Hessische Polizei will Follower auf Twitter grundsätzlich mit „Ihr“ oder „Euch“ ansprechen

Das "Social Media Team" der Frankfurter Polizei.
Das „Social Media Team“ der Frankfurter Polizei. Foto: Polizei Frankfurt

Das hessische Innenministerium hat eine Kleine Anfrage der linken Landtagsfraktion zur Nutzung von Twitter durch die Frankfurter Polizei beantwortet. Darin heißt es, der Auftritt der Polizei in Sozialen Medien diene dazu, „zeitnah zu informieren und ihr Handeln transparent zu machen“. Soziale Medien eröffneten eine Möglichkeit der „bidirektionalen Kommunikation mit der Bevölkerung“.

Die Ansprachen richten sich mitunter aber auch an Teilnehmende von Versammlungen:

So waren und sind soziale Netzwerke im „Web 2.0″ in Deutschland bekannte Kommunikationsmittel von Protestbewegungen, bei denen Veranstaltungs- und Versammlungsteilnehmer intensiv über soziale Netzwerke kommunizieren.

Belastbare Untersuchungen kann das Land Hessen hierzu allerdings nicht vorweisen. Im Gegenteil heißt es, „wissenschaftliche Annahmen über den Grad der Nutzung von Twitter oder sozialen Netzwerken im Allgemeinen durch Teilnehmer von Versammlungen“ seien der Landesregierung „bisher nicht bekannt geworden“.

Mit „Viralität“ gegen störende Versammlungen

Gleichwohl gibt das Ministerium zu, dass Twitter auch zur Steuerung von Polizeimaßnahmen herangenommen wird. Tweets könnten demnach dazu dienen, „Solidarisierungen mit Störern zu vermeiden und Gewalttäter zu isolieren“. Cop Culture auf Twitter also, um störende Versammlungen im Zaum zu halten?

Die Antwort ist aufschlussreich, da der Twitter-Auftritt der Frankfurter Polizei schon länger in der Kritik steht. Der Rechtswissenschaftler Felix Hanschmann von der Universität Frankfurt hält die Praxis für rechtswidrig, der Polizei fehle für das Twittern eine Ermächtigungsgrundlage.

Während der Blockupy-Aktionstage zur Eröffnung der Europäischen Zentralbank versah die Polizeidirektion ihre Kurznachrichten über militante Aktionen mit kommentierenden und mitunter wertenden Aussagen. Zudem waren die Tweets mit Hashtags versehen, die zuvor von DemonstrantInnen für die Bewerbung ihrer Veranstaltungen benutzt wurden.

Hierzu schreibt das Innenministerium, die Nutzung von Hashtags garantiere „eine möglichst große Viralität von versendeten Tweets oder Beiträgen“. Die hessische Polizei nutze Hashtags, um dadurch „unterschiedliche Zielgruppen (z. B. ‚Demonstrierende‘) zu erreichen“.

„Zielgruppenorientiertes Ansprechen“ von Personen: „Lasst das!“

Laut der Antwort soll mithilfe von Twitter auch schneller auf „Falschmeldungen“ reagiert werden. Allerdings hatte die Frankfurter Polizei selbst Falschmeldungen kolportiert, die zwar später dementiert wurden. Die Agenturen hatten die bereits verbreiteten Meldungen aber nicht mehr korrigiert.

Ebenfalls fragwürdig ist die Praxis der Frankfurter Polizei, DemonstrantInnen mit Aufforderungen im Befehlston anzusprechen („Lasst das!“), Tweets mit mehreren Satzzeichen und Großbuchstaben zu versehen („WAS SOLL DAS?!“) und dabei keine Höflichkeitsform zu verwenden. In der Antwort wird dies als „zielgruppenorientiertes Ansprechen von Personen“ bezeichnet.

Die derart plumpe Ansprache der Follower folgt offenbar einer vom Landespolizeipräsidium im Januar 2015 herausgegebenen Richtlinie. Dort wird behauptet, ein „behördlicher Tonfall“ in sozialen Netzwerken stoße „in der Regel auf geringe oder keine Akzeptanz“. Die hessische Polizei will daher konsequent auf die Höflichkeitsform verzichten:

Aus den bisherigen Erfahrungen der Polizeien des Bundes und der Länder ist sowohl das „Siezen“ als auch das direkte „Duzen“ in der Ansprache der Nutzergemeinde kritisiert worden. In der Abwägung von Vor- und Nachteilen hat sich die hessische Polizei bei ihrer Ansprache grundsätzlich für ein „Ihr“ oder „Euch“ entschieden.

Bleibt bloß die Frage, wie – andersherum – ein „zielgruppenorientiertes Ansprechen“ der @Polizei_Ffm auf Twitter aussehen könnte? Ich kann an der „bidirektionalen Kommunikation“ nicht mehr teilnehmen, da mich das polizeiliche „Social Media Team“ blockiert. Vielleicht aufgrund eines Tweets, den ich mit einem populären Hashtag versah. Wegen der „Viralität“ und um „unterschiedliche Zielgruppen“ zu erreichen.

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8 Ergänzungen

  1. LOL, der Autor twittert „1312“ und beklagt sich, dass er geblockt wird. Bei der Frage, wie man – andersherum – der Polizei antworten könnte, wäre doch ein Verzichten auf Beleidigungen eine nicht all zu große Herausforderung. Soviel zu einer „plumpen Ansprache“.

  2. Irgendwie ist das, als wenn der Lehrer meint auf Klassenfahrt „ganz locker“ mittanzen zu wollen.
    Diese Polizei ist leider sehr oft zu weit vom Volk entfernt und solche Versuche wirken im günstigen Falle, also wenns nicht noch um Falschdarstellungen und Beeinflussungen geht, höchstens lächerlich.
    Was will man auch erwarten, wenn man sich in Schuhe zwängt, die einem nicht passen.

  3. Warum twittert die Polizei? Weil sie es darf. Von einer fehlenden EGL kann keine Rede sein. Hier wird ein falsche Message transportiert. Einzelne Tweets können rechtswidrig sein, wenn diese gegen bestehende Gesetze und Grundrechte verstoßen. Nicht mehr und nicht weniger.

    1. Wo hat eigentlich die Ausschreibung stattgefunden auf welcher Webseite die Polizei ihre Informationen verbreitet? Hat die Verantwortliche Person (VP) Twitter Inc. Aktien?!

  4. das mit dem siezen und duzen zwischen exekutivorganen und polizeilichem gegenüber ist halt immer ein wenig asymmetrisch, nicht wahr.

    .~.

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