Informationsfreiheits-AblehnungDer Bundesnachrichtendienst antwortet uns überhaupt nicht mehr

Der BND lehnt sämtliche Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz ab, auch den Speiseplan der Kantine in Pullach. Wir bekommen sogar überhaupt keine Antwort mehr – auch keine Ablehnung. Rechtsanwälte halten das für illegal – leider können wir uns nicht sinnvoll dagegen wehren.

Auf der Webseite verspricht man „Einblick in das Innenleben des BND„. Es gibt aber keine.

Der Bundesnachrichtendienst ist seit Snowden so oft in der Kritik, dass BND-Präsident Gerhard Schindler sogar eine Transparenzoffensive ausrief:

Wir brauchen mehr Transparenz – nicht als Selbstzweck, sondern als Voraussetzung für eine breitere Vertrauensbasis in der Gesellschaft.

Leider scheint diese Transparenz nicht für Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz zu gelten. Auf FragDenStaat.de sind 40 Anfragen an den Geheimdienst verzeichnet – alle wurden abgelehnt oder sind eingeschlafen.

Auch unsere Anfragen wurden immer wieder abgelehnt, schließlich sogar mit einer scheinbar abschließenden Antwort:

Wir bitten daher von weiteren Anfragen Abstand zu nehmen.

Das sehen wir jedoch nicht ein. In einer Demokratie darf es keine staatliche Institution ohne öffentliche Kontrolle geben, dazu gehört auch der Geheimdienst – vor allem, wenn er Gesetze (um es vorsichtig zu formulieren) sehr weit dehnt. Also haben wir weitere Anfragen gestellt und folgende Dokumente beantragt:

Doch der Geheimdienst hat auf keine einzige dieser Anfragen reagiert. Nicht einmal eine Ablehnung bekommen wir. Gar nichts.

Das ist unrechtmäßig, wie ein von netzpolitik.org befragter Anwalt erklärt:

Dass der BND die Anfrage überhaupt nicht beantwortet, halte ich nicht für rechtens. Er müsste in jedem Fall einen Verwaltungsakt erlassen, mit dem das Ersuchen abgelehnt wird (§ 7 IFG).

Leider haben wir nicht viele Möglichkeiten, eine Antwort zu erzwingen. Das einzige, was uns bleibt, wäre eine Untätigkeitsklage nach Verwaltungsgerichtsordnung. Aber das ist aufwändig, teuer – und im Endeffekt würde ohnehin nur eine Ablehnung herauskommen.

Auch geheim: Kochbuch des BND.
Auch geheim: Kochbuch des BND.

Denn der BND lehnt einfach alle Anfragen ab, auch nach dem hauseigenen Buch „Top(f) Secret – Die Geheimrezepte des BND“ und sogar den Speiseplan der Kantine am Standort Pullach, als jemand wissen wollte:

Nach VIG erbitte ich Auskunft über eine Liste aller Speisen (Speiseplan) mit Name und Angabe von Zusatzstoffen, welche im Zeitraum 20. bis 26.10.2014 in der Kantine am Standort Pullach ausgegeben wurden oder ausgegeben werden sollen. Zusätzlich erbitte ich alle Daten über die Kennzeichnung, die Herkunft, die Herstellung der Speisen. Handelt es sich nicht um eine Fertigspeise, so bitte ich um eine Liste aller Ausgangsstoffe (Zutaten).

Die Antwort: nein.

Aber auf eine bizarre Art und Weise ist das in der völlig eigenen Welt des Geheimdienst auch wieder verständlich: Der BND ist ja auch der Auffassung, dass in Bad Aibling keine deutschen Gesetze gelten.

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16 Ergänzungen

  1. Verpflichtungsklage mit dem Antrag, die Beklagte zu verpflichten, den Antrag vom [xy] zu bescheiden?

  2. Ist das Gesetz da nicht wirklich klar:
    § 3 Nr. 8 IFG:
    —————
    Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht,
    [..]
    8. gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen.
    —————
    Was bringt es da dauernd neue Anfragen zu stellen? Die Rechtslage sieht da doch (leider) eindeutig aus… Ich verstehe euer Vorgehen diesbezüglich wirklich nicht!

    1. Genau! Und nur wer sich gut ernährt, kann auch Aufgaben im Sinne des §10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen!

      Es fragt sich jetzt bloß noch, ob die guten Menschen zumindest intern Informationen über die Zusatzstoffe im Essen erfragen können, sonst haben Allergiker ein echtes Problem. Der Rechtsweg dürfte denen auf keinen Fall mehr offen stehen.

      Mitgegangen mitgehangen.

  3. Parallelgesellschaft „Geheimdienst“. Ohne Kontrolle und totalitär. Sicherheitsextremismus ist eben auch eine Form des Extremismus.

  4. Für die Presse ergibt sich nach BVerwG 6 A 2.12 ein direkter Anspruch aus GG Art. 5:
    „Bleibt der zuständige Gesetzgeber untätig, muss unmittelbar auf das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als Rechtsgrundlage für pressespezifische Auskunftspflichten zurückgegriffen werden. Der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch ist auf das Niveau eines „Minimalstandards“ begrenzt, den auch der Gesetzgeber nicht unterschreiten dürfte“: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=200213U6A2.12.0
    Das ist zwar ein Mindeststandard, der aber zweifellos das Recht auf Antwort beinnhaltet.
    Das kann auch hier nachgelesen werden: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bundesverwaltungsgericht-auskunftsklagen-gegen-bundesbehoerden-landespressegesetze-pressefreiheit/

  5. Ihr müsst die Anfragen in eure private Kommunikation schreiben, sonst verarbeitet der BND die nicht.

  6. Ich verstehe, dass ihr hier eine gewisse Extremposition Richtung Datenschutz einnehmt – das ist auch gut so. Aber wenn nun nicht der rechtliche Rahmen gegeben ist, dann kommuniziert das ehrlich, anstatt so zu tun, als wären die Ablehnungen rechtlich falsch. Mit den ganzen Anfragen an eine Stelle, die nicht dem IFG unterfällt, verschwendet ihr auch meine Steuergelder…

  7. Kindergarten.
    Anstatt unnötig eigene und volksressouren zu verbrauchen, lieber die Energie auf sinnvolle Recherchen setzen. Wen juckt es, was es beim BND zu Mittag gibt? So was schreibt ja noch nicht mal die BILD.
    Wie der Schüler, der die Abilösungen haben wollte. War ein netter Gag, dann reicht es aber auch. Ich würde mich auch nicht zusammen lassen.

    1. Bei so welchen Anfragen geht es ja darum der Behörde zu zeigen: hey, es gibt genug Informationen, die nicht geheim gehalten werden müssen, auch wenn ihr grundsätzlich dieser Annahme unterliegt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.