Informationsfreiheits-AblehnungKanzleramt ignoriert Datenschutzbeauftragten – und verweigert Antwort

Das Bundeskanzleramt verweigert die Herausgabe eines Schreibens an den Datenschutzbeauftragten kurz nach Beginn der Snowden-Enthüllungen. Peter Schaar hatte wiederholt Informationen über die Überwachungsprogramme und die deutsche Zusammenarbeit angefordert – und wurde zunächst einfach ignoriert. Andere Ministerien haben uns ihre Antworten übermittelt, leider ohne erkennbaren Aufklärungswillen.

Gibt die Vorhabendokumente nur an ausgewählte Journalisten & Lobbyisten: Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: Tischbeinahe. Lizenz: Creative Commons BY 3.0.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, nicht nur alle Sitzungen des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses mitzubloggen, sondern auch alle dort erwähnten Dokumente per Informationsfreiheitsgesetz anzufordern. Im Januar berichtete der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar dem Ausschuss, dass er „alle von [den Snowden-Enthüllungen] berührten Ministerien angeschrieben [hatte], was an den Informationen dran ist und was man dagegen tun kann“.

Diese Briefe haben wir angefordert und erhalten:

Da die Antworten spannender sein dürften als die Fragen, haben wir die auch alle einzeln angefragt. Und auch Antworten bekommen:

Bundesministerium der Justiz

Aus diesem Grund habe ich mich unverzüglich nach Veröffentlichung der Informationen über PRISM in einem Schreiben an US-Attorney General Eric Holder gewandt. Darin habe ich ihn unter Verweis auf die grundlegende Bedeutung von Transparenz für den demokratischen Rechtsstaat gebeten, die Rechtsgrundlage für PRISM und seine Anwendung zu erläutern. Eine Antwort liegt mir noch nicht vor.

Bundesministerium des Innern

Die Bundesregierung und die deutschen Sicherheitsbehörden verfügen zu den US-amerikanischen Überwachungsprogrammen – und im Übrigen auch zu den in Ihrem Schreiben noch nicht erwähnten Aktivitäten des britischen „Government Communications Headquarters“ – über keine eigenen Erkenntnisse. Ich bin bemüht, den Sachverhalt so rasch und umfassend wie möglich aufzuklären. Aus diesem Grund habe ich der US-amerikanischen Regierung und den betroffenen US-Internetunternehmen umfangreiche Fragen zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Betroffenheit deutscher Bürgerinnen und Bürger gestellt.

Auswärtiges Amt

Die in Ihrem Schreiben zum Ausdruck kommende Beunruhigung über das Überwachungsprogramm „PRISM“ verstehe ich. Die Bundeskanzlerin hat das Thema bei ihrem Treffen mit US-Präsident Obama am 19. Juni 2013 angesprochen. Das Auswärtige Amt hatte die US-Regierung bereits bei den deutsch-amerikanischen Cyber-Konsultationen am 10.-11. Juni 2013 um Aufklärung über dieses Programm gebeten. Das in der Sache federführende Bundesministerium des Innern hat in diesem Zusammenhang ebenfalls Kontakt mit der US-Seite aufgenommen.

Andere Ministerien sperrten sich. Jetzt kam endlich auch die Antwort vom Bundeskanzleramt: gleich zwei Absagen.

Auf den Brief vom 14. Juni 2013 hatte das Kanzleramt einfach nicht geantwortet:

Im Aktenbestand des Bundeskanzleramtes befindet sich ein Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an Herrn Bundesminister a.D. Pofalla vom 14. Juni 2013, das aber nicht beantwortet wurde. Daher war der Antrag abzulehnen.

Der Brief von 05. Juli 2013 wurde immerhin beantwortet, inklusive eines Briefs vom BND ans Kanzleramt, der Peter Schaar weitergeleitet wurde. Beide Schreiben werden uns aber trotzdem verweigert. Und zwar mit zwei Begründungen, die wir schon wiederholt lesen mussten.

Also doch nicht so spannend wie erhofft.

Einerseits würden die Dokumente den Geheimdienst-Untersuchungsausschuss beeinträchtigen:

Würde der Inhalt des Dokuments vorzeitig bekannt, bestünde die Gefahr, dass nach einer öffentlichen Diskussion über das Schreiben noch zu ladende Zeugen nicht mehr unbefangen aussagen und die Neutralität der Sachverhaltsaufklärung durch den Ausschuss beeinträchtigt werden könnte.

Andererseits gelte das Informationsfreiheitsgesetz nicht für Geheimdienste:

Gem. § 3 Nr. 8 IFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen.

Damit scheint sich auch das Kanzleramt der BND-Definition einer „Transparenzoffensive“ zu eigen gemacht zu haben.

Das (auch für den MAD zuständige) Bundesministerium der Verteidigung hat auf unsere beiden Anfragen noch gar nicht geantwortet und die gesetzlich vorgeschriebene Zeit einfach verstreichen lassen.

6 Ergänzungen

  1. Der „Benutzerservice (1414)“ hat die selbe Nummer wie der unsägliche „Bild-Leserreporter“?

    Das ist doch nur ein Scherz, oder?

    1. Die Bild 1414 bedarf keiner Vorwahl und Rufnummer … da kannste Deine SMS hin senden, ohne diese Angaben zu machen. Eine Durchwahlnummer hingegen braucht beides. Was ist jetzt so scherzhaft daran, dass die Durchwahl (030 18681)-1414 lautet? -.^

  2. *gähn* Wen interessiert überhaupt das Kanzleramt?. Das ist ein Ort des Bösen und jeder, der dort hingerät oder mit ihm häufiger zu tun hat, wird aufgefressen. Gibt ja genug Beispiele die das belegen. Warum nicht mal einen Bannspruch aufsagen und das Wort „*kanzler*“ nicht mehr benutzen?

  3. für den webhost admin danke für die 2 klick sicherheit , jedoch zeigt der bei mir facebook empfehlen nicht an :) fixen liegt in euren interesse :)

    1. Das geht hier. Welchen Browser/OS nutzt du?
      BTW: Bitte sag uns das per Mail an kontakt@. Kommentare sind nicht der richtige Weg dafür.

  4. Interessant, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist verantwortlich für die Einhaltung des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das IFG ist nur eine Erweiterung des UIG. Im IFG § 12 Abs. 1 steht: Jeder kann den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach diesem Gesetz als verletzt ansieht. Wem ruft der Bundesbeauftragten für den Datenschutz in dem Fall an?

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