Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung gefährdet doppelt die Pressefreiheit

Vorratsdaten-Plakat5Bei der letzten Einführung der Vorratsdatenspeicherung haben sich auch viele journalistische Organisationen zu Recht bei den Protesten beteiligt. Denn eine Vorratsdatenspeicherung gefährdet die Pressefreiheit u.a. dadurch, dass der Quellenschutz bei elektronischer Kommunikation nicht gewährleistet werden kann. In dem aktuellen Gesetzentwurf ist einerseits diese bereits bekannte Gefährdung enthalten und dann findet sich noch folgendes:

§202d Datenhehlerei

(1) Wer Daten (§202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(3) Absatz 1 gilt nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen. Dazu gehören insbesondere solche Handlungen von Amtsträgern oder deren Beauftragten, mit denen Daten ausschließlich der Verwertung in einem Besteuerungsverfahren, einem Strafverfahren oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zugeführt werden sollen.“

Unsere Arbeit wird damit unter bestimmten Umständen kriminalisiert

veroeffentlichenauch-nporg_600pxDamit kann auch gegen Whistleblower vorgegangen werden. Beispielsweise dann, wenn uns hier als journalistisches Medium interne Dokumente zur Aufklärung von Missständen zugeschickt werden. Wir sind dann auch davon betroffen, wenn uns die Dokumente dann nicht nur vorliegen, sondern wir sie auch veröffentlichen. Damit wird unsere journalistische Arbeit in besonderen Fällen kriminalisiert.

Jetzt aktiv werden: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist da und soll in zwei Wochen durch‘s Kabinett! Bis zum Sommer soll die im Bundestag bereits beschlossen sein.

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40 Ergänzungen

  1. Wilkommen in Nordkorea.. öh.. China … ah ne… Russland.. auch nicht.. USA.. äh wo leben wir nochmal? Mir fällt es gerade nicht ein..

    1. Ozeanien, glaube ich. Wir haben natürlich eine GANZ andere Ideologie als Ostasien und Eurasien.

  2. Dieser Passus ist nichts anderes als der Schutz der Personen, die von diesen Daten betroffen sind. Deren Persönlichkeitsrechte stehen nun mal höher als die Pressefreiheit. Und das ist richtig. Die Presse hat leider mehrmals bewiesen (Kachelmann, Wulff), dass die nicht bereit ist, Persönlichkeitsrechte zu achten ,wenn es um Sensationen und Schlagzeilen geht. Wer nichtöffentliche Daten weitergibt, begeht eine Straftat. Davon darf Presse nicht profitieren.

    1. Das ist eine sehr opportunistische Ansicht. Das Gesetz lässt sich auf alles, was der Aufdeckung illegaler Tätigkeiten und Missstände dient, anwenden. Wer legt fest was „rechtmäßige“ berufliche Pflichten sind? Wenn damit die Presse gemeint wäre, würde das auch nicht die Persönlichkeitsrechte schützen.

      Btw haben sich Wulff und Kachelmann nicht juristisch erfolgreich gewehrt?

      1. haben sich Wulff und Kachelmann nicht juristisch erfolgreich gewehrt?
        Nein. Eine Verurteilung wegen den Anschuldigungen, wegen denen sie angeklagt waren gab es – vor Gericht – zwar nicht. Die Karrieren sind aber versaut, der Ruf ruiniert. Schmerzensgeld bekam Kachelmann nicht zugesprochen.
        Staatsbedienstete, die Geheimnisse verraten (und damit Unternehmen und Personen gewaltig schaden) müssen angeklagt werden. (z.B. die 3 Fälle Birkel Nudeln, Hoenes, Zumwinkel: afaik wurde niemand für den Geheimnisverrat angeklagt). §202d macht das Aufdecken der Plaudertaschen aber schwieriger – nicht einfacher.

  3. Wow. Die Art, wie sie die Steuer-CD-Käufe da rauslegalisiert haben (Punkt 3) setzt auch Maßstäbe.

    1. Ist auch richtig so.
      Warum sollte der Kauf von Steuer CDs durch den Staat illegal sein?
      Artikel 14 GG: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen

      Es macht einen signifikanten Unterschied ob der Staat sich für die Kommunikation und das Verhalten seine Bürger im allgemeinen interessiert und ausspäht, was grundrechtswidrig wäre und ist, oder für den Besitz seiner Bürger, was nicht illegal sein sollte. Ansonsten wäre es nicht möglich ein Gemeinwesen aufrecht zu erhalten. Siehe Griechenland.

  4. Es wird immer schlimmer. Der Staat hat uns zu dienen und kein Eigenleben zu entwickeln.

  5. Aha, und die Finanzbehörde darf weiter als Datenhehler tätig sein. Diese Regierung bringt das Fass zum überlaufen. Es ist fünf vor zwölf.

  6. Vorsichtshalber hat man mit Absatz (3) die Datenhehlerei mit Steuer-CDs legalisiert und damit gleich ein neues Geschäftsmodell aufgetan: Daten gegen Kohle.
    Laut geltendem Recht ist jeder verpflichtet, bei Kenntnis einer Straftat, dies anzuzeigen, sonst macht man sich mitschuldig; Jetzt ist es ganz offiziell, dass man Geschäftsdaten klauen und über einen RA Geld verlangen kann.
    Mit Absatz (1) werden hingegen all diejenigen zu Kriminellen, die über Missstände in der Politik berichten, wenn und weil Regulative und Selbstheilungskräfte bewusst unterbunden werden und sich ein kleines Grüppchen als Staat im Staate generiert und sich diesen aufteilt.
    Man (Politik) schützt sich quasi selbst und nimmt sich Rechte heraus, die man anderen verweigert.

    1. Es scheint fast so das Deutschland eine massive Zäsur braucht. Nächste Woche wissen wir sicher mehr. Sollte die Kanzlerin nicht aufklären sonder weiter mauern, sollten wenigstens die letzten ehrbaren Abgeordneten, auch die der SPD, einen Misstrauensantrag stellen.

  7. Das nächste was dann passiert ist die Unterstuetzung von Whistleblowern als Unterstuetzung des Terrors zu werten und dementsprechend zu verfolgen. Die Wiedereinführung eines Ministeriums für Staatssicherheit ist nicht mehr allzu illusorisch.

  8. Warum kann ich Netzpolitik.org nur mit Proxy aufrufen? Sperrt Opera oder e-plus den Zugang?

  9. Hallo zusammen,

    ich habe bereits mehrere Abgeordnete über Abgeordnetenwatch angeschrieben und nach dem warum der Vorratsdatenspeicherung gefragt, wenn es denn nachgewiesenermassen keine Wirkung hat.
    Von allem habe ich nur das wie, aber nie das warum beantwortet bekommen. Auch die Frage, was schwerste Verrechen sind, wurde nicht beantwortet, dabei ist dieses Wort eine Erfindung, denn es gibt ja nur die Unterscheidung zwischen Vergehen und Verbrechen. Sollten wir nicht lieber Leserbriefe an die Presse schreiben, damit die diesen Skandal öffentlich machen? Snowden wäre ja damit wohl nicht möglich gewesen, oder? Die geleakten Ergebnisse aus den Verhandlungen zu TTIP dürften danach auch nicht veröffentlich werden? Gilt das nur für Straftaten nach deutschem, oder auch, wenn die Weitergabe der Daten in dem Land, aus dem sie stammen, strafbar wäre?
    Ich werde die Abgeordneten nachmal anschreiebn und auf diesen groben Fehler (ist es einer?) hinweisen, verspreche mir aber wenig davon.
    Waren damal nicht alle Charlie, aber keiner der grossen Medien ist jetzt bereit, für das Recht, weiter investigativen Journalismus zu mahcen, streiten? Was ist die Pressefreiheit dann nach wert?

    MfG
    Rauschi

  10. Da hätte man korrekterweise dann doch noch ein paar Zeilen mehr zitieren müssen. Journalisten sind witzigerweise den Finanzbehörden gleichgestellt.

    Absatz 1 gilt ausdrücklich nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen. “Von beruflichen Pflichten sind insbesondere auch journalistische Tätigkeiten in Vorbereitung einer konkreten Veröffentlichung umfasst.“

    Theoretisch könnte es auch andere „berufliche“ Pflichten geben, die den Umgang mit Geheimnissen erfordern.

    1. Konkret schützt das nur Journalisten in ihrer „beruflichen Tätigkeit“. Aber z.B. nicht derren Quellen.
      Wer eigenmächtig Daten an die Presse weitergibt macht sich der Datenhelerei schuldig. Und zwar immer. Unabhängig davon ob die Daten ein illegalen Vorgang aufdecken. Einzige Ausnahme: Steuerrechtliches.
      Dazu die Vorratsdatenspeicherung, die es erheblich vereinfachen wird die Quellen der Presse zu identifizieren, um sie der Datenhelerei anzuklagen.

      1. Siehe unten – so einfach ist das nicht. „Datenhehlerei“ setzt Vortaten von ganz bestimmtem Charakter voraus, analog zur klassischen Hehlerei. Es trifft das Gesetz mehr die Hacker, die sich in fremde Systeme einhacken. „Undichte Stellen“ in einem Ministerium würde keine Datenhehlerei betreiben.

      2. @ Fritz Iv
        Du hast recht
        Seite 52 unten:
        „Nicht durch eine rechtswidrige Tat erlangt sind Daten, die dem Vortäter bereits zur Verfü-gung stehen und die er unter Verletzung des Urheberrechts vervielfältigt.“
        Urheberrechtsverletzungen sind keine Datenhelerei.

        „Ebenso wenig erlangt der Vortäter Daten durch eine rechtswidrige Tat, wenn er lediglich eine Vertragsverletzung, ein Disziplinarvergehen oder eine Ordnungswidrigkeit begeht. Als Vortat ist es daher nicht ausreichend, wenn in einem berechtigt genutzten System Daten lediglich unter Verletzung von vertraglichen Zugriffsbeschränkungen erlangt werden.“

        Der Satz nimmt Whistleblower vom Straftatbestand der Datenhelerei aus.

      3. Ganz korrekt ist das aber auch nicht weil derjenige der die Daten innerhalb seiner Tätigkeit erlangt hat diese dann vollkommen ohne Gegenleistungen zur Verfügung stellen muss so dass ihm nicht unterstellt werden kann diese zur persönlichen Bereicherung zur Verfügung zu stellen. Ausserdem werden sonstige Straftatbestände und Regulativen nicht ausgeschlossen. Das Datenhehlerei in bestimmten Fällen nicht greift heisst noch lange nicht das derjenige sich nicht verantworten muss.

        Korrekter wäre ein Paragraph, der im Fall einer kritischen Veröffentlichung einen zumindest zeitweisen Schutz vor Strafverfolgung garantiert wenn glaubhaft gemacht werden kann das die Veröffentlichung dem Schutz des Allgemeinwohles zugedacht war….dementsprechnend die Beweislast auf den Staat übertragen wird nachzuweisen das die sich daraus ergebenden Effekte negativer Art sind

  11. Fallen unter den Begriff der Datenhehlerei auch Informationen die man nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhält aber urheberrechtzensiert sind?

    1. Vermutlich nicht. Lies mal hier Seiten 51 ff. Dtaenhehlerei setzt bestimmte „Vortaten“ voraus, die sind relativ eng definiert.

      Der klassische Whistleblower ist eigentlich auch ausgenommen: „Als Vortat ist es daher nicht ausreichend, wenn in einem berechtigt genutzten System Daten lediglich unter Verletzung von vertraglichen Zugriffsbeschränkungen erlangt werden.“ Nach dieser Definition ist E. Snowdon gerade kein Datenhehler. Er hat lediglich eine Vertragsverletzung begangen.
      Als Laie würde ich allerdings vermuten, dass man sich an dem Punkt vor Gericht lange streiten könnte. ;)

      1. Herr Snowden hat auf US amerikanischem Boden Daten auf einem Wege erlangt die nach US amerikanischen Gesetzen nicht zulässig waren….der Fall Snowden ist für den Gesetzesentwurf der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland 2015 mehr als irrelevant und kann auch nicht an diesem gemessen werden

      2. zumindest deutschen amtsstuben könnte der umgang mit diesen daten durch abkommen untersagt sein.

        mir ist nicht klar, ob deutsches recht hier wirklich (im sinne von wirksam) ausschlaggebend ist.

        .~.

    1. Ja, so ist es wohl. Wobei ja der Berufstand der Journalisten gerade einige Definitionsschwierigkeiten erfährt. Beispielsweise ist die Frage, wann ein Blogger als Journalist gilt und wann nicht. Immerhin wird es dann auch schwierig mit der „Bereicherungsabsicht“.
      Das Gesetz ist gegenüber der Strafbarkeit von Veröffentlichungen ausgesprochen löchrig, scheint mir. Als Blogger müsste man ja auch noch wissen und in Kauf nehmen, ob die Daten überhaupt durch eine Vortat erlangt wurden. Das Weitergeben von internen Daten durch einen Mitarbeiter ist genau keine Vortat, zumal wenn kein Geld fließt. In erster Linie scheint es gegen Hacker zu gehen, die von außen in Systeme eindringen und dann Daten zu Geld machen wollen. Da frage ich mich nur, ob dieser Tatbestand nicht schon durch andere Gesetze abgedeckt ist?

      1. @ Markus:
        Lies mal ab Seite 51 „Zu Absatz 1“

        Vermutlich weder Ihr und Niemand der euch Infos geleak hat, sofern er nicht ein Computersystem gehackt hat oder einen Aktenschrank aufgebrochen hat, würde sich der Datenhehlerei strafbar machen.

        Allerdings stellt sich die Frage ob der neue Strafrechtstabestand Datenhehlerei nicht dafür verwendet werden würde, um gegen Whistleblower formal zu ermitteln, ihre Identität festzustellen, dann aber eine Anklage unterbleiben würde.

    2. Du argumentierst in deiner Analyse leider immer nur mit der Gesetzesbegründung, letztendlich ist jedoch nur das Gesetz selbst entscheidend.

      Ein Dokument, welches Misstände aufzeigt, mag zwar unter „eine Vertragsverletzung, ein Disziplinarvergehen oder eine Ordnungswidrigkeit“ fallen, schließt aber nicht aus, dass gleichzeitig eine Straftat begangen wurde, z.b. nach §203 StGB.

      Und „in einem berechtigt genutzten System Daten lediglich unter Verletzung von vertraglichen Zugriffsbeschränkungen“ fallt so ziemlich alles. Die entscheidende Rolle spielt der Rechtsstatus der Daten selbst. Daten, die z.B. eine amtliche Geheimhaltungsstufe besitzen, fallen somit unter §94 StGB.

      Aber das alles betrifft soweit nur den Datenbezug der Whistleblower selbst. §202d beschreibt jedoch eine zusätzliche Strafbarkeit für Publikation und Weitergabe, ist also eher ein allgemeines Fangnetz für alles, was nicht durch das Gesetz bzgl. der Vortat schon erfasst wurde.

      Und das kann man – aufgrund der offenen Formulierung – als Angriff auf die, die Misstände veröffentlichen wollen, interpretieren. Fällt es unter die „rechtmäßige berufliche Pflicht“ wenn Journalisten Geheimdokumente veröffentlichen? Das ist ne Frage für den Richter. Man sieht ja an dem Theater, dass manche Politiker nach den Veröffentlichungen hier auf netzpolitik veranstaltet haben. Das ist alles viel zu schwammig, als das man sich da wirklich sicher sein könnte. Abschreckungspotential hat es jedenfalls und das ist nicht die Aufgabe der Gesetzgebung.

      Also alles in allem, man kann alles irgendwie so interpretieren, dass es je nach Argumentationslage passt und genau das ist das Problem. Wichtig ist jedoch, dass z.b. die Sache mit dem Steuerverfahren explizit im Gesetzestext genannt ist, die journalistische Arbeit jedoch nicht. Hier stimme ich dir bei dem Satz zu: „Als Klarstellung könnte in Absatz 3 beispielsweise noch explizit Journalisten erwähnen“.

    3. Das ist Quatsch da auch diejenigen in Betracht gezogen werden müssen die diese Informationen weiter verteilen

      1. Diejenigen, die die Informationen verteilen, sind schon immer gefährdet und machen sich aus anderen Gründen u.U. strafbar; darum ist der Informantenschutz ja so wichtig.

  12. Nach der Praventiv-Vorratsdatenspeicherung kann der nächste Schritt nur Präventiv-Vorratsfolterung heißen. Wie viel theoretische Verbrechen könnte man verhindern wenn bereist im Vorfeld auch nur bei gefühlter Verdachtslage der Zukünftige Täter progressiven Ordnungsmaßnahmen zugeführt wird, die ein Schmerzhaft-bleibenden Abdruck hinterlassen!

    mfg

    Ralf

  13. Der Faschismus klopft wieder mal an unsere Tür.

    Diesmal nennt er sich „Antifaschismus“ und „Terrorbekämpfung“. Und er versteckt sich hinter dem Mäntelchen der ehemals „bürgerlichen“ Parteien namens CDU, SPD, Grüne, FDP.

  14. es wird alles von gabz anderer Seite eingefädelt und ist dermaßen kompliziert, dass es meiner Meinung die Politiker gar nicht mehr verstehen was sie da unterschreiben. Unsere Politiker sind nur noch lächerlich und versuchen das Schlamassel mit Pauschalsätzen zu beheben. Mir fällt auf, dass unsere Politiker immer unfähiger werden. Für Merkel gibt es weit und breit keinen Ersatz. Irgendwann unterschreiben die noch mal ihren eigenen Haftbefehl und wir werden von Bayer, Monsanto, Nestlé, Syngenta, Coca Cola, McDonald, Shell, Esso und noch einigen anderen Verbrecherkardellen regiert.

  15. wie schaut es aus, wenn man vor einem Journalisten stürzt und dabei die ganzen geheimen Daten verliert? Wenn man dann noch dummerweise keine Adresse vermerkt hat, kann dieser ja die Unterlagen nicht mehr an den Gestürzten zurück geben.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.