„Hell’s Club“ Mashup: Die beeindruckendste Urheberrechtsverletzung des Jahres

Auch Jean-Claude van Damme hat es in den „Hell’s Club“ geschafft.

Ende August hat der Pariser Mashup-Künstler Antonio Maria Da Silva mit „Hell’s Club“ einen beeindruckenden Film-Mashup vorgelegt. Szenen aus einem guten dutzend Filme – von Star Wars und Matrix über Trainspotting und Carlito’s Way bis hin zu Saturday Night Fever und Cocktail – sind darin unglaublich kunstfertig zu einer neuen Kurzgeschichte verwoben.

Wie für fast alle derartigen Mashups gilt aber auch in diesem Fall: Solange wir in Europa kein Recht auf Remix haben, ist selbst die unentgeltliche Verbreitung eines solchen, zweifelsohne höchst kreativen Werkes eine Urheberrechtsverletzung. In den USA hingegen dürfte der Kurzfilm unter die Fair-Use-Klausel des dortigen Copyrights fallen: Die herkömmliche Verwertung der verwendeten Werke wird in keinster Weise geschmälert, es werden nur kleine Teile bestehender Werke genutzt, um ein neues Werk zu erschaffen, und die Ermöglichung derart kreativer Kunstformen liegt im öffentlichen Interesse.

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Ich würde sogar soweit gehen zu behaupten, dass jedes Urheberrechtsregime, dass solch kreative Kunstformen in die Illegalität drängt, eine Einschränkung grundrechtlich garantierter Kunst- sowie Erwerbsfreiheit darstellt.

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26 Ergänzungen

  1. Dieses MashUp ist sowohl Videotechnisch als auch Soundmässig sehr geil gelungen.
    Bombe!
    Dafür 5 Sterne von mir!
    8)

  2. Nabend,

    das zeigt wieder das nur ein Vollumfänglich Kontrolle Ausländischer Inhalte z.B durch den Zoll dafür Sorge trägt, das Deutsches Recht eingehalten wird. Hier kann nur ein strikte Whitelist für Rechtsfrieden sorgen.

    mfg

    Ralf

  3. Vielleicht kommt das beste im zweiten Teil, dann hab ichs leider verpasst, weils ichs vorher weggemacht habe. Zu langweilig für mich :-)

    Meine Mashup-Favoriten wären Lord of the Weed, und Coldmirrors tolle Harry Potter Verarsche, Mashups, die Filme durch den Kakau ziehen, die das wirklich dringend nötig haben. Aber damit lässt sich in Deutschland wohl nicht überzeugend für das Recht auf Remix werben, muss schon was Ernstes mit Kunst und so sein.

  4. Außer der höchsten spm-Rate (stars per minute), die ich jemals gesehen habe, kann ich nichts förderungswürdiges daran erkennen. Niemand ist es verboten, solche Spielereien – den einfachen Zusammenschnitt von diversen Filmszenen – für seinen privaten Gebrauch zu machen. Sobald man damit an die Öffentlichkeit und somit zum geschäftsmäßigen übergeht, sollte man Lizenzgebühren dafür bezahlen. Vielleicht kann man das schon als „Kunst“ bezeichnen – nicht meine Meinung, aber ganz sicher ist nicht jede Kunst im öffentlichen Interesse.

    Ohne Zweifel wird diese Kunst nur wahrgenommen, weil sie von den diversen bekannten Gesichtern zehrt. Wäre das alles unbekannte Darsteller, würde sich niemand dafür interessieren und schon gar nicht Kunst oder Recht auf Remix proklamieren.

    1. „an die Öffentlichkeit gehen“ != „geschäftsmäßig“
      Nicht Dinge gleichsetzen, die nichts miteinander zu tun haben.

    2. Uff! Das Teil ist rein technisch gesehen meiner unerheblichen Meinung nach „video editing masterclass“, auch wenn einige hier darin nichts erkennen können als Spielerei!
      Da sind Szenen drin aus:
      „Saturday Night Fever, Carlito’s way, Pulp Fiction, Terminator, Trainspotting, Boogie Nights,
      Star Wars Episode 1,2,5,6,7, Air Planes, John Wick, Matrix, Collateral, Miami Vice,
      True Romance, Robocop, Die Maske, 3 Engel für Charlie, Austin Powers, Casino, Blade,
      Cocktail, Dirty dancing, American Psycho, Scarface, Moonwalker, Hellraiser 3“ und und und…
      ADMS hat Szenen in den Club verlegt und miteinander zu einer Story verknüpft die in den Originalfilmen gar nicht in einem Club spielen, dazu genialst die beteiligten Figuren beleuchtungstechnisch in die Szenerie integriert als gehörten sie schon immer dort hin.
      Andere nennen es einen „krassen Farbfilter“. Die Idee dahinter sowie die Umsetzung scheinen nicht zu zählen!
      Muss man auf jeden Fall haüfiger ansehen um überhaupt schnallen zu können was der da alles zusammengemischt hat.
      Ich kann das „nur“ mit Platten, aber vielleicht gefällt mir das Video gerade deshalb weil es mich sehr an das mixen von Platten erinnert, nur dass Antonio das ganze mit Videosequenzen macht!
      Naja, Geschmäcker sind halt verschieden. Und das ist auch gut so!
      PS: Selber besser machen statt nur kritisieren, zeigt mir mal EURE Kunst!
      Bin gespannt was IHR so drauf habt.
      Wie, kommt nix?
      8)

    3. einfacher Zusammenschnitt von Filmszenen? Sorry, aber du hast keine Ahnung wie viel Arbeit (und schöpferische Leistung) da drin steckt…

      1. 1. Je öfter ich mir das Teil anschaue, desto besser finde ich es, besonders ab 4:05 (Jedi Business, go back to your drinks) weil es da erst richtig los geht!
        2. Warum ist Antonio nicht auf die Idee eines „Dance Battle“ zwischen Travolta & Jackson gekommen? Ist doch eigentlich völlig naheliegend, oder?


  5. und die Ermöglichung derart kreativer Kunstformen liegt im öffentlichen Interesse.

    Aha. Kann man dieses öffentliche Interesse irgendwie quali- und quantifizieren? Also wie groß ist der Anteil der Bevölkerung die ein Interesse bekunden, eine Film-remix Kunstform dauerhaft zu erhalten?

    Das das kulturell wertvoll sein kann, steht nicht in Abrede. Aber ein Maler kauft halt Farben bevor er malt, ein Remix-Künster kauft halt Rechte bevor er remixt.

    1. Es gibt ein Grundrecht auf Meinungs- und Ausdrucksfreiheit sowie Kunstfreiheit. Grundrechte sind nicht darauf angewiesen, dass die Mehrheit im konkreten Fall etwas befürwortet.

      Das Problem mit den Remix-Künstlern bzw. der Remix-Kunst ist ja gerade, dass es in der Realität praktisch unmöglich ist, die Farben=Rechte dafür zu „kaufen“ (vgl. diesbezüglich jüngst das Interview mit Remixer Mashup Germany). Der Vorschlag des Recht auf Remix läuft deshalb auch darauf hinaus, für kommerziell verwertete Remixes eine Lösung analog zu jener bei Cover-Versionen zu schaffen. Die sind auch legal, es werden Vergütungen ausgeschüttet, Rechteklärung erfolgt über Verwertungsgesellschaften. Siehe dazu auch „zur netzpolitischen Dimension von Heino: Covern erlaubt, Remixen verboten„.

      1. Das diese Rechteklärungsgeschichte so nahezu praktisch unmöglich ist, weil idR damit angefangen wird, das jemand seine Rechte verletzt sieht, und dann die Künstlerin versucht das irgendwie zu retten ist aber jetzt nur mein Eindruck?

        Die (speziell hier) geführte Diskussion hängt sich immer damit auf: Remix als Kunst ist wichtig, im öffentlichen Interesse etc UND DESHALB hat sich das Urheberrecht unterzuordnen. Ich kann mich durchaus in einer Diskussion zu Hause finden über faire Verwertungsrechte oder einem Recht auf Anfrage oder einem Recht auf Beachtung des Interesses weiterverarbeitender Künstler.

        Aber.

  6. Lieber Herr Dobusch,

    leider haben Sie Ihren Artikel in bemerkenswerter Unkenntnis des seit Jahrzehnten üblichen Miteinanders der Filmhersteller geschrieben. Seit Anfang der Filmhersteller war und ist es üblich, den eigenen „Stock“ anderen zur Verfügung zu stellen. Daraus wird sich partiell bedient, oder auch mal fast ganze Filme neu geschnitten. Tarantino hat seine Erstwerke überwiegend mit nicht verwendeten Filmschnippseln anderer Filme geschnitten. Es lassen sich unendlich viele Filme auflisten, die „Stock“ anderer Produktionen verwenden. Haben Sie es je (a) gemerkt? Nein. War es (b) je ein „Urheberrechts Problem? Nein. Zu (a), bei allen Spaß zu Ihren „Meisterwerk „ Hell, ja es macht Spaß, ist aber aus filmischer Sicht weder anspruchsvoll noch besonders kreativ oder innovativ. Einfach Einen krassen Farbfilter über alle Szenen zu legen, und sich dann im Frame passende Bilder aus einen unendlichen DVD Stock heraus zu picken…..come on…. Will man genauer schauen, man bekommt auch Montagetechnisch das Grauen. Der Spaß des Films lässt sich sicherlich aus der skurrilen Zusammenstellung der Personen begründen, kreativ eher nicht. In Gegensatz dazu stehen unzählige Filme, in denen fremder Stock so eingesetzt wurde, dass Sie das nicht mal bemerken. Zu (b) . Ich weiß es nicht, glaube aber eher, der „Hell“ Macher hat bei den zuständigen Herstellern nachgefragt. Das ist die übliche Praxis, oft umsonst, und auch die Jungs haben Ihren Spaß daran. Fragen Sie mal nach. Es gibt keinen Grund für Ihn, sich unnötig einen Rechtsrisiko auszusetzen. Und selbst wenn nicht, warum sollten die Filmhersteller dies verbieten? Bzgl. der Begründung des „Fair Use“ liegen Sie aber völlig daneben. Allein die zur Verfügungstellung auf YouTube ist als kommerzielle Verwertung zu sehen, oder finden Sie das nicht? Das „Fair Use“ kann hier immer benutzt werden, um den „Macher „ heftig zu verklagen. In Gegensatz dazu kann das europäische Urheberrecht eine rechtsichere Verbreitung erlauben, wenn eine „Neue“ Schöpfung mit entsprechender Schöpfungshöhe entsteht. Aber hier liegt wohl der Hase begraben. Konzerne wir YouTube oder Google oder Flickr oder sonst wer benötigen diesen „User generated“ content, um Ihre Datenabgreifmaschine am Laufen zu halten. Die Illusion dahinter, die auch Sie immer wieder vertreten, ist, dass dies „Nichtkommerziell sei“, in Ausblendung der Milliarden Gewinne, welche durch die Abschöpfung der Daten generiert werden. Und somit wird jeder Pups zu „Kunst“ erklärt, in der Hoffnung das Niveau so absenken zu können, dass halt tatsächlich irgendwann jeder Pups „Kunst“ ist, und somit jeder ein „Künstler“. Sollte es Ihnen tatsächlich um die Möglichkeit gehen, rechtsicher „Neue Werke“ aus alten zu schaffen (was ich Ihnen nicht abnehme), dann sollten Sie dafür kämpfen, dass unser europäisches Recht weiter verbreitet wird. Unser Recht, im Gegensatz zu an der Verwertung gekoppelten Fair USE, hat die Möglichkeit rechtsicher neues zu schaffen. Aber es muss eben eine „Schöpfungshöhe“ erkennbar sein, und nicht etwa user generated content remix mashup Pups, im Datenabgriff Interesses Googles.

    1. ad keine urheberrechtlichen Probleme: Sie verwechseln hier etwas: bei Remix und Mashup geht es gerade darum, dass das „alte“ Originalmaterial im Neuen kenntlich bleibt. Bei der Nutzung von Stock ist das in der Regel nicht der Fall. Abgesehen davon: in dem Maße, in dem es zu Hause am Computer möglich wird, derartige Filme zu produzieren und zu veröffentlichen, stellen sich natürlich neue urheberrechtliche Fragen, einfach weil viel mehr Leute potentiell davon betroffen sind, für die klassische Wege der Rechteklärung keine Option sind.
      ad Fair Use: Fair Use schließt kommerzielle Nutzung gerade nicht aus. Überhaupt ist es nicht so, dass ein Recht auf Remix auf rein nicht-kommerzielle Nutzung beschränkt werden soll; vielmehr geht es um eine Lösung analog zu Cover-Versionen (siehe auch meine Antwort oben auf den Kommentar von Philipp Engstrand). Derzeit verdient überhaupt niemand außer Google an Mashups. Mir geht es gerade darum, dass neben Google sowohl die Mashup-KünstlerInnen als auch die Rechteinhaber der benutzten Werke eine Chance auf Vergütung haben.
      ad Schöpfungshöhe: die ist im Urheberrecht derart niedrig veranschlagt, dass die auch bei den simplesten Remixes nicht das Problem sein kann. Für Details verweise ich dazu auf den Vortrag Lukas Mezger zum Thema.

    2. „Und somit wird jeder Pups zu „Kunst“ erklärt, in der Hoffnung das Niveau so absenken zu können, dass halt tatsächlich irgendwann jeder Pups „Kunst“ ist, und somit jeder ein „Künstler“.“

      Ich würde Sie doch bitten, basierend auf ihrem Statement, uns an Ihrer Definition von Kunst teilhaben zu lassen!
      Ich bin sehr gespannt, und Danke im voraus.

      1. Lieber Steini,
        ich finde meine persönliche Definition des Kunstbegriffes gar nicht relevant. Aber es gibt tausende Ausführungen und Diskussionen dazu. Ggf. lohnt es sich bei Interesse für Dich daran, zumindest ein bißchen der seit 500 Jahren erhältlichen Literatur dazu zu kennen. Auch kann sich die Mühe lohnen, sich ein paar Protokolle von Prozessen bzgl Schöpfungshöhe zu besorgen, Ich selbst bi nimmer wieder davon beeindruckt, wie systematisch und sicher Richter diesbzgl. agieren. Ganz einfach ist es im Fall des bakennten “ Techno Viking“ Prozesses. Der Richter lässt hinreichend klar ( und durchaus mit Humor) durchblicken, dass die reine Behauptung man sei selbternannter „Künstler“ nicht genügt, um tatsächliche eine relavante Schöpfungshöhe zu erreichen. Das dies der Digital Industrie stinkt, da Sie sich durch den mißbrauch Kunstbegriff möglichst viel „Contentmüll“ erhofft, den Nutzer dann teilen, und der Industrie dadurch Daten zum abgreifen freigeben, ist verständlich. Im konkreten Fall können sich IGEL Kurse für Grundschüler lohnen, indenen Begeisterte binnen eines halben Tages in der Lage gebracht werden, solche Beispiele wie hier selbst zu machen. Übrigens ist das im privaten Rahmen nicht nur völlig legal, über die Kopiermedienabgabe bezahlst Du sogar schon für Deine private Nutzung. Nur die Kommerz INteressen der kalifornischen Digital Industrie solltest Du nicht bedienen, indem Du rechtsverletzend ( mit Deiner Haftung), Rechte anderer durch Upload auf kommerzelle Datenabgreifsplattformen verletzt.

      2. Damit ist meine Frage leider nicht beantwortet, aber trotzdem Danke für den Hinweis.
        Vielleicht darf ich Dir (wenn wir uns schon duzen) auch etwas Fachliteratur zum Thema DJ empfehlen:
        „DJ Culture von Ulf Poschardt (1997)“
        Etwas anstrengend zu lesen weil es sich um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, aber für interessierte Plattenfanatiker wie mich definitiv Pflichtlektüre!
        Dann wird eventuell etwas klarer wie ich ticke & warum mir das Video so gefällt.
        https://www.hinternet.de/musik/buch/djculture.php
        Die aktualisierte Ausgabe von 2015 gibt es Bspw. hier:
        https://www.amazon.de/gp/product/3608502262/ref=pd_lpo_sbs_dp_ss_1/279-2054424-8124760?pf_rd_m=A3JWKAKR8XB7XF&pf_rd_s=lpo-top-stripe&pf_rd_r=0XHRE14W8D9Y1058D8XS&pf_rd_t=201&pf_rd_p=556245207&pf_rd_i=349960227X
        Ein Zitat aus dem Buch von Neil Tennant von den Pet Shop Boys: „Auf Dauer sind zwei Plattenspieler und ein Mischpult aufregender als fünf Gitarrensaiten.“
        Und damit hat er definitiv Recht.
        Ich mach’s mit 3 Tellern, das ist noch spannender!
        Und ehrlich gesagt ist mir völlig Peng was irgendwelche Rechtsverdreher dazu sagen.
        Ich reisse „Dinge“ aus dem jeweiligen Kontext und bastele mein eigenes Ding daraus.
        Ich nehme mir also mein Recht auf Remix, denn die Vinyl’s hab ich gekauft!
        Und was ich dann damit mache geht keinen Rechtsverdreher etwas an.
        PS: Nie im Leben würde ich Mixe verteilen oder uploaden!
        8)

  7. Ja, echt eine Schande, dass sowas mit deutschen Filmen rechtlich nicht geht. Also, ich hätte es jedenfalls witzig gefunden, wenn da am Ende dann noch Dr. Brinkmann aus der Schwarzwaldklinik gekommen wäre. ;-)

  8. wow – ist das das Beispiel gut. Dieses MashUp ist Videotechnisch sehr gelungen.

    Ich bin jetzt zwar kein Anwalt – bin aber der Meinung,
    § 24 UrhG:

    „ Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.“

    reicht aus. Wer das Werk von Anderen nutzen möchte – sollte ruhig _vorher_ fragen

    § 23 UrhG:
    „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.“

    Ungefragt landen meine Arbeiten oft auf andeen Sieten oder Projekten. Finde ich blöd. Auf Abmahnunge habe ich auch keine lust – ergo zeige ich wichtige Arbeiten im Web schon lange nicht mehr.

    R23

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.