Informationsfreiheits-AblehnungSchutz vor Überwachung gefährdet innere und äußere Sicherheit

Das Bekanntwerden von „Lücken der Überwachung“ gefährdet die innere und äußere Sicherheit Deutschlands. Mit dieser Begründung verweigert die Bundesnetzagentur die Herausgabe von Informationen zu zwei Treffen mit Überwachungsbehörden. Dabei hatten deutsche Behörden kurz nach den ersten Snowden-Enthüllungen diese Befugnisse der US-Geheimdienste auch für sich gefordert.

Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: Eckhard Henkel (Direktlink zum Foto bei wikimedia). Lizenz: Creative Commons BY-SA 3.0.

Ende März berichtete Klaus Landefeld im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss, wie der BND seit 2009 den Internet-Knoten DE-CIX anzapft. Dabei sagte er auch Folgendes:

Landefeld: Am 16. Juli und 24. Juli 13 gab es Gespräche bei der Bundesnetzagentur mit allen möglichen Bedarfsträgern und dem Generalbundesanwalt.

Ströbele: Wurde dabei besprochen, was mit den abgegriffenen Daten geschehen ist?

Landefeld: Das war Thema, aber nicht im Detail. Am 24. Juli wollten einige Bedarfsträger wissen, warum sie den Zugriff der US-Geheimdienste nicht auch haben und warum nicht für innerdeutsche Verkehre. Der Bedarf war da schnell.

Das wollten wir genauer wissen, und haben alle Informationen und Dokumente zu den Treffen angefordert. Jetzt kam die Antwort – eine Ablehnung. Die Treffen hätten „nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit“:

Die genannten Treffen hatten insbesondere die allgemeine Fortschreibung des Rechtsrahmens der Telekommunikationsüberwachung im Hinblick auf die Entwicklung des Telekommunikationsmarktes zum Gegenstand. Der Teilnehmerkreis orientierte sich an denjenigen Beteiligten, die auch für die Erarbeitung der Technischen Richtlinie nach § 11 TKÜV vorgesehen sind. Dabei wurde u.a. diskutiert und teilweise im Einzelnen dargestellt, bei welchen Diensten und unter welchen Umständen Tätergruppen der Überwachung dauerhaft entgehen könnten.

Bezüglich möglicher regulatorischer Kompensationen wurde analysiert, inwiefern diese das „alte“ Niveau der Erfassung wieder erreichen könnten bzw. unter welchen Umständen das nicht mehr gelingen könnte. Das konkrete Wissen darüber, welche Lücken der Überwachung heute bereits bestehen und ggf. nach einer regulatorischen Anpassung noch bestehen werden, könnte das Täterverhalten entscheidend beeinflussen und damit den Erfolg der Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung als Beitrag der öffentlichen Sicherheit erheblich schwächen.

Auf deutsch: Deutsche Behörden wollen auch PRISM-Zugriff, ein Untersuchungsausschuss soll die Massenüberwachung und Machenschaften der Geheimdienste aufklären – und die Bundesnetzagentur verweigert eben diese Aufklärung, weil dann bekannt werden könnte, wie man sich vor Überwachung schützt.

Wir sind nicht die einzigen, die diese Ablehnung bekommen haben. Wir werden uns mit anderen kurzschließen und Widerspruch einlegen.

2 Ergänzungen

  1. Naja, die Begründung kann man ja sogar noch irgendwie nachvollziehen. Ich sag ja auch nicht welche Schwächen meine Einbruchssicherung hat. Und Schwachstellen in Software werden (im Idealfall) auch erst veröffentlicht nachdem genügend Zeit gelassen wurde diese zu beheben.

    Das eigentliche Problem hier ist doch das man es über Security by Obscurity versucht. Und die sich daraus ableitende Fragestellung bezüglich, wäre es nicht sinnvoller was gegen die Ursachen von Kriminalität zu tun anstatt einen Überwachungsstaat zu errichten in der unerfüllten Hoffnung damit alles Präventiv verhindern zu können.

  2. Mich ärgert, dass die Behörde hier wieder pauschal alle Dokumente versucht mit dieser Argumentation unter den Tisch zu kehren. Dabei ist es doch wahrscheinlich, dass zumindest ein Teil der Dokumente sich selbst mit der genannten Argumentation nicht verdecken lassen.

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