Grüne Bundestagsfraktion stellt Kleine Anfrage zu Strafrecht und Pressefreiheit

Wird jetzt ein bisschen transparenter: Bundestag

Die parlamentarische Aufarbeitung der Vorkommnisse rund um die Ermittlungen des Generalbundesanwalts Range gegen zwei Redakteure des netzpolitik.org-Teams macht Fortschritte. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf eine Sondersitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz wurde zwar abgelehnt, ein solcher Antrag bedarf bei Ausschusssitzungen außerhalb der Sitzungszeiten der Genehmigung des Bundestagspräsidenten, nun versucht es die Fraktion über eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung mit dem Titel „Strafrecht und Pressefreiheit“. In 35 Fragen wollen die Abgeordneten unter anderem Auskunft über ein im Voraus erstelltes Gutachten, über das die Süddeutsche berichtete, und inwiefern es das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses bejaht. Fast ungläubig wird in der Anfrage nach dem Gutachten gefragt:

Wer hat dieses Gutachten wann und in welchem Umfang erstellt? Tatsächlich ein Herr Müller vom BfV auf ganzen 10 Seiten (so SZ 5.8.2015 )?
Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (pdf)

Auch hinsichtlich eines zu erstellenden externen Gutachtens hakt die Bundestagsfraktion nach. So wird danach gefragt, warum das Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, bevor das Gutachten vorlag. Interessiert ist die Fraktion auch an den beauftragten Gutachtern, an den Konditionen, zu denen es in Auftrag gegeben wurde, und warum das Justizministerium nicht vorab darüber informiert worden ist. Angesichts der Rücknahme des Gutachtens fragt die Kleine Anfrage nach den Gründen des Justizminister für den Stop und ob der Generalbundesanwalt damit einverstanden war.

Eine der Kernfragen ist die Frage nach der Gefahr eines schweren Nachteils:

Kann die Bundesregierung konkret benennen, wodurch die Veröffentlichungen der Dokumente über die Schaffung einer Referatsarbeitsgruppe zur Überwachung der Onlinekommunikation der Bundesbürger […] geeignet ist, die „Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ im Sinne der §§ 93 ff. StGB herbei zu führen?
Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Auch zweifelt die Anfrage den Vorwurf des Landesverrats an, da zuvor bereits ein Vertreter der Bundesregierung im Bundestag einige Informationen aus den veröffentlichten Dokumenten preisgegeben hatte. Kritisch wird auch hinterfragt, warum nicht gegen andere Medien ermittelt wird, die ebenfalls zuvor nicht öffentliche Dokumente veröffentlichten, namentlich wird die tagesschau, die Süddeutsche Zeitung und das Neue Deutschland genannt.

Hinsichtlich weiterer möglicher personeller Konsequenzen fragen die namens der Fraktion unterschreibenden Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter nach, wer zu welchem Zeitpunkt in den Bundesministerien über die Vorgänge, das Gutachten und die bestehenden rechtlichen Zweifel informiert war.

Die Antworten auf viele dieser Fragen dürfte mehr Klarheit in die Vorgänge innerhalb der Bundesregierung bringen. Für die Beantwortung hat die Bundesregierung zwei Wochen Zeit. Es ist wünschenswert, dass die Angelegenheit schnell geklärt werden kann, damit wieder über die eigentlich wichtigen Dinge geredet werden kann: zum Beispiel über die Geheime Cyber-Leitlinie des Verteidigungsministeriums.

Folgend die Kleine Anfrage der Grünen im Vollzitat:

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner, Hans-Christian Ströbele, Britta Haßelmann, Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Irene Mihalic, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Strafrecht und Pressefreiheit
Das deutsche Strafrecht kennt verschiedene Straftatbestände in Bezug auf die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen. Neben dem Verbrechen des Landesverrats (§94 StGB) kennt das StGB das wesentlich milder bestrafte Vergehen des Offenbarens von Staatsgeheimnissen (§95 StGB), das nach dem Spiegel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Jahr 1966 (Az.: 1 BvR 161/63) zum Schutz der Pressefreiheit in das StGB eingeführt wurde. In Umsetzung des Cicero-Urteils des BVerfG (Az.: 1 BvR 538/06) aus dem Jahr 2007 wurde in § 353b Absatz 3a StGB zum Schutz der Pressefreiheit im Jahr 2012 normiert, dass näher bestimmte bloße Beihilfehandlungen von Journalisten im Zusammenhang mit der Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer bestimmten Geheimhaltungspflicht nicht mehr unter Strafe stehen, um die für eine Demokratie grundlegende Aufklärungsfunktion der freien Presse nicht behindern. Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hatten am 7.2.2006 einen Gesetzentwurf mit weitergehendem Schutz von Journalisten vorgelegt (BT-Drs. 16/576, den die Mehrheit der Großen Koalition am 10.5.2007 ablehnte (Plenarprotokoll S. 9880 A).

Gegen den netzpolitischen Blog netzpolitik.org bzw. die presserechtlich verantwortlichen Journalisten Markus Beckedahl und André Meister wurde bereits am 13. Mai 2015 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt (GBA) wegen des Verdachts des Landesverrats (§ 94 StGB) eröffnet. Vorausgegangen waren zwei Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vom 25.3. und 16.4. 2015, welche sich u.a. auf die am 25.2. und 15.4.2015 erfolgte Veröffentlichung zweier Dokumente bezogen. Darin wird dem Haushaltsausschuss des Bundestages in abstrakter Form über die Schaffung einer Referatsarbeitsgruppe des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zur Überwachung der Onlinekommunikation der Bundesbürger berichtet.

Auf vorangegangene detaillierte Veröffentlichungen schon anderer Medien zu diesem Vorhaben des BfV (etwa tagesschau.de 25.6.2014; Süddeutsche Zeitung 26.6.2014; Neues Deutschland 28.6.2014) war nicht mit Strafanzeigen reagiert worden. Außerdem hatte ein Vertreter der Bundesregierung am 4.3.2015 im Ple-num des Bundestages öffentlich über dieses Vorhaben – also über das angebliche Staatsgeheimnis –berichtet auf Anfrage des Abgeordneten Ströbele (Plenarprotokoll 18/90, Prot. S. 8555 C f.)
Drucksache 18/[…] – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bereits im Rahmen der Aufklärung des behördlichen Versagens im Zusammenhang mit den NSU-Morden sowie seit Beginn der Snowden-Enthüllungen im Juni 2013 steht das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsam mit dem Bundesnachrichtendienst im Mittelpunkt einer Vielzahl von Presseveröffentlichungen, die sich zum Teil auch auf als geheim eingestufte Dokumente berufen.
Mehr als zweifelhaft und offenbar auch in der Bundesregierung heftig umstritten ist, ob bei den Veröffentlichungen überhaupt Ansatzpunkte dafür vorhanden sind, dass es sich hierbei um Staatsgeheimnisse i.S.v. § 93 StGB handelt (siehe dazu Süddeutsche Zeitung vom 3. 8. 2015 sowie Pressemitteilung des GBA vom 4. 8.2015).
Noch ungewiss ist im Detail, wann welche Ministerien (BMI, BMJV, BKAmt) und dortige Amtsleitungen über Planung und Absendung der Strafanzeigen, Eröffnung des Ermittlungsverfahrens beim GBA sowie konkrete Ermittlungsmaß-nahmen informiert waren und wie die Amtsleitungen der Ministerien dazu je votierten.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Trifft es zu, dass das BfV die Strafanzeigen nicht bei der für die Verletzung von Dienstgeheimnissen zuständigen Staatsanwaltschaft (in Köln oder Berlin), sondern beim für Staatsschutzdelikte zuständigen Landeskriminalamt (LKA) Berlin gestellt hat? (so Süddeutsche Zei-tung vom 3. 8. 2015). b) Falls ja: aa) Warum? bb) Bewertet die Bundesregierung die zugrunde liegende Entscheidung des BfV als sachgerecht und ggf. warum?
c) Wann und je wie genau waren an der Weiterleitung der Strafanzeigen durch das Berliner LKA an den GBA auch Berliner Justizstellen oder das Bundeskriminalamt (BKA) beteiligt?
2. a) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das BfV die Erhebung der Anzeigen vorab mit dem fachaufsichtlich zuständigen BMI abgestimmt hat? b) Wenn ja: jeweils zwischen wem und wann?
3. a) Liegen dazu (Frage 2) konkrete Aktenvorgänge vor? b) Wenn ja: wird die Bundesregierung diese veröffentlichen, um Klar-heit gegenüber der Öffentlichkeit zu schaffen?
4. a) Trifft es zu, dass in den Strafanzeigen des BfV im Frühjahr 2015 die Namen des netzpolitik.org-Chefredakteurs Markus Beckedahl und des Journalisten André Meister genannt waren? b) Wenn ja: in welcher vermeintlichen Rolle (als Täter, Mittäter etc.) und in Bezug auf welche konkreten Straftatbestände wurde dabei schon von Landesverrat gesprochen? (so Süddeutsche Zeitung vom 3. 8. 2015). Bitte die betreffende Passage der Strafanzeige im Wortlaut angeben.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/[…]
5. a) Trifft es zu, dass das BfV dem GBA zur Prüfung der Frage, ob es sich bei den Veröffentlichungen durch netzpolitik.org um ein Staatsgeheimnis im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts handelte, ein internes Behördengutachten vorlegte?
b) Falls ja: aa) Ist die Bundesregierung bereit, dieses Gutachten den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Einsicht vorzulegen? (eine etwaige Ablehnung bitte begründen)
a) bb) Mit welcher Begründung wurde das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses in diesem Gutachten bejaht? cc) wer hat dieses Gutachten wann und ich welchem Umfang er-stellt? Tatsächlich ein Herr Müller vom BfV auf ganzen 10 Seiten (so SZ 5.8.2015 ?)
dd) über welche fachlichen Qualifikationen verfügt der BfV Gut-achter?
6. Kann die Bundesregierung konkret benennen, wodurch die Veröffentlichungen der Dokumente über die Schaffung einer Referatsarbeitsgruppe zur Überwachung der Onlinekommunikation der Bundesbürger a) die Tätigkeit des BfV behindert hat bzw. behindern könnte? b) geeignet ist, die „Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ im Sinne der §§ 93 ff. StGB herbei zu führen?
7. Bezog sich das Bekanntmachen vermeintlicher Staatsgeheimnisse durch Beckedahl und Meister auf die Informationen die bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4.3.2015 zwischen dem Parlamentarischen Staatssekretär im BMI, Dr. Günter Krings, und dem Abgeordneten Ströbele besprochen wurden?
a) Wenn nein, welche darüber hinaus gehenden, von Beckedahl und Meister veröffentlichten Informationen waren nach An-sicht der Bundesregierung womöglich Staatsgeheimnisse?
b) Wenn ja, warum wurde der GBA nicht durch das BMI über den Inhalt dieses Gesprächs in der Fragestunde unterrichtet?
8. Hatte der GBA bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf, dass Beckedahl oder Meister den subjektiven Tatbestand des § 94 StGB verwirklicht haben könnten, also insbesondere absichtlich (vgl. Fischer, StGB § 94 Rn. 7) die Bundesrepublik Deutschland benachteiligen oder eine fremde Macht begünstigen wollten?
9. Wieso wurde das Ermittlungsverfahren gegen Beckedahl und Meister eingeleitet, bevor das vom GBA bestellte externe Gutachten (Pressemitteilung des GBA vom 4.8.2015) vorlag, das sich konkret auf eines der objektiven Tatbestandsmerkmale des § 94 StGB bezog?
10. Hat Bundesjustizminister Heiko Maas im Rahmen der Ermittlungen gegen Beckedahl und Meister durch den GBA zu irgendeinem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem GBA Gebrauch gemacht?
a) Wenn ja, wann und wie?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen hat der Bundesjustizminister von der Ausübung seines Weisungsrechts abgesehen, obwohl
Drucksache 18/[…] – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
er die Ermittlungen des GBA inhaltlich für falsch hielt (Pressemittelung des BMJV vom 31.7.2015)?
11. Hat der GBA am 31.7.2015 der Rücknahme des von ihm erteilten Gutachtenauftrags zugestimmt und wenn ja, in welcher Form?
12. Welche Schritte zur Rücknahme des Gutachtenauftrages wurden verabredet?
13. Ist der GBA diesen (Frage 12) Vereinbarungen am Freitag den 31.7.2015 nachgekommen?
14. a) Trifft es dazu, dass der GBA ein externes Expertengutachten zu der-selben Frage (s. oben 5) in Auftrag gegeben hat (Pressemitteilung des GBA vom 4. 8. 2015)?
b) Falls ja: aa) an wen, wann zu welchen Konditionen genau?
bb) warum wurde die Vergabe dieses Gutachtens nicht vorab mit dem für die Rechtsaufsicht zuständigen Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) abgestimmt? cc) Welchen sonstigen Personen hat der GBA zuvor diesen Gutachtensauftrag vergeblich angeboten (vgl. SZ 3.8.2015: „mehrere ehemalige hohe Richter“)?
dd) aus welchen Gründen hat der Bundesjustizminister den GBA angewiesen, das Gutachten zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurück zu ziehen (Pressemitteilung des GBA vom 4. 8. 2015)?
ee) Inwieweit und mit welchem Wortlaut „verabredeten“ welche Vertreter des GBA und BMJV bzw. der Bundesjustizminister selbst „gemeinsam“ bereits am 31.7.2015 sowie nochmals am 3.8.2015 telefonisch die Rücknahme des Auftrags zu jenem Gutachten „ohne Kenntnis des möglichen Ergebnisses“ (so PM des BMJV vom 4.8.2015, ebenso Herr Maas z.B. in ARD-Tagesthemen)?
ff) Warum verzichtete der Bundesjustizminister trotz erkennbarer Bri-sanz des Vorgangs darauf, diese Verabredung mit dem GBA persönlich, schriftlich fixiert und v.a. weit früher zu treffen?
15. a) Trifft es zu, dass der Bundesjustizminister ein Gutachten zu dersel-ben Frage (s. oben 5) in Auftrag gegeben hat bzw. diese Frage intern prüft? (Pressemitteilung des GBA vom 4. 8. 2015)?
b) Falls ja: aa) Ist die Bundesregierung bereit, dieses Gutachten den Abgeord-neten des Deutschen Bundestages zur Einsicht vorzulegen? (eine etwaige Ablehnung bitte begründen)
bb) Mit welcher Begründung wurde das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses in diesem Gutachten bejaht? cc) wer hat dieses Gutachten wann erstellt?
dd) über welche fachlichen Qualifikationen verfügt der Gutachter?
16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des BfV, wonach es sich bei den auf netzpolitik.org veröffentlichten Dokumenten um Staatsgeheimnisse gemäß § 93 StGB handelt? Die Antwort bitte begründen.
17. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im Bundesministerium des Innern (BMI) von wem und in welcher Form informiert über
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/[…]
a) die Erwägung und Einreichung von Strafanzeigen des BfV,
b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um ein Staatsgeheimnis handelte oder nicht,
c) das vom BfV zu dieser Frage (lit.b) erstellte Behördengutachten,
d) über die Tatsache, dass das BMJV von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abriet (SZ, 3. 8. 2015),
e) die Tatsache, dass Bundesjustizminister Maas im Hinblick auf die Veröffentlichungen von netzpolitik.org Zweifel am Vorliegen eines Staatsgeheimnisses hatte?
18. a) Trifft es zu, dass der Bundesinnenminister in keiner Weise und von keiner Seite vorab über die Erhebung der Strafanzeige informiert wurde? b) Wenn ja: wie bewertet die Bundesregierung diese Unkenntnis insbesondere auch im Hinblick § 13 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wonach „Eingänge von grundsätzlicher politischer Bedeutung“ der Leitung des Bundesministeriums vorzulegen sind?
19. a) Zu welchen Zeitpunkten erfuhr der Bundesinnenminister jeweils von Erwägung und Einreichung der Strafanzeigen sowie von Erörterungen, Einleitung und Durchführung des anschließenden Strafermittlungsverfahrens? b) Wie hat er sich dazu jeweils in welchem Rahmen konkret eingelassen?
20. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) von wem und in welcher Form informiert über
a) die Erwägung und Einreichung von Strafanzeigen des BfV,
b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um ein Staatsgeheimnis handelte oder nicht,
c) Über die Einleitung der Ermittlungsverfahren gegen Beckedahl und Meister?
21. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im Bundeskanzleramt von wem und in welcher Form in-formiert über
a) die Strafanzeigen des BfV,
b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um Staatsgeheimnisse handelte oder nicht,
c) das vom BfV zu dieser Frage (lit.b) erstellte Behördengutachten,
f) die Tatsache, dass das BMJV von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abriet (SZ, 3. 8. 2015),
g) die Tatsache, dass
h) im Hinblick auf die Veröffentlichungen von netzpolitik.org Zweifel am Vorliegen eines Staatsgeheimnisses hatte?
d) etwaige unterschiedliche Rechtsauffassungen in der Sache zwischen BMI, BfV, und BMJV ?
22. a) Waren die Strafanzeigen oder Aspekte des anschließenden Strafermittlungsverfahrens vor oder nach ihrer Erhebung in irgendeiner Weise
Drucksache 18/[…] – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Gegenstand von Besprechungen im Bundeskanzleramt,v.a. in dortigen sog. nachrichtendienstlichen Lagen bzw. in der Präsidentenrunde? b) Wenn ja: wann, wo, mit welchen Inhalten und Teilnehmern? c) Wenn nein: aa) Warum nicht? bb) Handelt es sich dabei nicht um einen Verstoß gegen § 24 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wo bestimmt ist: „Die Bundesministerien unterrichten das Bundeskanzleramt frühzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung“?
23. Wer wird üblicher Weise durch die Leitung des BfV, des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) informiert, wenn diese Strafanzeige wegen Landesverrats stellen?
24. a) Je welche Minister, Staatssekretäre und Abteilungsleiter in BMI und BMJV waren 2015 an Erörterungen der hier fraglichen Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren beteiligt? b) Trifft es zu, dass keine dieser so beteiligte Personen je hierüber mit dem für die Koordinierung der Geheimdienstarbeit zuständigen Bundeskanzleramt (Mitarbeiter der Abteilung 6, Staatssekretär Fritsche o-der Kanzleramtsminister Altmaier) in Kontakt standen? b) Wenn ja: warum nicht und handelt es sich dabei nicht um einen Verstoß gegen § 24 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wo bestimmt ist: „Die Bundesministerien unterrichten das Bundeskanzleramt frühzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung“?
25. Falls das Bundeskanzleramt nicht über die unterschiedlichen Auffassungen informiert gewesen sein sollte (oben Frage 12 ff): ist es in Fällen von erheblicher politischer Brisanz, Presserelevanz und mit erheblicher Bedeutung für die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit grundsätzlich üblich und nach § 24 Abs. 1 bzw. § 26 Abs. 1 Satz 3 (in Bezug auf BfV und GBA) der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehen, dass die Bundesministerien bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden das Bundeskanzleramt über das Bestehen von Meinungsverschiedenheiten informieren?
26. a) Welche Position zu strafrechtlichem Vorgehen gegen Journalisten hat die Bundeskanzlerin in der Vergangenheit, u.a. im Kontext der NSA-Überwachungsaffäre und des NSU-Skandals, gegenüber den Bundesministerien und ihnen nachgeordneten Behörden bezogen?
b) Gab es weitere Fälle, in denen strafrechtliche Ermittlungen gegen Journalisten oder Bundestagsabgeordnete regierungs- bzw. behördenintern diskutiert und von der Bundeskanzlerin bewertet wurden?
c) Wurde auf (geplante) Ermittlungen gegen Redaktionen oder Journalisten wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen oder des Landesverrats seitens der Bundeskanzlerin oder des Bundesjustizministers Einfluss genommen? d) Falls ja, warum?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/[…]
27. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der der Rechtsaufsicht des BMJV unterstehende Generalbundesanwalt Range
a) sich trotz angeblich entgegenstehender „Signale“ des Bundesjustiz-ministers bzw. des BMJV in dieser Frage (dazu SZ 3.8.2015) in der Sache der Wertung des Behördengutachtens des BfV angeschloss und ein Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten Markus Beckedahl und André Meister wegen des Verdachts des Landesverrats nach § 94 StGB eingeleitet hat,
b) ein Ermittlungsverfahren nicht wegen des milderen Straftatbestands des § 95 StGB (Offenbaren von Staatsgeheimnissen) eingeleitet hat?
28. Welche Bundesministerien und welche Abstimmungsgremien der Bundesregierung waren vorab schriftlich oder auch mündlich davon in Kenntnis gesetzt, dass eine entsprechende Anzeige erstattet bzw. später ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte?
29. Kann ausgeschlossen werden, dass in irgendeiner Weise Stellen der Bundesregierung auf das Ergebnis des vom GBA bestellten Gutachtens vorab Einfluss genommen haben?
30. Bestand für den GBA neben der Nichteinleitung nicht auch die Möglichkeit der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Unbekannt und wenn nein, warum nicht?
31. Wie schätzt die Bundesregierung den einschüchternden Effekt der Strafanzeigen gegen Beckedahl und Meister für Journalisten im Allgemeinen ein?
32. Wie plant die Bundesregierung, einem etwaigen einschüchternden Effekt der Ermittlungsverfahren im Sinne der Pressefreiheit entgegen zu wirken?
33. a) Wird die Bundesregierung die bisherigen Schriftwechsel im Wort-laut mindestens dem Bundestag vorlegen, damit die gegenseitigen Beschuldigungen zwischen BfV und GBA einerseits und GBA sowie BMJV andererseits aufgeklärt werden können? b) Wenn nein: warum nicht?
34. a) Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen in dem fraglichen Straf-verfahren des GBA hat das damit durch ihn beauftragte BKA (vgl. SZ 3.8.2015) gegenüber den Verdächtigen Beckedahl und Meister seit dem 13.5.2015 durchgeführt bzw. durch das Berliner LKA durchführen lassen? b) Inwieweit trifft zu, dass GBA Range persönlich angewiesen habe, in seiner Behörde vorgeschlagene Verhaftung dieser Verdächtigen oder Durchsuchungen bei ihnen nicht durchführen zu lassen (vgl. SZ 3.8.2015)?
35. a) Wann wurden beim BMI oder welchen sonstigen Stellen vor oder nach den Strafanzeigen jeweils die nötigen Ermächtigungen beantragt
Drucksache 18/[…] – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
und ggf. erteilt, um anlässlich der fraglichen Veröffentlichungen ge-mäß § 353 b Abs. 4 StGB auch wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen etwa gegenüber unbekannten BfV-Mitarbeitern ermitteln zu können? b) Wann wurde hieran ggf. auch das BMJV beteiligt auf Veranlassung einer Staatsanwaltschaft bzw. des GBA gemäß Nrn. 249 II, 212 I RiStBV? c) Falls solche Ermächtigung beim BMI nicht eingeholt wurde, so dass wegen dieses Delikts nicht gegenüber unbekannten BfV-Mitarbeitern ermittelt werden kann: warum nicht?

Berlin, den 5. August 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

34 Ergänzungen

  1. Na Leute, ich bitte Euch. Man kann die Pressefreiheit auch bis in’s Groteske überstrapazieren. Wer ein Dokument veröffentlicht, von dem er genau weiß oder wissen müsste, dass es als „amtlich geheimgehalten“ eingestuft ist, verstößt gegen geltendes Recht. Isso.
    Wenn eine Medienredaktion zum Schluss kommen sollte, dass der Inhalt so brisant ist, dass dieser dem „Volke“ bekanntzumachen sei, sind unter Wahrung von Recht und Gesetz erst mal alle dazu erforderlichen Register zu ziehen. Und da gibt es jede Menge von. Und danach kann man weiter sehen.
    Dazu wart Ihr aber entweder zu blöde, zu faul, zu borniert oder zu geil auf eine „Schlagzeile“. Wie auch immer motiviert, ist Euer Vorgehen m.E. auf der Notenskala von 1 bis 6 mit einer „Sieben“ zubewerten.
    Ich meine, Ihr solltet Euch einmal den „Kantschen Imperativ“ zu Verstande führen – vielleicht seht Ihr dann klarer.
    Redakteure und professionelle Blogger tragen auch Verantwortung. Und ich möchte nicht, dass mein Land zu einer „Bananenrepublik“ verkommt, in der die Medien gemeinsam mit po-litischen Amateuren Rechtsbeugung a la Berlusconi betreiben.
    MfG
    Hans Schommer

    1. >“Dazu wart Ihr aber entweder zu blöde, zu faul, zu borniert oder zu geil auf eine „Schlagzeile“. Wie auch immer motiviert, ist Euer Vorgehen m.E. auf der Notenskala von 1 bis 6 mit einer „Sieben“ zubewerten.“

      Diesen Teil Deiner Message verstehe ich nicht.
      Außer Unterstellungen sehe ich keinen sachlichen Inhalt.
      Vielleicht kannnst Du das nochmal in verständliche Worte fassen …?!?
      Bitte ….

    2. „Wer ein Dokument veröffentlicht, von dem er genau weiß oder wissen müsste, dass es als „amtlich geheimgehalten“ eingestuft ist, verstößt gegen geltendes Recht. “

      Diese Aussage ist Falsch. Die blose Veröffentlichung vertraulicher Dokumente ist eben gerade nicht strafbar.

    3. Eine Bananenrepublik ist das, was wir inzwischen haben.
      Der Staat agiert willkürlich, erschafft permanent willkürliche, undurchdachte, unüberlegte und zum guten Teil verfassungswidrige Gesetze und schützt sich damit, indem er irgendwelchen geheimen Geheimpolizeien geheime Rechte zugesteht, die dann gegen den (alle) Bürger zur Anwendung gebracht werden.
      Das würde dann irgendwie die Demokratie schützen.
      *
      Diese Veröffentlichungen sind notwendig, vor allem auch um eine Risikoabwägung treffen zu können, ob man als Mensch weiterhin in diesem Land leben möchte oder nach und nach die Angst der Verfolgung aufgrund von Nichts überwiegt. Für mich persönlich ist der Punkt schon lange überschritten worden, aber leider bin ich zu arm um von hier zu verschwinden.
      *
      Was Netzpolitik.org leistet, ist DRINGEND notwendig, wenn die CDU-hörigen öffentlich-rechtlichen Medien kritische Berichterstattung nur noch ins Nach-Mitternachtprogramm verschieben und die angeblich so professionellen Journalisten nur noch von Regierungspresseinformationen abschreiben und kein Stück mehr recherchieren.
      *
      Was mich am meisten traurig macht:
      Dass nach solchen Veröffentlichungen, wie Netzpolitik.org sie vornimmt, der Durchschnittsdeutsche noch immer nicht mit der sprichwörtlichen Mistgabel und Fackel vor dem Reichstag steht, sondern das alles schön brav über sich ergehen lässt! Das ist der eigentliche Skandal dabei.
      *
      Eine Regierung hat gegenüber der eigenen Bürger keine Geheimnisse zu haben, diese Regierung vertritt uns, ist von uns als Vertreter legitimiert. Schafft sie Geheimnisse, begeht sie einen Verrat an den Bürgern und leistet keine sinnvollen Dienste mehr. Und wenn es in geheimen Papieren steht, dass von unseren allen Mitteln eine eigene Abteilung dicke finanziert werden soll, die uns dann alle im Geheimen überwacht, dann ist das falsch.
      So etwas gehört abgestimmt:
      „Lieber Bürger, willst Du, dass wir Dich zu Deiner vermeintlichen Sicherheit permanent überwachen? Das wird XXXXXXXX Steuergelder kosten! Ja, Nein, Mir egal“
      Aber das passiert nicht.

      1. Werter Friedrich, Sie schreiben
        „Für mich persönlich ist der Punkt schon lange überschritten worden, aber leider bin ich zu arm um von hier zu verschwinden.“
        Mich würde mal interessieren, wohin Sie denn „verschwinden“ wollten.
        Ich denke, zu Deutschland gibt es keine wirkliche Alternative für wirklichkeitsentrückte Gutmenschen. Die würden heute selbst in der Südsee recht schnell „gefressen“.
        MfG
        Hans Schommer

    4. Hier nochmal für Sie, lieber Frank:
      „Wenn eine Medienredaktion zum Schluss kommen sollte, dass der Inhalt so brisant ist, dass dieser dem „Volke“ bekanntzumachen sei, sind unter Wahrung von Recht und Gesetz erst mal alle dazu erforderlichen Register zu ziehen. Und da gibt es jede Menge von. Und danach kann man weiter sehen.“
      Das wäre dann die „Eins“ gewesen.
      MfG
      Hans Schommer

      1. Lieber Hans,

        bezogen auf Dein obiges Zitat ist doch genau das passiert, oder?
        Vielleicht habe ich aber das mit den „alle dazu erforderlichen Register zu ziehen“ noch
        nicht so richtig verstanden.?
        Ansonsten _ist_ das dann _doch_ die „Eins“ entsprechend deiner Betrachtungsweise, oder?

        Was im Übrigen den „Kategorischen Imperativ“ Deines Originalbeitrages betrifft,
        so komme ich (u.a. mit der hegelschen Kritik daran) zu dem Schluss, dass die
        „Sinnfreiheit“ desselben es jedem erlaubt, „seine Gesetzmäßigkeiten“ als die
        „richtigen“ zu betrachten – was uns aber hier IMHO überhaupt nicht weiterhilft.
        Dafür sind die individuellen Betrachtungsweisen von „richtig“ zu unterschiedlich.

        Liebe Grüße
        Frank

    5. Lieber Hans Schommer,
      stellen Sie sich vor, Sie wären in der Ära des Nationalsozialismus Journalist gewesen. Eine Quelle spielt Ihnen das Wortprotokoll der Wannseekonferenz zu.
      Nach Ihrer Meinung müssten Sie sich jetzt zuerst an die passenden Ausschüsse wenden, womöglich vor ein befangenes Gericht treten, um das Dokument schließlich legal publizieren zu können. Sehr wahrscheinlich wird der Versuch jedoch scheitern. Alternativ könnten Sie sofort handeln, und damit womöglich tausende Menschenleben retten.
      Natürlich wäre es unangemessen, die aktuelle Regierung mit der Diktatur eines Wahnsinnigen zu vergleichen- im Gegenteil: Deutschland hat aus der Geschichte seine Schlüsse gezogen, hat Checks & Balances eingerichtet, eine unabhängige Justiz eingerichtet, um zu garantieren dass es nie wieder (nie wieder!) zu einem Totalitarismus in Deutschland kommt. Eine dieser Maßnahmen war die Errichtung einer unbedingten Pressefreiheit, und zwar auch und gerade gegen den Staat. Die Presse wird nicht zu unrecht als vierte Säule der Demokratie bezeichnet.
      Kommentare wie Ihrer erwewcken in mir die Besorgnis, dass sich dieses Land wieder in einen Wahnsinn aus zwanghaftem Massenkonsens nach Innen und Isolation nach Außen stürzt, wie es das schon mehrmals getan hat. Organisierter Dissens ist der dünne Faden, der uns in den letzten Jahrzehnten vor dem abstürzen bewahrt hat. Diese Möglichkeit zu erhalten und zu verteidigen ist unsere demokratische Pflicht.

      1. Werter Chris,
        eine recht krude Vorstellung, welche Sie da auf den aktuellen Anlass münzen wollen. Haben Sie aber wohl auch selbst schon erkannt.
        Die Macher von netzpolitik.org sind m.E. schlichtweg etwas betriebsblind geworden. Jedenfalls wenn es darum geht, bei komplexen Vorgängen, welche die Geheimhaltungsbestimmungen und die Sanktionierung von Verstößen dagegen tangieren, zwischen Form und Inhalt zu unterscheiden. Jedenfalls stehen Journalismus und Journalisten nicht über dem Gesetz. Alles weitere wurde von der Kritikerfraktion in diesem Faden schon geschrieben.
        Ich persönlich hoffe nur, dass der sog. „kritische Journalismus“ nicht wieder den rechtstaatlichen Boden unter den Füßen verliert. Nochmal Meinhof braucht dieses Land sicher nicht.

      2. Ich würde tausendmal lieber eine Meinhoff riskieren als mir eine Stasi oder Gestapo zu holen. Wenn Sie das anders sehen, bitteschön.

      3. @ chris
        Sie wissen entweder zu wenig, oder Sie verstehen nicht, worum es in der Sache geht. STASI und GESTAPO versus Meinhof – was für ein Unsinn!

      4. Wir leben aber im 21. Jahrhundert und in der BRD und nicht in der Stasi-Diktatur DDR! Ball flach halten!

    6. Sehr geehrter Herr Schommer
      Zu Ihrem Posting fällt mir nur ein Satz von Immanuel Kant ein:
      „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.
      Es gibt Menschen, die ein Leben lang erwarten, dass ihnen jemand sagt, was sie tun sollen, was sie denken sollen und was sie glauben sollen
      Noch einmal:
      „Supere aude“

    7. Ich finde es sehr traurig in diesen Tagen zu sehen, wie stark die Medienberichterstattung intern gesteuert wird. Alle Medienkanäle haben die netzplolitik.de Affäre auf die 1. Seite gesetzt.
      Warum?
      Die Medien sehen evtl. die Ausübung ihrer eigenen Macht in Gefahr!

      Wenn das staatliche Korrektiv die Notwendigkeit über manche Themen zu berichten, die unsere rechtsstaatliche Sicherheit in Frage stellt, wird dies als Angriff auf die Pressefreiheit gesehen. Dabei gibt es schon seit einiger Zeit die Tendenz der Medien zu erkennen, die Relevanz der Themen selbst zu bestimmen!
      Beispiel Edarty: monatelang machen sich die Medien zu WEKRZEUGEN. parteipolitischer Gezenkel über eine Einzeltat. Was ich bei dieser Kampange schmerzlich vermisst habe, dass es bei diesem Thema eigentlich um tausende misshandelte Kinder ging, die in der Maschinarie der Kinderpornograohie „verbrannt“ werden! Wer berichtet über diese wahren Opfer. Es ist beschämend, dass die Medien so viel Energie aufgewandt haben, um die politische Auseinandersetzung zu dokumentieren, dabei aber das Leiden der Opfer zum größten Teil unter dem Tisch gefallen ist!

  2. Da sind schon die richtigen Fragen dabei. Die Publikationen von netzpolitik.org wurden wiederholt von de Maizière und Maaßen ungewöhnlich scharf kritisiert. Journalisten könnten sich ja ihre Aufnahmen aus der relevanten Zeit noch mal durchsehen. Aus jetziger Sicht dürften die damaligen Äußerungen entlarvend sein.

  3. Finde das echt toll was ihr hier ausgearbeitet habt.
    Bin gespannt auf die Antworten.
    Und wenn die Antworten wieder nur Lügen sind dann geht ja nur noch Art 67 GG.
    Misstrauensvotum.

  4. Ps: ich verstehe manche Leute gut das sie sich hier aufregen. Weil ein ganz schön großer Wind um so ne kleine Sache gemacht wird. Das Problem ist nur die Leute sehen halt leider den ratenschwanz nicht der an dieser Sache noch hinten dran hängt.
    Nur leider darf der ratenschwanz nicht gepostet werden da nun mal ratenschwänze Verschlusssache sind und vor paar Tagen noch geheim waren. :)

  5. Klartext zum UNWORT „Pressefreiheit“

    „Pressefreiheit“ hat es noch nie und nirgendwo auf der Welt gegeben, seit Gutenberg vor fast 600 Jahren die Druckmaschine erfunden hat.

    Diese „Presse“ war seit jeher ein Druckmittel zur Volksverblödung (nur in wenigen Ausnahmen zur Aufklärung), in ihrer Blütezeit im vergangenen Jahrhundert eine Lizenz zum Gelddrucken — und ist erst heute dank Internet und Digitalisierung eine GEFAHR (!) für jedes totalitäre Regime unserer Plutokratien und Oligarchien, die sich allesamt heuchlerisch als „Demokratien“ verkaufen. In Washington wie in Peking, in Brüssel wie in Moskau.

    Wo MEINUNGSFREIHEIT (!) für jedermann (!) herrscht, da ist „Pressefreiheit“ nicht nur überflüssig, sondern obendrein ein widersprüchliches Privileg für eine industrielle Propaganda-Lobby. Vergleichbar mit den Privilegien für Adel und Klerus bis zur deren Enthauptung durch die Französische Revolution.

    Deshalb steht Chomskys „Propagandamodell“ noch heute auf dem Presse-„Index der verbotenen Schriften“… :-)
    Orwell ist schon tot und Chomsky fast 90 Jahre alt — über Beide wird man in der „Presse“ des Medienkartells („Lügenpresse“) aber kaum etwas erfahren… :-)

    1. Darum beneide ich euch, hatte von diesen chomskys bis jetzt noch nie was gehört.
      Dieser chomskys muss einfach aus der Zukunft kommen, weil woher sonst wusste er schon damals was hier versucht wird auf zu decken.
      Warum hat dieser chomskys eigentlich nie den Friedensnobelpreis bekommen, wenn unsere gute Frau Merkel für diesen Preis schon im Gespräch ist.

      1. @Timm Palma & Rike
        Wie alles, was Chomsky in dieser fast dreistündigen, hochinteressanten Dokumentation
        zu berichten weiß, lebt leider auch er mit dieser Blase aus „Nichtinformation“, und ich darin.
        Deshalb ist er mir wohl, gerade in seinem tieferen Verständnis, leider bisher entgangen. :-(
        Und obwohl die Doku bereits vor über 20 Jahren entstanden ist, hat sie inhaltlich nichts
        an Aktualität verloren – im Gegenteil.
        Empfehlenswert auch deshalb, weil sie zu einem besseren Verständnis von Demokratie
        und den Rollen der jeweiligen Akteure beitragen kann.

        Für die, die nur wenig english verstehen, gibt’s im Internet auch Untertitel zu Film
        (leider nicht auf deutsch), was zusätzlich zu einem besseren Verständnis beitragen kann.

        Danke also nochmal an euch beide für die Hinweise!!!

  6. An die Interessierten über die Justiz in Deutschland !
    Falls nicht gesperrt oder blockiert in Deutschland von GEMA,weil es könnten Rechte Dritter bestehen…!
    Es könnten,aber wenn ,vielleicht….! Wenn die Tante einen……….hätte,wer sie ein Onkel !! Wer Rechte hat,ist eindeutig identifizierbar und benennbar,und kann in einem funktionierendem Rechtsstaat gegen
    Mißbrauch seiner Rechte juristisch vorgehen. Wie ein Rechtsstaat funktioniert der sich nur so nennt siehe:
    http://www.justiz-opfer.info/ Systematisches staatliches Abzocken durch Strafbefehle.Staatsanwaltschaft
    Görlitz. oder
    Gerhard Strate, „Vom Versagen der Justiz und Psychatrie“ Der Fall Mollath/ ISBN 978-3-280-05559-5,im
    Buchhandel 19,95 €.
    Das ist politische Bildung – was hinter den Kulissen des Generalbundesanwalts und Bundesverfassungsgerichts in unteren Justizzirkeln gespielt wird,geschützt vom unsichtbaren allgegen-
    wärtigem Verfassungsschutz.Die bleiben auch dann im Amt,wenn der Minister oder der General-
    bundesanwalt sein Amt verliert.Und machen froh und munter weiter.War es nicht der oberste Verfassungsschützer,der die Aktion (ala Weißensee) gegen netzpolitik.org eingefädelt hat,oder irre ich
    da und müßte mal wieder in die „Klapse“ oder JVA ???

  7. Langsam nervt euer Opfer Verhalten zusehends. Nicht schön das jeder zweiter Artikel davon handelt das ihr die armen Bauerenopfse seit. Gerade betreibt Ihr eine riesige Probaganda Maschine um eure Unschuld feststellen zu lassen. Wahnsinn…… Das hat genau so wenig mit anständigem Journalismus zu tun wie die Bildzeitung mit Wissensvermittlung. Fakt ist es Handel sich bei den Ermittlungen eben nur um Ermittlungen. Keiner kam in Haft keiner würde gedemütigt. Wenn ich über diese Themen über die Ihr berichtet Berichte muss ich damit rechnen das einer mal die Frage stellt “ ist das eigentlich rechtlich ok“? Eine Staatsaffäre draus zu machen und fast jeder zweite Artikel der bei euch erscheind diesem Thema zu widmen läute das ist für mich kein anständiger Journalismus. Dies ist die gleiche Stufe wie gegegen Journalisten wegen Verdacht des Landesverrats zu ermitteln.

    1. >“Langsam nervt euer Opfer Verhalten zusehends.“
      Woran läßt sich das aus Deiner Sicht denn genau festmachen?
      Magst Du mir das erläutern?
      Lieber Corny,

      >“Nicht schön das jeder zweiter Artikel davon handelt das ihr die armen Bauerenopfse seit.“
      Kannst Du dafür bitte Belege liefern, da ich das sonst nicht verstehen kann.

      >“Gerade betreibt Ihr eine riesige Probaganda Maschine um eure Unschuld feststellen zu lassen. “
      Wer genau betreibt gerade eine „Propagandamaschine“?
      Magst Du das bitte mal für mich erläutern?
      In der BRD entscheidet, wenn alles durch die entsprechend vorgegebenen Verfahrensschritte
      laufen muss, letztendlich ein Gericht über Schuld oder Unschuld. Der, gegen den – wie in unserem
      Fall hier – ermittelt wird, kann letztendlich nicht selbst über seine „Unschuld“ entscheiden – was
      IMHO so auch in Ordnung geht.

      >“Wahnsinn…… Das hat genau so wenig mit anständigem Journalismus zu tun wie die Bildzeitung
      mit Wissensvermittlung.“
      Da Deine Einleitung für mich nicht verständlich ist, kann ich auch den Schluss, den Du daraus
      ziehst, leider auch nicht nachvollziehen.
      Ich würde Dich daher darum bitten, es mir bitte nochmals zu erläutern …

      >“Fakt ist es Handel sich bei den Ermittlungen eben nur um Ermittlungen. Keiner kam in Haft keiner würde gedemütigt.“
      Das ist absolut richtig und auch für mich nachvollziehbar.

      >“Wenn ich über diese Themen über die Ihr berichtet Berichte muss ich damit rechnen das einer mal die Frage stellt “ ist das eigentlich rechtlich ok“?“
      Ich weiß nicht, wemgegenüber Du da zur Rechenschaft verpflichtet bist?!?
      Ein Erklärung wäre hilfreich …

      >“Eine Staatsaffäre draus zu machen und fast jeder zweite Artikel der bei euch erscheind diesem Thema zu widmen läute das ist für mich kein anständiger Journalismus.“
      Wer genau macht eine Staatsaffäre aus was? Versteh‘ ich nicht, aber Du könntest vielleicht …?

      >“Dies ist die gleiche Stufe wie gegegen Journalisten wegen Verdacht des Landesverrats zu ermitteln.“
      Ich verstehe auch diesen Vergleich nicht. Um was für eine „Stufe“ geht es dir?

      Über einige Erläuterungen Deinerseits dazu hätte ich die Chance, Deinen Beitrag vielleicht
      doch noch verstehen zu können …

      TIA Frank

      1. „Lieber Corny“ sollte natürlich in der ersten,
        und nicht in der vierten Zeile stehen!

        Sorry dafür ;-)

    2. Weil die Pressefreiheit ein Verfassungsgut ist, ist es ziemlich schwierig für Ermittlungsbehörden legal Journalisten zu überwachen. Landesverrat ist eine schwere Straftat, bei denen dann alle schweren Geschütze ausgefahren werden dürfen- mit der neuen Vorratsdatengesetzgebung dürfen dann auch die Metadaten von Journalisten ausgewertet werden. Das macht investigative Pressearbeit oder auch mit Deinen Worten „anständigen Journalismus“ unmöglich und deswegen gab es diesen großen Aufschrei in der Presse. Nicht nur Netzpolitik.org, sondern alle Medien sollten daher so lange Druck machen und Leitartikel schreiben, bis das Verfahren eingestellt wird.

    3. Hallo Corny
      „Es handelt sich bei den Ermittlungen eben nur um Ermittlungen….“
      Ich wünsche Ihnen und allen Menschen dieser Republik niemals ungerechtfertigt Ziel einer Ermittlung zu werden.
      Am Ende sind Sie nackt bis auf die Knochen und nicht nur Sie. Und selbst wenn ein Richter Ihre Unschuld testiert und unverhohlen die Ermittlungsbehörde tadelt, werden Sie nie mehr der Mensch sein, der Sie einmal waren.

  8. Danke, dass ihr die Anfrage der Grünen abgedruckt habt. Mein PC meldet mir bei der Seite, dass er kein Vertrauen hat, deshalb habe ich die Anfrage jetzt erst gelesen.
    Ich hatte vorher einen Kommentar mit Hinweis auf RiStBV u.s.w. geschrieben, der erübrigt sich mit Lesen der Anfrage, es scheint ja alles bekannt zu sein. Sorry!
    Und ich wünsche Euch weiterhin viel Unterstützung, gute Nerven und Durchhaltevermögen … vielleicht habt ihr irgendwann das Gefühl, aus einem bösen Traum erwacht zu sein…

  9. Frage an Herr Ströbele: Sie sind jetzt glaube ich seit ca. 30 jahre in diesen Geheimdienst G10 Ausschuss vom Bundestag. Ich habe eine tiefe Hochachtung vor Ihnen. Sie sind meiner Meinung nach der einzig wirklich Grüne v. d. Partei „Bündnis90/die Grünen“ direkt vom eigenen Wahlkreis in Berlin demokratisch in den Bundestag, zum großen Ärgernis der eigenen Partei, gewählt worden. Trotzdem würde es mich interessieren warum Sie nicht bereits lange vor der mutigen Enthüllungen von Edward Snowden über die Machenschaften der NSA, öffentlich versucht haben eine breite Masse zur Untersuchung der illegalen Machenschaften der hiesigen In-und Auslandsdienste zu mobilisieren. Sie haben öfters früher öffentlich erklärt das eine wirksame Kontrolle der deutschen Geheimdienste gar nicht möglich ist.

  10. Ich glaub der Onkel Maaßen probiert das jetzt mal mit der Forum Intrusion- schöne Grüße deshalb an all‘ die mitschreibenden Trolle im Staatsdienst, wird bestimmt nett hier ;)
    Achso, eins muss ich noch loswerden: Ihr seid alt, wir sind jung. Ihr sterbt vor uns, wir gewinnen. Ällabätsch.

    1. Lieber Chris,
      Iher Aussage bezüglich der Lebenserwartung der kritischen Kommentatoren in diesem Blog würde ich entgegenhalten wollen, dass meiner Erfahrung nach auch in Ihrer Generation die Schwachköpfe in Politik und Medien eine zu vernachlässigende Minderheit darstellen.
      MfG
      Hans Schommer

      1. Sehr geehrter Herr Schlommer
        Ihr Posting war schon u.a.S. Ihre Ausdrucksweise auf Chris „würde ich entgegen halten wollen“ ist eine Verballhornung der deutschen Sprache.
        Jetzt wundert mich nichts mehr.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.