Informationsfreiheits-Ablehnung des TagesDer MAD will nicht unter das IFG fallen – und schickt geheimen Brief

Der Militärgeheimdienst MAD ist der Rechtsauffassung, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht für ihn gilt. Mit dieser Begründung wird eine Antwort auf IFG-Anfragen verwehrt. Das Verhältnis zur Öffentlichkeit wird auf dem einseitigen Schreiben gleich doppelt deutlich: es ist als Geheimhaltungssache eingestuft.

Im Juli 2013 erkundigte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte nicht nur beim Auslandsgeheimdienst BND über die Datenweitergabe an die NSA, sondern auch beim Militärgeheimdienst MAD. Dr.
Bernd Kremer schickte einen Brief mit drei Fragen, den uns das BfDI per Informationsfreiheits-Anfrage herausgab.

Die Antwort wollten wir natürlich auch lesen. Aber das Verteidigungsministerium sagte uns, dass sie damals nicht geantwortet hatten, der MAD schon. Also haben wir direkt beim Militärgeheimdienst nachgefragt, der uns jetzt antwortete:

Ein Anspruch Ihrerseits auf Auskunft über den Inhalt eines Schreibens des MAD an den BFDI aus dem Jahr 2013 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) besteht gemäß § 3 Nr. 8 IFG gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes nicht.

Unter Berufung auf diese Klausel verweigert auch der BND die Antwort auf jegliche Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz: Der BND beantwortet gar keine Anfragen, wir sollen aufhören zu nerven.

Aber das lustigste: Der Brief ist mit der Geheimhaltungsstufe „Nur für den Dienstgebrauch (NfD)“ versehen.

2015-05-11_IFG-MAD-BfDI

Wir haben das Schreiben trotzdem bei FragDenStaat.de hochgeladen – wie sich das gehört. Hoffentlich werden wir jetzt nicht der Datenhehlerei verdächtigt.

11 Ergänzungen

  1. Dann könnt ihr gleich mal Anzeige gegen den ausgewiesenen Bearbeiter stellen. Die Weitergabe von VS-NfD an nicht der Geheimhaltung verpflichtete Personen ist nämlich eine Straftat nach § 95 oder § 97 StGB oder § 353 b II StGB ;-)

  2. Warum fragt ihr das Schreiben nicht einfach beim BfDI an. Die müssten doch auch eine Kopie haben.

  3. Ich gehe davon aus, dass Geheimhaltungsstufen nicht für Personen außerhalb eines staatlichen Dienstverhältnisses gelten. Liege ich da falsch?

    1. @andre

      Die einstufungen gem. VSA gelten für jeden. Ermächtigt können nämlich auch personen werden, die nicht staatsdiener sind. (z.b. ingenieure in rüstungsbetrieben). Entscheidend ist, ob die personen nach den vorschriften des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und der vsa befugt sind. Für alle VS-grade an vs-vertraulich ist eine überprüfung nach dem süg erforderlich. nfd kann auch an nicht überrpüfte personen herausgegeben werden, wenn wie vorher „belehrt“ wurden.

      1. Worauf ich hinaus will: Als normaler Bürger gelten Geheimhaltungsstufen für mich nicht, weder kann ich belangt werden, wenn ich ein eingestuftes Dokument lese, noch wenn ich es weitergebe. Das ist jedenfalls mein Verständnis.

        Dass mir als Unbefugten solche Dokumente nicht ausgehändigt werden dürfen ist klar, aber das ist nur das Problem entweder einer befugten Person, die sie mir gegeben hat, bzw. einer unbefugten Person, die sie entwendet und an mich weitergegeben hat. Sprich der einzige der Ärger kriegen sollte, ist derjenige, der den Brief an Andre geschrieben hat, zumindestens wenn man diesen Vermerk Ernst nimmt.

  4. Wer Geheimnisverrat begeht in dem man Verschlusssachen veröffentlicht die dem Staat einen Schaden zufügen könnten , der hat eine Straftat begangen und muß dafür ohne Ausnahme in den Knast .

  5. Worauf ich hinaus will: Als normaler Bürger gelten Geheimhaltungsstufen für mich nicht, weder kann ich belangt werden, wenn ich ein eingestuftes Dokument lese, noch wenn ich es weitergebe. Das ist jedenfalls mein Verständnis
    —–
    LOL

    Du hast diesen wisch mit dem hinweis oben drauf damit du weißt um was es sich handelt und wie du damit zu verfahren hast gegenueber anderen.

    Der Dienstgebrauch bezeichnet die berechtigung einer person mit !!!!!sicherheitsueberpruefung!!!! die dokumente zum zwecke der aufgabenerfuellung gegenueber dritten zu benutzen und damit auf dies hinzuweisen.

    NfD ist nicht das selbe wie geheim.

    Dienstgebrauch bedeutet nur fuer dienstliche zwecke, du hast eine anfrage gestellt und dir wurde mit diesem dokument im sinne des dienstgebrauches geantwortet. Das bedeutet nicht dass du berechtigt bist andere personen darueber zu informieren. Dazu bist du weder berechtigt noch in der Lage aufgrund nicht vorhandener Sicherheitsueberpruefung.

    Erhalt einer Information Klass. NfD bedeutet fuer jemanden ohne sicherheitsueberpruefung ist keine absolut keine berechtigung selbst ueber die kentniss einer Klassifizierten Information auskunft zu geben. Absolut zurecht ein Straftatbestand.

    leute leute leute

    und dann wird sich gewundert wenn auf einmal wegen sowas ermittelt wird

    alter schwede …

    nachdem ich diesen alten schinken hier gefunden habe wundert mich GARNICHTS mehr bzgl der ganzen sache.

    Hier scheint wohl absolut kein Unrechtsbewusstsein bzgl Geheimschutz zu exestieren.
    Bleibt nur zu hoffen dass euch nicht noch wirklich Kritische infos in die haende fallen, als ob ihr einschaetzen koenntet was zu tun ist oder nicht wage ich nach solchen aussagen wie oben stark zu bezweifeln.

    Einfach mal Sicherheitsueberpruefungsgesetz, Informationsfreiheitsgesetz in eine suchmaschine eingeben und dann weiter lesen als bis zur ueberschrift und diesem lustigen § zeichen.

    Dann klappts auch mit der Pressefreiheit!

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