Institut für Menschenrechte drängt auf mehr Kontrolle über Staats- und Verfassungsschutz

Now with a new internet surveillance department: Federal Office for the Protection of the Constitution. Image: Stefan Kühn. License: Creative Commons BY-SA 3.0.

Das in Berlin angesiedelte Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich in einem „Policy Paper“ mit heimlichen Überwachungsmaßnahmen zur vermeintlichen „Terrorismus- und Extremismusbekämpfung“ befasst. In mehreren Beispielen werden Kooperationsprojekte deutscher Staatsschutz- und Verfassungsschutzämter untersucht. Häufig geraten durch die Zersplitterung von Zuständigkeiten Prinzipien wie das Trennungsgebot oder Auskunftsrechte unter die Räder.

In der Einleitung wird auf die Novellierung der Gesetze zur Antiterrordatei (ATD) und der nachempfundenen Rechtsextremismusdatei (RED) verwiesen, die Anfang des Jahres in Kraft trat. Das Gesetz sieht vor, dass der Austausch von Daten unter Polizeien und Geheimdiensten von der G 10-Kommission abgesegnet werden muss. Bislang war die 1968 eingerichtete Kommission lediglich für die Post- und Fernmeldeüberwachung der Geheimdienste zuständig, nun soll sie auch über die Legalität polizeilicher Maßnahmen wachen. Mehr Geheimhaltung auch polizeilicher Maßnahmen ist also zu erwarten.

Bedeutungszuwachs geheimdienstlicher Informationen

Die Studie ist von Eric Töpfer verfasst, der die Entwicklung als „Vergeheimdienstlichung“ und „Vernachrichtendienstlichung“ von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr beschreibt. So habe sich ein Informationsaustausch zwischen Behörden „mit eigentlich sehr unterschiedlichen Aufgaben institutionalisiert, wie er zuvor nicht vorstellbar war“. Andersherum seien Strafverfolgungsbehörden mit immer mehr Kompetenzen und Instrumenten zur heimlichen Informationserhebung ausgestattet worden. Als Beispiele gelten Verdeckte ErmittlerInnen, V-Leute, „Lausch- und Spähangriffe“ und die Überwachung von Telekommunikation mit Funkzellenabfragen, „Stillen SMS“ oder IMSI-Catchern. Ihr Zweck sei häufig weniger, gerichtsverwertbare Informationen zu erlangen, sondern vielmehr der kriminalstrategische Erkenntnisgewinn.

Töpfer konstatiert einen Bedeutungszuwachs geheimdienstlicher Informationen für die Arbeit von Staatsanwaltschaft, Polizei und verwandten Ordnungsbehörden. So können polizeiliche Maßnahmen durch geheimdienstliche Maßnahmen angeregt werden, was nach dem Trennungsgebot eigentlich ausgeschlossen sein müsste, allerdings bereits in der Vergangenheit praktiziert wurde.

Zu erwarten ist auch, dass Geheimdienste immer öfter von anderen Behörden angefragt werden, etwa im Rahmen aufenthaltsrechtlicher Analysen möglicher „Gefährder“ oder für Überprüfungen bei Einstellungsverfahren. Laut der Studie habe sich der „Kreis der Einrichtungen und Objekte, die als sicherheitsrelevant gelten, in den letzten Jahren deutlich erweitert“. Demzufolge sei auch der Umfang von Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen gestiegen.

Auch Geheimdienste müssten Betroffene regelmäßig nachträglich über Maßnahmen informieren

Töpfer spricht von einem Paradigma der „vernetzten Sicherheit“, das in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen habe. Dies wird untermauert durch die Einrichtung gemeinsamer Zentren und Dateien, in denen sich nach 9/11 die Kooperation unter Geheimdiensten und Polizeibehörden verstetigt und automatisiert. Genannt werden das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum mit dem Gemeinsamen Internetzentrum (GTAZ/GIZ), das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM), das Nationale Cyberabwehrzentrum (NCAZ) und das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum mit dem Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GETZ/GAR). Allein in diesen vier Einrichtungen kommen laut Töpfer zum Teil täglich mehr als 500 Bedienstete aus Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zu Lagebesprechungen zusammen.

Die Studie problematisiert die häufig intransparente Datenverarbeitung im Staats- und Verfassungsschutz und empfiehlt mehr Transparenz gegenüber Betroffenen. Besonders Geheimdienste verfügen über weitreichende Möglichkeiten, Auskünfte zu verweigern. Wie Strafverfolgungsbehörden müssten sie aber verpflichtet werden, „Betroffene regelmäßig nachträglich über die Maßnahmen zu informieren und ihnen Auskunft über gespeicherte Daten zu erteilen“. Ausnahmen sollten zwar möglich sein, müssten aber besser geregelt und durch eine unabhängige und effektive Kontrolle flankiert werden.

Laut Töpfer fehle es häufig an Informationsrechten für die Öffentlichkeit. Außerdem müssten unabhängige Aufsichtsinstanzen gestärkt werden. Die praktische Umsetzung existierender Benachrichtigungspflichten und der Aufsicht durch G 10-Kommissionen, Datenschutzbeauftragte und die Parlamentarischen Kontrollgremien sei oft mangelhaft. Das Institut empfiehlt deshalb eine deutliche Stärkung der Befugnisse und Mittel entsprechender Aufsichtsgremien. Schließlich müssten die Sicherheitsbehörden zu einer regelmäßigen Berichterstattung über den Einsatz geheimer Maßnahmen gegenüber Parlamenten und Öffentlichkeit gezwungen werden.

9 Ergänzungen

  1. Was nützt es auf Kontrolle zu drängen sondern man muss klar darauf hinweisen, das der Staat mitlerweile schon totalitäre Positionen eingenommen hat und es vorbereitet das Bürger systematisch verfolgt werden weil nichts anderes sind Geheimdienstlisten als ein Mittel der Verfolgung. Wenn Geheimdienste nicht mehr parlamentarisch überprüft werden können und diese immer mehr Überwachungs und Verfolgungsbefugnisse bekommen indem sie POlizeiaufgaben wahrnehmen was in unseren Staat bewußt von den Gründungvätern getrennt wurde im Rückblick auf die Geheimpolizei SA oder auch Stasi entsteht im grunde in diesem Staat genau eine Geheimpolizei die eben nicht die Bürger schützt sondern verfolgt!!!!!!!!!!

    1. Wenn die Trennung nicht eingehalten wird, ist dies doch ein Grundgesetzverstoß.
      Dann sollte sich doch damit ein Jurist beschäftigen und Klage in Karlsruhe einreichen. Warum macht dann das Institut für Menschenrechte dies nicht? Wenn es nur am Geld fehlen sollte, kann man ja welches organisieren.

  2. Frau Zschäpe möchte ja Morgen im NSU Prozess aussagen!
    Das könnte jetzt brenzlich werden, für diejenigen die schon ausgesagt haben!
    Hui … wenn sie deswegen diese Frau mal nicht erhängen!
    … naja, offiziell ist es dann Selbstmord!
    … wie bei dem Typen, der sich gefesselt in einer Zelle Selbstentzündet und dann abgebrannt ist!
    Naja, evtl. ist er ja aus seiner Zelle zur nächsten Tanke gehüpft, zurück gekehrt (naja, man weiß ja nie wie Angetrunkene ticken), das Benzin über sich geschüttet (eine künstlerische Aktion, weil ja immer noch gefesselt) und hat ein „Protest“ Exempel statuiert! Pech für ihn nur, das die beiden Feuermelder zwar los gingen, aber die Beamten nicht … naja, erst nach zwei Minuten und dann ohne Feuerlöscher!
    http://www.dw.com/de/in-polizeigewahrsam-verbrannt-der-fall-des-oury-jalloh/a-5092137
    … aber wen interessiert es?

    1. Ich habe gerade gehört, das die „Tischreservierung“ noch bis nächsten Dienstag (17.11.2015) gültig ist!

  3. Trotz Überführung von Kindsmörder
    Berliner Wirt droht Ärger wegen Überwachungskamera (und dies ist auch richtig so)

    Auch dies gehört hier her. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Kameraüberwachung, auch wenn es emotionale Gefühle trifft.
    Der Gaststättenbetreiber gehört bestraft, dass er mit seiner Kamera den öffentlichen Raum überwacht hat. Ich persönlich bin gegen jegliche Kameraüberwachung und fühle mich dadurch auch ständig beobachtet.

    1. Tja, gleiches Recht für alle! Auch für Killer!
      … deswegen haben wir ja die Polizei und die gesetzliche Schulpflicht (auch Bildungseinrichtung genannt)!
      Durch gesellschaftliche und geistige Bildung werden Verbrechen verhindert, da ein gebildeter Mensch diese nicht verüben würde!
      … unsere Politiker kann man schon zu den ungebildeten Menschen zählen, da sie Gesetze verabschieden, die in sich widersprüchlich und nicht Grundgesetzkonform sind, wie z.B. die VDS!
      … beim letzteren (Grundgesetz) setze ich Sachkenntnis bei Politikern voraus!
      Das (Sachkenntnis bei Politikern) scheint aber bei unseren Regierungsfraktionen nicht der Fall zu sein, also sind unsere regierenden Politiker Analphabeten in Sachen Gesetze bzw. deren Grundlagen!
      Auch „sparen“ diese Analphabeten finanzielle Mittel bei Bildung und Polizei ein, damit sie scheinbar mit ihrem Analphabetismus nicht mehr sooooo derart in der Öffentlichkeit auffallen!
      … und klar belebt die höhere Kriminalität das Geschäft, das Geschäft mit dem Produkt „Sicherheit“ -> https://netzpolitik.org/2015/neuer-euphemismus-statt-vorratsdatenspeicherung-nun-verkehrsdatenspeicherung/#comment-1978360 … und klar, wir sprechen auch über die organisierte Kriminalität, ein Milliarden Geschäft!
      … insbesondere die o.K. benötigt dringend Politiker wie unsere aus der Regierungsfraktion!

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