Kommissions-Vize TimmermansVorratsdatenspeicherung von Reisedaten statt Kommunikationsdaten

Frans Timmermans, Erster Vizepräsident und EU-Kommissar. Bild: Außenministerium Niederlande. Lizenz: Creative Commons BY-SA 2.0.

derStandard.at berichtet: Vorerst kein EU-Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Kommission wird nach den Worten ihres Vizepräsidenten Frans Timmermans vorerst wohl keinen neuen Entwurf zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Es werde zunächst geprüft, ob es in den Mitgliedsstaaten Unterstützung für ein solches Vorhaben geben könnte, sagte Timmermans am Dienstag nach einem Treffen mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière in Berlin. „Das werden wir ganz, ganz vorsichtig tun. Erst wenn es uns klar ist, dass hier Fortschritte möglich sind, werden wir vielleicht etwas tun“, fügte der EU-Kommissar hinzu. Dafür sei noch viel Zeit nötig. Er selbst wolle da „sehr vorsichtig sein.“

Der Kommissions-Vizepräsident unterstrich zudem, beim geplanten Fluggastdatenabkommen und beim europäischen Datenschutz seien schnelle Beschlüsse notwendig. Er wolle seine Energie daher auf diese Felder konzentrieren.

Also erstmal PNR statt VDS.

In Deutschland ist die Gefahr aber noch nicht gebannt:

Nach Ansicht de Maizières gibt es in der deutschen Politik bei der Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Verbrechensbekämpfung durchaus Bewegung. Zielführend sei jedoch am ehesten, über Details nicht öffentlich zu sprechen.

Wer diese nicht-öffentlichen Details kennt, bitte her damit. :)

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7 Ergänzungen

  1. Deutschland ist ein Hort des Kindesmissbrauchs – mit oder ohne Vorratsdatenspeicherung.

    Belege? Na man schaue sich nur die vielen Kinderhorts an – Aufbewahrungseinrichtungen für Kinder, die doch viel besser den ganzen Nachmittag auch noch im Klassenzimmer aufgehoben sind.

    Worum ging es noch einmal? Ach ja, um das Speichern von Computerdaten.

    Kostet in Australien jeden Bürger mindestens (!) 20 Geld pro Jahr. Und uns?

    1. „Worum ging es noch einmal? Ach ja, um das Speichern von Computerdaten. “

      Nein, es geht unter anderem um „Generalverdacht“.

  2. Die nicht öffentlichen Details beziehen sich vermutlich darauf, dass die VDS nur was bei Kleinverbrechen bringt aber echt absolut garnichts gegen den Terror oder organisierte Kriminalität, Und ab wann haben die Behörden dann Zugriff auf sogenannte Daten? „Das Problem beim Terrorismus bzw. organisierter Kriminalität liegt darin, dass das eben eine Bewertungsfrage der Polizei ist.“ erklärt Erich Schweighofer in diesem Bericht: http://mokant.at/1502-mindestspeicherfrist-vorratsdatenspeicherung-datenschutz-terror-je-suis-charlie-hebdo/
    Jetzt stellt sich nur noch die Frage, wie die das entscheiden…

  3. @ NP-Redaktion:

    Günter Krings hat sich auf dem Europäischen Polizeikongress verplappert. Er nutzt ein Scheinargument für die VDS, das nicht valide ist. Er macht sich angreifbar und das solltet Ihr in Eurer Berichterstattung nutzen.

    Er behauptet, um islamistische Gefährder beobachten zu können, sei die VDS nötig. Das ist falsch. Gefährder sind Verdächtige. Konkret Verdächtige können schon heute mit einem umfassenden Arsenal an Überwachungsmaßnahmen beobachtet werden. Davon ist nicht nur die Telekommunikation, sondern auch Finanzdaten, Reisebewegungen und anderes betroffen. Wenn Krings also meint, nur mit VDS könnten Gefährder überwacht werden, dann lügt er. Polizei und Verfassungsschutz können u.a. mit TKÜV diese Verdächtigen allumfassend und intensiv überwachen, ganz ohne VDS. Bitte schreibt darüber in Eurem Blog. Wir dürfen solche argumentativen Fehler von Krings & Co. nicht ungenutzt lassen.

    http://heise.de/-2558721

    „Eine Mindestspeicherfrist für TK-Daten müsse so schnell wie möglich eingeführt werden, um diese Gefährder beobachten zu können, meinte Günter Krings, Staatsekretär im Innenministerium. Der Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ sei ein Kampfbegriff ihrer Gegner, weil er suggeriere, dass der Staat Daten auf Vorrat für datenarme Zeiten sammeln wolle.“

    1. Gut beobachtet!

      Wenn er findet, dass der ehemalige offizielle Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ ein gemeiner Kampfbegriff ist, lasst es uns lieber „allumfassendes Kommunikationsprotokoll“ nennen, oder „verdachtsunabhängige Telekomüberwachung“.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.