Informationsfreiheits-AblehnungFragen der Regierung zu Ramstein-Drohnen sind nachteilig für Deutschland

Wenn bekannt wird, was die Bundesregierung die USA zur Rolle Ramsteins bei ihren weltweiten Drohneneinsätzen gefragt hat, werden die Interessen der Bundesrepublik beschädigt. Mit dieser Begründung verweigert das Auswärtige Amt die Herausgabe der Fragen. Die USA hat seit über einem Jahr keine Antwort geschickt.

Herz tödlicher Drohnenmorde: Ramstein Air Base.

Am Freitag wurde erneut belegt, dass der amerikanische Militärflugplatz Ramstein Air Base in Rheinland-Pfalz das Herz der tödlichen Drohnenmorde der USA ist. Sämtliche Kommunikation und Steuerung läuft darüber.

Bereits im Juni letzten Jahres – nach den Enthüllungen des Buchs Geheimer Kriegsagte die Bundesregierung:

Die Bundesregierung hat der amerikanischen Regierung Fragen zu einer möglichen Beteiligung deutscher Standorte der US-Streitkräfte bei Einsätzen von unbemannten Flugzeugen übermittelt.

Darauf scheint es bisher keine Antwort zu geben, die Bundesregierung erinnert die USA „fortgesetzt“, „eindringlich“ und „mit Nachdruck“ – aber leider erfolglos.

Vor einem Monat haben wir den ursprünglich verschickten Fragenkatalog der Bundesregierung per Informationsfreiheitsgesetz angefordert. Das wurde uns jetzt abgelehnt:

Die betreffenden Fragen wurden der US-Botschaft im Rahmen von vertraulichen Gesprächen über eine mögliche Beteiligung von Standorten amerikanischer Streitkräfte in Deutschland an bewaffneten Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge gestellt. Mit der amerikanischen Seite wurde vertrauliche Behandlung vereinbart.

Kenntnisnahme der einzelnen Fragen durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein […], weil eine Veröffentlichung der mit der amerikanischen Seite vereinbarten vertraulichen Behandlung widersprechen und sich damit nachteilig auf unsere bilateralen Beziehungen zu den USA auswirken würde.

Wir haben ja schon viele absurde IFG-Ablehnungen erhalten, aber dass die Fragen, die Deutschland den USA stellt, „für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig“ sind, ist ein neues Level.

Ganz offensichtlich versucht die Bundesregierung, die illegalen Hinrichtungen der USA auch noch zu decken.

Sogar SPD-Verteidigungsexperten Rainer Arnold sagt:

Für mich ist gezieltes Töten außerhalb von Kriegsgebieten eindeutig völkerrechtswidrig. Es darf nicht so weit kommen, das sich der US-Drohnen-Einsatz zum Völkergewohnheitsrecht entwickelt, auf das sich am Ende auch noch weitere staatliche Akteure berufen können.

14 Ergänzungen

  1. Lustigerweise ist das deutscher Boden verpachtet an die US-Army. Damit gilt dort deutsches Recht und demnach leistet Ramstein Beihilfe zum Mord mit besonders verwerflicher Begehungsweise, erfüllt durch die Mordmerkmale Heimtücke, Grausamkeit und dem Einsatz von gemeingefährlichen Mitteln. Hier gehört sich kein Fragenkatalog. Hier sind Ermittlungen und Beweissicherung einschließlich Hausdurchsuchungen notwendig. Da steht der Verdacht von Völker- und Menschenrechtsverletzungen durch Einrichtungen auf deutschem Boden im Raum und man schickt einen Fragenkatalog? Eine Regierung die Art. 1, Abs 1+2 GG so ignoriert, da fragt man sich wozu haben wir dann überhaupt noch eine Verfassung, wenn das höchste verfassungsrechtliche Gut keine Bedeutung mehr hat?

    1. Der Boden ist nicht verpachtet, sondern ist nach den übriggebliebnen Artikeln aus dem Überleitungsvertrag als Allierten-Militärstützpunkt mit den entsprechenden Hoheitsrechten versehen. In diesem Falle steht Besatzungsrecht immer über dem GG. Es gibt ein interessantes hochgelobtes Buch von Foschepoth „Überwachtes Deutschland“ zu dieser Thematik. Gysi hatte auch schon des Öfterem angesprochen, dass das Besatzungstatut endlich aufgehoben werden solle.

  2. genauso heraushebenswert ist doch die Argumentation: „es wurde Vertraulichkeit vereinbart“
    So kann jede Auskunft zu allem abgelehnt werden.

  3. Das ist mal wieder so ein Fall, den Ihr vor Gericht austragen und gewinnen könntet. Wie wär’s wenn Ihr dazu mal nen gezielten Fundraiser auf einer passenden Plattform startet? 10k€ sollten sich mit unserer Community ja wohl auftreiben lassen…

    1. Wir haben gerade eine Klage anhängig, die auch Außenpolitik betrifft, der Inhalt weniger sensibel ist und wo es auch unklar ist, wie unsere Chancen sind. Insofern sind wir eher vorsichtig. Es macht auch wenig Sinn, Geld und Zeitaufwand sinnlos zu verbrennen. Wir müssen unsere Klagen insofern auf einige wenige aussichtsreiche Versuche konzentrieren.

  4. Aus eigener Erfahrung ging ich bisher immer von einer Pachtung aus. Denn bei einer Besichtigung der Air Base vor ein paar Jahren durfte ein befreundeter Osteuropäer ohne deutschen Pass nur mit, da es sich um deutschen Boden handelte.

    Und in meiner eigenen Recherche habe ich den 2+4-Vertrag und den Übergangsvertrag überflogen und im 2+4-Vertrag steht unter Art. 7 ausdrücklich:

    (1) [..] Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

    (2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

    Und im Überleitungsvertrag habe ich auf Anhieb keine Hinweise darauf gefunden. Aber danke für die Buchempfehlung. Ich werde mich mit dem Thema näher auseinandersetzen.

    1. Das ist kein so ganz leichtes Thema, die Behauptungen der sog. Reichsbürger lassen sich zwar auch als Nicht-Jurist noch recht leicht widerlegen, Foschepoth hingegen, der behauptet, dass in Deutschland auch(!) US-Recht gelte, und daher die NSA legal in Deutschland operiert, aber nicht. Ich saß mal in einem Vortrag von ihm und es wirkte alles plausibel und seriös, aber, ich bin wie gesagt kein Jurist und es gibt sicher auch Kritik an ihm und seinen Behauptungen. Vermutlich muss man da schon eine ganze Weile in den Archiven gewühlt haben, um mitreden zu können, und sich auch im internationalen Recht auskennen, um eindeutig feststellen zu können, ob US-Spionageeinrichtungen (und -Militärbasen) in Deutschland dem deutschen Recht unterstellt sind – schließlich müssen sich US-Militärs im Ausland ja wahrscheinlich auch an US-Gesetze halten. Der im Rahmen der NSA-Diskussion von Merkel geäußerte Satz „Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht“ lässt jedenfalls vermuten, dass sich die Rechtslage nicht ganz so klar zugunsten von Deutschland darstellt, wie man es eigentlich annehmen würde.

      1. Fragt doch einfach die Pachtverträge per IFG ab. Aus der Ablehnung (des Tages ;) sollte sich ableiten lassen ob sie existieren…

      2. Ich habe gestern eine Petition beim Bundestag bzgl der Drohnen- und Foltervorwürfe eingereicht, dabei sind die Pachtverträge ein zentraler Bestandteil meiner Forderungen. Insofern bekomme ich vllt die Antwort zu der Frage auch durch eine Ablehnung oder Korrektur mitgeteilt. Wäre zumindest eine optimistische Hoffnung :)

    2. Eine Stelle, die ich in den noch geltenden Abschnitten des Übergangsvertrag gefunden habe, besagt, dass Personen nicht verfolgt werden können, wenn „diese Straftat in Erfüllung von Pflichten oder Leistung von Diensten für die Besatzungsbehörden begangen wurde“ (1. Teil, Art. 3, Abs. 3b). Und die Besatzungsbehörden wurden zuvor als Begriff für u.a die „Streitkräfte der Drei Mächte in Deutschland“ festgelegt (1. Teil, Art. 1, Abs. 5) . Und ganz nebenbei gibt es auch analoge Formulierung im NATO-Truppenstatut.

      Sprich, die US-Soldaten unterliegen hier nicht dem deutschem Recht und können hier im Sinne ihrer Dienstaufgaben alles tun, was in den USA auch erlaubt ist, also das Abhören ausländischer Bürger, Drohnen steuern usw. – ohne Grundgesetz und deutsche Gerichte befürchten zu müssen. Insofern macht es wohl keinen Unterschied ob es deutscher Boden ist oder nicht.

      Ich sollte aber hinzufügen, dass ich auch nur ein Laie bin und das alles meine Interpretation ist.

      Interessant ist an dieser Stelle auch der Fragenkatalog letzten Jahres, insbesondere der Unterschied bei der Verwendung der Formulierungen „in Deutschland“ und „auf deutschem Boden“:
      http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2014/Die-Antworten-der-Bundesregierung-im-Wortlaut,drohnen189.html

  5. Wir haben ja schon viele absurde IFG-Ablehnungen erhalten, aber dass die Fragen, die Deutschland den USA stellt, „für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig“ sind, ist ein neues Level.

    Es kann natürlich sein, dass sie nachteilig für die Interessen so meinen, dass eine Nichteinhaltung der vereinbarten Vertraulichkeit durch die BRD die Bereitschaft zur Kooperation auf der andere senkt. Angesichts dessen, dass die USA offenbar bereits nicht kooperieren, freilich ein sehr theoretisches Szenario.

    Aber es wäre ja immerhin auch möglich, dass die Bundesregierung in ihren Fragen gleichzeitig offenbart, dass sie sehr viel mehr über den Drohnenkrieg und Deutschlands Rolle darin wissen, als sie öffentlich zugeben…

    Übrigens könnte man nicht auch mal in den USA Informationsfreiheitsanfragen zur Kommunikation mit der deutschen Regierung in dieser Frage stellen?

  6. Nehmt doch bitte endlich die Realitäten zur Kenntnis:
    Ein US-Vasallen-Regime beantwortet solche Fragen nicht. Ein deutsches IFG-Gesetz ist dazu da, umgangen zu werden. Diese Regierung ist das Allerletzte, was wir nach dem 2. Weltkrieg hier als Regierung hatten.

    Richtig lustig ist, dass sich diese Bananen-Regierung auch noch für den Focus „der Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ hält. Wirklich spaßig. Karneval: 365 Tage im Jahr.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.