis gespeichert oder auch nicht gespeichert, die letztlich gar keine wahre Aussage haben…abgesehen davon, geht es z.B.einen Zahnarzt nichts an, ob jemand Antidepressiva einnimmt…wir haben alle für unsere Gesundheit Eigenverantwortung und ob die Medikamente sich vertragen, kann ich den Apotheker oder Arzt selbst fragen,oder recherchieren…und die Ärzte waren bisher wohl auch in der Lage damit umzugehen und einen Überblick zu haben…und ob jemand seine Notfalldaten gespeichert haben möchte, sollte wohl auch jedem überlassen bleiben…einen Zwang darf es nicht geben..

    .dann der Hinweis: damit keine Mehrfachuntersuchungen statt finden…dazu sei gesagt, dass weiterhin die Möglichhkeit bestehen muss, sich eine unabhängige 2. und auch 3. Meinung eines Arztes einzuholen, selbst wenn das Doppeltuntersuchungen bedeutet…denn in unserem Gesundheitswesen kommt es vor, dass ein Arzt nicht erkennt, was ein anderer, dann aber rausfindet…selbst erlebt und nicht nur einmal…und da bin ich wohl kein Einzelfall…und ich spreche hier nicht von nem leichte Schnupfen…es MUSS jedem Patienten selbst überlassen bleiben seine Daten weitergeben zu wollen oder speichern zu lassen oder eben nicht…

    dann soll Herr Gröhe und unsere Regierung,(zumindest die, die sich für die eGk aussprechen) doch als Beispiel vorangehen mit der eGk, gehören doch sicher auch zu dem Kreis, der davon ausgeschlossen ist?? Und das eine Regierung die Augen anscheinend davor verschließt, wie momentan gerade den Bürgern/Versicherten die ärztliche Leistung bzw.ein Papiernachweis verwehrt wird weil sie die eGk ablehnen ist schon bedenklich…

    und wenn die eGk eh noch keine andere Funktion hat, als die alte Karte, ja warum dann so eine Abwehr den Gegnern gegenüber die alte KVK weiter verwenden zu lassen?!!

    Von den Kosten ganz zu schweigen, die dieses Projekt beinhaltet , die an anderer Stelle besser eingesetzt werden könnten.

    1. noch ein Zusatz…da wird doch auch mal wieder versucht schön zu reden, was aber sicher nicht den Hintergrund hat wie vorgegeben, der Patient habe einen Anspruch auf einen Medikamentenplan…wenn er diesen aber nicht in Anspruch nehmen möchte???angeblich sollen auch hier die Versicherten selbst entscheiden können, wie bei allen anderen Gesundheitsangaben auch…schauen wir mal ob das so bleibt, nach den vielen Änderungen die wir hinsichtlich Papiernachweis/Ersatzverfahren schon erlebt haben…dass scheint doch „Salami-Taktik“ zu sein, wo wir nicht wissen, wo das endet…Goerge Orwell „1984“ lässt grüßen

      apropos Medikamentenplan, wegen der Wechselwirkungen, weil angeblich dadurch Menschen verstürben…Herr Gröhe scheint ja wirklich in großer Sorge um die GESETZLICH VERSICHERTEN zu sein…denn alle anderen, privat Versicherte, freiwillig Versicherte und Versicherte über andere Kostenträger brauchen ja die eGk nicht…für wie dumm versucht man uns denn da zu halten? Und dann nochmal zur PIN…angeblich soll es ja nur möglich sein, dass ein Arzt nur mit meiner Zustimmung und zusätzlichen Eingabe meiner PIN an die Daten kommt…“Im Notfall, hat der Arzt Zugriff auf die Daten“…somit, gehe ich doch wohl davon aus, dass er unabhängig von meiner Zustimmung auch so Zugriff auf meine Daten nehmen könnte…von der Gematik ganz abgesehen…

      hoffentlich lernen wir alle daraus, was die nächsten Wahlen angeht…eGk Beginn 2004 unter SPD/Grüne und weiter vorangetrieben mit der großen Koalition CDU/CSU/SPD die hartnäckig dran bleiben…und nun ein Herr Gröhe, (natürlich mit Zustimmung seitens der Kanzlerin), der OHNE Drohungen nicht mehr weiterkommt..was sagt denn das BVerfG dazu…es wird Zeit, dass diese Regierung abgelöst wird (ob’s eine andere besser macht, kann man erst dann herausfinden)…wie arm, wenn man seine Bürger aus den Augen verliert…aber das ist ja nicht neu…

    2. Na so einfach ist das leider nicht. Ich weigere mich auch das Ding zu nutzen, aber gerade bei Rentner ist das Sterben auf Grund von Wechselwirkungen, unbekannt eingenommener Medis, die häufigste Ursache für einen verfrühtes Sterben. Mehr als 50 Prozent aller Patienten (egal wie alt) machen ständig den Fehler, keine Beipackzettel zu lesen (Verstehen ist noch ne ganz andere Liga). Ist man jung okay (nehmen ja oftmals nur Bedarfsmedis) Ab 60 jedoch wird es kritisch, da der Körperabbau froh voranschreitet und chronische Leiden zunehmen.

      Aber wie von dir schon gesagt, auf der Karte stehen nicht alle Medis und auch nicht ob sie wirklich genommen wurden. Bestes Beispiel Antibiotika und das gute allseits gefürchtete MRSA.
      Es besteht somit die Gefahr, dass Ärzte sich auf den elektronischen Daten ausruhen und nicht mehr nach weiteren Einnahmen fragen.
      Bei der Debatte über eine U- Untersuchungspflicht gibt es vergleichbare Kritiken.
      Passiert dann nämlich was mit den Kleinen, heißt es: „Wie konnten wir das wissen, bei der U- Untersuchung zeigten sich keine Auffälligkeiten.“

      ALLE Medis die ein Patient einnimmt, auf einen Datenträger zu speichern, ist absolut und ohne jede Ausnahme lebensrettend.
      Ja da bin ich voll auf der Regierungsseite. Aber meine lieben Politiker, dieser Datenträger ist keine elekktronische Karte, sondern ein verdammtes Blatt Papier im Portmonee. Da schreibt man selber, oder wenn dies nicht geht, zeitnah eine dritte Person drauf was ALLES rein kam. Somit auch ASS etc.
      Die Medispeicherung wird bestimmt Leben retten, ohne wenn und aber. Würden jedoch Mediziner nach solchen Notizen fragen und diese vor jeder Untersuchungen verlangen, erreicht man einfachsten Mittel viele mehr. Diese Zettel sollten Pflicht werden und nicht diese bescheuerte Datenkrake.

  3. Das ist das Hauptproblem der Opposition, dass sie rein gar nix zu melden hat. Aber Selbst bei den ach so sich selbst lobenden Sozis stösst man auf taube Ohren. Ich hab meine bildlose Karte auch am Jahresende entsorgt, wohl oder übel.

    Dies eGK ist eh nur wieder ein Schritt mehr auf dem Weg zum gläsernen Bürger. Aber anderseits auch nix halbes und nix ganzes. Sich in dem Fall um den Datenschutze so nen Kopf machen und dann an anderen wichtigeren Stelle mit Füßen treten.

    Ein weiteres Absurdum mehr von dieser nichtsnutzigen Regierung (bzw. von den Vorgängern fängt man besser auch nicht an aber man muss sie ja auch mit einbeziehen).

    1. „[…]weiteres Absurdum mehr von dieser nichtsnutzigen Regierung[…]“

      Das Problem ist nicht, das die Nichtnutzig wäre, sie nützt nur wenigen wirklich.
      Folge der Spur des Geldes………

  4. Weiß jemand ob ich mich via Urhebergesetz wehren kann ? – Bei der abgelehnten Klage ging es ja um das Recht am eigenen Bild (Persönlichkeitsrecht), ich aber möchte (Fotographiere mich wenn, selbst) mein Urheberrecht geltend machen, und jedwede Form von Analoger oder Digitaler (auch Temporärer) Kopie untersagen, – und gegebenenfalls abmahnen

    Wäre doch schön, das restriktive Urheberrecht, einfach mal zurück“beissen“ zu lassen…

    1. Wenn Du Fragen hast, siehe meinen Kommentar oben, da steht, an wen Du Dich wenden kannst, wenn Du Antworten benötigst.
      Gruß Mona

  5. Zum Beitrag von Friedrich:
    Das mit der bildlosen „elektronischen Karte“ habe ich schon Anfang 2013 auch erlebt. Eine davon kam knapp nach Vereinbarung eines Arzttermins. Auf dem kürzlich wiedergefundenen zugehörigen einen Schreiben von damals steht aber, dass mir eine Karte mit Bild geschickt worden sei.

    2014 war dann was zu klären, da ich inzwischen meine Beiträge selbst berappen darf. Verwaltung war wohl nicht die Stärke besagter KV. Die Karte mit Bild bekam ich – nach einer kurzen Reise nach Hessen – knapp zwei Wochen vor dem Abschluss. Ich hatte bereits gekündigt. Die Ansprechpartnerin war zwar sehr jugendlich-sportlich gekleidet war und trat im persönlichen Gespräch sehr selbstbewusst, die Arbeitsqualität im Schriftlichen korrespondierte leider nicht mit diesem Selbstbewusstsein. So wurde mal die Verwaltungsnummer, mal die Versicherungsnummer (die man jetzt immer zu anderen Kassen mitnimmt) als Bezug verwendet. Die Kasse ist inzwischen, glaube ich, mit einer anderen zusammen.

    Die Kündigungsbestätigung von damals könnte gut und gerne auch auf einer Tastatur getippt worden sein, bei der die 0-Taste hakt! Übrigens staunte ich auch bei anderen Kassen – ich hatte ein gutes Dutzend auf die Schnelle angefragt – über die Kreativität in puncto Orthographie und Grammatik …

    Wie wäre es mit ein paar besser geschulten Kräften in der Verwaltung? Die ganze Digitalisierung kann man meiner Meinung nach in die Tonne kloppen, wenn 95% der Fehler 50 cm vor dem Monitor sitzen!

  6. Nach Paragraph 34§ Bundesdatenschutzgesetz hat jeder Bürger Recht auf eine Auskunft über seine gespeicherten Daten. Diese sollte man mal von seiner Kasse anfordern.
    Übrigens, die eingesandten Fotos werden nicht bei der Kasse gespeichert, sondern bei dem (privaten) Unternehmen, das die neuen Karten herstellt.
    Ob die wohl ein Recht haben, unsere Fotos zu speichern?
    Wäre mal interessant zu erfahren. Ich meine NEIN

  7. Mir ist es passiert, dass ich bei einem Facharzt -trotz Gesundheitskarte mit Bild – fotografiert werden sollte. Lt. Aussage der Helferin: „es koennten Verwechselungen entstehen“! Was muessen wir uns denn noch alles an FRECHHEITEN gefallen lassen! Es ist nur schade, dass scheinbar auch einige Aerzte diese diktatorischen „Spielchen“ mitmachen.
    MARSCH

  8. es heißt, heute sei die erste lesung. folgen also weitere. schreibt auch heute noch euren Bundestags Kaspar an, dass er eure Meinung kennt und weiss, dass auch er unter Beobachtung steht. email-adresse gibts bei Abgeordnetenwatch.de. schadet auch nicht, diese Leute dort Öffentlich zu befragen.

    fällt euch nicht auf, dass die Regierung permanent gegen die Interessen der Mehrheit handelt? TTIP, Mindestlohn, Reichensteuer …

    gruss
    Andreas
    incl. mitversicherter Familie = 5 egK-„Blockierer“
    Danke Herr Groehe für dieses Wort, es ist für uns eine Auszeichnung!

  9. Datenschutzverfügung für Patienten

    Hiermit nehme ich mein Grundrecht auf informationelle
    Selbstbestimmung wahr. Ich widerspreche der geplanten
    Speicherung von Gesundheitsdaten in zentralen
    Großcomputern außerhalb von Arztpraxen oder
    Krankenhäusern.

    Ich bitte Sie, meine medizinischen Daten außer zur
    Abrechnung nur zum Zwecke meiner Behandlung an einen
    anderen Arzt/ Ärztin bzw. ein Krankenhaus weiterzuleiten.
    Jede anderweitige Verwendung sehe ich als Verletzung der
    ärztlichen Schweigepflicht an.

    Name, Anschrift, Unterschrift, Datum

    Das kann man jederzeit schicken.

  10. unsere ganzen Bemühungen könnten scheitern, wenn das TISA – Abkommen durchkommt.
    Damit sind auch unsere Gesundheitsdaten dann nicht mehr geschützt.
    Viele Grüße

  11. Der Patient legt ab dem 1. Januar die eGK ohne Lichtbild vor

    In diesem Fall prüft das Praxisteam die Identität des Versicherten anhand des Alters und des Geschlechts. Stimmen die Merkmale überein, darf die Karte eingelesen werden. Der Patient darf Leistungen im Rahmen der GKV in Anspruch nehmen.

  12. gNachdem die E-Card-lose Versorgung immer an den Artzhelferinnen ausgin, die mit der Barmer telefonieren musste (Ich selber habe seit 2012 mehrfach Mitgliedsbescheinigungen zugefaxt bekommen, jetzt tun sie das nicht mehr) hab ich mich entschlossen, doch ein Bild zu schicken, aber mit einem Eindruck, dass ich auf Datenschutz Wert lege. 3 sehr hübsche Varianten habe ich an 4 Terminen hochgeladen und nach dem ersten Mal ein Brieflein gekriegt, das Foto sei aus technischen Gründen nicht zu verarbeiten, nach dem dritten Mal einen Anruf, ich hab das Bild dann der Sachbearbeiterin direkt geschickt, vor einigen Tagen saß ich bei ihr. Mit Verweis auf SGB 1, § 60 (was hat denn der damit zu tun?) pochte sie auf meine Mitwirkungspflicht. Sie senden mir, sagen sie, keine Bestätigungen mehr, mal schauen, wie ich jetzt noch an eine komme. Ein Jugendfoto könne vielleicht akzeptiert werden, das war ja nicht der Sinn der Sache, ich möchte diese naive Behauptung, die Karte würde durch das Foto sicherer, ja nicht unwiedersprochen lassen. Solange man ein Foto hochladen kann ohne Unterschrift, ohne sich irgendwo persönlich vorzustellen und solange es Pflicht der Ärzte ist, sich von der Identität der Person zu überzeugen, kannste alle Pro-Bild-Argumente vergessen.

    man schaun, wie es weitergeht

  13. Wie kann es eigentlich sein, dass diese grundlegenden Bedenken so oft nur von den Linken zu vernehmen sind? Bürgerrechtlich problematischen Unsinn kritisch zu betrachten und nicht einfach jubelnd einzuführen, müsste doch eigentlich fraktionsübergreifend Konsens sein.

    Ich begreife es nicht. Was geht in deren Köpfen vor? Es ist ja nicht nur die eGK, sondern so viele andere Themen auch. Sehr oft sind es die Linken, die die entscheidenden Anfragen stellen. Drohnenmorde, DFG-Projekte zur Überwachung, Mikrozensus und vieles mehr – ich will die Bedeutung der Themen keinesfalls gleichsetzen, die Beihilfe zum Mord wiegt ungleich schwerer als Datenschutzverletzungen, es ist nur eine Auflistung – jedenfalls sind mir selten die stärkeren Fraktionen dadurch aufgefallen, sich in Debatte und Abstimmung querzustellen oder mit Kleinen Anfragen kritisch nachzuhaken, eher Jan van Aken oder Andrej Hunko, je nach Thema. Ein paar Versprengte kümmern sich sonst noch bei Grünen oder, früher, FDP ums Thema Datenschutz im weiteren Sinne, z.B. der Ströbele. Was ist mit all den Anderen?! Grundrechte gehen doch eigentlich alle etwas an? Was stimmt mit den Anderen nicht? Zuviel Spaß an der Macht innerhalb des Systems? Oder stimmt mein Eindruck nicht?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.