Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundeswehr will sich das Geschäft nicht kaputtmachen lassen

Panzerkampfwagen V „Panther“ – CC BY-SA 2.0 via Wikipedia/Darkone

Vor einem Monat berichteten die Kieler Nachrichten, dass die Bundeswehr kürzlich nicht nur bei der Bergung eines privaten Weltkriegspanzers half, sondern zuvor auch den Motor des Panzers in Schuss setzte – und sich für die Leistung vom Besitzer mit 28.317 Euro bezahlen ließ. Die Bundeswehr muss jetzt mit einem Ermittlungsverfahren rechnen, weil die Restaurierung nur bei demilitarisiertem Kriegsgerät erlaubt ist.

Ein Nutzer auf FragDenStaat wollte die zum Vorgang zugehörige Rechnung einsehen, was die Bundeswehr mit einer interessanten Begründung ablehnte: Die Veröffentlichung der Rechnungen würde Wettbewerbsnachteile für die Bundeswehr nach sich ziehen. Ließe sich ausrechnen, welche Stundensätze die Soldaten verdienen, könnten Unternehmen die Streitkräfte der BRD bei weiteren Aufträgen unterbieten.

Heißt also konkret: Wenn mal wieder der Panzer einer Privatperson restauriert werden soll, will die Bundeswehr als Marktteilnehmer mit einem guten Angebot dienen. Und sich dabei nicht in die Karten schauen lassen.

Immerhin war die Ablehnung diesmal nicht als Verschlusssache gekennzeichnet.

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2 Ergänzungen

  1. empfänden dies als Herausforderung, sich die Rechnung mittels konventioneller Recherche zu beschaffen. Dies ist möglicherweise nicht ganz so bequem, aber jede Rechnung hat bekanntlich mindestens einen Adressaten. Und der ist vermutlich nicht mehr ganz so freundlich gegenüber der Staatsmacht eingestellt.
    Und dann gibt es noch frei flottierende Kopien einer anhängigen Prozessakte.

    Auf, auf, zum fröhlichen Jagen!

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