Jetzt mitdiskutieren: Neue Runde beim Online-Jugendschutz

Telekom-Filter blockiert Netzpolitik.org
netzpolitik.org ist für 15-jährige nicht geeignet, sagt die Telekom.

Kurzversion:

  • Die Bundesländer machen wieder einen neuen Anlauf zum JMStV. Das macht (fast) allen Arbeit, aber selbst der Jugendschutz profitiert davon nicht.
  • Quasi alle Webseitenbetreiber „sollen“ laut JMStV alle ihre Webseiten mit Alterskennzeichen (6, 12, 16, 18) versehen.
  • Nach dem neuen Entwurf müssen Betreiber von gewerbsmäßigen Webseiten mit nutzergenerierten Inhalten den Nutzern eine Möglichkeit der Alterskennzeichnung anbieten.
  • Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hätte am liebsten Zwangsfilter für alle, beim Provider.
  • Wir brauchen Eure Mithilfe: Schaut auf Euren Servern, wie viele Nutzer denn ein von der KJM „anerkanntes Jugendschutzprogramm“ installiert haben und beteiligt Euch an der Kommentierung des neuen JMStV-Entwurfs der Länder!

Die Bundesländer versuchen sich weiterhin an einer neuen Version des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Immerhin stellen sie ihn wieder öffentlich zur Diskussion, wir dürfen ihn also alle kommentieren. Und bitte, liebe Leser, macht das auch! Ich habe die Hoffnung noch nicht vollkommen aufgegeben, dass dies irgendwann doch noch zu einer modernen und nicht rückschrittlichen Gesetzgebung führen kann. Schließlich lässt sich Fritz Jaeckel, Chef der federführenden sächsischen Staatskanzlei, in der Pressemeldung so zitieren:

Wir freuen uns und sind gespannt auf Reaktionen, Anregungen und Hinweise der interessierten Öffentlichkeit. Dies ist ein ganz entscheidender Punkt in dem gesamten Prozess und für uns auch eine Art Praxistest.

Dann bin ich mal gespannt, ob er denn weiter vom anderen Teil seines Zitats überzeugt ist, wenn der Praxistest zum wiederholten male scheitert:

Mit dem jetzt vorgelegten Staatsvertragsentwurf haben die Länder einen wichtigen Schritt hin zu einem zeitgerechten Jugendmedienschutz zurückgelegt.

Zeitgerecht soll er sein, der neue Entwurf zum JMStV; der zunehmnden „konvergenten Medienwelt“ gerecht werden, also der Verschmelzungen der verschiedenen Medien gerecht werden. Dabei ist er alter, seit über 12 Jahren gescheiterter Wein in neuen Schläuchen. Das Internet wird mit der Medienkonvergenz nicht wie Fernsehen und Kino. Nein, es wird auch wie Flugblätter, Zeitungen, Zeitschriften, Theater, Radio, Stammtisch-Unterhaltungen, Gespräche an der Bushaltestelle, ebenso wie ein Fotoalbum, (privates oder öffentliches) Videoarchiv, eine Pinnwand, Experimentierlabor, natürlich auch wie Shopping-Kataloge oder die Telefonauskunft … und die beste Metapher für das Internet ist auch 2015 wie Anno 1997 immer noch das Telefon. Denn auch das Telefon ist ein flexibles Medium der eins-zu-eins-Kommunikation. Es kann jedoch auch zur einer-zu-vielen oder viele-zu-viele-Kommunikation genutzt werden – es ist somit interaktiv, jeder kann zum Sender werden. Wie das Internet. Bertolt Brecht hätte seine Freude daran und könnte seine Wünsche aus der Radiotheorie endlich verwirklichen.

Die Rundfunkkommission der Länder macht aus dem Internet aber wieder simplen Rundfunk. Der Geburtsfehler des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags wird fortgeschrieben, aus dem Scheitern der Änderungen von 2010 haben sie nichts gelernt: der neue JMStV setzt wieder auf Internet-Filter, „anerkannte Jugendschutzprogramme“ sollen die Eltern installieren, und wer irgendwas ins Netz stellt soll gefälligst ein maschinenlesbares Schildchen drauf kleben: ab 6, 12, 16 oder 18. Dabei sind die Eltern viel schauer: sie boykottieren die Filter, nur ein Bruchteil der Nutzer haben ein von der Komission für Jugendmedienschutz (KJM) „anerkanntes Jugendschutzprogramm“ installiert – obwohl es seit über drei jahren kostenlos „anerkannte“ Programme gibt nutzt sie kaum jemand. Wie viele Nutzer es genau gibt ist nicht klar, bisherige Tests und Schätzungen finden meist nur rund 0,005% der Nutzer mit einem solchen Filter, bei kleinen wie auch großen Webseiten mit mehr als 10 Mio Besuchen im Monat – wir freuen uns aber über mehr Zahlen und mehr Webseitenbetreiber, die mitzählen. Wie das geht habe ich nebenan beschrieben. Klar ist aber: die Nutzungszahlen sind marginal.

Die nächste Eskalationsstufe ist damit vorprogrammiert: die KJM fordert schon jetzt zwangsweise vorinstallierte Filter nach britischem Vorbild bei den Access-Providern. Damit sind wir quasi bei Zensursula Reloaded, auch wenn die Filter – noch – abschaltbar sein sollen.

Sollen. Apropos sollen! Noch aktueller als die Wünsche der KJM ist der Entwurf des JMStV. In §11 Abs. 4 heißt es:

Wer gewerbsmäßig oder in großem Umfang Telemedien verbreitet oder zugänglich macht, soll auch die für Kinder oder Jugendliche unbedenklichen Angebote für ein geeignetes Jugendschutzprogramm nach § 11 Abs. 1 und 2 programmieren, soweit dies zumutbar und ohne unverhältnismäßige Kosten möglich ist.

„Soll“ bedeutet juristisch in etwa „muss mit Ausnahmen“ – im Zweifel streitet man sich über die Ausnahmen dann vor Gericht. Klar ist der Wunsch der Regulierer: möglichst viele Inhalte im Netz sollen mit einem Alterskennzeichen versehen werden. Was für sowieso bewertete Spiele und Filme kein Problem ist, ist für Betreiber von vielen Webseiten nicht mehr so verhältnismäßig einfach – zumal die richtige Bewertung für Laien auch nicht trivial ist.

Eine Änderung im neuen JMStV hat es in sich: wer nutzergenerierte Inhalte hat, muss auf  Nutzer-Wunsch die Möglichkeit der Kennzeichnung implementieren. § 11 Abs. 6 soll lauten:

Von Diensteanbietern, die gewerbsmäßig fremde Informationen für Nutzer speichern, kann der Nutzer verlangen, dass der Diensteanbieter ihm die Alterskennzeichnung nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 technisch ermöglicht.

Das betrifft viele Plattformbetreier von Youtube über die Wikipedia bis hin zum kleinen Blogger, von der großen bis zur kleinen Community, sofern eine (wenn auch kleine) Gewinnerzielungsabsicht besteht. Die großen wird es weniger stören als die kleinen, auf die damit relativ viel Arbeit hinzu kommen kann.

Und die Probleme einer richtigen Bewertung sind damit nicht gelöst. Viele Youtuber werden also möglicherweise bald vor der Frage stehen: ist ein Let’s Play Video eines Spiels ab 18 nun … ja, ab welchem Alter? Reicht ab 16, weil nicht Interaktiv? Was ist, wenn ein 12er Spiel mit saftigen Kommentaren garniert wird? Und mir scheint, dass diese Vorschrift sich tatsächlich an Youtube unc Co. richtet. Schließlich ist das für Kinder sehr interessant – aber die vielen vielen grausamen Filme, die für 6-jährige nicht geeignet sind! Daher: so mancher Filter sperrt es derzeit einfach komplett.

Und wer soll die ganzen alten Videos bewerten? Und die Videos aus dem Ausland? Millionen Katzen- oder gar Eichhörnchen-Videos? Wer soll die ganzen Texte in der Wikipedia bewerten? Milliarden an alten Webseiten? Online-Zeitungen? Private Blogs? Mode-Blogs? Wie soll Echtzeitkommunikation eingestuft werden? Mit der allgemeinen Alterskennzeichnung haben die Länder wie absehbar mal wieder einen Bock geschossen. Deutschland ist das einzige Land, das auf diese Art des Möchtegern-Jugendschtzes zurückgreift.

Nicht zu vergessen: die von der KJM „anerkannten Jugendschutzprogramme“ sind weitgehend grausam, schlecht zu bedienen, in der Praxis nur schwer zu benutzen (beispielsweise der Telekom-Filter blockiert standardmäßig immer noch alle verschlüsselten Verbindungen für unter 16-jährige und damit beispielsweise Youtube) und spionieren das Nutzungsverhalten der Kinder aus.

Die Rundfunkkommission der Länder will der Medienkonvergenz Rechnung tragen. Also der Verschmelzung der unterschiedlichen Medien im Internet. Aber warum sollen Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Unterhaltungen und so weiter im Internet mit einer Alterskennzeichnung versehen werden, offline aber nicht? Warum beschränken sich die Länder nicht darauf, nur eine Alterskennzeichnung für solche Inhalte zu verlangen, die auch offline gekennzeichnet werden, also beispielsweise FSK-geprüfte Filme und und USK-geprüfte Spiele? Und aus Kinder- und Jugendschutz-Sicht darf man nicht vergessen: die eigentlichen Risiken des Internets sind Kommunikationsrisiken – vom Mobbing über (sexuelle) Anmache bis hin zu Betrügereien aller Art. Die einzige Antwort, die der JMStV hat, sind Filterprogramme. Aber die helfen dort rein gar nichts.

 

Zuerst veröffentlicht beim AK Zensur

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8 Ergänzungen

  1. Die Politik will hier wohl im Namen des Jugendschutzes ein Zensursystem im Internet installieren, anderst lässt sich das doch gar nicht erklären !

  2. Zensursystem im Internet? Nicht wirklich. Sie wollen ein Wirtschaftsförderungsprogramm im Interesse der Mitglieder der KJM. TV, Telekom und der Firma jugendschutz.net.

    Wie bringt man heute nicht jugendfreie Inhalte an den Mann, wenn man sie nicht im Internet präsentieren darf? Die Telekom z.B. bietet „Pornographie“ an und darf dafür nicht werben. Deshalb macht die ein eigenes „Jugendschutzprogramm“. Und ein Pornohersteller ist führender Entwickler dieser Systeme. Möglicherweise funktionieren die deshalb nicht wirklich?

    Fakt ist: AVS (Adult verification systems) werden nicht akzeptiert, weil man sich da persönlich anmelden muss. Ist ja peinlich, ne wa?

    Es braucht ein System ohne Anmeldung. Es braucht ein System, das ausländische kostenlos-Konkurenz aussperrt. Es braucht ein System, das vorgibt, Jugendliche von den Inhalten fernzuhalten (denn an denen verdient man sowieso nichts). Es braucht ein System, dass von Staat oder anderen Anbietern, doch möglichst wenig von den Mitgliedern der KJM bezahlt wird. Jeder Seitenbetreiber soll es unterstützen, ob der mit Jugendgefährdenden Inhalten zu tun hat oder nicht. Das verteilt auch die Kosten. Das steigert die Akzeptanz. Und es braucht ein System, dass Moralvorstellungen gewichtiger Vertreter vermeintlich durchsetzen kann. Es braucht ein System, die deutsche Pornoindustrie endlich konkurrenzfähig zu machen.

    Das nennt man dann Jugendschutzprogramm und setzt ganz auf die technische Inkompetenz derer, die sich wirklich für Jugendschutz interessieren (denn die haben wirklich Besseres zu tun!).

    Weit aus dem Fenster gelehnt? Bitte beantworte die Frage, wie es aus der Sicht der KJM zu verantworten ist, dass jede Sperrliste aus Prinzip öffentlich ist. Beantworte die Frage, wer entscheidet, welche Software auf Rechnern und Geräten läuft (vor einer vorschnellen Antwort dazu: eigentlich möchte jeder in der Industrie das entscheiden). Wer entscheidet, wer welchen Zugang zu welchen Informationen hat?

    Und vor allen Dingen, das Netz ist schmutzig. Es ist mies. Kann man jedenfalls meinen, wie man an meinem Post deutlich sieht. Wenn das so ist: wer um alles in der Welt bereitet unsere Kinder darauf vor? Wer, wenn niemand von den Moralwächtern überhaupt noch irgend einen Schimmer von der Realität hat? Meint jemand, den Kindern (wie den Erwachsenen mit den Jugendschutzprogrammen) die Augen zuzuhalten wäre ein geeignetes Mittel, jemals mit dem Schmutz im Netz (was immer das sein soll) aufzuräumen? Kommt einem bei höchsten Moralvorstellungen tatsächlich nichts besseres in den Sinn, als Jugendschutzprogramme?

    Eh, wie naiv ist diese Welt? Und für wie blöde hält die KJM die Menschen? Ich könnte mir jedenfalls eine Ursache für die Zahlen von Alvar vorstellen. Nach all den Jahren, wo es „Jugendschutzprogramme“ schon gibt. Aber Placebos sind ja so modern, wie bequem.

  3. Ich seh schon jetzt den Boilerplate code für Websiten im Ausland vor mir, der einfach alles als FSK 0 einstuft :)

  4. Ich vermute eher, die KJM & Co. sind hier in der Rolle des Dampflok-Heizers bei Einführung der E-Loks: Es geht ihnen schlicht und einfach um Jobsicherung.
    Vielleicht sollte man einfach eine Auffanggesellschaft für Ex-JugendschützerInnen bilden- habe gehört es gibt im Moment Bedarf an Steuerfahndern. Das wäre doch was!

  5. Liebe Gemeinde,

    schneiden Sie die Probleme doch mal zu: Wo liegt das Problem des Jugendmedienschutzes denn genau? Und warum sind das JuSchG und der JMStV nicht in der Lage, diese Probleme zu lösen?

    Wie sieht eine Haftung für UGC-Inhalte aus? Haften vielleicht unsere Kinder selbst für die von ihnen produzierten Inhalte…ihre anstößigen, freizügigen etc. Videos/ Bilder?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.