Informationsfreiheits-AblehnungBekanntwerden des Eikonal-Vertrags würde NSAUA beeinträchtigen

Der Vertrag zwischen BND und Telekom zur massenhaften Internet-Überwachung bei der Operation „Eikonal“ darf nicht bekannt werden, weil das den Untersuchungsausschuss beeinträchtigen würde. Mit dieser Begründung verweigert das Bundeskanzleramt unsere IFG-Anfrage. Rechtlich haben wir wenig Erfolgsaussichten, praktisch ist das Argument absurd.

Schon vor fünf Jahren waren „100 Millionen Internet-Verbindungen“ in einer Glasfaser. Folie: NSA.

Eines der Ergebnisse des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses ist das Bekanntwerden der Operation Eikonal, bei der der BND Internet-Verkehr auf Glasfaser-Leitungen der Telekom vollständig abgehört und nach einer Filterung deutscher und amerikanischer IP-Adressen nahezu vollständig an die NSA weitergeleitet hat. Die Telekom hielt das für illegal und weigerte sich, bis das Bundeskanzleramt einen „Freibrief“ ausstellte, woraufhin Telekom und BND einen privaten Vertrag abgeschlossen haben.

Diesen – laut Peter Schaar illegalen – Vertrag wollten wir einsehen und haben ihn nach Informationsfreiheitsgesetz angefordert. Nach zwei Monaten erhielten wir jetzt die Antwort – eine Ablehnung. Die Begründung:

Das vorzeitige Bekanntwerden des von Ihnen beantragten Dokuments könnte auf die Durchführung des laufenden Verfahrens nachteilige Auswirkungen haben. Der 1. Untersuchungsausschuss, in dessen Rahmen das Dokument als Beweismittel vorgelegt wurde (Beweisbeschlusses BND-17 vom 16.10.2014), ist noch nicht abgeschlossen.

§ 3 Nr. 1g IFG soll sicherstellen, dass das laufende Verfahren unter Einhaltung der jeweils einschlägigen Prozessordnungen und unter Wahrung der verfassungsmäßigen Verfahrensrechte der Parteien geführt werden kann. Dies beinhaltet das Recht der Verfahrensbeteiligten – einschließlich der öffentlichen Stellen -, ihre prozessualen Rechte gleichberechtigt wahrnehmen zu können. Es schließt auch die Befugnis der Beteiligten ein, im Rahmen der jeweiligen Verfahrensordnungen darüber verfügen zu können, ob und in welchem Umfang sie Dritten Informationen über Gegenstand und Inhalt des von ihnen geführten Verfahrens zugänglich machen (so zutreffend Schirmer, BeckOK IFG, § 3 Nr. 106 m.w.N.).

Würde der Inhalt des Dokuments vorzeitig bekannt, bestünde die Gefahr, dass nach einer öffentlichen Diskussion über das Schreiben noch zu ladende Zeugen nicht mehr unbefangen aussagen und die Neutralität der Sachverhaltsaufklärung durch den Ausschuss beeinträchtigt werden könnte.

Wir bekommen den Vertrag nicht, weil es den Untersuchungsausschuss gibt und deshalb nicht öffentlich über Eikonal geredet werden soll. Lustig, dafür ist der Ausschuss ja da. (Und viele Zeugen behaupten, davon auch nur aus der Presse zu wissen.)

Mit dem selben Argument wird übrigens die Veröffentlichung der offiziellen Protokolle der Ausschuss-Sitzungen verweigert. Würden diese öffentlich, könnten sich ja Zeugen vorbereiten, in dem sie die Aussagen der vorherigen Zeugen lesen. Nun, mit Laptops kann auch die Öffentlichkeit mitschreiben und im Internet ist genug Platz, diese umfassenden Protokolle zu veröffentlichen. Kein Wunder, dass fast alle Zeugen aussagen, unsere Live-Blogs aus dem Ausschuss zu lesen. Ist das Argument theoretisch noch nachzuvollziehen, scheitert es in der Praxis vollständig.

Ein weiterer Verweigerungsgrund des Kanzleramts: Es ist gar nicht ihr Dokument, sondern gehört dem BND. Und der Geheimdienst verweigert sich grundsätzlich allen IFG-Anfragen. In diesem Fall haben wir – trotz Erinnerung – noch nicht einmal eine Antwort erhalten.

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5 Ergänzungen

  1. Ersetze im Schlusssatz „aussagen“ durch „lügen“ und „Sachverhaltsaufklärung“ durch „Vertuschung“, und schon macht das ganze Sinn:

    Würde der Inhalt des Dokuments vorzeitig bekannt, bestünde die Gefahr, dass nach einer öffentlichen Diskussion über das Schreiben noch zu ladende Zeugen nicht mehr unbefangen lügen und die Neutralität der Vertuschung durch den Ausschuss beeinträchtigt werden könnte.

  2. Immerhin gibt es diesen Vertrag jetzt sehr klar vorstellbar. Einsehbar wird er dann auch – früher oder später. Tolle Arbeit die ihr da leistet!

    1. Stimmt…
      Laut der vorliegenden Information müßte des Vertrag nach Abschluß des Untesuchungsauschusses freigegeben werden.
      Allerdings fürchte ich, daß man sich dann einen neuen Hinderungsgrund („Verletzung Rechter Dritter“ etc.) einfallen läßt. Ganz gemäß der Devise „Was schert mich mein Geschwätz von gestern“…

  3. Ein weiterer Verweigerungsgrund des Kanzleramts: Es ist gar nicht ihr Dokument, sondern gehört dem BND. Und der Geheimdienst verweigert sich grundsätzlich allen IFG-Anfragen. In diesem Fall haben wir – trotz Erinnerung – noch nicht einmal eine Antwort erhalten.

    Ich glaube in unserem Land müssen die Besitzrechte gerade gerückt werden und die Geheimdienste und Politiker müssen wieder geerdet werden. Wir alle zahlen mit unseren Steuern diese ganzen Haufen.
    Also wem gehört es? Dem der Zahlt!!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.