Gericht in Großbritannien: Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Grundrechte

„The Royal Court of Justice“ in London. Bild: Andrea Vail. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/.

Die Vorratsdatenspeicherung im Notstands-Überwachungsgesetz „Data Retention and Investigatory Powers Act“ (DRIPA) ist mit europäischem Grundrecht unvereinbar. Das entschied heute das Zentralzivilgericht (High Court of Justice) in London, unter anderem mit Verweis auf das Fehlen einer richterlichen Genehmigung für den Zugriff auf Kommunikationsdaten. Das Urteil nimmt zudem Bezug auf die Achtung der Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 7 und 8, EU-Charta der Grundrechte).

Bei der Klage gegen DRIPA vertrat die Menschenrechtsorganisation Liberty zwei britische Parlamentarier, David Davis und Tom Watson. Außerdem haben sich die NGOs Open Rights Group und Privacy International am Verfahren beteiligt.

Gerichtsurteil: Nicht genügend Schranken für den Datenzugriff

Bei der Gerichtsentscheidung steht nicht die Speicherung der Daten selbst, sondern der Zugriff auf die gespeicherten Daten im Vordergrund. Zum einen stellt das Gesetz nicht sicher, dass nur im Bereich schwerwiegender Delikte und deren Verfolgung auf Vorratsdaten zugegriffen wird. Außerdem fehlt in DRIPA ein ordentlicher Genehmigungsprozess: Weder ein Gericht noch eine andere unabhängige Behörde muss dem Datenzugriff zustimmen. Ein solches Verfahren ist aber nach EU-Recht vorgesehen. Im Urteil heißt es dazu:

„(…) but if EU law requires independent approval, as we are satisfied it does, that must be put in place.“

Spätestens hier wird das Urteil auch für die Debatte über die geplante Vorratsdatenspeicherung in Deutschland interessant. Die aktuelle Version des Gesetzes verlangt keinen Richtervorbehalt für die Nutzung von Vorratsdaten, wenn darauf über eine Bestandsdatenauskunft zugegriffen wird – auch wenn die Regierung etwas anderes behauptet. Das Urteil des britischen Gerichts mit Bezug auf EU-Recht könnte es schwerer machen, eine Vorratsdatenspeicherung ohne saubere Vorkehrungen für Richtervorbehalte durchzusetzen.

Britische Regierung stolpert über Hauruckverfahren

Zudem hat sich gezeigt, wie Regierungen über ihre eigenen gesetzgeberischen Hauruckverfahren stolpern können. Als der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im April 2014 für ungültig erklärt hat, löste das für die britische Regierung einen „Notstand“ aus. Innerhalb weniger Tage wurde das Überwachungsgesetz DRIPA als „Notstands-Sicherheitsgesetz“ von der Regierung durch das Parlament gebracht, ohne darüber eine Debatte in Parlament und Zivilgesellschaft zu ermöglichen.

DRIPA sollte bisherige staatliche Überwachungskompetenzen absichern, hat die Kompetenzen aber tatsächlich sogar erweitert. So sieht das Gesetz vor, dass auch ausländische Stellen, z.b. Mailbetreiber, von britischen Behörden belangt werden können, um gespeicherte Daten herauszugeben. Von der DRIPA-Überwachung sind also längst nicht nur Bürger in Großbritannien betroffen.

Großbritanniens Regierung soll das Gesetz nun bis Herbst 2015 nochmal überarbeiten. Bis März 2016 ist es weiterhin gültig. Das Innenministerium hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Zu bedenken bleibt, dass im Urteil nicht die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung per se in Frage gestellt wird. Dies wurde bereits in den Anhörungen immer wieder deutlich. Auch das EuGH-Urteil von 2014 interpretiert das Gericht nicht als generelle Absage an die Vorratsdatenspeicherung. Dass die Kommunikationsdaten aller Bürger ohne konkreten Verdacht gespeichert werden, wäre demnach grundlegend in Ordnung.

James Welch, Legal Director von Liberty, kommentiert:

“Liberty has long called for fundamental reform of our surveillance laws to ensure the public’s rights are properly respected by our Government – the chorus of voices demanding change is now growing.

Campaigners, MPs across the political spectrum, the Government’s own reviewer of terrorism legislation are all calling for judicial oversight and clearer safeguards. The High Court has now added its voice, ruling key provisions of DRIPA unlawful. Now is the time for the Home Secretary to commit publicly to surveillance conducted with proper respect for privacy, democracy and the rule of law – not plough on with more of the same.”

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13 Ergänzungen

  1. Nabend,

    Präventiv-Datenerfassung kann nur der erste Schritt sein. Im weiteren brauchen wir Anlass und Verdachtslose Präventiv Vernehmung und in folge auch Präventiv Bestrafung auf dem Ordnungsmittelwege für jeden Staatlichen Beamten der mit Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit betraut ist.

    Nur so wird es wieder Anständig in Europa.

    mfg

    Ralf

    1. Natürlich.
      Ist es Dir noch nicht aufgefallen, dass sich viele Länder zunehmend in einen Pre-Crime-Staat verwandeln? Das direkte Ziel ist zumindest lobenswert, man möchte Verbrechen verhindern oder minimieren, bevor sie geschehen.
      Das Problem dabei ist, dass dabei Menschen unter die Räder kommen und vernichtet werden, die niemals eine Straftat begehen würden oder begangen haben. Oder aber, sie haben vielleicht Straftaten begangen, aber es geschafft, sich eben nicht mehr straffähig zu verhalten. Diese werden dann von den Ermittlungsbehörden stigmatisiert und genötigt, und zwar solange, bis sie erkennen, dass straffreies Verhalten keine Lösung ist, da sie auch bei straffreiem Verhalten ständig mit einer unsichtbaren Zielscheibe herumlaufen – was, und das ist natürlich spekulativ, dazu führt, dass Straftäter bzw. Straftaten sich immer mehr in die Extreme verschieben, weil natürlich immer mehr Menschen in die Ecke gedrängt werden.
      Ein verängstigter oder verletzter Mensch hat eben oftmals keine andere Wahl mehr, als zuzubeißen.
      Die Frage ist, ob wir in so einer Pre-Crime-Welt leben wollen und wer bei klaren Verstandes ist, müsste das auf jeden Fall energisch ablehnen.
      Opfer von Straftaten wird es immer geben, wenn jedoch der Staat damit beginnt, mit gleichen Mitteln zu agieren, dann gehört dieser Staat mit allen Mitteln bekämpft, weil er schließlich jegliche Legitimation verlieren muss.
      Die Polizei soll und muss zu dem zurückkehren, wofür sie eigentlich geschaffen wurde. Der Staat muss erkennen, dass Straftaten nicht oder nur selten im Vorfeld verhindert werden können und es immer ein entsprechendes „stabiles“ Niveau an Straftätern geben wird. Und ja, auch Opfer von Straftaten, das lässt sich leider nicht verhindern, wenn man in einer freien Welt leben möchte.
      Das Risiko lässt sich jedoch massiv verringern, zum Beispiel indem man soziale Gerechtigkeit schafft, neutrale Bildung für alle, vor allem auch das Abschaffen von permanentem Schüren von Hysterien.
      Eine Gesellschaft, in der die Menschen ein zufriedenes wirtschaftliches Auskommen haben, führt automatisch zu geringerer Kriminalität. Siehe Amerika (kaum ein wirkliches Sozialsystem) und siehe Deutschland (noch, aber das kann sich schnell ändern, wenn wir weiter solche widerwärtigen Gesetze akzeptieren und dulden).
      Vorratsdatenspeicherung wird hier nicht helfen, man wird lediglich Opfer generieren. Und zwar Opfer bei Menschen, denen aufgrund von Nichtigkeiten schlimme Dinge (Hausdurchsuchungen und polizeiliche Gewalt zum Beispiel) wiederfahren.
      *
      Ich habe jegliches Vertrauen in den Rechtsstaat verloren. Für mich ist das ein Terrorregime. Ich habe eine Hausdurchsuchung hinter mir, das Verfahren wurde nach 2 Jahren „Ermittlungsarbeit“ eingestellt, weil trotz allen Eifers die Ermittler den unterstellten Tatvorwurf nicht erhärten konnten. Trotzdem fand sich ein Dummyrichter, der den Beschluss damals unterschrieb.
      Für mich ist das Thema Rechtsstaat jedenfalls dauerhaft erledigt, wenn ich einen Polizisten sehe, wechsel ich die Straßenseite!

      1. Ich kenne jetzt keine Web-Seite, auf der solche Schicksale dokumentiert sind und die Betroffenen sich gegenseitig helfen. Auch das ist Internet.
        Auch die Presse könnte von so einem Portal profitieren.

        Dort sollten die Beteiligten Richter, Polizei, Ermittlungsbehörden usw, benannt werden.

      2. So sieht die Realität aus. Bei dir durchsuchen Sie deine Wohnung und gegen die NSA gibt es aber mal gar keinen Verdacht. Er könnte doch jetzt einmal die BND zentrale durchsuchen lassen um Beweise zu sichern. Oder er hat Angst davor, dass der NSA möglicherweise etwas über seine Aktivitäten im Internet weis. Hier tun sich dann vielleicht Abgründe auf.

        http://www.n-tv.de/politik/Keine-Ermittlungen-gegen-NSA-article15547471.html

        Herr Range, Sie erhalten Ihr monatliches Gehalt von den Steuerzahlern. (Glaube ich mal). Kleiner Tipp , schicken Sie doch heimlich den BND zur NSA um Beweise zu sichern, die schaffen es ja auch Doppel-Agenten beim BND zu platzieren.
        Dann haben Sie vielleicht entlich Ihre Beweise.

    2. > Im weiteren brauchen wir Anlass und Verdachtslose Präventiv Vernehmung und in folge auch Präventiv Bestrafung

      Die Präventiv-Bestrafung wird Erziehung genannt, und findet vorwiegend im Elternhaus statt, soweit vorhanden.

      1. ist die präventive Belohnung. Du bekommst etwas schönes, aber nur so lange du Gut tust und machst, was ich dir sage …

  2. Zitate:
    Nichts erhält die Gesetze so wirksam wie ihre Anwendung gegen hochgestellte Personen.
    Publius Cornelius Tacitus (um 55 – um 120), röm. Geschichtsschreiber

    Wenn es nicht notwendig ist ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles de Montesquieu (1689-1755), frz. Staatstheoretiker u. Schriftsteller,

    Gesetzeslücken lassen sich durch beständigen Gebrauch beträchtlich erweitern.
    Mark Twain (1835-1910), eigtl. Samuel Langhorne Clemens, amerik. Schriftsteller

    Und jetzt der Beste.
    Die Gesetzesproduktion muß, ähnlich wie die Industrieproduktion, noch stärker als bisher einer Qualitäts-, Erforderlichkeits- und Erfolgskontrolle unterworfen werden.
    Hans A. Engelhard (*1934), dt. Politiker (FDP)

  3. Das High Court of Justice ist nicht mal annähernd das höchste Zivilgericht. Für wichtige Fälle sogar die erste Instanz. Bitte mal korrigieren. Erklärt sich im Übrigen ja auch durch die eingelegten Rechtsmittel, die weiter unten im Text erwähnt werden.

    1. Danke für den Hinweis. In einem Fachwörterbuch für Rechtssprache wurde „High Court of Justice“ mit „Oberster Gerichtshof“ oder „Zentralzivilgericht“ übersetzt. „Zentralzivilgericht“ scheint für das High Court of Justice in London der treffende Begriff zu sein (auch im Hinblick auf deine Anmerkung). Habe ich entsprechend geändert.

      1. Ja, ich muss zugeben meckern war hier wieder leichter als eine gute Übersetzung zu finden :=) Zentralzivilgericht gibt es halt wieder im Deutschen überhaupt nicht, aber wenigstens erweckt es so nicht den Eindruck, als wäre es eine Entscheidung eines hohen Gerichts. Inhaltlich sicher bedeutend, aber von der Instanz her ist da eben noch ein weiter Weg zu gehen, bis das Urteil auch rechtlich bedeutend ist.

  4. aus meiner sicht ist das größte problem der UK-rechtssprechung, dass das gericht eine anlasslose und massenhafte bzw. „flächendeckende“ vorratsdatenspeicherung nicht per se für unvereinbar mit der EU-grundrechte-charta hält.

    das berichtet heise ( http://heise.de/-2752571 ):

    „Prinzipiell wollen die Richter aber nicht ausschließen, dass eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung legal sein könnte.“

    und ich meine das im punkt 85 des urteils auf seite 28 wiederzufinden ( https://www.judiciary.gov.uk/wp-content/uploads/2015/07/davis_judgment.pdf ).

    und damit unterstützen sie die position von CDU/CSU/SPD und ihrem gesetzentwurf, der zur mustervorlage für herrn avramopoulos in der EU-kommission zu werden droht.

    ich finde, dass die konzentration auf fragen rund um den richtervorbehalt von diesem schwerwiegenden problem zu sehr ablenken …

    1. zwischen Politikern und Richtern. Kein Richter wird sagen, dass Vorratsdatenspeicherung ausgeschlossen ist (auch wenn er das gerne sagen würde), sondern wird dies immer so formulieren, so dass der Ball wieder im Feld der Politiker liegt. Das Spiel eröffnet hatte die EU-Richtlinie und wird vom Staatsschutz am Laufen gehalten.

      1. ja, stimmt schon, aber immerhin haben die richter des EuGH das genau so deutlich gesagt: anlasslose massenhafte speicherung personenbezogener daten geht nicht. (grob sinngemäß, genauer siehe randnummern 57-59 des urteils.)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.