Informationsfreiheits-AblehnungInformationsfreiheits-Beauftragte lehnt Anfrage zu illegalem Trojaner ab

Warum das BKA den gekauften Staatstrojaner FinSpy nicht einsetzen darf, ist geheim und soll es bleiben. Mit dieser Begründung stimmt die Informationsfreiheits-Beauftragte der Polizeibehörde zu, die unsere Informationsfreiheits-Anfrage abgelehnt hatte. Die umstrittene Firma CSC hatte festgestellt, dass die Software gegen deutsches Recht verstößt, also wird einfach eine neue Version probiert.

Surveillance made in Germany – FinFisher-Spionage-Software

Vor zwei Jahren haben wir berichtet, dass das Bundeskriminalamt den Staatstrojaner FinFisher/FinSpy gekauft hat. Die international eingesetzte Spähsoftware „made in Germany“ soll den Trojaner aus dem Hause DigiTask ersetzen, der mehr durfte, als das Gesetz erlaubt hat. Im August 2014 haben wir berichtet, dass auch FinSpy Version 4.20 gegen deutsches Recht verstößt, wie die berüchtigte Firma CSC in einer Überprüfung herausgefunden hat.

Diesen Prüfbericht hatten wir per Informationsfreiheitsgesetz angefragt, was uns verwehrt wurde: Das Dokument ist als geheim eingestuft und soll es auch bleiben. Auch eine Schwärzung sensibler Bereiche gehe nicht.

Das haben wir nicht eingesehen und Widerspruch eingelegt sowie die Informationsfreiheitsbeauftragte um Vermittlung gebeten. Nach über drei Monaten wurde jetzt auch dieses Anliegen abgelehnt:

nach Einsichtnahme durch einen Informatiker und einen Juristen meines Hauses und Erörterung der informationsfreiheitsrechtlichen und technischen Aspekte mit Vertretern des BKA bestehen im Ergebnis keine Bedenken gegen die Verweigerung des Informationszuganges zum Zwischenbericht der Firma CSC zur Prüfung der Version 4.20 der Quellen-TKÜ-Software FinSpy.

Wir haben vor, gegen solche Ablehnungen auch zu klagen. Leider ist das viel Aufwand, kostet viel Geld und ist nicht immer sehr aussichtsreich. Auch wenn wir das inhaltlich hier gerne tun würden, werden wir uns daher auf andere IFG-Klagen konzentrieren.

3 Ergänzungen

  1. Hey Andre, erstmal danke für den Einsatz! Lese jetzt schon seit einiger Zeit im Feed mit und habe vor einigen Tagen den Vortrag vom 31C3 gesehen, auf dem auch das Problem mit der Finanzierung von Anfragen nach dem IFG angesprochen wurde.
    Mir kam spontan der Gedanke eines anfragenbezogenen Crowdfundings direkt auf der Webseite. So könnte man einfacher IFG-Anfragen unterstützen, die einem wichtig sind. Als „bester Kunde“ könntet Ihr da ja mal drüber nachdenken.
    Danke nochmal für den Einsatz!

  2. Wer weiß, hoffentlich wird Martin Johannes Münch demnächst öfter mal zur Tränenvase greifen müssen. Vor allem, wenn man im Laufe des Jahres die Unterlagen auch einfach bei Slur (http://slur.io/) kaufen kann. Umsonst wäre es natürlich besser, aber wenn Angestellte mit Rückgrat einen finanziellen Anreiz brauchen, warum nicht?

    Wir werden wohl eine Menge Popcorn dieses Jahr verdrücken.

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