Informationsfreiheits-AblehnungJedes Dokument des Untersuchungsausschusses soll geheim bleiben

Jedes einzelne Dokument, das auch dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss vorliegt, soll vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen sein. Mit dieser Begründung verweigern uns Kanzleramt, Innenministerium und nun BSI die Herausgabe von Dokumenten zur Rolle des BSI beim Staatstrojaner. Die Opposition bezeichnet das als „hanebüchen“ und „fragwürdig“.

Teil des BKA-Gesetzes: Der Staatstrojaner. CC-BY-SA 2.0 mellowbox

Vor einem Monat hatten wir berichtet, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Programmierung des Staatstrojaners unterstützt und Quellcode beigesteuert hat. Dabei beriefen wir uns auf interne Dokumente von BSI und Bundesministerium des Innern (BMI), die wir nochmal per Informationsfreiheitsgesetz angefordert haben. Das BMI bestätigte vor zwei Wochen die Echtheit der Dokumente, lehnte aber eine Herausgabe ihrer Dokumente ab, weil diese Teil des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses sind.

„Beeinträchtigung des Untersuchungsausschusses“

Jetzt hat auch das BSI die Herausgabe aller drei Dokumente abgelehnt – mit identischer Begründung:

Würde der Inhalt der von Ihnen angeforderten Dokumente vorzeitig bekannt, bestünde die Gefahr der Beeinträchtigung der Neutralität der Sachverhaltsaufklärung durch den [1. Untersuchungsausschuss].

Das ist nun bereits mindestens das vierte Mal, dass wir diese absurde Begründung hören. Der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss soll die Machenschaften der Geheimdienste aufklären – öffentlich. Jetzt verweigern Kanzleramt, Innenministerium und nun BSI pauschal die Herausgabe jedes Dokuments, das auch der Ausschuss hat?

Wir haben die Obleute der Fraktionen im Untersuchungsausschuss gefragt, wie sie diese Rechtsauffassung bewerten.

Linke: „Begründung ist völlig hanebüchen“

Martina Renner, Obfrau der Linken im Ausschuss, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Die Begründung ist völlig hanebüchen: Wie sollen denn die Unterlagen ZeugInnen beeinflussen, wenn die die Akten sowieso vorher schon einsehen können? Wir fragen die ZeugInnen regelmäßig danach und sie bestätigen immer, dass ihnen die entsprechenden Akten zur Vorbereitung zur Verfügung standen. Die Gefahr der Zeugenbeeinflussung besteht also nicht, und das vom Kanzleramt angeführte Argument, die öffentliche Diskussion über die in den angefragten Dokumenten beschriebenen Sachverhalte könnte einen negativen Einfluss haben, ist ebenfalls völlig weltfremd, denn die Diskussion findet ja so oder so statt.

Im Übrigen ist ein Untersuchungsausschuss kein Gerichtsverfahren, sondern lediglich an die Strafprozessordnung angelehnt.

Grüne: „Zynisch und in hohem Maße fragwürdig“

Konstantin von Notz, Obmann der Grünen im Ausschuss, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Kanzleramt und Bundesinnenministerium versuchen, den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss für ihre eigenen Geheimhaltungsinteressen zu instrumentalisieren. Das ist nicht nur zynisch gegenüber der Öffentlichkeit, sondern auch in hohem Maße rechtlich fragwürdig, wenn jahrelang ganze Themenkomplexe unter Verweis auf die laufende parlamentarische Aufklärungsarbeit abgeschirmt werden sollen.

Die jüngsten IFG-Entscheidungen belegen – völlig unabhängig von rechtlichen Detailfragen – den Unwillen der Bundesregierung, mögliche Verstrickungen auch bundesdeutscher Geheimdienste in systematische Angriffe auf Telekommunikation und Internet aufklären zu wollen. Damit wird neben dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss auch die bundesdeutsche Öffentlichkeit weiter aktiv daran gehindert, sich ein nach demokratischen Maßstäben dringend notwendiges, eigenes Bild von den fragwürdigen Praktiken der Sicherheitsbehörden machen zu können.

Die pauschale Behauptung von möglichen Nachteilen für die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses ist abwegig und zielt ersichtlich allein auf die illegitimen Versuche der Bundesregierung, schlechte Presse und öffentliche Kritik zu verhindern. Wir werden deshalb anregen, dass sich auch der Parlamentarische Untersuchungsausschuss mit diesen verfehlten IFG-Entscheidungen befasst.

SPD: „Unzutreffende Schlussfolgerungen der Öffentlichkeit“

Christian Flisek, Obmann der SPD im Ausschuss, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Die SPD-AG im NSA-Untersuchungsausschuss hat sich immer für größtmögliche Transparenz ausgesprochen. Die isolierte Herausgabe einzelner Dokumente – die zudem der Geheimhaltung unterliegen – kann jedoch während eines laufenden Verfahrens in der Öffentlichkeit zu unzutreffenden Schlussfolgerungen führen. Eine fundierte Bewertung aller Dokumente in ihrem jeweiligen Sachzusammenhang kann der Ausschuss erst nach Abschluss seiner Ermittlungen vornehmen. Für diese Arbeit wurde er vom Deutschen Bundestag eingesetzt. Die Begründung der Bundesregierung halte ich daher für nachvollziehbar.

Union: „Kein Anlass, die Bundesregierung zu kritisieren“

Nina Warken, Obfrau der Union im Ausschuss, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Mir liegt an einer sachgerechten Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses. Daher sehe ich keinen Anlass, die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage zu kritisieren.

BMI und BSI eng verwoben

Spannend ist auch, dass sich die Begründung des Bundesamts mit der des Innenministeriums deckt. Das zeigt erneut die enge Zusammenarbeit der IT-Sicherheitsbehörde und ihres vorgesetzten Ministeriums. Bereits zu unseren Enthüllungen zur Mitprogrammierung des BSI am Staatstrojaner forderten Chaos Computer Club, Linke, Grüne und SPD die Loslösung des BSI aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums.

„BSI unterstützte Entwicklung“

Auch die Bestätigung unserer Recherchen ist wortgleich:

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützte in den Jahren 2008 bis 2009 das Bundeskriminalamt bei der Entwicklung einer bundeseigenen Remote Forensic Software (RFS) gezielt im Hinblick auf IT-sicherheitstechnische und datenschutzrechtliche Anforderungen, die nicht zuletzt der Erfüllung der Auflagen dienten, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 (Az.: 1 BVR 370/07) an eine solche staatliche Software aufstellte. Das Bundesamt war dabei zu keinem Zeitpunkt an der Konzeption der operativen Anteile der RFS oder am Prozess der Programmierung und Gesamterstellung beteiligt.

Wie wir bereits berichteten, ist dieser Standard-Absatz die „reaktive Sprachregelung für Art und Umfang der Mitwirkung des BSI“, die der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble 2008 extra entwickeln ließ.

6 Ergänzungen

  1. Tja, nur nicht die Seilschaften offen legen und die Bevölkerung schön in Unwissenheit belassen. Man stelle sich einmal vor die Deutschen erkennen das ganze Ausmaß der Bespitzelung.

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