Generalbundesanwalt Range im Interview: „Marschieren müssen schon Politik und Gesellschaft“

Der Generalbundesanwalt Harald Range hat sich im aktuellen „Spiegel“ in einem Interview zu den nicht stattfindenden oder wieder eingestellten Ermittlungen gegen Geheimdienste erklärt.

Mit Bezug auf Wikileaks und die jüngst geleakten Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Zusammenfassungen von Gesprächen aus dem Kanzleramt und mehreren Ministerien, die von der NSA aufgezeichnet wurden, begründet Range, woran es hapert:

„Als Strafverfolger brauche ich Fakten.“

Dafür, dass er im selben Interview gleich zu Anfang einräumt, keine vertraulichen Vorgänge mehr am Telefon zu besprechen, reichen die Fakten aber wohl.

Doch dass Papiere der Bundesregierung NSA-Spionage bis mindestens 2013 bestätigen, zählt offenbar nicht zu den Fakten. Man habe eben andere „Maßstäbe“ als Journalisten und brauche mehr, um Ermittlungen einzuleiten:

„[…] mit Hypothesen kann ich nichts anfangen, wir brauchen konkrete Anhaltspunkte.“

Man habe aber nun gegen „Cyberspionage“ immerhin ein „eigenes Referat“ gegründet und auch mal nachgefragt, ob die Presseberichte der Wahrheit entsprechen, nämlich laut Range beim „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und natürlich dem Bundeskriminalamt“. Natürlich.

Die Bundesregierung soll ja mit den USA verhandelt haben, ob die Selektorenliste dem NSA-BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags vorgelegt werden können. Abgesehen davon, dass es auf der Bizarro-Skala recht weit oben ausschlägt, wenn man die US-Regierung darum bittet, Daten des technischen Geheimdienstes einsehen zu dürfen, der im Verdacht steht, die Bundesregierung auszuforschen, wurde an Range und seine Behörde dabei offenbar gar nicht gedacht. Denn die Selektorenliste der Bundesanwaltschaft zur Prüfung der Einleitung von Ermittlungen wegen Straftaten vorzulegen, wäre doch eigentlich die normale Reaktion in einem Rechtsstaat.

range im spiegel
Range im „Spiegel“-Interview.

Die „Spiegel“-Journalisten fragen Range auch nach dem Bundestagshack und wollen wissen, ob er die Meinung des Bundesamtes für Verfassungsschutz teilt, „dass ein russischer Geheimdienst dahintersteckt“, und ob es einen Unterschied macht, aus welchen Land Spione kämen. Range versichert:

„Wenn wir das bestätigt bekämen, würden wir auch übernehmen. […] Wir haben alle im Blick.“

Fragt sich nur, was er mit „auch“ meint. Er muss wohl die „Vorermittlungen“ meinen, die seine Behörde durchführte. Immerhin steht Range der technisierten Überwachung nicht völlig ignorant gegenüber und räumt die Existenz ein:

„Aber dass so viel möglich ist, wie wir jetzt wissen – das ist mir erst 2013 bewusst geworden.“

Ob die Überwachung aber gegen bestehende Gesetze verstößt, steht offenbar auf einem anderen Blatt. Range schiebt den Schwarzen Peter stattdessen einfach weiter in Richtung der politischen Entscheider und reduziert den Rechtsstaat zur bloßen Dekoration:

„In unserer Rechtsordnung gibt das Strafrecht den Flankenschutz von der Seite – marschieren müssen schon Politik und Gesellschaft.“

Ich verstehe das als Aufforderung.

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30 Ergänzungen

  1. „…marschieren müssen schon Politik und Gesellschaft.“
    Das liest sich für mich nicht nach Aufforderung, sondern nach Absage: Ich mache hier gar nichts, bis die Gesellschaft einen Regierungswechsel herbeigeführt hat.
    Folglich wird er wahrscheinlich nicht vor Ende 2021 ermitteln.

    1. Flankenschutz? Wenn schon eine militärische Metapher, dann nicht eine, bei der man selbst wie ein Deserteur aussieht? Wenn der Typ seinem Amt nicht gewachsen ist, soll er abtreten. Ich sag nur „NASA“.

    2. So so. Marschieren sollen sie – meint der „General*“. Aha. Bezeichnend ist doch, das das niemand mehr kann. Schlapp machen sie, nach den ersten 4 Kilometern. Die Kanzlerin wurde am Wochenende in Bayreuth schon nach gefühlten 100 Metern bewusstlos, der dicke Vize mit seiner Notfallbegleitung dürfte nur unwesentlich mehr schaffen. Jener hat noch Heiko Maas – als Staffelläufer – wenn es mal ganz dumm läuft. Nur der unkaputtbare Schäuble rollt bis nach Griechenland, wenn’s sein muss auch auf drei Rädern. Dennoch mit Bewegung ist es nicht getan, die Richtung sollte auch noch grob stimmen, wenn man ein Ziel hat. Allesamt sind sie transatlantisch verortet, diese Richtung können sie halten, aber eben nur diese.
      Wie er sich eine marschierende Gesellschaft vorstellt oder wünscht, das wäre eine Nachfrage schon wert gewesen. Unterstellen wir ihm mal als FDPler, er meinte eine Bürgerbewegung? Und als Jurist gar eine Bürgerrechtsbewegung? So schlecht wäre das nicht. Bedarf gäbe es schon.
      Eine naheliegende wie zentrale Frage des Interviewers hingegen such man vergebens. Welche Weisungen aus dem Kanzleramt gab es in dieser causa, Herr Range?

      1. Tzz, tzz! Nein, nicht was sie denken! Er war in einer Klinik. Ihm ist bei Tristan oder(!) Isolde schlecht geworden, oder lag’s doch am Pausengespräch? Wenn lange Opern nicht mal überstanden werden, wie steht’s dann um die Endurance beim „marschieren“?
        Gemach, Gemach. Irgendwann löst die Natur alle Probleme, allerdings folgt selten besseres nach. Das ist in Bayern auch nicht anders als in Berlin.

    1. Ich vermute, Du meinst, er legt den Finger in die Wunde. :}

      Inhaltlich würde ich Dir nicht zustimmen, denn aus meiner Sicht sind wir längst über den Zeitpunkt hinaus, wo es nur um ein paar Bürgerrechte geht. Die Geheimdienstskandale gehören in macht- und wirtschaftspolitische Problembereiche, entsprechend ist die Unfähigkeit, die Du diagnostizierst, mindestens auch bei allen Parteien zu suchen, die sich mit Wirtschaftspolitik beschäftigen. (Machtpolitik sollte sie ohnehin interessieren.)

    2. Constanze schreibt in ihrer Antwort u.a. „…mindestens auch bei allen Parteien zu suchen, die sich mit Wirtschaftspolitik beschäftigen.“. Ich glaube sogar, das ist der Hebel.

      Wirtschaftsspionage durch die Geheimdienste muss auf die Agenda, immer wieder. Gegen eine Masse an wütenden Mittelständlern kann letztlich auch die CDU/CSU/SPD nichts machen. Gutes Argument gg TTIP, btw.

  2. @Jürgen … wenn ich deinem Artikel auch zustimme, aber: Handeln müssen wir vor allem als Person in unserer Selbstverantwortung als (politisch) aktive Menschen. Demos, etc. können zwar Signale setzten, aber handeln müssen wir. Warum läuft z.B. dein Blog (mit Feedbackformular) unverschlüsselt oder warum weißt du im Impressum nicht auf deinen PGP-Schlüssel hin (den du ja hast) hin. Wenn ich etwas gelernt habe, ist es dass man durch „Vorleben“, durch proaktives Handeln mehr erreichen kann, als durch ab und zu mal demonstrieren zu gehen.
    Ich muss dir aber in sofern zustimmen, dass eine Digitale Bürgerrechtsbewegung, bzw. das Bewusstsein dafür aktuell in DE kaum vorhanden ist.

    1. Ja, wirklicher Nachholbedarf.
      In welchem Land leben wir denn, dass man zu torbrowser greifen muss, dmit man seine Meinung sagen kann?

  3. Technische Frage: An welchem System muss man arbeiten, damit der Inhalt eines Blog-Beitrages keine deutschen Umlaute enthält (ä), sondern voneinander getrennt den Basis-Vokal und die einzelnen Umlaut-Punkte (a¨), auch als „Trema“ bekannt? Angeblich soll so etwas passieren, wenn man Text aus PDFs herauskopiert. Leider stellen manche Webbrowser, u.U. abhängig vom Font, die separaten Umlautpunkte versetzt dar.

    Beispiel-Screenshot: http://frupic.frubar.net/shots/33054.png

  4. Derweil praktiziert die Zeit eingebetteten Journalismus:

    Der Zeit Artikel (Kontrolle, aber richtig:Was ich als BND-Mitarbeiter einmal loswerden muss) basiert auf Notizen eines BND-Mitarbeiters und einem Gespräch, das Zeit-Redakteur Jochen Bittner mit ihm geführt hat und wurde vorab sowohl dem BND als auch dem Bundeskanzleramt vorgelegt.

    „Wenn nun Details einer solchen Zusammenarbeit an die Öffentlichkeit dringen, werden sich ausländische Nachrichtendienste – und nicht nur die der USA – künftig dreimal überlegen, ob der BND noch ein geeigneter Partner ist. Sie werden den BND auch an ihren Informationen weniger teilhaben lassen. Und was die menschlichen Quellen betrifft, die der BND hat: Einige von ihnen setzen für die Arbeit mit uns ihr Leben aufs Spiel. Für das, was sie für uns tun, nämlich sensible Informationen zu beschaffen, droht ihnen in vielen Ländern die Todesstrafe. (…) Vielen ist sicherlich nicht klar, dass wir uns als BND-Mitarbeiter an eine Vielzahl von Vorschriften zu halten haben, vor allem aber an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der BND ist eine lernende Behörde. Ich halte es deshalb nicht für einen Widerspruch, unsere Arbeit kritisch geprüft sehen zu wollen und gleichzeitig Mitarbeiter des BND zu sein. Der BND schützt einen demokratischen Rechtsstaat. Das kann er nur, wenn er diesen Staat nicht selbst untergräbt. Den schmalen Grat zwischen Freiheit und Sicherheit müssen viele Mitarbeiter des BND jeden Tag neu austarieren.“

    http://www.zeit.de/2015/30/bnd-geheimdienst-ueberwachung-mitarbeiter

  5. „In unserer Rechtsordnung gibt das Strafrecht den Flankenschutz von der Seite – marschieren müssen schon Politik und Gesellschaft.“

    Oha, der Bundesstaatsanwalt fordert ein Einmarschieren der Bundeswehr in den USA?

  6. „In unserer Rechtsordnung gibt das Strafrecht den Flankenschutz von der Seite – marschieren müssen schon Politik und Gesellschaft.“

    Aber genau darum haben wir ‚Bürger‘ ihm doch sein Amt anvertraut: damit er den Job tut…

    Steht schlecht, oder? Arbeitsverweigerung. Oder Einfluss von oben? Na, was stimmt da dann wohl nicht… ;-)

    1. Man darf nicht vergessen, auch der GBA ist weisungsgebunden, wie alle Staatsanwaltschaften in unserem Rechtssystem. Mit anderen Worten, je nach Zuständigkeit kann der Justiz- oder Innenminister dem GBA Verfahrensanweisungen erteilen. Das ist aus meiner Sicht ein generelles Manko in unserem Rechtssystem und trägt nicht dazu bei, einer freiheitlichen, demokratischen Rechtsordnung die nötige Stärke zu verleihen. Es sind Fälle bekannt, in denen offensichtlich ministerielle Weisungen staatsanwaltliche Ermittlungen verhindert haben. Was hat das noch mit Rechtsstaat zu tun ? Hier müssten die Handlungen der im Hintergrund agierenden vorgesetzten Dienstbehörden viel öfter und genauer ins Licht gerückt werden. Was nützt die Unabhängigkeit der Gerichte, wenn bereits im Vorfeld notwendige Ermittlungen blockiert werden können und deshalb ein Gerichtsverfahren gar nicht erst stattfindet. Die fehlende Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften kann unser Rechtssystem zur Farce machen. Dass diese Problematik der Politik nicht unbekannt ist, lässt sich zumindest am Thema einer „Kleinen Anfrage“ im Bundestag erkennen. Ernsthafte Änderungsabsichten hingegen stehen wohl nicht zur Debatte. Wer möchte auch schon seine eigenen Befugnisse beschneiden, wenn er schon mal regieren darf.

  7. SO funktioniert eben Demkratie: von allen bestätigete und gewollte Geheimniskrämerei und deswegen gut und richtig.

  8. Komisch, oder? Was braucht man 2015 noch ein Kontrollratsgesetz? Hitler ist seit 70 Jahren weg, trotzdem ist es noch aktiv. 2007 war anscheinend noch nicht Schluß mit der Besatzung.

    Im Zuge des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2007 wurden die 1955 im Überleitungsvertrag definierten Rechtsvorschriften der Besatzungsbehörden aufgehoben, sofern sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt sind. Lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 bzw. 9. Februar 1950 bleibt gültig.

    Disclaimer: Ich bin kein Reichsbürger… geht zum Anwalt und erkundigt euch selbst.

    1. Übrigens wird das der nächste Spin sein:

      Überwachungsgegner sind Reichsbürger!!1
      Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht und wir haben eine Verfassung!!!!11

    2. (2) Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz
      Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in
      Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des
      Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom
      9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission
      für Deutschland S. 103).

      http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/050/1605051.pdf

      Kontrollratsgesetz Nr. 35
      Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten

      2. Berührt die Streitigkeit die Interessen der Alliierten Besetzung, so kann der Befehlshaber der betreffenden Zone die deutsche Provinzial- oder Landesarbeitsbehörde anweisen, den Parteien die Unterbreitung der Streitigkeit vor dem Schiedsausschuß aufzugeben.

  9. Doppelmoral at its best!

    Beispiel 1:
    Wenn man als Berliner Uni-Soziologe bei Google „Prekarisierung“ und „Gentrifizierung“ eingibt, wird man schon mal schnell als linksextremistischer mg-Terrorist vom BKA überwacht und beim Zugriff des SEK vor den Augen von Frau und Kind zu Boden gerissen und anschließend mittels Hubschrauber dem BGH-Haftrichter in Karlsruhe vorgeführt. In solchen „glasklaren“ Fällen von Terrorismus ist der Generalbundesanwaltschaft natürlich sofort zur Stelle, um das Leben einer unschuldigen Familie zu ruinieren.

    Fast überflüssig zu erwähnen, dass am Ende natürlich ein Freispruch stand. Aber den Schaden als Polizei-, Geheimdienst- und Justizopfer trägt man sein Leben lang mit sich herum.

    Beispiel 2:
    Wenn man gegen steigende Wohnungsmieten öffentlich demonstriert (friedlich wohlgemerkt), wird man vom Berliner LKA schon mal gerne als linksextremistischer Terrorist eingestuft.

    Merke:
    Wenn Du ein normaler Bürger bist, dann bist Du vogelfrei. Andere sind gleicher und haben Narrenfreiheit. Hat jemand diesen ominösen Rechtsstaat gesehen? Der soll fahnenflüchtig sein.

  10. Warum tun die nicht einfach ihre Arbeit – oder treten zurück, wenn sie es nicht können. Ich lob mir Leute wie Hans W. Langsdorff. die wussten was sich gehört. Es wäre gut, wenn jemand in diesem Amte jedenfalls irgendeine Form von Ethos hätte…

  11. Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut
    Artikel 38 [Schutz von Amts- und Staatsgeheimnissen; Aussagegenehmigung]

    (1)
    Ergibt sich im Verlauf eines strafrechtlichen oder nichtstrafrechtlichen Verfahrens oder einer Vernehmung vor einem Gericht oder einer Behörde einer Truppe oder der Bundesrepublik, dass ein Amtsgeheimnis eines der beteiligten Staaten oder beider oder eine Information, die der Sicherheit eines der beteiligten Staaten oder beider schaden würde, preisgegeben werden könnte, so holt das Gericht oder die Behörde vorher die schriftliche Einwilligung der zuständigen Behörde dazu ein, dass das Amtsgeheimnis oder die Information preisgegeben werden darf.

    Erhebt die zuständige Behörde Einwendungen gegen die Preisgabe, so trifft das Gericht oder die Behörde alle in ihrer Macht stehenden Maßnahmen, einschließlich derjenigen, auf die sich Absatz (2) bezieht, um die Preisgabe zu verhüten, vorausgesetzt, dass die verfassungsmäßigen Rechte einer beteiligten Partei dadurch nicht verletzt werden.

    http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.html

  12. Herrn Range zu kritisieren ist richtig, gleichzeitig leider auch weitgehend sinnlos.
    Der Mann ist sowas wie ein politischer Beamter. Bekommt er nicht den direkten Auftrag, wird
    er garantiert nicht gegen eigene wie „befreundete“ Geheimdienste ermitteln.
    Er sieht ja auch, wie sein Chef, die Bundesregierung, Desinteresse demonstriert. Weshalb soll er sich damit Arbeit aufhalsen, bei der er garantiert keine Unterstützung bekommt.
    In seinem Alter ?

    Schon bei sowas wie NSU&Umfeld, schwere organisierte Kriminalität im rechten Milieu -staatlich gestützt und gesteuert- spielen die Ermittlungbehörden die ausgesucht Blöden.
    Da wäre echte Ermittlungsarbeit bei BND&FiveEyes offenbar viel zu viel verlangt.

  13. Gehe ich recht in der Annahme, dass unsere Pseudodemokratie den Bach runter gegangen ist?

  14. Hat man hier auch wegen Geheimnisverrat ermittelt ?
    Oder war das nur eine dienstl. Rüge wert ?

    September ’02 : Das LfV BaWü bemerkt das ein Verfassungsschützer
    Achim S., den Anführer der EWKKKK, in einem Chat darüber informiert hat
    das dieser abgehört wird. Die Verfassungsschutz-Chefin Beate Bube erklärte
    das diese Massnahme zur Auflösung des Klans geführt habe.
    ( diese Version stützt auch Achim S. (51))
    -Dann aber kam heraus das der Verfassungsschützer
    Geheimnisverrat begangen hatte.(72)
    Und dies hatte Konsequenzen, dieser wurde deshalb
    in das Regierungspräsidium versetzt.(73)
    -Zwei Polizisten, die späteren Kollegen von
    Michéle Kiesewetter in der BFE523, wurden mit ihren
    Klansmitgliedschaften konfrontiert.

    Quelle:
    http://der-weisse-faden.weebly.com/

    http://www.focus.de/politik/deutschland/beamten-mit-kapuzen-bis-zu-20-suedwest-polizisten-wollten-in-den-ku-klux-klan_id_4582463.html

  15. Kurz gesagt: Ein Mann, der dem die Spiegel-Affäre offenbar nichts sagt und der einen regelrechten Hagel von Beweisen für Geheimdienstangriffe auf die Regierung aus dem Ausland als Hypothesen abtut. Bravo… der soll mal weiter System Shock zocken gehen, da hat er auch genug „Cyber“.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.