Informationsfreiheitsablehnung des Tages: Kanzleramt weiß nichts von Terminen im Kanzleramt

Klaus Landefeld, Aufsichtsrat von DE-CIX, hatte im NSA-BND-Untersuchungsausschuss von zwei Terminen im Kanzleramt im Jahr 2009 und 2013 berichtet, aus seiner Sicht eine „sehr ungewöhnliche Vorgehensweise“, die „Druck aufgebaut“ hätte.

Thematisch soll es darum gegangen sein, wie der Bundesnachrichtendienst (BND) seit 2008 den Internet-Knoten DE-CIX mit einer Art Generalzugriff abschnorchelt. Nach Angaben von Landefeld hatte das Bundeskanzleramt mehrfach eingegriffen und die G-10-Kommission und die Bundesnetzagentur daran gehindert, die Abhörmaßnahme zu untersuchen. Es seien Einladungen ins Bundeskanzleramt erfolgt.

Konkret sind folgende Aussagen im NSA-BND-Ausschuss gefallen, die im Live-Blog protokolliert sind:

Landefeld: Das führte zu Termin mit Kanzleramt, die uns sagten, dass wir uns mit G-10-Kommission noch nicht mal unterhalten dürften, weil die Maßnahme noch nicht angeordnet war. […] Wenn ich dann ins Kanzleramt geladen werde, ist das nicht Rechtsstaatlichkeit, sondern Power-Play.
[…]
Landefeld: Dann ins Bundeskanzleramt zitiert und uns ganz klar erklärt, dass wir mit niemandem reden dürfen, eh es keine Anordnung gibt, auch nicht G-10-Kommission oder Parlamentarischem Kontrollgremium.

Landefeld wurde noch konkreter, als Konstantin von Notz und Hans-Christian Ströbele zu den Treffen im Kanzleramt nachfragten:

von Notz: Wer war beim Treffen im Bundeskanzleramt 2008 dabei? Was wurde besprochen?

Sensburg: Anderes Jahr?

Landefeld: Januar 2009.
[…]
von Notz: Wann war das Treffen im Bundeskanzleramt?

Landefeld: 27. Februar 2009.

Ströbele: Und der zweite Termin im Kanzleramt?

Landefeld: 9. August 2013.

Das haben wir per IFG genauer wissen wollen und alle vorhandenen Informationen zu den zwei Treffen im Bundeskanzleramt angefordert, inklusive der Liste der Teilnehmer, der Redevorlagen und der Ergebnisseprotokolle.

Die Antwort des Kanzleramts (pdf) auf die Anfrage vom 26. März wurde uns am 12. Mai zugestellt und ist eine gebühren- und auslagenfreie Ablehnung mit einer bemerkenswerten Begründung, die aus einem Satz besteht:

In den Akten des Bundeskanzleramtes konnten keine einschlägigen Informationen im Sinne Ihrer Anfrage ermittelt werden.

Das bedeutet, dass es entweder keine Akten zu den beiden Treffen gibt, was wegen der Archivierungspflicht unwahrscheinlich ist. Denn die Informationen, Daten und überhaupt sämtliches Material, das im Zuge der Regierungsarbeit und bei Verwaltungsvorgängen entsteht, muss aufbewahrt werden. Oder aber das Bundeskanzleramt gibt nur vor, nichts zu wissen, und verschweigt Informationen über die Treffen.

Dass Klaus Landefeld die Unwahrheit gesagt hat, ist hingegen wenig wahrscheinlich, da er konkrete Daten der Treffen und auch den Anlass genau bezeichnete.

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9 Ergänzungen

  1. Öhm, in der Anfrage schreibt ihr von Terminen im Jahr 2008. Im Auszug vom NSAUA spricht HerrLandefeld von Terminen im Jahr 2009. Vielleicht liegen deshalb keine einschlägigen Informationen im Kanzleramt vor? ^^

  2. Hobelbruder liegt fast richtig. Laut Aussage ist der eine Termin in 2009 (27. Februar), der andere gar in 2013 (9. August) gewesen. Dass dann für 2008 nichts gefunden hat, ist nicht verwunderlich.

    1. Ich würde mal sagen, das ist zu spezifisch gefragt und deswegen auch genauso spezifisch abgelehnt worden.

    2. Bitte eine zweite IFG-Anfrage stellen, Datum und Jahre ganz weglassen. Das zwänge dann nämlich auch zum Einschließen eventueller Follow-Up-Protokolle.

      1. Den Nebensatz „anläßlich von G-10-Anordnungen,“ vielleicht auch lieber weglassen…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.