IFG-Anfrage zeigt: Kanzleramt weiß nicht, wo BND-Leute in Parlamenten und Verwaltung sitzen

Die Mitarbeit von Nachrichtendienstlern in Parlamenten und Kommunalverwaltungen ist nicht verboten, aber dennoch fragwürdig. Transparenz, die Abgeordnete und Vertreter den Bürgern gegenüber vorweisen sollten, ist mit der Geheimhaltung einer BND-Tätigkeit nicht zu vereinbaren. Auf der anderen Seite steht das Persönlichkeitsrecht der Person. Diese Diskussion kam auf, als im März der Bürgermeister der Gmeinde Seddiner See den Arbeitgeber einer Gemeindevertreterin verriet.

Die Berichte um den konkreten Fall hat Anlass zu einer IFG-Anfrage an das Bundeskanzleramt gegeben, “ wieviele Mitarbeiter des BND bundesweit in Parlamenten oder Kommunalverwaltungen“ tätig seien. Das Bundeskanzleramt, dem der BND als Dienststelle unterstellt ist, gibt an, das nicht zu wissen und lehnt die Anfrage ab:

Die Tätigkeit in einer kommunalen Vertretungskörperschaft oder einem Parlament ist keine Nebentätigkeit gem. §§97 ff Bundesbeamtengesetz und weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig. Dem Bundeskanzleramtes [sic] liegen deshalb keine für ihre Anfrage relevanten Informationen vor.

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3 Ergänzungen

  1. Man sollte nicht vergessen, dass insbesondere Mitarbeit des BND der Demokratie verpflichtet, aber auch Bürger dieses Landes mit allen Rechten und Pflichten sind. Im übrigen sind sie auch Menschen, wie jeder andere, der hier gern vor allem seine Rechte einfordert.

  2. welches Erkenntnisinteresse hinter der IFG-Anfrage stand. befürchtest Du, dass die deutschen Parlamente und Kommunalverwaltungen von Nachrichtendienstlern unterwandert sind?
    Viel interessanter wäre doch die Frage, wie viele Nachrichtendienstlicher welches Parteibuch haben – aber das ist ja ein Frage nach der politischen Meinung – das geht nicht. Bliebe die Frage, wie viele Mitglieder einer bestimmten Partei bei einem Nachrichtendienst beschäftigt sind. Aber die Parteien unterfallen ja nicht dem IFG. Verflixt…..

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