Landesverrat: Wer wusste wann was? Bundesregierung verteidigt Bild von ahnungslosem Innenminister

Nach Einstellung der Ermittlungen: Aufdröseln, wer was wann wusste – CC BY 2.0 via flickr/albaraa

Wer hat was wann bei der Einleitung der Landesverratsermittlungen gegen uns und in deren späterem Verlauf gewusst? Das ist eine Frage, die uns und andere immer noch umtreibt, auch wenn die Ermittlungen mittlerweile eingestellt sind. Denn die Problematik der Verantwortlichkeit ist nicht damit abgehandelt, dass Ex-Generalbundesanwalt Harald Range seinen Hut nehmen musste. Mehr Details versuchten die Grünen im Bundestag über eine Kleine Anfrage zu erfahren, deren Antworten jetzt vorliegen. Dazu gibt es auch ein Blog-Post bei Gruen-Digital.de.

Sie helfen uns an manchen Stellen, die Chronologie der Ereignisse zu vervollständigen, daher hier ein Überblick anhand der Informationen aus der Antwort und voriger Berichterstattungen (eine weitere, sehr ausführliche Chronologie zum Durchklicken findet sich bei CORRECT!V, einige Informationen aus der aktuellen Antwort der Bundesregierung sind dort jedoch noch nicht enthalten):

25. Februar 2015: Veröffentlichung von Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“.

26. Februar 2015: Einen Tag nach Veröffentlichung informiert der Verfassungsschutzpräsident „die zuständige Sicherheitsstaatssekretärin und den fachlich zuständigen Abteilungsleiter im BMI“.

Eine Benachrichtigung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière sei in diesem Zusammenhang nicht erfolgt.

3. März 2015: Der Verfassungsschutzpräsident berichtet der Staatssektretärin Emily Haber „ergänzend“, dass Strafanzeige gegen Unbekannt geplant sei.

4. März 2015: Ein Vertreter der Bundesregierung beantwortet im Plenum des Deutschen Bundestages öffentlich eine Mündliche Frage von Hans-Christian Ströbele über das bei uns veröffentlichte Vorhaben des Verfassungsschutzes, das später als Staatsgeheimnis deklariert werden soll. Laut Regierung sei es jedoch in den Antworten nur um die Mitteilung offener Informationen gegangen.

25. März 2015: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stellt beim LKA Berlin Strafanzeige wegen der Veröffentlichung von Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“.

In der Anzeige findet sich bisher nur der Name „Marcus Beckendahl“.

1. April 2015: Die erste Strafanzeige geht beim Generalbundesanwalt zur Prüfung ein.

15. April 2015: Veröffentlichung von Geheime Referatsgruppe: Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung.

Noch am selben Tag informiert die Hausleitung des BfV den „zuständigen Abteilungsleiter im BMI“, auch über die Absicht, erneut Strafanzeige zu stellen: „Der Abteilungsleiter hat dies unterstützt und die Sicherheitsstaatssekretärin unterrichtet“, von de Maizière keine Rede.

16. April 2015: Das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt beim LKA Berlin die zweite Strafanzeige wegen der Veröffentlichung von „Geheime Referatsgruppe: Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung“ am 15. April.

Nun taucht auch der Name Andre Meister in der Strafanzeige auf. Bisher sei aber der Vorwurf Landesverrat noch nicht im Raum. Es fällt auf, dass bei der zweiten Anzeige nur ein Tag zwischen Veröffentlichung und Anzeigenstellung liegt.

Das Stellen der Anzeigen beim LKA Berlin ist ungewöhnlich. Es wäre davon auszugehen gewesen, dass die Anzeigen eher bei den Staatsanwaltschaften in Köln oder Berlin gestellt worden wären, die für die Verletzungen von Dienstgeheimnissen zuständig sind. Die Bundesregierung begründet das folgendermaßen als nebensächlich:

Die Anzeige einer Straftat kann bei jeder Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten angebracht werden (§ 158 Absatz 1 der Strafprozessordnung – StPO), ohne dass insoweit eine besondere sachliche Zuständigkeit für die Entgegennahme bestimmter Anzeigen besteht. In der Praxis steht die Anzeigeerstattung bei Polizeibehörden allgemein im Vordergrund.

21. April 2015: Ein Mitarbeiter des GBA informiert die Staatssekretärin des BMJV mündlich über die erste Strafanzeige und den eingeleiteten Prüfvorgang. Folgend sei auch Minister Heiko Maas persönlich in Kenntnis gesetzt worden:

Die Staatssekretärin hat auf die Brisanz eines solchen Verfahrens hingewiesen und eine sorgfältige Prüfung im Hinblick auf die Pressefreiheit angemahnt. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wurde im Nachgang über den Vorgang informiert.

Am 21. April habe auch das Bundeskanzleramt „am Rande einer Besprechung“ von der ersten Anzeige gegen Unbekannt erfahren. Weiteres soll es danach bis zum Beginn der medialen Diskussion nicht gewusst haben, auch nicht über die namentliche Erwähnung von Markus und Andre. Es ist natürlich praktisch für alle Beteiligten, dass man über solche heiklen Sachen „am Rande einer Besprechung“ klärt und nicht schriftlich festhält. Wir hatten bereits am 6.7. vermutet, dass das Kanzleramt im Rahmen dieser Runde Bescheid gewusst haben müsste.

29. April 2015: Die zweite Strafanzeige geht beim Generalbundesanwalt ein. Das BfV übermittelt dem BMI seine Einschätzungen zur Staatsgeheimnis-Frage, genauer den „zuständigen Unterabteilungsleitungen der Fachabteilung und der Zentralabteilung“. Außerdem wurden sie dem Fachabteilungsleiter und den zuständigen Fachreferaten vorgelegt.

30. April 2015: Das BfV übermittelt dem LKA „rechtliche Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses“ – im Weiteren BfV-Gutachten genannt.

Das Gutachten bekommen wir nicht zu Gesicht, denn es ist als Verschlusssache eingestuft. Es ist aber bereits bekannt, dass es zu dem Schluss kommt, dass ein Staatsgeheimnis vorliegt. Grund dafür seien „die publizierten Angaben zu Personalstärken im konkret umrissenen Aufgabenfeld und die Angabe bestimmter Methodiken und Ansatzpunkte nachrichtendienstlicher Maßnahmen“.

Wer das Gutachten verfasst hat? Ob es wirklich „Herr Müller“ ist, der in der Berichterstattung der SZ genannt wird, ist unklar. Die Bundesregierung schweigt sich über die Identität des Gutachters aus. Es gibt lediglich nichtssagende Angaben zu seiner Qualifikation:

Der Verfasser besitzt eine wissenschaftliche Ausbildung und die Befähigung zum Richteramt. Dies ist üblicher Standard bei behördlichen Gutachten mit rechtlichen Bezügen.

5. Mai 2015: Der GBA erhält ebenso das BfV-Gutachten zum Vorliegen eines Staatsgeheimnisses.

13. Mai 2015: Der Generalbundesanwalt eröffnet ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Markus und Andre wegen Verdacht des Landesverrats.

19. Mai 2015: Der GBA ordnet an, vor Vorliegen des GBA-Gutachtens keine Exekutivmaßnahmen, etwa Hausdurchsuchungen und Verhaftungen, durchzuführen.

27. Mai 2015: Das BMJV wird über das Ermittlungsverfahren des GBA informiert, das Schreiben ist auf den 19. Mai 2015 datiert. Die Information erreicht Justizminister Maas, die vorher genannte Staatssekretärin und „die zuständigen Mitarbeiter der Strafrechtsabteilung“ am 27. Mai. Während nun selbst Maas Bescheid wusste, scheint im BMI immer noch niemand die politische Brisanz des Themas erkannt zu haben oder darauf hingewiesen worden zu sein. Auch das Bundeskanzleramt sonnt sich in Unwissenheit.

18. Juni 2015: Der GBA beauftragt einen externen Sachverständigen mit der Anfertigung eines Gutachtens (GBA-Gutachten) zur Prüfung des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses.

23. Juni 2015: Das BMI erhält vom BKA einen Bericht darüber, dass es mit Landesverratsermittlungen beauftragt worden sei. Wieder sei Minister de Maizière nicht unterrichtet worden, der Bericht sei „routinemäßig“ erfolgt.

2. Juli 2015: Schriftlicher Auftrag für das GBA-Gutachten.

Der Auftrag geht an Professor Dr. Jan-Hendrik Dietrich von der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Das Justizministerium sei in die Frage der Vergabe des GBA-Gutachtens einbezogen worden.

4. Juli 2015: Wir erfahren aus dem Deutschlandfunk von Anzeigen wegen Verrats von Staatsgeheimnissen aufgrund unserer Berichterstattung, bisher jedoch vermeintlich nur gegen Unbekannt.

30. Juli 2015: Uns erreicht das Schreiben, dass gegen Markus, Andre und Unbekannt wegen Landesverrats ermittelt wird. Das Schreiben ist auf den 24. Juli datiert.

31. Juli 2015: Eine Staatssekretärin aus dem Justizministerium erörtert mit dem Generalbundesanwalt telefonisch die Rücknahme des Auftrages für das GBA-Gutachten, man war der Auffassung, dass das Gutachten „frühestens in der zweiten Monatshälfte des Augusts“ fertiggestellt sein würde. Das Justizministerium hat inzwischen ein eigenes Gutachten (BMJV-Gutachten) in Auftrag gegeben, das bis zum 6. August vorliegen sollte.

Man spricht ausdrücklich nicht von einer „Weisung“ des Justizministeriums, sondern von einer Vereinbarung. Ebenso gebe es keinerlei schriftliche Fixierungen der Vereinbarung, das sei „aufgrund der bisherigen vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht für notwendig erachtet“ worden.

Das BMI behauptet, erst am 31. Juli davon erfahren zu haben, dass Justizminister Maas Zweifel am Ermittlungsverfahren gehabt habe. Generell habe der Bundesinnenminister überhaupt nichts von der Anzeige gewusst, andere Mitglieder des Ministeriums jedoch (siehe 29. April) sehr wohl, die Anzeigen wurden offiziell gebilligt.

Die Frage, ob de Maizière sein Ministerium nicht im Griff hat oder schlichtweg gelogen wird, wurde bereits mehrmals aufgeworfen. Die Regierung begründet seine Uninformiertheit damit, dass der Vorfall erst durch die „aktuelle Mediendiskussion eine politische Bedeutung erlangt“ habe. Wobei man sich das eigentlich vorher hätte ausmalen können, wenn gegen Journalisten ermittelt wird und die Pressefreiheit in Frage steht.

3. August 2015: Erst jetzt kommt der GBA der „Vereinbarung“ zur Rücknahme des GBA-Gutachtenauftrags nach. Dazu teilt er jedoch der BMJV-Staatssekretärin mit, der externe Gutachter sei zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass zumindest eines der Dokumente Staatsgeheimnisse enthalten habe.

4. August 2015: Justizminister Maas versetzt GBA Range in den Ruhestand.

6. August 2015: Das BMJV übermittelt dem GBA die Ergebnisse des eigenen Gutachtens.

Wieder ist das Gutachten nicht der Öffentlichkeit zugänglich und als VS-VERTRAULICH eingestuft.

10. August 2015: Die Ermittlungen werden eingestellt.

19. August 2015: Die Bundesregierung stellt dem Rechtsausschuss und dem Innenausschuss das BfV- und BMJV-Gutachten zur Verfügung. Dieser kommt in einer nicht-öffentlichen Sondersitzung zusammen, um über die Ermittlungen wegen Landesverrat gegen uns und unsere Quellen zu diskutieren.

Ein Gutes zum Schluss: Laut Angaben der Bundesregierung gebe es keine weiteren Strafanzeigen gegen Journalisten wegen Weitergabe vertraulicher Informationen. Wir hoffen, dass das so bleibt. Genauso wichtig wäre aber auch der Schutz von Unbekannt, also der Quellen, gegen die immer noch ermittelt wird. Denn auch wenn eine Einschüchterung von uns nicht funktioniert hat, wissen wir nicht, wie es mit den potentiellen Whistleblowern da draußen aussieht. Die Bundesregierung gibt auch an, nicht beurteilen zu können, ob eine Einschücherungssituation – zumindest für Journalisten – vorliegt:

Bei dem erfragten „Effekt“ handelt es sich um innere Tatsache dritter Personen, zu der die Bundesregierung keine Einschätzung abgeben kann.

Leider will sie keine Aussage dazu treffen, ob Reformbedarf besteht, wenn es um Pressefreiheit und Whistleblowerschutz geht. Dabei wäre genau jetzt der Zeitpunkt, besseren Whistleblowerschutz konkret anzugehen, das ist eine unserer zentralen Forderung im Zusammenhang mit der Landesverratsaffäre.

Eine weitere ist die lückenlosen Aufklärung der Verantwortlichkeiten. Denn für uns steht fest: Die Verantwortlichen sitzen im Verfassungsschutz und Innenministerium. Es sind zufällig genau die Personen, die sich in der Sondersitzung des Rechtsausschusses letzte Woche nicht den Fragen stellen wollten und nur Vertretungen schickten.

Außerdem wollen wir wissen, ob und wie Mitglieder unserer Redaktion überwacht wurden. In der Antwort findet sich der Hinweis, dass es ausschließlich „standardisierte, niedrigschwellige Erkenntnisanfragen“ durch das BKA gegeben habe. Exekutivmaßnahmen seien zu keiner Zeit geplant worden. Was das bedeutet, können wir nur mutmaßen – welche Datenbanken wurden abgefragt und welche Angaben enthielten diese?

Die Antwort der Bundesregierung fasst zwar einiges zusammen, aber die vorgenannten Fragezeichen bleiben. Wir hoffen, dass bald die Akteneinsicht möglich sein wird, die uns weitere Puzzleteile zur Komplettierung des Bildes bringen kann. Und wir fordern auch, zu erfahren, was in den jeweiligen Gutachten steht. Wir halten Euch auf dem Laufenden.

Aus dem PDF befreiter Volltext der Antwort

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

„Strafrecht und Pressefreiheit“

– Bundestagsdrucksache 18/5739 –

[Vorbemerkung der Fragesteller:]

Das deutsche Strafrecht kennt verschiedene Straftatbestände in Bezug auf die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen. Neben dem Verbrechen des Landesverrats (§ 94 des Strafgesetzbuchs – StGB) kennt das StGB das wesentlich milder bestrafte Vergehen des Offenbarens von Staatsgeheimnissen (§ 95 StGB), das nach dem „Spiegel-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Jahr 1966 (1 BvR 161/63) zum Schutz der Pressefreiheit in das StGB eingeführt wurde. In Umsetzung des „Cicero-Urteils“ des BVerfG (1 BvR 538/06) aus dem Jahr 2007 wurde in § 353b Absatz 3a StGB zum Schutz der Pressefreiheit im Jahr 2012 normiert, dass näher bestimmte bloße Beihilfehandlungen von Journalisten im Zusammenhang mit der Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer bestimmten Geheimhaltungspflicht nicht mehr unter Strafe stehen, um die für eine Demokratie grundlegende Aufklärungsfunktion der freien Presse nicht behindern. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag hatte am 7. Februar 2006 einen Gesetzentwurf für einen weitergehenden Schutz von Journalisten vorgelegt (Bundestagsdrucksache 16/576), den die Mehrheit der Großen Koalition am 10. Mai 2007 ablehnte (Plenarprotokoll 16/97, S. 9880 A).

Gegen den netzpolitischen Blog netzpolitik.org bzw. die presserechtlich verantwortlichen Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister wurde bereits am 13. Mai 2015 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt (GBA) wegen des Verdachts des Landesverrats (§ 94 StGB) eröffnet. Vorausgegangen waren zwei Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vom 25. März und 16. April 2015, welche sich u. a. auf die am 25. Februar und 15. April 2015 erfolgte Veröffentlichung zweier Dokumente bezogen. Darin wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in abstrakter Form über die Schaffung einer Referatsarbeitsgruppe des BfV zur Überwachung der Onlinekommunikation der Bundesbürger berichtet.

Auf vorangegangene detaillierte Veröffentlichungen schon anderer Medien zu diesem Vorhaben des BfV (etwa www.tagesschau.de vom 25. Juni 2014; Süddeutsche Zeitung vom 26. Juni 2014; neues deutschland vom 28. Juni 2014) war nicht mit Strafanzeigen reagiert worden. Außerdem hatte ein Vertreter der Bundesregierung am 4. März 2015 im Plenum des Deutschen Bundestages öffentlich über dieses Vorhaben – also über das angebliche Staatsgeheimnis – auf eine Mündliche Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele berichtet (Plenarprotokoll 18/90, Prot. S. 8555 C f.).

Bereits im Rahmen der Aufklärung des behördlichen Versagens im Zusammenhang mit den Morden des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sowie seit Beginn der Enthüllungen von Edward Snowden im Juni 2013 steht das BfV gemeinsam mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) im Mittelpunkt einer Vielzahl von Presseveröffentlichungen, die sich zum Teil auch auf als geheim eingestufte Dokumente berufen.

Mehr als zweifelhaft und offenbar auch in der Bundesregierung heftig umstritten ist, ob bei den Veröffentlichungen überhaupt Ansatzpunkte dafür vorhanden sind, dass es sich hierbei um Staatsgeheimnisse im Sinne von § 93 StGB handelt (siehe dazu Süddeutsche Zeitung vom 3. August 2015 sowie Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015).

Noch ungewiss ist im Detail, wann welche Ministerien (Bundesministerium des Innern – BMI, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – BMJV und das Bundeskanzleramt) und die dortigen Amtsleitungen über die Planung und Absendung der Strafanzeigen, die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens beim GBA sowie die konkreten Ermittlungsmaßnahmen informiert waren und wie die Amtsleitungen der Ministerien dazu je votierten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1a. Trifft es zu, dass das BfV die Strafanzeigen nicht bei der für die Verletzung von Dienstgeheimnissen zuständigen Staatsanwaltschaft (in Köln oder Berlin), sondern beim für Staatsschutzdelikte zuständigen Landeskriminalamt (LKA) Berlin gestellt hat (Süddeutsche Zeitung vom 3. August 2015)?
Falls ja, warum bewertet die Bundesregierung die zugrunde liegende Entscheidung des BfV als sachgerecht, und ggf. warum?

Es trifft zu, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Strafanzeigen beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin gestellt hat. Die Anzeige einer Straftat kann bei jeder Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten angebracht werden (§ 158 Absatz 1 der Strafprozessordnung – StPO), ohne dass insoweit eine besondere sachliche Zuständigkeit für die Entgegennahme bestimmter Anzeigen besteht. In der Praxis steht die Anzeigeerstattung bei Polizeibehörden allgemein im Vordergrund.

1 b. Wann und je wie genau waren an der Weiterleitung der Strafanzeigen durch das Berliner Landeskriminalamt an den GBA nach Kenntnis der Bundesregierung auch Berliner Justizstellen oder das Bundeskriminalamt (BKA) beteiligt?

Die Strafanzeige vom 25. März 2015 wurde unmittelbar vom LKA Berlin an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) weitergeleitet und ist dort am 1. April 2015 eingegangen. Die Strafanzeige vom 16. April 2015 wurde ebenfalls unmittelbar vom LKA Berlin an den GBA weitergeleitet und ist dort am 29. April 2015 eingegangen. Das Bundeskriminalamt (BKA) war nicht beteiligt.

2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das BfV die Erhebung der Anzeigen vorab mit dem fachaufsichtlich zuständigen BMI abgestimmt hat?

Wenn ja, jeweils zwischen wem, und wann?

Das BfV hat das Bundesministerium des Innern (BMI) über die Veröffentlichung von Verschlusssachen auf „netzpolitik.org“ und die Absicht informiert, angesichts der dadurch bekannt gewordenen strafbaren Verschlusssachenweitergabe an „netzpolitik.org“ Strafanzeige zu stellen. Die Information zur ersten Veröffentlichung vom 25. Februar 2015 ist am 26. Februar 2015 durch den Präsidenten des BfV an die zuständige Sicherheitsstaatssekretärin und den fachlich zuständigen Abteilungsleiter im BMI erfolgt. Am 3. März 2015 hat der Präsident des BfV der Staatssekretärin ergänzend berichtet und auch mitgeteilt, dass Strafanzeige gegen Unbekannt beabsichtigt sei. Die Anzeige ist im Nachgang am 25. März 2015 beim LKA Berlin gestellt worden.

Über die weitere Veröffentlichung von Verschlusssachen auf „netzpolitik.org“ am 15. April 2015 hat die Hausleitung des BfV den zuständigen Abteilungsleiter im BMI am selben Tage unterrichtet und dabei auch mitgeteilt, dass neuerlich Strafanzeige gegen Unbekannt beabsichtigt sei. Der Abteilungsleiter hat dies unterstützt und die Sicherheitsstaatssekretärin unterrichtet. Am Folgetag erstattete das BfV beim LKA Berlin wiederum Strafanzeige gegen Unbekannt.

Über den Sachverhalt der Anzeige, die das BfV am 9. Juni 2015 wegen des Zugänglichmachens einer Verschlusssache an die Süddeutsche Zeitung gegen Unbekannt gestellt hatte, hat der Präsident die Sicherheitsstaatssekretärin im BMI in einer Besprechung am 16. Juni 2015 informiert.

3. Liegen dazu (Frage 2) konkrete Aktenvorgänge vor?
Wenn ja, wird die Bundesregierung diese veröffentlichen, um Klarheit gegenüber der Öffentlichkeit zu schaffen?

Die angesprochenen Abstimmungen sind ursprünglich vorgangsmäßig nicht gesondert erfasst worden. Das BMI hat im Zuge der Nach- und Aufbereitung aus Anlass der öffentlichen Diskussion zu den Anzeigevorgängen insgesamt gesonderte Aktenvorgänge angelegt.

Da ein parallel zum Ablauf geführter Vorgang nicht existiert, kann er auch nicht veröffentlicht werden. Im Übrigen prüft die Bundesregierung stets einzelfallbezogen, inwiefern der Öffentlichkeit Dokumente zugänglich gemacht werden können. Die Bundesregierung hat jederzeit Klarheit über den Sachverhalt geschaffen, dass vorliegend offenkundig geheime Verschlusssachen unter Verletzung des Dienstgeheimnisses oder einer besonderen Geheimhaltungspflicht, also im Wege einer Straftat, an Medien weitergegeben worden sind und der Täter unbekannt ist. Auch dass das BfV wegen der begangenen Straftaten Anzeigen gestellt hat, ist seit Anfang Juli öffentlich bekannt.

4. Trifft es zu, dass in den Strafanzeigen des BfV im Frühjahr 2015 die Namen des Chefredakteurs von netzpolitik.org Markus Beckedahl, und des Journalisten Andre Meister genannt waren?

Wenn ja, in welcher vermeintlichen Rolle (als Täter, Mittäter etc. )‚ und in Bezug auf welche konkreten Straftatbestände wurde dabei schon von Landesverrat gesprochen? (Süddeutsche Zeitung vom 3. August 2015; bitte die betreffende Passage der Strafanzeige im Wortlaut angeben)?

In der Anzeige vom 25. März 2015 ist der Name Markus Beckedahl und in der Anzeige vom 16. April 2014 auch der Name Andre Meister bei der Beschreibung des Sachverhaltes erwähnt. Eine „Rolle (als Täter, Mittäter etc.)“ wird den Personen dabei nicht zugeschrieben, vielmehr sind die Anzeigen ausdrücklich gegen Unbekannt gerichtet. Eine rechtliche Qualifikation als Landesverrat hat das BfV in keiner seiner Anzeigen vorgenommen, auch nicht in den aus Anlass der Veröffentlichung auf „netzpoiitik.org“ erfolgten.

5a. Trifft es zu, dass das BfV dem GBA zur Prüfung der Frage, ob es sich bei den Veröffentlichungen durch netzpolitik.org um ein Staatsgeheimnis im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts handelte, ein internes Behördengutachten verlegte?
Falls ja, ist die Bundesregierung bereit, dieses Gutachten den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme vorzulegen? (eine etwaige Ablehnung bitte begründen)

Das LKA Berlin hat das BfV um ergänzenden Sachvortrag zur Fragestellung gebeten, ob die publizierten Verschlusssachen als ein „Staatsgeheimnis“ i.S.d. § 93 des Strafgesetzbuches (StGB) zu qualifizieren sein könnten. Mit Schreiben vom 30. April 2015 hat das BfV dem LKA Berlin rechtliche Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses übermittelt. Nachträglich hat auch der GBA das Gutachten vom BfV erbeten und am 5. Mai 2015 erhalten.

Das Gutachten ist angesichts der angesprochenen Risikoanalyse wegen des behandelten Sachverhalts als Verschlusssache eingestuft. Wenngleich das allgemeine parlamentarische Fragerecht keine Unterlagenvorlage einschließt, hat die Bundesregierung diese Unterlage am 19. August 2015 wegen des besonderen, berechtigten Informationsinteresses gleichwohl den Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie den Mitgliedern des Innenausschusses unter Wahrung des Verschlusssachenschutzes zur Einsichtnahme zugänglich gemacht.

5b. Mit welcher Begründung wurde das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses in diesem Gutachten bejaht?

Tragend sind dort die publizierten Angaben zu Personalstärken im konkret umrissenen Aufgabenfeld und die Angabe bestimmter Methodiken und Ansatzpunkte nachrichtendienstlicher Maßnahmen. die ausländischen Nachrichtendiensten – auch in Zusammenschau mit weiteren Informationen – eine Risikoabschätzung und -vermeidung bei deren gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Aufklärung ermöglichen und dadurch aus Sicht der Fachbehörde die äußere Abwehrfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland auf einem besonders wichtigen Gebiet gewichtig schädigen könnten.

5c. Wer hat dieses Gutachten wann und in welchem Umfang erstellt? Tatsächlich „Herr Müller“ vom BfV auf zehn Seiten (SZ 5. August 2015)?

5d. Über welche fachlichen Qualifikationen verfügt der Gutachter des BfV?

Die Fragen werden gemeinsam beantwortet. Das Gutachten ist im BfV von der zuständigen Organisationseinheit unter Rückgriff auf den Fachverstand der Behörde auch in anderen betroffenen Bereichen erstellt worden. Der Verfasser besitzt eine wissenschaftliche Ausbildung und die Befähigung zum Richteramt. Dies ist üblicher Standard bei behördlichen Gutachten mit rechtlichen Bezügen. Von einer Namensmitteilung sieht die Bundesregierung ab. Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert. Diese Antwortpflicht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, 161 [188]). Die Frage richtet sich gegen einen einzelnen Bundesbeamten. Die Beurteilung des dienstlichen Verhaltens Von Beamten muss innerhalb der Schranken des Artikels 33 Absatz 2 GG erfolgen. Artikel 33 Absatz 2 GG ist ein grundrechtsgleiches Recht, das dem einzelnen Beamten einen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung vermittelt (vgl. BVerfGE 14, 492). Dabei entspricht es den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 GG), dass Beamte nur Stellen ihres Dienstherrn verantwortlich sind und dass auch nur diese Stellen zu einer Beurteilung des Beamten befugt sind (vgl. BVerfGE 9, 268 [283 f.]). Der einzelne Beamte ist daher hinsichtlich seiner Eignung, Befähigung und Leistung nicht Gegenstand parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung. Die beamtenverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes beschränken insoweit den Informationsanspruch des Parlaments und werden durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das den Regelungen des Personaldatenschutzes zugrunde liegt, noch ergänzt.

6. Kann die Bundesregierung konkret benennen, wodurch die Veröffentlichung der Dokumente über die Schaffung einer Referatsarbeitsgruppe zur Überwachung der Onlinekommunikation der Bundesbürger

a) die Tätigkeit des BfV behindert hat bzw. behindern könnte?

Es wird auf die Antwort zu Frage 5 Buchstabe b) verwiesen. Unabhängig von der Frage, ob ein Staatsgeheimnis vorliegt, ergibt es sich daraus, dass die Kenntnisnahme der publizierten Verschlusssachen durch Unbefugte für die Aufgabenwahrnehmung des BfV schädlich sein kann.

b) geeignet ist, die „Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ im Sinne der §§ 93 ff. StGB herbei zu führen?

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der insoweit zuständige GBA zwischenzeitlich die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt hat. Er geht davon aus, dass es sich bei den veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB handelt.

7. Bezog sich das Bekanntmachen vermeintlicher Staatsgeheimnisse durch Markus Beckedahl und Andre Meister auf die Informationen, die bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4. März 2015 zwischen dem Parlamentarischen Staatssekretär im bei Bundesminister des Innern, Dr. Günter Krings, und dem Abgeordneten Hans-Christian Ströbele besprochen wurden?
Wenn nein, welche darüber hinaus gehenden, von Markus Beckedahl und Andre Meister veröffentlichten Informationen waren nach Ansicht der Bundesregierung womöglich Staatsgeheimnisse?
Wenn ja, warum wurde der GBA nicht durch das BMI über den Inhalt dieses Gesprächs in der Fragestunde unterrichtet?

Die in der Frage angesprochenen Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs haben sich auf die Mitteilung offener Informationen beschränkt. Insbesondere waren nicht die in der Antwort auf die Frage 5b. angesprochenen, sensiblen Informationen Gegenstand seiner Mitteilung in der Fragestunde.

8. Hatte der GBA bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf, dass Markus Beckedahl oder Andre Meister den subjektiven Tatbestand des § 94 StGB verwirklicht haben könnten, also insbesondere absichtlich (vgl. Fischer, Kommentar zum StGB § 94 Randnummer 7) die Bundesrepublik Deutschland benachteiligen oder eine fremde Macht begünstigen wollten?

9. Wieso wurde das Ermittlungsverfahren gegen Markus Beckedahl und Andre Meister eingeleitet, bevor das vom GBA bestellte externe Gutachten (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015) vorlag, das sich konkret auf eines der objektiven Tatbestandsmerkmale des § 94 StGB bezog?

Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesanwaltschaft hat nach Prüfung der Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung der rechtlichen Ausführungen des BfV den Anfangsverdacht einer Straftat des Landesverrats gemäß § 94 StGB – subsidiär auch einer Straftat des Offenbarens von Staatsgeheimnissen gemäß § 95 StGB – bejaht.

10. Hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, im Rahmen der Ermittlungen gegen Markus Beckedahl und Andre Meister durch den GBA zu irgendwelchem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem GBA Gebrauch gemacht?

Wenn ja, wann und wie?

Wenn nein, aus welchen Gründen hat der Bundesjustizminister von der Ausübung seines Weisungsrechts abgesehen,obwohl er die Ermittlungen des GBA inhaltlich für falsch hielt (Pressemitteilung des BMJV vom 31. Juli 2015)?

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, hat im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Markus Beckedahl, Andre Meister und weitere unbekannte Personen durch den GBA zu keinem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem GBA Gebrauch gemacht.

Gemäß §§ 146, 147 Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) steht dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz die Aufsicht und Leitung gegenüber dem Generalbundesanwalt zu. Diese Dienstaufsicht berechtigt zur Erteilung von allgemeinen Weisungen und Weisungen im Einzelfall, sowohl im Hinblick auf die rechtliche als auch auf die tatsächliche Sachbehandlung. Allerdings unterliegt die Dienstaufsicht Grenzen, die sich wiederum aus dem Legalitätsprinzip (§ 152 Absatz 2 StPO) und aus der Bindung an Gesetz und Recht (Artikel 20 Absatz 3 GG) ergeben. Soweit das Gesetz keinen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zulässt, kommt die Ausübung des Weisungsrechts somit von Vornherein nicht in Betracht.

11. Hat der GBA am 31. Juli 2015 der Rücknahme des von ihm erteilten Gutachtenauftrags zugestimmt, und wenn ja, in welcher Form?

Die Rücknahme des Gutachtenauftrags wurde – im Hinblick auf eine rechtliche Stellungnahme, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) kurzfristig erstellen sollte – zwischen der beamteten Staatssekretärin und dem Generalbundesanwalt am 31. Juli 2015 telefonisch erörtert. Sie kamen gemeinsam überein, dass dadurch der externe Gutachtenauftrag obsolet werde.

12. Welche Schritte zur Rücknahme des Gutachtenauftrages wurden verabredet?

Auf die Antwort zu Frage 11 wird Bezug genommen.

13. Ist der GBA diesen Vereinbarungen (Frage 12) am Freitag, den 31. Juli 2015, nachgekommen ?

Nein, entgegen der Vereinbarung wurde der Auftrag erst am 3. August 2015 zurückgenommen.

14a. Trifft es dazu, dass der GBA ein externes Expertengutachten zu derselben Frage (vgl. Frage 5) in Auftrag gegeben hat (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015)? Falls ja, an wen, wann zu welchen Konditionen genau, warum wurde die Vergabe dieses Gutachtens nicht vorab mit dem für die Rechtsaufsicht zuständigen BMJV, abgestimmt?

14b. Welchen sonstigen Personen hat der GBA zuvor diesen Gutachtenauftrag vergeblich angeboten (vgl. Süddeutsche Zeitung 3. August 2015: „mehrere ehemalige hohe Richter“)?

Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Der GBA hat am 18. Juni 2015 einen externen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Der schriftliche Gutachtensauftrag datiert vom 2. Juli 2015; darin wurde um sachverständige Bewertung gebeten, ob es sich bei den am 25. Februar 2015 und 15. April 2015 im Rahmen des Internetblogs publizierten Inhalten um Staatsgeheimnisse im Sinne des § 93 StGB handelt. Bei dem Sachverständigen handelt es sich um Herrn Professor Dr. Jan-Hendrik Dietrich von der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Die Entschädigung des Sachverständigen erfolgt gemäß § 84 StPO in Verbindung mit dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Die Bundesanwaltschaft stand bei der Frage der Vergabe des Sachverständigengutachtens in Kontakt mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Andere Experten wurden vertraulich angefragt, hatten aber abgesagt.

14c. Aus welchen Gründen hat der Bundesjustizminister den GBA angewiesen, das Gutachten zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurück zu ziehen (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015)?

Es wurde keine Weisung erteilt, vielmehr wurde am 31. Juli 2015 die sofortige Rücknahme des Gutachtenauftrags erörtert und dann gemeinsam vereinbart, siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 11. Gleichzeitig wurde vereinbart, dem GBA zur Frage des Staatsgeheimnisses bis zum 6. August 2015 eine eigene Einschätzung zu übermitteln. Diese Einschätzung sollte – im Einvernehmen mit dem GBA – im Ermittlungsverfahren Berücksichtigung finden, sodass das in Auftrag gegebene externe Gutachten obsolet wurde, vgl. auch die Pressemitteilung des GBA vom 2. August 2015. Über mögliche oder erwartete Ergebnisse des extern vergebenen Gutachtens wurde nicht gesprochen. Nach den im BMJV am 31. Juli 2015 vorliegenden Informationen des GBA war davon auszugehen, dass das extern vergebene Gutachten frühestens in der zweiten Monatshälfte des Augusts 2015 vorliegen würde.

14d. Inwieweit und mit welchem Wortlaut „verabredeten“ welche Vertreter des GBA und des BMJV bzw. der Bundesjustizminister selbst „gemeinsam“ bereits am 31. Juli 2015 sowie nochmals am 3. August 2015 telefonisch die Rücknahme des Auftrags zu jenem Gutachten, „ohne Kenntnis des möglichen Ergebnisses“ (so Pressemeldung des BMJV vom 4. August 2015, ebenso Bundesminister Maas z. B. in den ARD-Tagesthemen)?

Zur Vereinbarung vom 31. Juli 2015 wird zunächst auf die Antworten zu den Fragen 11 und 14c. verwiesen. Der GBA hat der Staatssekretärin am Montag, 3. August 2015, telefonisch mitgeteilt, dass nunmehr eine erste, fernmündlich erteilte vorläufige Bewertung des externen Gutachters vorliege, die davon ausgehe, dass es sich jedenfalls bei einem der veröffentlichten Dokumente um ein Staatsgeheimnis handeln könne. Der Gutachtenauftrag war zu diesem Zeitpunkt entgegen der Vereinbarung mit dem GBA vom 31. Juli 2015 offenbar noch nicht zurückgezogen worden.

In einem weiteren Telefonat am Montag, 3. August 2015, bezog sich die Staatssekretärin auf die am 31. Juli 2015 vereinbarte Verfahrensweise, die der GBA erneut bestätigte. Er teilte mit, er werde den Gutachtenauftrag zurückziehen.

14e. Warum verzichtete der Bundesjustizminister trotz der Brisanz des Vorgangs darauf, diese Verabredung mit dem GBA persönlich, schriftlich fixiert und vor allem weit früher zu treffen?

Der Kontakt zwischen BMJV und GBA erfolgt seitens des BMJV üblicherweise auf Fachabteilungsebene und mit der beamteten Staatssekretärin. Eine schriftliche Fixierung der Verabredung selbst wurde aufgrund der bisherigen vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht für notwendig erachtet.

15a. Trifft es zu, dass der Bundesjustizminister ein Gutachten zu derselben Frage (vgl. Frage 5) in Auftrag gegeben hat bzw. diese Frage intern prüft (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015)?
Falls ja, ist die Bundesregierung bereit, dieses Gutachten den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Einsicht vorzulegen (eine etwaige Ablehnung bitte begründen)?

Das BMJV hat die in der Antwort auf Frage 14c. genannte Einschätzung dem GBA am 6. August 2015 übermittelt. Diese Einschätzung ist als VS – VERTRAULICH eingestuft. Die Bundesregierung hat ungeachtet des Umstandes, dass das allgemeine parlamentarische Fragerecht keinen Anspruch auf Herausgabe oder Zugänglichmachung von Unterlagen begründet, die genannte Einschätzung am 19. August 2015 den Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie den Mitgliedern des Innenausschusses in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

15b. Mit welcher Begründung wurde das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses in diesem Gutachten bejaht?

Das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses wird in dieser Einschätzung nicht bejaht.

15c. Wer hat dieses Gutachten wann erstellt?

Die Einschätzung wurde von der Strafrechtsabteilung des BMJV bis zum 6. August 2015 abgegeben.

15d. Über welche fachlichen Qualifikationen verfügt der Gutachter?

Die Einschätzung basiert auf der in der Strafrechtsabteilung vorhandenen langjährigen forensischen Strafrechtserfahrung und Kenntnissen auf dem Gebiet des Staatsschutzstrafrechts. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 5.c) und 5.d) verwiesen.

16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des BfV, wonach es sich bei den auf netzpolitik.org veröffentlichten Dokumenten um Staatsgeheimnisse gemäß § 93 StGB handelt (Antwort bitte begründen)?

Die Bewertung der Veröffentlichung der Dokumente auf netzpolitik.org oblag dem für das Ermittlungsverfahren zuständigen GBA. Dieser hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses am 10. August 2015 nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, eine gutachtliche Einlassung, die das BfV auf Anforderung einer Strafverfolgungsbehörde zur Tatfolgenbewertung unter dem Gesichtspunkt des § 93 StGB abgegeben hat, zu bewerten.

17. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im BMI von wem und in welcher Form informiert über

a) die Erwägung und Einreichung von Strafanzeigen des BfV,

Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.


b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um ein Staatsgeheimnis handelte oder nicht,

c) das vom BfV zu dieser Frage erstellte Behördengutachten,

Das BfV hat mit Schreiben vom 29. April 2015 das BMI über seine Antworten auf Bitten des LKA um ergänzenden Sachvortrag informiert. Dem Bericht war auch das betreffende Gutachten beigefügt. Dieses Schreiben war an die zuständigen Unterabteilungsleitungen der Fachabteilung und der Zentralabteilung adressiert. In der Fachabteilung ist der Bericht zudem dem Abteilungsleiter als Eingang vorgelegt worden. Er ist jeweils an die zuständigen Fachreferate ausverfügt worden. Einen Hinweis, dass vom LKA Berlin eine Nachfrage zum Vorliegen eines Staatsgeheimnisses vorlag, enthielt bereits eine Berichtsunterlage des BfV, die im BMI am 21. April 2015 eingegangen ist. Vor dem von der LKA-Nachfrage veranlassten Gutachten hat diese rechtliche Frage, die von der zuständigen Staatsanwaltschaft zu würdigen ist, in der Berichterstattung des BfV keine Rolle gespielt und im Weiteren erst wieder bei den Berichten und Vorlagen im Zusammenhang der aktuellen Mediendiskussion.

d) über die Tatsache, dass das BMJV von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abriet (Süddeutsche Zeitung, 3. August 2015),

e) die Tatsache, dass Bundesjustizminister Maas im Hinblick auf die Veröffentlichung von netzpolitik.org Zweifel am Vorliegen eines Staatsgeheimnisses hatte?

Hiervon hat das BMI am Tag der Presseerklärung von Bundesminister Maas vom 31. Juli 2015 erfahren.

18. Trifft es zu, dass der Bundesminister des Innern in keiner Weise und von keiner Seite vorab über die Erhebung der Strafanzeige informiert wurde?

Ja.

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Unkenntnis insbesondere auch im Hinblick § 13 Absatz 3 Nummer 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wonach „Eingänge von grundsätzlicher politischer“ Bedeutung“ der Leitung des Bundesministeriums vorzulegen sind?

Die Hausleitung des BMI besteht aus dem Bundesminister und den Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretären, die ihn vertreten (§ 6 GGO). Zur Unterrichtung der Hausleitung wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. Gegenstand der Unterrichtung war die Absicht, einen offenkundig strafbaren Sachverhalt (Weitergabe von Verschlusssachen an Medien) zur Anzeige zu bringen und dadurch die Strafverfolgungsbehörden in der rechtsstaatlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die unabhängig von Anzeigen bestehen, zu unterstützen. Die gebotene Strafverfolgung des Täters bzw. der Täter hat erst durch die aktuelle Mediendiskussion eine politische Bedeutung erlangt, die zudem eine Unterrichtung des Ministers persönlich veranlasste.

19a. Zu welchen Zeitpunkten erfuhr der Bundesinnenminister jeweils von der Erwägung und Einreichung der Strafanzeigen sowie von den Erörterungen, der Einleitung und der Durchführung des anschließenden Strafermittlungsverfahrens?

19b. Wie hat er sich dazu jeweils in welchem Rahmen konkret eingelassen?

Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, hat im Zuge der öffentlichen Diskussion nach Bekanntwerden des vom GBA wegen Landesverrats eingeleiteten Ermittlungsverfahrens nach seiner Erinnerung Ende Juli 2015 von den Strafanzeigen und dem Ermittlungsverfahren erfahren. Seine Einlassungen ergeben sich aus den öffentlichen Verlautbarungen der Regierungspressekonferenz.

20. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im BMJV von wem und in welcher Form informiert über

a) die Erwägung und Einreichung von Strafanzeigen des BfV,

Nachdem dem GBA die Anzeige des BfV vorlag, hat ein Mitarbeiter des GBA die beamtete Staatssekretärin und den Leiter der Strafrechtsabteilung am Rande einer Besprechung in anderer Sache am 21. April 2015 erstmals mündlich über diesen Umstand unterrichtet sowie darüber, dass der GBA einen Prüfvorgang angelegt habe. Die Staatssekretärin hat auf die Brisanz eines solchen Verfahrens hingewiesen und eine sorgfältige Prüfung im Hinblick auf die Pressefreiheit angemahnt. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wurde im Nachgang über den Vorgang informiert.

b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um ein Staatsgeheimnis handelte oder nicht,

Nachdem das BMJV am 27. Mai 2015 über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens informiert worden war, wurde der Leiter der Strafrechtsabteilung vom GBA zu einem späteren Zeitpunkt unterrichtet, dass zur Klärung der Rechtsfrage, ob es sich bei den veröffentlichten Unterlagen um ein Staatsgeheimnis handelt, ein externes Gutachten in Auftrag gegeben werden soll.

c) über die Einleitung der Ermittlungsverfahren gegen Markus Beckedahl und Andre Meister?

Das BMJV wurde mit Schreiben vom 19. Mai 2015, eingegangen im BMJV am 27. Mai 2015, über das bereits eingeleitete Ermittlungsverfahren unterrichtet. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, die beamtete Staatssekretärin und die zuständigen Mitarbeiter der Strafrechtsabteilung des BMJV erhielten über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens Kenntnis.

21. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im Bundeskanzleramt von wem und in welcher Form informiert über

a) die Strafanzeigen des BfV,

b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um Staatsgeheimnisse handelte oder nicht,

c) das vom BfV zu dieser Frage erstellte Behördengutachten,

d) die Tatsache, dass das BMJV von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abriet (Süddeutsche Zeitung, 3. August 2015),

e) die Tatsache, dass im Hinblick auf die Veröffentlichungen von netzpolitik.org Zweifel am Vorliegen eines Staatsgeheimnisses hatte?

f) etwaige unterschiedliche Rechtsauffassungen in der Sache zwischen BMI, BfV und BMJV?

Der Präsident des BfV hat am 21. April 2015 am Rande einer Besprechung im Bundeskanzleramt erstmalig mündlich und in allgemeiner Form über die Anzeigen des BfV vom 25. März 2015 und 16. April 2015 gegen Unbekannt informiert. An diesen Besprechungen nehmen in der Regel der Chef des Bundeskanzleramtes, der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes und der Leiter der Abteilung 6 im Bundeskanzleramt teil sowie u. a. die Staatssekretäre mehrerer Ministerien, auch von BMI und BMJV. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.

Über die o. g. Einzelheiten der vom BfV gestellten Strafanzeigen sowie des Ermittlungsverfahrens des LKA Berlin und des GBA ist das Bundeskanzleramt im Vorfeld der Presseveröffentlichungen vom 30. Juli 2015 nicht informiert worden.

22. Waren die Strafanzeigen oder Aspekte des anschließenden Strafermittlungsverfahrens vor oder nach ihrer Erhebung in irgendeiner Weise Gegenstand von Besprechungen im Bundeskanzleramt, v.a. in dortigen sogenannten nachrichtendienstlichen Lagen bzw. in der Präsidentenrunde ?

Wenn ja, wann‚ wo, mit welchen Inhalten und Teilnehmern?

Wenn nein, warum nicht und handelt es sich dabei nicht um einen Verstoß gegen § 24 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wo bestimmt ist: „Die Bundesministerien unterrichten das Bundeskanzleramt frühzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung“?

Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.

23. Wer wird üblicherweise durch die Leitung des BfV, des BND und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) informiert, wenn diese eine Strafanzeige wegen Landesverrats stellen?

Der übliche Meldeweg für das BfV und für den BND zu wichtigen Sachverhalten ist in Fachaufsichtsangelegenheiten an die zuständige Fachabteilung bzw. deren zuständige Fachorganisationseinheit gerichtet. Weitere Unterrichtungen im BMI zu Angelegenheiten des BfV sind dortiges Internum. Bei besonderen Sachverhalten erfolgt unabhängig von diesem Meldeweg auch eine unmittelbare Unterrichtung der Hausleitung des BMI durch die Leitung des BfV, etwa im Rahmen der regelmäßigen Besprechungen. Im vorliegenden Zusammenhang wird hierzu auch auf die Antwort zu Frage 4 hingewiesen.

Die Amtsführung des MAD-Amtes würde eine Strafanzeige wegen LandeSverrats bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden stellen und die hierfür relevanten Daten dorthin übermitteln. Aufgrund der Bedeutung eines solchen Sachverhaltes erhielte das für den MAD zuständige Fachaufsichtsreferat im Bundesministerium der Verteidigung einen entsprechenden Bericht des MAD-Amtes.

Darüber hinaus würde das Parlamentarische Kontrollgremium über einen solchen Vorgang von besonderer Bedeutung unterrichtet werden.

24. a) Je welche Minister, Staatssekretäre und Abteilungsleiter im BMI und im BMJV waren im Jahr 2015 an Erörterungen der mit dieser Kleinen Anfrage thematisierten Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren beteiligt?

Zur Erörterung der betreffenden Strafanzeigen im BMI wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen (Sicherheitsstaatsekretärin und Leiter der zuständigen Fachabteilung ÖS).

Im BMJV waren der Minister, die beamtete Staatssekretärin, der beamtete Staatssekretär und der Leiter der Strafrechtsabteilung befasst.

b) Trifft es zu, dass keine dieser so beteiligten Personen je hierüber mit dem für die Koordinierung der Geheimdienstarbeit zuständigen Bundeskanzleramt (Mitarbeiter der Abteilung 6, Staatssekretär im BMI Klaus-Dieter Fritsche oder Kanzleramtsminister Peter Altmaier) in Kontakt standen?

Wenn ja, warum nicht, und handelt es sich dabei nicht um einen Verstoß gegen § 24 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wo bestimmt ist: „Die Bundesministerien unterrichten das Bundeskanzleramt frühzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung“?

Ja. Die Einschätzung, ob das Bundeskanzleramt gem. § 24 Absatz 1 GGO über eine Angelegenheit von grundsätzlicher politischer Bedeutung zu unterrichten ist, obliegt in erster Linie dem jeweiligen Ressort im Einzelfall.

25. Falls das Bundeskanzleramt nicht über die mit dieser Kleinen Anfrage thematisierten unterschiedlichen AuffasSungen informiert gewesen sein sollte, ist es in Fällen von erheblicher politischer Brisanz, Presserelevanz und Bedeutung für die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit grundsätzlich üblich und nach § 24 Absatz 1 beziehungsweise § 26 Absatz 1 Satz 3 (in Bezug auf BfV und GBA) der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehen, dass die Bundesministerien bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden das Bundeskanzleramt über das Bestehen von Meinungsverschiedenheiten informieren?

Das kommt auf den Einzelfall an. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24b verwiesen.

26a. Welche Position zum strafrechtlichen Vorgehen gegen Journalisten hat die Bundeskanzlerin in der Vergangenheit, u.a. im Kontext der NSA-Überwachungsaffäre und des NSU-Skandals, gegenüber den Bundesministerien und ihnen nachgeordnete Behörden bezogen?

26b. Gab es weitere Fälle, in denen strafrechtliche Ermittlungen gegen Journalisten oder Bundestagsabgeordnete regierungs- bzw. behördenintern diskutiert und von der Bundeskanzlerin bewertet wurden?

Der Chef des Bundeskanzleramtes hat mit Schreiben vom 15. Oktober 2014 an den Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode auf die Problematik der Weitergabe von eingestuften Informationen der Bundesregierung an Pressemedien hingewiesen. Darüber hinaus prüft das Bundeskanzleramt das gebotene Vorgehen generell in Fällen, in denen eingestufte Dokumente aus seinem Zuständigkeitsbereich unautorisiert veröffentlicht werden. Strafanzeige ist bislang in keinem Fall gestellt worden.

26c. Wurde auf (geplante) Ermittlungen gegen Redaktionen oder Journalisten wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen oder des Landesverrats Seitens der Bundeskanzlerin oder des Bundesjustizministers Einfluss genommen?

Falls ja‚ warum?

Nein.

27. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der der Rechtsaufsicht des BMJV unterstehende Generalbundesanwalt Range

a) sich trotz angeblich entgegenstehender „Signale“ des Bundesjustizministers bzw. des BMJV in dieser Frage (Süddeutsche Zeitung 3. August 2015) in der Sache der Wertung des Behördengutachtens des BfV anschloss und ein Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister wegen des Verdachts des Landesverrats nach § 94 StGB eingeleitet hat,

b) ein Ermittlungsverfahren nicht wegen des milderen Straftatbestands des § 95 StGB (Offenbaren von Staatsgeheimnissen) eingeleitet hat?

Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Der GBA entscheidet in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, ob und gegebenenfalls hinsichtlich welcher Straftaten er zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für gegeben hält.

28. Welche Bundesministerien und welche Abstimmungsgremien der Bundesregierung waren vorab schriftlich oder auch mündlich davon in Kenntnis gesetzt, dass eine entsprechende Anzeige erstattet bzw. später ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte?

Der Unterrichtungsstand in Bezug auf das BMJV ergibt sich aus den Antworten zu den Fragen 20.a) und 20.c).

Der Unterrichtungsstand in Bezug auf das BMI ergibt sich aus der Antwort zu Frage 2. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.

29. Kann ausgeschlossen werden, dass Stellen der Bundesregierung in irgendeiner Weise auf das Ergebnis des vom GBA bestellten Gutachtens vorab Einflussgenommen haben?

Der Bundesregierung sind keine Einflussnahmen bekannt.

30. Bestand für den GBA neben der Nichteinleitung nicht auch die Möglichkeit der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Unbekannt, und wenn nein, warum nicht?

Nach dem Legalitätsprinzip (§ 152 Abs. 2 StPO) ist die Bundesanwaltschaft verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten gegen jeden Verdächtigen einzuschrelten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese ergeben sich aus den Anzeigen des BfV.

31. Wie schätzt die Bundesregierung den Effekt der Strafanzeigen gegen Markus Beckedahl und Andre Meister für Journalisten im Allgemeinen ein? Sollten diese gegebenenfalls einschüchternd wirken?

32. Wie plant die Bundesregierung, einem etwaigen einschüchternden Effekt der Ermittlungsverfahren im Sinne der Pressefreiheit entgegen zu wirken?

Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Bei dem erfragten „Effekt“ handelt es sich um innere Tatsache dritter Personen, zu der die Bundesregierung keine Einschätzung abgeben kann.

Das BMJV prüft derzeit, ob der interessengerechte Ausgleich zwischen dem Schutz der Pressefreiheit einerseits und dem Schutz der äußeren Sicherheit des Staates andererseits durch die bestehenden Regelungen zum Schutz von Staatsgeheimnissen in ausreichender Weise gewährleistet ist. Eine konkrete Aussage zur Frage nach einem etwaigen Reformbedarf kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

33. Wird die Bundesregierung die bisherigen Schriftwechsel im Wortlaut mindestens dem Deutschen Bundestag vorlegen, damit die gegenseitigen Beschuldigungen zwischen BfV und GBA einerseits und GBA sowie BMJV andererseits aufgeklärt werden können?

Wenn nein, warum nicht?

Es existieren keine „gegenseitigen Beschuldigungen zwischen BfV und GBA“. Im Übrigen besteht kein Schriftwechsel, da die maßgeblichen Gespräche zwischen BMJV und GBA telefonisch geführt wurden.

34a. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen in dem Strafverfahren des GBA hat das damit durch ihn beauftragte BKA (SZ 3. August 2015) gegenüber Markus Beckedahl und Andre Meister seit dem 13. Mai 2015 durchgeführt bzw. durch das Berliner LKA durchführen lassen?

Der Ermittlungsauftrag des GBA an das BKA umfasste im besagten Zeitraum ausschließlich standardisierte, niedrigschwellige Erkenntnisanfragen. Exakt in diesem Rahmen bewegte sich das BKA.

34b. Inwieweit trifft zu, dass GBA Range persönlich angewiesen habe, die in seiner Behörde vorgeschlagene Verhaftung dieser Verdächtigen oder Durchsuchungen bei ihnen nicht durchführen zu lassen (SZ 3. August 2015)?

Es ist zu keinem Zeitpunkt von Angehörigen der Bundesanwaltschaft vorgeschlagen worden, Exekutivmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Verhaftungen beim Emiittlungsrichter zu beantragen. Es trifft zu, dass der GBA persönlich am 19. Mai 2015 angeordnet hat, dass es zu keinen Exekutivmaßnahmen gegen die beiden namentlich genannten Beschuldigten kommen darf. Er hat zum selben Zeitpunkt angeordnet, dass zunächst ein externes Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zu der Frage, ob ein Staatsgeheimnis vorliegt, eingeholt werden soll.

35. Wann wurden beim BMI oder welchen sonstigen Stellen vor oder nach den Strafanzeigen jeweils die nötigen Ermächtigungen beantragt und ggf. erteilt, um anlässlich der Veröffentlichungen durch netzpolitik.org gemäß § 353b Absatz 4 StGB auch wegen einer Verletzung von Dienstgeheimnissen etwa gegenüber unbekannten BfV-Mitarbeitern ermitteln zu können?

Wann wurde ggf. auch das BMJV hieran beteiligt auf Veranlassung einer Staatsanwaltschaft bzw. des GBA gemäß den Nummern 249 Absatz 2 und 212 Absatz 1 der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren?

Ein Ersuchen auf Erteilung einer Ermächtigung nach § 353b Absatz 4 StGB wurde bisher weder beim BMI noch beim BfV gestellt. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das Strafverfahren vom GBA zunächst unter dem Verdacht einer Straftat nach § 94 StGB geführt worden ist, die eine Verfolgungsermächtigung nicht erfordert und eine tateinheitliche Tat nach § 353b StGB in den Hintergrund treten lässt. Der GBA hat seine rechtliche Prüfung erst am 10. August 2015 mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass eine Straftat nach §§ 93 ff. StGB nicht vorliegt. Dementsprechend wurde BMJV im Hinblick auf Strafverfolgungsermächtigungen nicht beteiligt.

Falls eine solche Ermächtigung beim BMI nicht eingeholt wurde, so dass wegen dieses Delikts nicht gegenüber unbekannten BfV-Mitarbeitern ermittelt werden kann, warum nicht?

Die Verfolgung von Straftaten nach § 353b StGB fällt nicht in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft (vgl. § 120 GVG). Das Verfahren wurde daher an die hierfür örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben, die den Vorgaben des § 353b Absatz 4 StGB Rechnung tragen wird. Anzumerken ist, dass sich das eingestellte Verfahren der Bundesanwaltschaft auch gegen Unbekannt, also auch gegen die möglichen Quellen, gerichtet hat.

43 Ergänzungen

  1. Rücktritt! Jetzt!
    Die Münze hat 2 Seiten, aber welche auch betrachtet wird, dieser Innenminister ist unhaltbar:
    Entweder lügt er,und wusste Bescheid – er muss weg!
    Oder er wusste nicht Bescheid, dann hat er sein Ministerium nicht im Griff – er muss weg!
    Fragt sich, wann Merkel im ihr Vertrauen ausspricht, damit er die 2 Wochen Vorwarnung erhält.
    Und wer die Nachfolge antritt. Vielleicht Ursula von der Leyen (Gänsehaut). Die macht ja immer so einen tollen Job…

    1. Der Kerl hätte schon mehrmals zurücktreten müssen, aber irgendwie scheint er unantastbar zu sein.
      Eigentlich hätte die komplette Regierung bereits bei mehreren Gelegenheiten geschlossen zurücktreten müssen!
      Stattdessen wird von unseren abgehobenen Politikern weiter ignoriert, gelogen, vertuscht und ausgesessen.
      Es ist einfach nur noch zum kotzen!
      Aber mit dem deutschen Michel kann man’s ja offenkundig machen.
      Traurig aber leider wahr…

      1. De Maizière ist alternativlos, denn da sind noch alte Schulden dem De-Maizière-Clan offen:

        Da ist ihr Vater, der dominante Pfarrer Horst Kasner, der Angela Merkel „entscheidend geprägt“ habe. Langguth beschreibt den Geistlichen, der 1954 auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges von West nach Ost übergewechselt war und später im brandenburgischen Templin eine wichtige Einrichtung für die Ausbildung von Vikaren leitete, als Sympathisanten des SED-Staates. Seine politischen Anschauungen hätten ihm dort den Spitznamen „roter Kasner“ eingebracht.

        Langguth schildert anschaulich, wie Kasner gemeinsam mit dem als Stasi-Mitarbeiter (IM) geführten Clemens de Maizière, dem Vater des späteren DDR-Premiers, SED-Kirchenpolitik umgesetzt habe, etwa bei der Spaltung der Evangelischen Kirche in Deutschland.

        http://www.welt.de/print-wams/article129161/Angela-Merkels-zweierlei-Welten.html

        De Maizière war stets ein Minister der ruhigen Hand, im Bund wie auf Landesebene. So gewann er Merkels Vertrauen. 1990 hatte er im Rang eines Staatssekretärs die letzte DDR-Regierung unter seinem Cousin Lothar de Maizière beraten und gehörte zur Verhandlungsdelegation für den deutsch-deutschen Einigungsvertrag. Merkel war damals stellvertretende Regierungssprecherin Lothar de Maizières.

        http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/thomas-de-maiziere-der-aufstieg-des-merkel-fluesterers-seite-2/3635714-2.html

        Das enge Verhältnis geht weiter: Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik holt sie ausgerechnet Thomas de Maiziere in die Bundesregierung ?
        Aber warum ? Weiss der de Maiziere Clan trotz Enttarnung zuviel ? Hat Merkel den Maizieres was zu verdanken ? Der Posten, den Thomas de Maiziere bekommen hatte, war eigentlich für die bayrische CSU vorgesehen. Thomas de Maiziere wurde Kanzleramtsminister ……bei Angela Merkel und damit ihre rechte Hand und er ist auch für die GEHEIMDIENSTE wie Verfassungsschutz, BND, übernomene Stasiagenten u.a. zuständig. Na was für ein Zufall.

        http://internetz-zeitung.eu/content/angela-merkel-diente-zuerst-erich-honecker-sp%C3%A4ter-helmut-kohl-und-heute-obama-diente-sie

      2. Clemens de Maizière (1906–1980), deutscher Rechtsanwalt, Mitglied der SA und der NSDAP, Synodaler der Berlin-Brandenburgischen Evangelischen Kirche in der DDR, Mitglied der Ost-CDU, Vater von Lothar de Maizière

        Lothar de Maizière (* 1940), deutscher Rechtsanwalt, Neffe von Ulrich de Maizière, deutscher Politiker (CDU), letzter Ministerpräsident der DDR

        Ulrich de Maizière (1912–2006), organisierte nach dem Zweiten Weltkrieg in maßgeblicher Position die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland, Generalinspekteur der Bundeswehr

        Andreas de Maizière (* 1950), deutscher Wirtschaftsmanager, 1999–2005 Vorstandsmitglied der Commerzbank, Sohn von Ulrich de Maizière

        Thomas de Maizière (* 1954), deutscher Jurist, Sohn von Ulrich de Maizière, deutscher Politiker (CDU), 2005-2009 Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes, 2011–2013 Bundesminister der Verteidigung, 2009 bis 2011 sowie seit 2013 Bundesminister des Inneren

        https://de.wikipedia.org/wiki/Maizi%C3%A8re

    2. Hey mein Name ist David aus NRW hoffe es liest jemand Deutschland muss aufwachen ich finde es gut das wir Flüchtlinge aufnehmen aber warum passiert es alles weil Amerika mehr macht will Deutschland wird geleitet von Amerika weil wir bis 2099 immer noch eine besetzungs macht sind die Kriege in Syrien und Irak es geht um Öl es müssen die waren Drahtzieher gefasst werden die alles leiten und an das ganze leid schuld sind un zwar die Rothschilds rockeweller usw habe noch mehr Namen bitte nimmt diese Leute hoch und das leid hört auf ansonsten geht es bis zum 3 Weltkrieg bitte unternimmt was und bringt es in Medien es muss enden

    3. üblicherweise wird so ein Politiker nicht einfach vor die Tür gesetzt. Sondern Frau Merkel entzieht im irgendwann das Vertrauen. Etwas, was ich eigentlich schon längst erwartet hätte.

  2. Merke:De Maizière ist immer ahnungslos.

    Zurückhaltung der MAD Akte von Uwe Mundlos? Nicht persönlich informiert.De Maizière schwurbelte: „Wir haben uns korrekt, aber unsensibel verhalten. (…) Der MAD hatte keinen direkten Kontakt zu den dreien.”
    Stimmt nicht, es gab sogar einen Anwerbeversuch des MAD bei Mundlos.

    Beispiel Euro Hawk Affäre. De Maizière windet sich:
    ”Da niemand die Zukunft vorhersehen kann, kann es sein, dass dann, wenn man in einer bestimmten Situation guten Willens etwas bestellt, dass dann, wenn es kommt man es so nicht mehr braucht. (…) Ich wurde unzureichend eingebunden.(…) Ich sach noch mal eins: es gibt nahezu kein großes Rüstungsprojekt ohne Probleme. Wenn wir jedes mal bei Kenntnis von Problemen aus Projekten ausgestiegen wären, hätte die Bundeswehr heute überhaupt keine Ausrüstung.”

    Innenminister de Maizière hatte auch die Gewaltausbrüche in Heidenau offensichtlich kaum für möglich gehalten: „Die, ähm, Proteste waren friedlich angemeldet, unter Einfluss von Alkohol sind sie eskaliert. Die Polizei hat die Lage dann in den Griff bekommen. Aber ich finde wir können jetzt nicht jede Demonstration unter Generalverdacht stellen, dass sie so gewalttätig wird.“ (MDR-Interview 22.8.2015)

    https://machtelite.wordpress.com/2015/08/26/sachsens-verfassungsschutzchef-meyer-plath-ueberrascht-von-rechtsextremer-gewalt-in-heidenau/

    Verfassungsschutzchef Maaßen sprach in Gegenwart des Innenministers bereits beim 12. Symposium des BfV, am 4. Mai 2015 in Berlin zum Thema „Islamistischer Terrorismus in Europa“, vom “Abdruck” des “geheimen Wirtschaftsplans” des BfV, was er als Skandal und Straftat bewertete. Dass Maaßen zu diesem Zeitpunkt nicht bereits persönlich mit seinem Dienstherren über diesen Skandal, die beteiligten Journalisten von Netzpolitik, das rechtliche Gutachten des BfV und die Strafanzeige gegen die Journalisten Beckedahl und Meister gesprochen hat, ist kaum vorstellbar.

  3. Ihr habt ja richtig viele Fragen. Wahrscheinlich sind die Ministerien und Minister schon allein von der Menge der Fragen überfordert.
    Bis die wissen, was sie selbst veranlasst haben, sind die Pension.

    1. Und so nimmt die Misere ihren Lauf,die hält weder Ochs noch Esel auf.Und das soll in 50 und in 100 Jahren noch so sein,denn die Partei die Partei hat immer Recht.Mir wurde damals im Unrechtsstaat
      ganz schlecht,und im „Rechtsstaat“ schon wieder.Geschichte wiederholt sich,denn man hat aus der Vergangenheit gelernt,wie man es in Zukunft „besser“ macht.Statt IM – Führungsoffiziersystem,heißt
      es heute SpDi (sozial psychatrische Dienste).Und „Betreuer“ für dieses altneue System sind „Diakone“
      die die „Betreuten“ vor den Kadi bringen,und in JVA.Die die „Betreuten“ bis nichts mehr bleibt,nach SED
      (Scientology Empire Deutschland) Methoden aussaugen und der Straße (Obdachlosigkeit) freigeben.
      Was wolln se denn im Westen ,da werden se obdachlos ! Der Satz des Stasivernehmers in UHA Pankow
      (dem Sonderzug /vom Schachspiel ?) klingt mir heut noch in den Ohren.Ich hab mein Gedächtnis im
      Vorhof zur Hölle (Hohenschönhausen),GOTT sei Dank ,nicht verloren und anderes mehr.Obwohl ich
      1988 Prof. Vogelfrei im heutigem Beitrittsgebiet zur DDR,gelandet bin ist immer noch scharf,der 7. Sinn.

  4. Ihr habt ja richtig viele Fragen. Wahrscheinlich sind die Ministerien und Minister schon allein von der Menge der Fragen überfordert.
    Bis die wissen, was sie selbst veranlasst haben, sind die in Pension.

  5. R. Becker-Lenz et al. (Hrsg.), Bedrohte Professionalität, Edition Professions- und Professionalisierungsforschung 3, Springer Fachmedien Wiesbden 2015

    Ein inhaltsbezogener Wissenstransfer zu Springer hat offenkundig (noch?) nicht stattgefunden. Es gibt noch Raum, den Forschungsgegenstand auf Fachverlage auszudehnen.

  6. Warum sollte mich eigentlich interessieren wer wann was gewusst hat?
    Selbst wenn am Ende irgendjemand rausgeworfen wird. Was bringt das? Dann wird sie/er ersetzt.
    Inszenierte Empörung, na super… Ist doch immer dasselbe Spiel.
    Mich würde viel mehr interessieren, was jetzt eigentlich mit dem Inhalt der veröffentlichten „geheimen“ Dokumente ist. Wird es darüber nochmal eine Debatte geben? Offensichtlich möchte der VS ja jetzt mit XKeyscore und neuen 75 Bediensteten richtig durchstarten. Stört das noch jemanden oder stolpern wir, wie immer, einfach langsam weiter?

    1. nimmt Stellung: hier stehen Straftaten von „Falscher Verdächtigung“ bis zu Amtsmissbrauch im Raum. Aufgrund der Positionen der Verdächtigen kommen allerdings nur „politische“ Folgen infrage, daher sind Rücktritte als Äquivalent zu strafrechtlichen Sanktionen in einem funktionierenden demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar.

      1. sie reden von dem „funktionierenden demokratischen rechtsstaat“, indem so etwas scheinbar problemlos möglich ist. ihnen gefällt vielleicht, dass es den schein wahrt aber letztendlich ist jeder personenwechsel doch eine farce. die jeweiligen persönlichkeiten interessieren mich nicht, weil auch jede andere in dieser position zwingend so oder so ähnlich handeln wird.
        verstehen sie mich nicht falsch. ich weiß das was man in deutschland demokratisch nennen kann (gewisse freiheiten zu haben) sicherlich zu schätzen aber an den meisten institutionen gibt es nichts zu beschönigen.

      2. Natürlich wären Rücktritte angebracht, ich schrieb es oben bereits:
        „Eigentlich hätte die komplette Regierung bereits bei mehreren Gelegenheiten geschlossen zurücktreten müssen!
        Stattdessen wird von unseren abgehobenen Politikern weiter ignoriert, gelogen, vertuscht und ausgesessen.“
        Solange sich der Michel eine solche mittlerweile offenkundig standartmässige Vorgehensweise bieten lässt, solange wird sich sicher nichts daran ändern!
        Und genau das wissen „die da oben“, die lachen sich doch kaputt über das dümmliche Volk.
        Erinnern Sie sich an den Satz von J.C. Juncker?
        „Wir stellen etwas in den Raum, warten ab, und wenn es kein grosses Geschrei gibt weil die Leute möglicherweise gar nicht begriffen haben was beschlossen wurde, dann machen wir weiter.“
        Teflon-Mutti hat das ganze noch perfektioniert. Wenn’s nämlich Greschrei gibt, einfach ignorieren, abtauchen und aussitzen! Danach ggf. Merkelsche Sprechblasen absondern oder Medienwirksam irgendwelche Zicklein oder Koalas streicheln, und schon ist der dumme Michel wieder beruhigt.
        Mit Michel kann man’s machen, wieder und wieder und wieder.
        Der ist nämlich den ganzen Tag schwerstens damit beschäftigt die BLÖD-Zeitung zu lesen oder bei Drecksbook zu posten das er gerade kacken muss!
        Und was den „funktionierenden demokratischen rechtsstaat“ angeht, da handelt es sich wohl mittlerweile nur noch um eine funktionierende Demokratiesimulation im Rechts-Staat!

      3. @Holzfäller
        […]die jeweiligen persönlichkeiten interessieren mich nicht, weil auch jede andere in dieser position zwingend so oder so ähnlich handeln wird.[..]
        Stimmt leider ganz genau!
        Dazu fällt mir spontan ein Satz von Helmut Schmidt aus einem Interview vor einigen Jahren ein:
        „Die Mehrheiten im Bundestag mögen sich verändern, die Politik jedoch wird stets dieselbe bleiben.“

    2. „Stört das noch jemanden oder stolpern wir, wie immer, einfach langsam weiter?“
      Ich denke, Sie kennen die Antwort bereits. Leider!
      Zum Glück gibt es viele die es stört, aber wir sind viel viel zu wenige…
      Die meisten Menschen wollen davon nichts wissen, und das ist zum verzweifeln!
      Ich erlebe es ständig im Büro oder im Bekanntenkreis, wenn man nur das Thema Totalüberwachungsstaat, Aushöhlung von Bürgerrechten etc. anspricht und versucht die Leute darauf zu stossen was abgeht, dann werden angenervt die Augen verdreht nach dem Motto „Jetzt geht das wieder los..“
      Allenfalls bekommt man naiv-deluxe Antworten wie „Ich hab nix zu verbergen“, „Wird schon nicht so schlimm sein“, oder sogar „Die Merkel wird schon wissen warum“.
      Da könnt‘ ich die Wände hochgehen!
      Die Leute wollen sich nicht damit beschäftigen, zu abstrakt, zu kompliziert, und könnte womöglich dass eigene Bild von der heilen Welt in Stücke zerlegen! Geht also gar nicht.
      Neeee, die sprechen lieber über Blümchen, Strampelanzüge, teilen Katzenvideos oder machen sonst was – aber bitte möglichst nix was einen dazu zwingen könnte sich mit der Wirklichkeit auseinanderzusetzen.
      Von daher werden wir wohl von der Masse weitergestolpert werden…

      1. Ja, leider kenne ich die Antwort bereits und ich kann Ihre Verzweiflung absolut nachvollziehen.
        „Die Leute wollen sich nicht damit beschäftigen, […] könnte womöglich dass eigene Bild von der heilen Welt in Stücke zerlegen!“
        Ich denke das trifft es genau. Konsumismus und Entertainment helfen dabei, jeden verbliebenen Rest Unbehagen zu übertünchen. Wohlhabend, „fett“ und feige und am Ende will keiner von etwas gewusst haben. Sich selbst zu belügen ist nur keine gültige Aussage…

      2. Was ich jedoch noch hinzufügen möchte:
        All das darf für uns kein Grund sein zu resignieren! Auch wenn die Versuche andere aufzuklären noch so mühselig und ernüchternd sein mögen.

      3. Keine Sorge, ich für meinen Teil werde den Ignoranten damit weiter mächtig gewaltig auf die Nerven gehen!
        Was sonst?
        8)

    3. Wenn klar ist, wer wann was gewusst hat, kann sich ergeben, wer wann was hätte machen sollen …
      Mir fällt es schwer zu glauben, dass in einem Ministerium ein Vorgang über Landesverrat bekannt war, ohne dass der Minister informiert gewesen sein soll.
      Es ist außerdem die Frage, wie die theoretisch niedergeschriebenen Gesetze praktisch gelebt werden. Haben wir eigentlich noch die Freiheiten, die in unserem Grundgesetz niedergeschrieben sind? Oder ist die Lebenspraxis anders? Ich habe so den Eindruck, es findet ein steter Kampf um Freiheiten statt, die eigentlich eindeutig im Grundgesetz geregelt sind …

      1. 1. Natürlich war der Loddar infomiert, wer etwas anderes glaubt, der glaubt auch an den Osterhasen!
        2. Natürlich ist die Lebenspraxis eine andere, sonst würden wir ja nicht ALLE ANLASSLOS unter GENERALVERDACHT gestellt. Stichwort VDS!
        3. Welcher Kampf? Ich wünschte es würde einen solchen geben. Aber schauen Sie sich doch den Michel an!
        Nix passiert, Michel lässt sich von der Regierung in den Arsch f***** bis er platzt!
        Wieder und wieder und wieder und wieder!
        Und nochmal von vorn, weil der Michel leider nullkommanix rafft!
        Tschullegung für das Fäkaldeutsch…
        Michel wurde längst besiegt, das werden die nächsten Wahlen zeigen.

        @netzpolitik
        Danke dafür dass man schreiben darf wie einem der Schnabel gewachsen ist!
        Knubu an alle in der Redaktion.
        8)

  7. Das BKA ist gem. § 4 Absatz 2 zuständig für die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung, wenn eine zuständige Landesbehörde (also z. B. das LKA Berlin) darum ersucht oder der GBA ersucht oder beauftragt.
    Gem. § 120 GVG ist der GBA bei Straftaten gem. §§ 93 ff. zuständig, bei Geheimnisverrat sind andere zuständig.
    Wenn der GBA zuständig ist, kann er das BKA beauftragen und auch stoppen.
    Es gibt Informations- und Mitteilungspflichten. Vielleicht habe ich es überlesen, aber in der Antwort auf die Anfrage fehlte mir die Rolle des BKA.
    Es gab einen Artikel im Focus, in dem stand, dass der Bundesanwaltschaft die Auskunft über die Ermittlungen des BKA verweigert wurde. Das fehlt in der Chronologie.

    1. http://www.focus.de/magazin/archiv/fakten-fakten-fakten-behoerdenskandal-bundeskriminalamt-boykottiert-ermittler_id_4865401.html

      Hier steht, dass das BKA dem GBA keine Auskunft gegeben habe. Aber die Frage ist, was wollte der GBA wissen? Ein Ermittlungsverfahren und einstweilen keine Ermittlungen und dann ein Anruf nach dem Stand der Ermittlungen??? Und dann keine Antwort?
      Haben die schon mal was vom Grundgesetz und der Amtshilfe gehört?
      Wo bleibt eigentlich da der Aufschrei?

  8. Übrigens hat der Klaus Kleber vom ZDF vor einigen Tagen in dem „Heute Journal“ diese miesen Machenschaften,vom SCHEIN Ermittlungsverfahren (!!!),auf den Punkt gebracht,indem er darauf aufmerksam gemacht hat,dass „die Bundesanwaltschaft,als ERMITTLUNGSBEHÖRDE,die ein Gutachten in Auftrag gibt,so zu bewerten ist,als ob der TÜV,der die Verkehrssicherheit eines Kraftfahrzeuges beglaubigen soll,bei einer ANDEREN Stelle,ein Gutachten einfordert,ob die Bremsen zu beanstanden seien“!

    Ich denke besser kann diese ungeheure und verkommene Aktion in dieser Klüngelrepublik,kaum beschrieben werden,denn die Bundesanwaltschaft,gilt doch als oberste Ermittlungsbehörde und wenn diese NICHT weiss was sie tut,sagt dies Alles über dieses Unrechtsregime aus!

    1. Puuuhh, insgesamt zunächst schwer zu folgen.
      Nach mehrmaliger Lektüre (und das ist wirklich nötig) jedoch würde ich sagen:
      Eigentlich haben Sie Recht!

    2. Eher nicht. Mal abgesehen davon, dass ein unabhaengiges Gutachten eines renommierten Professors im Fall einer Anklage eine deutlich hoehere Aussagekraft hat, als ein hausinternes Gutachten einer direkt der Regierung unterstehenden Behoerde – gerade, weil es um Regierungsangelegenheiten geht -, ist der Vergleich nicht ganz zutreffend. Sicherlich, Range waere alt genug, um bei der Spiegelaffaere persoenlich mitgemischt zu haben, aber es ist eben ein Vorwurf, der lange nicht mehr erhoben wurde. Und ich vermute stark, dass auch ein TUeV-Pruefer, der sonst nur Autos und Motorraeder prueft, bei einer Achterbahn erstmal nachfragt, was eigentlich Sache ist…

  9. Wo bleibt eigentlich endlich eure Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung etc. pp.?
    Kommt da noch was?

      1. Schade! Dann wird das alles wohl folgenlos im Sande verlaufen. Wie immer, wenn diese Regierung „groben Unfug“ veranstaltet :(

    1. HeuteMalNicht 1. Sep 2015 @ 19:54

      Schade! Dann wird das alles wohl folgenlos im Sande verlaufen. Wie immer, wenn diese Regierung „groben Unfug“ veranstaltet :(

      Wieso „groben Unfug“. Sie wären doch fast damit durchgekommen.
      Das Gute daran ist, man hat mal etwas die Strukturen im Hintergrund aufblitzen sehen.
      ARD und ZDF die fest in der Hand der Politik sind, haben für sich selbst gefahr gewittert.
      Danach wurde zum Gegenangriff geblasen und nur dadurch wurde Netzpolitik verschont.

  10. Der Sinn des Lebens in eine soziale Marktwirtschaft.

    Wollt Ihr wissen was der Sinn des Lebens ist? Ich sag´s euch. Die krankhaftesten Psychopathen, die auch unsere Erde zu bieten hat, die zudem heimlich und stillschweigend die Welt nach ihren Belieben steuern und lenken, die Rothschilds, Rockefellers und die wenigen Familien Dynastien, die das gesamte Finanzsystem bestimmen, die urinieren auf die Generationen-übergreifend bestehende Monarchen, Anarchisten, auf die Elitäre Gesellschaftsmitglieder, die Geistlichen Würdenträger und auf die anderen Großbankiers. Dafür dürfen Sie wiederum die Konzern-, Fonds Manager, die Wirtschaftsriesen, die Medienmogulen, die Versicherungsriesen und die Gewerkschaftsbosse anpissen. Die wiederum, die pissen Tag für Tag die Politiker an. Im Gegenzug schiffen die Politiker auf Beamten, Journalisten, Moderatoren, Juristen, Steuerberater, Neuzeit Gladiatoren wie auch auf diejenigen, die ihre Befehle ausführen, wie auch auf diejenigen, die aus diesem System einen Profit ziehen. Von all denen wird die Masse angepisst. Selbst die Soldaten, wie auch die Gesetzeshüter, die ihren Befehlen nickend Folge leisten und die man auch nur mit wenigen Mitteln manipulieren kann, die urinieren unbewusst auf ihr eigenes Fleisch und Blut. Hört sich derb an, zugegeben. Dennoch die Realität entspricht meiner hypothetischer Darstellung Voll und Ganz und das ist tatsächlich das Perverse an der Geschichte! Was ist die Moral der Geschichte? Nun, das merkwürdigste an der Sache wäre die Tatsache, dass sich die Menschen regelrecht danach sehnen, Tagtäglich angepisst zu werden. Wenn dann noch die Hierarchie stimmt, sodass man die Pisse von der Auslese -Sten der Auslesenden abbekommt, dann befindet sich die Welt in bester Ordnung! Denn von den Oberen angepisst zu werden bedeutet, an Macht und Wohlstand zu gelangen. Allerdings da unten, da wird die Luft ganz dünn, denn da sammelt sich das ganze Urin an. Diese Prozedur funktioniert, seit es die Menschheit gibt und das sich daran niemals etwas ändert, dafür sorgt die nachkommende Generation und die, die geht intelligenter und zugleich unmenschlicher an die Sache ran. Das ist die bittere Wahrheit und nichts anderes. Der allgemeine Zustand bestätigt meine, teils derbgehauchte Darstellung, im vollen Umfang! Folgendes sollte nicht unerwähnt bleiben. Etwas jedoch hat sich geändert. Man geht Zeitgemäß vor. Die Menschen lachen dabei, sind höflich und fröhlich. Wir werden auf eine sehr situierte, teils angenehme Art angepisst. Da muss man Ihnen lassen! Jedoch ein Nein, akzeptiert man nicht. Denn einen Sinn, den muss es in eine soziale Markwirtschaft schließlich auch geben. Was mich, wie auch unzählige anderen angeht, die diesen verkommenen Akt längst durchschauten, wir haben es satt, dass man uns anpisst. Genauso wenig wollen wir unseren Urin an jemand anderen verstreuen. Wir haben die Schnauze voll davon, ständig sich in einem Leben bewegen zu müssen, in dem sogar Familien, Verwandte, Freunde oder einfach nur Menschen, gegeneinander ausgespielt werden, in dem man uns pausenlos manipuliert und dabei schamlos von einer heilen Welt erzählt wird, die voll gesät von Werten wäre. Tief in uns wissen wir es. Jeder von uns. Dennoch sind wir Feige, oder einfach nur unbeholfen. Wir meiden die Wahrheit, denn mit unserem Schweigen, mit unserer Unbeholfenheit, mit unserem Willen, machten wir aus Lügen und Vertuschungen eine Wahrheit, für die wir uns schämen. Die Frage lautet aber, wissen wir noch überhaupt, wie man die Wahrheit buchstabiert und wenn wir über menschliche Werte sprechen, sei es nur über eine einzige, an der wir uns tatsächlich auch halten, oder sie wahrnehmen, dann besitzen wir eine großzügige Gabe an Untertreibung. Soweit ist es über uns gekommen und soweit haben wir es zugelassen, dass man uns so erzog, wie wir geworden sind. Politiker, Parteien, waren noch niemals eine Lösung für unsere Probleme. Was Sie tatsächlich auch sind, Sie sind das Problem und Sie sind die Ursache für unseren Missstand und das nur, weil Sie dafür vorgesehen waren. Die Elitären Mitglieder, die Monarchen, die Wirtschaftsriesen, die Glaubensreligionen, die alle haben dieser Gattung zu ihren Gunsten geboren lassen, nur mit der Absicht, ihren psychopathischen Bedürfnissen legitim nachzukommen. Streben nach Macht, Reichtum, wie auch über einen stehen zu dürfen, erzeugt in Menschen krankhafte Vorstellungen, die unter den gegebenen Umständen, allzu lebhaft umgesetzt werden. Es liegt an uns, unabhängig davon, woher du kommst, wo du lebst, wer du bist. Schon bald kann es passieren. Deine Heimat wird es womöglich nicht mehr geben und nicht nur das. Dein Leben und das deiner Kinder, gehört längst nicht mehr euch. Ob es einmal eine recht schaffende Zukunft geben wird, das liegt einzig und allein an Dir.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.