Justizminister Maas zur Vorratsdatenspeicherung„Die Notwendigkeit kann ich nicht beweisen.“

Bundesjustizminister Heiko Maas hat soeben den heute von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung auf einer Pressekonferenz vorgestellt. Wir waren dabei und haben einen Audio-Mitschnitt (MP3, OGG) und ein Transcript erstellt.

Eine Frage haben wir auch gestellt. Kann der Minister die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung beweisen (was eine Vorraussetzung für Grundrechtseingriffe ist)?

Justizminister Heiko Maas: Die Notwendigkeit kann ich nicht beweisen.

Hier das Transcript:


Heiko Maas: Mit dem Gesetz zur Einführung von Höchstspeicherfristen erhalten die Ermittlungsbehörden ein zusätzliches Instrument zur Aufklärung schwerer Straftaten: Mord, Totschlag, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Kinderpornografie. Und bei dem Gesetz orientieren wir uns streng an den Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof gesetzt haben, das heißt sehr kurze Speicherfristen, vier Wochen für Standortdaten, zehn Wochen für Telefoniedaten oder IP-Adressen aus dem Webverkehr. Es wird einen Richtervorbehalt geben und zwar ohne Eilkompetenz der Staatsanwaltschaften, das heißt, nur ein Richter kann den Zugriff auf die Daten erlauben. Berufsgeheimnisträger sind ausgenommen und es gibt ein entsprechendes Verwertungsverbot. Die Daten dürfen bei den Providern nicht zusammen mit den Vertragsdaten gespeichert werden, sondern gesondert auf einem eigenen Server mit besonderen Zugriffssicherheiten, so dass wir insgesamt fest davon überzeugt sind, dass wir auf der einen Seite ein zusätzliches Ermittlungsinstrument schaffen, das die Aufklärung schwerer Straftaten erleichtert, auf der anderen Seite aber die Vorgaben, die uns die Gerichte gesetzt haben, eins zu eins umsetzen. Und deshalb bin ich auch sehr zuversichtlich, dass wenn es eine gerichtliche Überprüfung geben wird, dieses Gesetz diesen Überprüfungen auch standhalten wird.

BMJV: Gibt es Fragen?

Frau Müller: In Ihrer eigenen Partei gibt es relativ viel Skepsis auch, was diesen Gesetzentwurf angeht. Unter anderem wird auch gesagt, man solle das bloß nicht vor der Sommerpause durch den Bundestag peitschen, und so weiter, dass man das Gesetz befristen sollte. Wie stehen Sie denn dazu? Müssen sie nicht ein bischen auf die Bremse treten?

Maas: Also, über ein Gesetz zur Speicherung der Verkehrsdaten wird in Deutschland schon viele, viele Jahre diskutiert. Es gibt sehr, sehr unterschiedliche Auffassungen, auch ganz grundsätzlicher Natur. Wir haben uns orientiert an den Vorgaben, die uns die Gerichte gegeben haben. Das ist der Inhalt dieses Gesetzes. Das haben wir heute im Kabinett beschlossen. Das werden wir jetzt dem Bundestag zuleiten und der weitere Zeitplan wird im Bundestag von den Abgeordneten zu bestimmen sein. Auch die Geschwindigkeit, in der dieses Gesetz beschlossen wird. Allerdings ist, das ist mir wichtig, in diesem Gesetz all das, was die Gerichte definiert haben zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Eingriffsintensität beachtet worden. Deshalb, finde ich, ist für diejenigen, die an einer sachlichen Debatte interessiert sind, das eine gute Grundlage.

Frage: Herr Maas, inwieweit sind Sie denn selber überhaupt von dem Gesetz überzeugt? Weil Sie wollten ja eigentlich gar kein Gesetz?

Maas: Naja, wenn ich nicht davon überzeugt wäre, dann hätte ich gar keins vorgelegt. Wichtig ist für mich, dass die sehr einschneidenden Voraussetzungen, die die Gerichte gesetzt haben, eingehalten werden. Und wenn ich mir anschaue, was mit der Vorratsdatenspeicherung in den letzten Jahren diskutiert worden ist, Speicherfristen von einem halben Jahr, von einem Jahr, kein Straftatenkatalog, ohne Richtervorbehalt, dann hat das, was wir vorgelegt haben, nichts zu tun mit der Vorratsdatenspeicherung, die sich vielleicht einige gewünscht hätten.

Frage: Herr Maas, man möchte ja in ihrer Partei dort das Gesetz noch irgendwie verändern oder nachbessern, zeitlich begrenzen, die einen wollen’s ganz kippen. Wie stehen sie dazu? Gibt es noch Möglichkeiten überhaupt zum Nachbessern?

Maas: Naja, ich habe ein Gesetz vorgelegt, von dem ich der Auffassung bin, dass es unter den Vorgaben, die die Gerichte gegeben haben, nicht nur beschlossen werden sollte, sondern auch einen Mehrwert bringen wird, das heißt auch, mit dazu beitragen wird, die Aufklärung schwerster Straftaten zu ermöglichen. Insofern halte ich das, was wir vorgelegt haben, für sehr, sehr ausgewogen. Das ist eine sehr schmale Gratwanderung auf der einen Seite zur Wahrung der Urteile, die wir haben, auf der anderen Seite aber auch den Ermittlern noch irgendeinen Mehrwert zu bieten. Und das ist die Grundlage, auf der auch beschlossen werden kann.

netzpolitik.org: Herr Maas, Sie haben gerade von einem Mehrwert gesprochen. Grundrechtseingriffe müssen aber nicht nur verhältnismäßig sein, sondern auch notwendig. Die EU-Kommission und die Bundesregierung hatten immer Probleme, eine Notwendigkeit nachzuweisen. Stattdessen steht auch im Gesetzesentwurf, dass es ein „Hilfsmittel“ ist. Sind sie der Überzeugung, dass dieses Instrument notwendig ist? In den vergangenen fünf Jahren ohne Vorratsdatenspeicherung haben wir keinen signifikanten Unterschied in der Aufklärung von Verbrechen, auch im Internet, feststellen können, wie das Max-Planck-Institut belegt hat. Können sie die Notwendigkeit beweisen?

Maas: Die Notwendigkeit kann ich nicht beweisen. Weil das Gesetz gibt es ja noch gar nicht. Wir wollen die Grundlage dafür schaffen, dass die Aufklärung schwerer Straftaten ermöglicht wird. Nach all den Gesprächen, die wir geführt haben, auch mit den Ermittlungsbehörden, hat es in der Vergangenheit viele Fälle gegeben, auf denen aufgrund vom Nichtvorhandensein von Daten, weil sie nicht gespeichert waren, Straftaten auch nicht aufgeklärt werden können. Es ist nicht so, dass mit der Einführung von Höchstspeicherfristen in Zukunft alle Straftaten aufgeklärt werden können. Es ist ein Instrument unter vielen, das die Ermittlungsbehörden haben und es wird in Fällen helfen, es wird aber auch Fälle geben, in denen dieses Instrument nicht hilft. Allerdings, wenn man sich anschaut, dass wir einen Straftatenkatalog definiert haben, der wirklich schwere Straftaten vorgibt, nur dazu dürfen auf die Daten zugegriffen werden, glaube ich, dass das ein Beitrag dazu sein wird, dass Straftaten in Zukunft aufgeklärt werden, die bisher nicht aufgeklärt werden konnten.

Deutsche Welle: Herr Maas, Sie haben auf die Vorgaben der Gerichte verwiesen, Bundesverfassungsgericht und letztens der EuGH. Das Bundesverfassungsgerichts-Urteil ist fünf Jahre her, noch Jahre danach sind sie dagegen gewiesen. Warum dann dieser Sinneswandel? Das ist mir immer noch nicht klar.

Maas: Entschuldigung, ich habe den Schluss akustisch nicht verstanden.

Deutsche Welle: Warum dieser Sinneswandel, obwohl die Vorgaben – ich nehme jetzt mal nur das Bundesverfassungsgericht – ja schon fünf Jahre alt sind. Vor dem Hintergrund hätten sie ja schon vor fünf Jahren – unter Berücksuchtigugng der Vorgaben – dafür sein können. Sie sind aber erst seit kurzer Zeit dafür.

Maas: Im Hinblick auf die fünf Jahre bin ich auch noch nicht so lange der zuständige Minister. Also, insofern, was vor dem Dezember 2013 geschehen ist, müssen Sie Andere fragen. Das Thema ist politisch außerordentlich umstritten. Es ist für viele auch ein Symbolthema zum Datenschutz. Da braucht man sich gar nichts vorzumachen. Allerdings muss man auch dazu sagen, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes erst im April 2014 vorgelegt worden ist. Das heißt, das ist so alt noch nicht. Das war immer das, worauf ich hingewiesen habe: Wenn es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes gibt, unabhängig davon, wie es ausfällt, muss das in die weitere Beschlussfassung Eingang finden. Das haben wir jetzt auch. Ansonsten hätten wir nicht den großen Bereich der E-Mail-Kommunikation komplett ausgenommen aus dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Und deshalb, glaube ich, war es richtig, zu warten, bis wir alle Urteile zu diesem Thema dann vorliegen haben, um dann ein sehr ausgewogenes Gesetz vorzulegen, das auch einer erneuten Befassung durch die Gerichte standhalten wird.

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55 Ergänzungen

  1. Unfassbar, daß der Justizminister zugibt, bei einem derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff das fundamentale Gesetzgebungsprinzip der Notwendigkeit zu ignorieren.

    1. Mich würde mal interessieren, was die in seinem Keller ausgegraben haben, dass der keinen Spass an der Sache hat merkt man ja an solchen Aussetzern.

  2. Übersetzt in Umgangssprache heißt das nichts anderes als: „Fuck you, Bürger! Fuck you, Verfassung! Fuck you, Grundrechte!“

  3. Ich verkaufe hier diesen gesegneten Stein. Von Gott persönlich gesegnet und mit heiligen Wassern gewaschen.
    Er schützt vor Angriffen durch Tiger und Elephanten auf europäischem Boden…in einem Umkreis von 3 km vom Aufstellungsort (welcher exakt wie in der Beschreibung angeführt auszusehen hat).

    Dieser Stein kostet EUR 2088,79.

    Ich bin gerade dabei mit der Regierung zu verhandeln, daß dieser Stein obligatorisch für jeden Deutschen ist. Nur so kann ein flächendeckender Schutz vor Angriffen druch Tiger und Elephanten gewährleistet werden.

    1. Ich nehme 3! Übersetzung: solange es Trottel gibt,die bereit sind, dn Preis z zahlen, wird es auch die geben, die Gottgesegnete Steine verkaufen können.

  4. VDS is also nur eins von vielen Instrumenten… Schöne Banalisierung eines immensen Verfassungsbruchs

  5. Zwei Fragen die mich brennend interessieren:
    1. Wie lange dauert es i.d.R bis das Gesetz als Verfassungsfeindlich vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird?
    2. Gibt es schon Parteien, die klagen werden?

    1. 1. Das letzte Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Sofort wurde Verfassungsbeschwerd eingereicht. Am 2. März 2010 wurde das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt, also über zwei Jahre später.

      2. Es gibt diverse Leute, die Klagen wollen. Dafür braucht es aber erst das endgültige Gesetz. Der derzeitige Gesetzesentwurf könnte sich theoretisch im Bundestag noch ändern.

    2. Es gibt übrigens kein „verfassungsfeindliches“ Gesetz, sondern lediglich den Umstand, dass das BVerfG ein Gesetz als nicht verfassungskonform verwirft.

      1. Doch, es gibt durchaus verfassungsfeindliche Gesetze, das sind die, die dann verworfen werden.

        Warum sollten Bundestagsabgeordnete keine Verfassungsfeinde sein können?

      2. Sagen wir so: die Intentionen hinter solchen Gesetzen sind nicht verfassungskonform. Das Gesetz selbst ist ja nur ein Ausdruck der Verfassungsfeindlichkeit dieser Bande.

  6. Hi,
    danke für das Veröffentlichen und das Transcript!

    Ich hätte es toll gefunden, wenn Herr Maas etwas zu den (nicht geheimen und nicht öffentlichen ..) Nebenabsprachen hätte sagen müssen – also der Erlaubnis, auf Verbindungsdaten auch OHNE Richtervorbehalt zuzugreifen? Er betont ja immer wieder, wie sehr das Gesetz begrenzen würde, während führende Kritiker faktisch eine Erweiterung des Informationsraumes sehen, der gespeichert werden soll.

  7. Eure Frage nach der Notwendigkeit war sehr gut. Maas musste daraufhin letztlich einen Offenbarungseid leisten, da er zur Notwendigkeit keine Aussage machen konnte.

    1. Noch witziger finde ich die Behauptung „Es wurden immer wieder Verbrechen nicht aufgeklärt, weil wir diese illegalen Daten nicht hatten. Beweisen kann ich das aber nicht, sonst hätte ich ja Beispiele vorzulegen“. Ich habe da mal etwas übersetzt :)

      Grüße!

  8. Großartig, dass er das gesagt hat! In der nächsten Runde vor dem BVG wird das dann den Ausschlag geben, denn genau diese „Erforderlichkeit“ hatte das BVG doch als eine Grundvoraussetzung bestimmt. Danke, also.

  9. Danke Andre! Mich wundert es nicht, dass Maas sein Gesetz so verteigt. Was soll er auch anderes machen. Es beweist allerdings, wie wenig Rückgrat er hat.

  10. Was genau meint ihr denn überhaupt mit „Notwendigkeit“? Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit prüft man in aller Regel Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne. Was also davon soll Notwendigkeit sein?

    Falls ihr Geeignetheit meint:
    Die bemisst sich nach dem Gesetzeszweck (hier u. a. Bestandsdaten IP-Adressen zuordnen zu können und umgekehrt). Der Gesetzgeber hat dabei eine Einschätzungsprärogative, so dass prinzipiell fast jedes Mittel geeignet ist, um den Gesetzeszweck zu erreichen. Und dass die VDS geeignet ist, um IP-Adressen und anderen Daten die entsprechenden Bestandsdaten zuzuordnen, bestreitet glaube ich niemand. Sonst gäbe es ja die die ganze Aufregung um die VDS erst gar nicht.

    Falls ihr Erforderlichkeit meint:
    Die bedeutet nur, dass es kein milderes Mittel geben darf. Gibt es denn überhaupt ein *anderes* Mittel, um Bestandsdaten zu IP-Adressen zuordnen zu können, ohne die entsprechenden Daten zuvor zu speichern? Mir fällt spontan keines ein.

    Übrigens: Die früheren Regelungen zur VDS sind beim BVerfG ausdrücklich nicht wegen der Geeignetheit oder Erforderlichkeit gescheitert. Das BVerfG hat sogar festgestellt, dass Bestandsdaten selbst zur polizeilichen Gefahrenabwehr herausgegeben werden dürfen und dafür auch *kein* Richtervorbehalt notwendig ist.

    1. Solch eine differenzierte Betrachtung wird mit der Meldung hier doch gar nicht gewollt. Dazu müsste man sich mal mit rechtlicher Dogmatik beschäftigen. Hauptsache man kann draufkloppen. Überdies ist das Zitat von Herrn Maas im Eingangstext aus dem Zusammenhang gerissen. Wörtlich hat er – wie im Transskript zu lesen – gesagt: „Die Notwendigkeit kann ich nicht beweisen. Weil das Gesetz gibt es ja noch gar nicht“. Es ist klar, dass die Wirksamkeit erst nach der Inkraftsetzung und Anwendung gemessen werden kann (warum auch auf dieses Detail der Wechselwirkung achten). Im Gegensatz zu den meisten Kommentatoren hier und den Urhebern dieser Seite, wird nämlich nicht gemutmaßt und Kaffeesatz gelesen. Man könnte Herrn Maas vorwerfen, dass er unglücklich geantwortet hat, aber ein Offenbarungseid – wie manche hier meinen, oder gar mehr – ist aus seiner Antwort keinesfalls ableitbar. Aber wer intere4ssiert sich hier schon für die Details …

      1. Bereits vor Inkrafttreten könnte man konkrete Fälle benennen, wo schwerste Straftaten oder Anschläge durch eine vorhandene VDS hätten verhindert werden können. Daraus könnte man dann versuchen, eine Notwendigkeit abzuleiten. (Über eine Verhältnismäßigkeit wäre dann noch nichts gesagt.)
        Nur gibt es diese Fälle ja nicht. Daher bleiben die Befürworter immer im Ungefähren und neigen zum Schwadronieren…

      2. Dieses konkrete Gesetz gibt es noch nicht, aber wäre die VDS wie geplant für den vorgeblichen Zweck der Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten notwendig oder auch nur besonders geeignet, dann müssten Maas oder andere Befürworter der VDS Beispiele nennen können, bei denen die alte, sogar mächtigere VDS in Deutschland oder ähnliche, bis heute verwendete Instrumente in anderen Ländern eine entscheidende Rolle für eben diese Zwecke gespielt hätte. Genau das können Maas und Co. aber nicht.

    2. Duden: Notwendigkeit = das Notwendigsein; etwas, was notwendig ist. Ich nehme an, dass auch Juristen der deutschen Sprache mächtig sind und es nicht erst einer Übersetzung ins Juristendeutsch bedarf, damit sie verstehen was hier gemeint ist.

    3. Gut klug geschissen. Aber ein Gesetzeszweck kann ja nicht die Zuordnung von Bestandsdaten zu IP-Adressen sein, sondern die Aufklärung schwerer Straftaten. Somit muss schon die Geeignetheit der Massnahme zur Aufklärung schwerer Straftaten geprüft werden.
      Zur Erforderlichkeit: Nach einem Terroranschlag stellt zum Beispiel ein sog. „Quick Freeze“ ein milderes Mittel dar.
      Und zur Verhältnismäßigkeit i.e.S.: Grundrecht aller Einschränken vs was den eigentlich??? Es kann ja hier nur die Abwägung gegen den Nutzen der Massnahme oder auch deren Notwendigkeit sein, die ja nicht bewiesen werden kann.

    4. Es ist schön, wenn man lesen kann, aber der Transfer wird wohl gerne vernachlässigt.

      Eine Vollüberwachung mit Kameras in allen Zimmern wäre auch:
      – geeignet, da man mit ihr Fälle häuslicher Gewalt aufklären kann
      – erforderlich, da es sonst keine verlässliche Methode gibt
      Ist die Maßnahme verhältnismäßig? Niemals.

      Insofern ist es absurd in der Frage diese zwei Punkte isoliert zu betrachten. Dass die Prüfung der Notwendigkeit nicht Aufgabe des BVerfG ist, ist zwar richtig.

      Worauf du wohl aber rauswolltest, dass er – unglücklich formuliert – die Notwendigkeit der Verhältnismäßigkeit betont, aber dann nach der gesellschaftlichen Bedeutung fragt. In ihrer gesellschaftlichen Aufgabe ist es jedoch völlig gerechtfertigt, nach den moralischen und ethischen Aspekten der Notwendigkeit zu fragen.

      Dazu ein schönes Zitat aus dem Urteil von 2010:
      “ Es liegt indes in der Natur der Garantie des Art. 10 Abs. 1 GG und der hiermit verbundenen Verhältnismäßigkeitsanforderungen, dass nicht jede Maßnahme, die für die Strafverfolgung nützlich und im Einzelfall auch erforderlich sein kann, verfassungsrechtlich zulässig ist.“

      Insofern ist das weder eine differenzierte Betrachtung, noch sonst hilfreich, wenn man hier seinen Juristen raushängen lässt und dabei nur die wichtigsten Aspekte vernachlässigt.

  11. Haha, wieder so fiese Fragen gestellt. Der arme Herr Maas, jetzt muss er auf einmal Sachen beweisen und nicht nur behaupten.

  12. Nicht in meinem Namen. Weder habe ich diese notorischen Verräter gewählt, fühlte mich auch keinesfalls sicherer sondern ganz im Gegenteil: die Wahrscheinlichkeit das die Daten missbraucht werden, ist so sicher wie das Amen in der Kirche, zeigen das doch die letzten Enthüllungen. Hier braucht sich auch kein ND ausnehmen, alle in einen Sack und mit dem Knüppel drauhauen – es trifft immer den Richtigen allen voran MAD, BfV und BND.

    Nach der Anstalt von gestern bin ich aber mitteschwer verwirrt und recherchiere gerade Gesetzestexte zum Post- und Fernmeldgeheimnis sowie das BVerfG 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07 (Erster Senat) – Urteil vom 27. Februar 2008 – schwere Kost :D.

    Die Einschränkung des GG Art. 10: „(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.“
    Von welchem Gesetz wird hier geredet, diesem hier http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/07/1-bvr-370-07.php ?

    Eine rechtliche, nicht verbindliche, Bewertung wünschte ich mir von euch hier bei Netzpolitik … ist es wirlich an dem, dass ein Verfassungsbruch in unserer Verfassung steht?

    kabelbindersalat

  13. Was mich immer mit am meisten aufregt: Er betont immer wieder, wie schwer und unter welchen vorbehalten wer an die Daten kommt. Irgendwie scheint es keinen mehr zu stören, dass es diesbezüglich mehr als nur Lücken gibt, irgendwie spricht den Punkt kein Mensch mehr an … der Mann lügt den Bürgern ungestraft ins Gesicht.

    Ich bin echt angewidert von Leuten wie Herr Maas … mehr kann ich dazu gerade nicht sagen …

  14. Wie wäre es die Abgeordnetenimmunität dahingehend zu ändern, dass Strafverfolgung im Nachhinein mit den entsprechenden Konsequenzen wie „Strafmaas“ :) möglich ist? So eine Spenden/Ehrenwort Dingens will ich nicht nochmal miterleben müssen.
    Schaue ich auf Wulf, Tauss, Edathy da ging doch einiges aber warum zur Hölle ist Frau Merkel gefühlt unantastbar?

    kabelbindersalat

  15. Macht sich eigentlich hier keiner Gedanken darüber, dass die heutigen Smartphones und Pads konstant online sind somit über den Umweg der Vorratsdatenspeicherung genaueste Bewegungsprofile erstellt werden können und wohl auch werden? Z.B. beim iPhone nützt auch das Ausschalten nichts, der Accu kann nicht entnommen werden und damit ist das Mobilteil jederzeit ortbar. Und das ggf. Ohne Richterbeschluß? Schöne Neue Welt! Aber wird die breite Masse deshalb auf die Selbstbespitzelung verzichten? Aber man kann ja nach dem Rotationsprinzip Tauschbörsen einführen. Dann weis keiner mehr, wer hinter einer Nummer steckt.

    1. Auch wenn es nicht wirklich was mit dem Thema zu tun hat: niemand zwingt mich dazu ein iPhone zu nutzen

      1. Was ich natürlich meinte war das mit dem Akku^^ das iPhone wurde von Anfang an dafür kritisiert das der Akku nicht rausnehmbar ist … Soweit ich weiss macht das ausser Apple niemand.

    2. Also ich hab kein Eierfon und auch sonst kein smartes Fon, auch kein Unsmartes.
      Ich habe schlicht und ergreifend gar keines in der Tasche, wenn ich das Haus verlasse. Und das funktioniert tatsächlich. Glaubt man gar nicht? Ist aber so.
      Es gab eine Zeit, die ist gar nicht so lange her, da hatte so gut wie gar kein Mensch ein mobiles Telefon bei sich.
      Und tatsächlich: Es war fast wie heute, nur ohne permanenten Erreichbarkeitsstreß.
      Kein WhatsApp- und Facebookterror und auch kein Tracking durch Google & Co. Mails beantwortet man eben dann, wenn man zu Hause ist, es muss nicht alles sofort und auf die Minute geklärt werden. Im Auto tuts ein ganz normales Navi und falls wirklich mal notwendig, nehm ich mein Pad mit. Aber auch nur dann, weil das hat tatsächlich auch ne SIM-Karte drin. Aber meist brauche ich nicht einmal das.
      *
      Diesen Teil der Vorratsdaten wird es also von mir generell schon einmal nicht geben.
      Und ob das Internet generell noch nutzbar sein wird oder nicht, weil es eine permanente Gefahr darstellt (ein falscher Klick und schon hat man die Polizei an der Türe klopfen, denn das ist sinngemäß die VDS), muss man dann sehen, inwieweit Dienste wie Tor & Co. noch funktionieren. Ansonsten muss man eben auch darüber nachdenken, das Internet generell für sich persönlich abzuschalten. Denn die Gefahr ist gigantisch. Und zwar nicht wegen Straftaten. Ob diese tatsächlich stattgefunden haben, wird ja dann erst nach Monaten der Enteignung im Laufe von Ermittlungen festgestellt, die den Beschuldigten zigtausend Euro kosten (Anwalt, Ersatzbeschaffungen, Verdienstausfall, Rufschädigung etc.) und auf denen man generell sitzen bleibt. Außer natürlich man ist so fahrlässig und lässt sich nicht anwaltlich vertreten, dann müssen aber trotzdem mindestens die enteigneten Güter (= alles, was digital genug aussieht, Spielkonsolen, Telefone, Computer, Festplatten etc.) ersetzt werden.
      Schließlich werden ja auch schwere Straftaten verfolgt, Andrej H. lässt schön grüßen, der zwei Suchbegriffe bei Google eingab. Und Einzelfälle wird es dann tausendfach geben, gerade im Bereich der „Kinderpornografie“, da neuerdings alles Kinderporno ist, das auch nur annähernd so aussieht wie ein Kind, demnach auch generell das Mittel „Hausdurchsuchung“ und gegebenenfalls „Untersuchungshaft“ geeignet ist.
      *
      Und die Vorratsdaten werden missbraucht werden, genau aus dem Grunde muss eine derartige Sammlung verhindert werden.

  16. Paar Punkte dazu:

    1.) Fuck ja, jetzt kriegen wa doch die VDS :-O Was mich ja tierisch stört, dass sie ganzen ISP nicht Sturm gelaufen sind und Anklage erhoben haben. Feige Ratten. Schreibt bitte euren ISP an und sagt denen mal eure Meinung im rauhen Ton. Natürlich mit verschiedenen e-mail Adressen und sowohl anonym als auch als Kunde, damit die sehen, dass da Widerstand herrscht.

    2.) Die VDS ist seit Anfang an fürn Arsch, weil die „Verbrecher“ eh entweder Anonymisierungstools nutzen oder ins WLAN sich einklinken oder von gehackten Rechnern ihr Zeug machen usw. von daher werden die, um die es angeblich geht, eh weiterhin verschont und die Bullen & Co. werden nichts reissen können, aber das Gesetz geht ja darum andere zu überwachen und sei es nur kurz. Anzeigen wird es auch wegen Beleidigung oder Bedrohung geben und dem ganzen anderen Alltagszeug.

    3.) Euch braucht es eh nicht zu interessieren, denn ihr tut jetzt folgendes:

    4.) Besorgte euch nen VPN Anbieter, damit anonymisiert ihr euch KOMPLETT im Internet. Also nicht nur wie bei Tor den Browser, sondern ALLE Browser und ALLE Programme die sich mit dem Internet verbinden. DESHALB ist VPN besser als Tor – und vor allem schneller. Ihr könnt also auch Daten hoch und runterladen oder streamen. Ich nutze schon seit Jahren Cyberghost und kucke damit nicht nur Youtube Videos im Ausland ;) Noch nie kam ne Abmahnung oder Besuch vom Verfassungsschutz oder Bullen etc. Seht einfach nur zu, dass der VPN Anbieter keine Logs speichert, also IP Adressen. Das ist bei Cyberghost der Fall. Ansonsten schaut mal hier nach den anderen Anbietern
    https://torrentfreak.com/anonymous-vpn-service-provider-review-2015-150228/

    5.) Ändert euren Schreibstil. Erst kürzlich wurde der Admin von der größten Pedoseite im Darknet / Deep Web erwischt und zwar aufgrund seines Schreibstils !
    https://netzpolitik.org/2014/how-to-analyze-everyone-teil-ix-woher-vielschichtige-perzeptronen-wissen-wer-hier-welche-texte-schreibt/#comment-1827404

    6.) Ändert auch überall eure echten Daten, bei den Apps bei Foren etc. Entweder ersetzt die Daten durch falsche oder lasst die ganz weg. Die richtige Stadt wo ihr wohnt, das Land, die Nationalität, den Nachnamen, das Alter, evtl. das Geschlecht, das B-Day Datum vor allem und und und. Auch wenn ihr online was bestellt, IMMER anderen Vornahmen nehmen und B-Day Datum – auch Geschlecht hin und wieder mal wechseln.

    7.) Hier übrigens die Kontaktpage von dem Vogel Maas. Schreibt dem eure Meinung und setzt ihn unter Druck. Wer seine echte Adresse rausfinden kann oder wo der immer chillt oder was für ne Karre der fährt, sein Nr. Schild usw. überall posten und andere dazu aufrufen es zu teilen
    http://www.heiko-maas.de/index.php?id=11263

    Und Netzpolitik habe ich das schon ZIG mal geschrieben, dass die bei sowas von selbst IMMER die e-mail Adressen oder Kontaktpages linken sollen von den Behörden, Politikern usw.

    8.) Falls ihr Security Fragen jeder Art habt oder Tipps zu illegalen Sachen, schreibt unserem Netzwerk unter: camorra@italymail.com

    1. „Besorgte euch nen VPN Anbieter, damit anonymisiert ihr euch KOMPLETT im Internet.“

      Das ist Bullshit. Ein VPN zur Anonymisierung zu nutzen, ist Augenwischerei.

      1. Und es tut absolut gar nichts gegen die umfassenden Bewegungsprofile bei Mobilfunkgeräten.

    2. Ich habe da eine bessere Idee:
      *
      Kündigt Eure Mobilfunkverträge fristlos mit der Einführung der VDS.
      Und tut das millionenfach! Und zwar mit der Begründung: „Ich bin nicht damit einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Vorratsdatenspeicherung vorgehalten werden.“
      Lasst das eine kritische Masse tun.
      Wenn bei den Mobilfunkanbietern von einem Monat auf den anderen 10 Millionen Vertäge wegbrechen, dann geht die VDS massiv zu Lasten der Wirtschaft. Das wird einen so immensen Schaden anrichten, dass die VDS und auch diese Regierung nicht mehr haltbar sein wird.
      *
      Es lässt sich auch ohne Handy leben!
      Und wenn es der Freiheit dient, wird es einem doch sicher wert sein, ein paar Monate auf den lästigen Bimmel- und Vibrationsautomaten zu verzichten. Oder?

    3. Ein VPN-Anbieter stellt erstmal ein weiteres Sicherheitsrisiko dar.
      Im Extremfall kann dieser dein gesamtes Surf- und Downloadverhalten protokollieren.
      Es ist eine Frage des Vertrauens ob man diese nutzt.
      Alles was über Urheberrechtsverletzungen hinausgeht ist dort nicht gut aufgehoben.
      Gerade Geheimnisträger wie Anwälte und Presse sind dort nicht gut aufgehoben.
      Unter anderem deshalb ist die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ein so großes Problem für Rechtssicherheit, Demokratie und Meinungsfreiheit.

  17. @Barbara Woellner

    Wickelt eure Smartphones einfach in Alufolie ein oder Vergleichbares…

  18. Liebe Abgeordnete des Bundestages,
    wollen Sie mir nicht ihre Familienphotos zeigen, ihren Festplatteninhalt, ihre Wochenendplanung verraten, ihre Beziehungsgeflechte, ihre Freunde und Freundinnen vorstellen, was sie gestern gegessen, wie lange Sie jeden Tag im Bett verbringen, vor was sie sich fürchten, wie oft sie wegen welchen Wehwechen beim Arzt waren, was sie mit ihren Kollegen tuscheln, wie viel Spendengelder ihre Partei entgegennimmt, wie viel Nebeneinkünfte sie denn beziehen, wann sie sich wo und wie lange aufhalten, wie oft sie sich mal die Frage gestellt haben was andere wirklich von ihrer Arbeit halten, wollen sie mir das bitte verraten?
    Ich glaube Ihnen ja, dass sie nichts derartiges im Schilde führen wie etwa sich von Lobbyisten bestechen lassen, Wahlversprechen großzügig umdeuten oder schlichtweg übersehen, Steuern hinterziehen oder andere kleine Lappalien, denn ich vertraue Ihnen ja vollstens, dass sie immer nach „besten Wissen und Gewissen“ handeln.
    Daher wo ist das Problem mir all die Dinge zu verraten denn schließlich sind Sie ja auch im Stande all diese Dinge auch über mich wissen?
    Und da mir Ausgeglichenheit irgendwie wichtig ist ( aber da wissen Sie ja vermutlich sowieso schon) verspreche ich natürlich auch ihre Daten als vertraulich zu behandeln und sicher abzuspeichern.
    Meine Kontaktdaten für eine Übergabe ihrer Privatsphäre sind Ihnen, wie ich annehmen kann, ausreichend bekannt.
    Herzlichen Dank!

  19. Dieses faschistische und grenzdebile Arschloch kann sich die Vorratsdatenspeicherung da hinstecken, wo die Sonne nicht mehr scheint.

    Es ist an der Zeit, dass die Menschen hier mal anfangen einen Fick auf diesen Abschaum zu geben und / oder die Guillotine aus dem Keller holen, anders wird man diese Parasiäten ja scheinbar nicht los.

    Es sterben jeden Tag so viele Menschen, leider erwischt es meistens die Falschen.

  20. Vorratsdatenspeicherung, das sollten Sie wissen …

    Sie rufen jemanden an? Der Staat speichert das. Überlegen Sie sich also gut, wen Sie anrufen.

    Sie haben ein Smartphone? Denken Sie daran, dass Ihr Smartphone etwa jede Minute Kontakt mit dem Internet aufnimmt, der Staat speichert jedesmal Ihren Aufenthaltsort … in Ihrer Wohnung, in einer anderen Wohnung, in Ihrer Arztpraxis, in Ihrer Kirche. Schalten Sie also rechtzeitig Ihr Handy aus.

  21. „Ansonsten hätten wir nicht den großen Bereich der E-Mail-Kommunikation komplett ausgenommen aus dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes“, sagt Maas.

    Das muß dringend nachgebessert werden. Die E-Mail-Kommunikation, wie übrigens auch die Facebook- und WhatsApp-Kommunikation, muß eingeschlossen werden in die geplante Vorratsdatenspeicherung. Sonst bringt sie nichts und all die VDS-Gegner sagen dann in zwei Jahren: wir habens ja gleich gesagt, daß die VDS nichts bringt. Die Vorratsdatenspeicherung muß allumfassend alles speichern, sonst macht sie wenig Sinn.

  22. Erst wenn es eine Anschlagswelle TROTZ all dieser vergeblichen Polizeistaatmaßnahmen gibt werden die Menschen sich von den Schwarzroten abwenden. Der Schmerz ist noch icht großflächig genug spürbar als das die Masse der Kreuzchensetzer auch nur auf den Gedanken kommt irgend etwas an ihrer Sichtweise in Frage zu stellen. Hier helfen auch keine Rechtstaatlichen Mittelchen mehr solange dieses Gesockse permanent die Strippen stramm zieht. Mutti wird langsam zu alt für diesen Job. Wir sollten eine Maximaldauer für das kanzleramt einführen um solchen Marionetten nicht dauerhaft ausgesetzt zu sein.

  23. Warum wurden keine Fragen über die Nicht-Öffentlichen Abmachungen gestellt? Hat sich das keiner getraut? Warum hat man Maas nicht in direkt ins Gesicht gesagt: „Sie lügen Herr Minister“.
    Nebenbei hätte man dem Minister aufzeigen können das in anderen Ländern die eine VDS haben (und die oftmals wesentlich umfassender sind), das Gesetz nichts gebracht hat + das die Daten missbraucht wurden?
    Ich sehe hier nur extrem handzahme Journalisten und Blogger die versuchen nicht zu sher mit der Politik anzuecken, da man vielleicht ja mal in 10 Jahren dort einen Posten haben will (nebenbei ein Grund warum ich nichts für Netzpolitik.org spende….solange die Politiker nicht mit den härtesten Bandagen die man hat angegriffen werden, ist das alles nur Kindergarten).

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.