Funkzellenabfrage in Berlin: Vielleicht werden Sie gerade überwacht

Nicht nur die NSA, auch Behörden haben Möglichkeiten, auf unsere Telekommunikation zuzugreifen. Die massenhafte Erfassung von Handydaten bringt wenig – und die parlamentarische Kontrolle wird verwehrt.

„Überwachung ist Homöopathie für Strafverfolger.“ CC BY-SA 2.0, via flickr/Frerk Meyer

Dieser Gastbeitrag von Christopher Lauer erschien zunächst im Tagesspiegel. Veröffentlichung hier mit freundlicher Genehmigung. Christopher Lauer war von 2009 bis 2014 Mitglied der Piratenpartei und sitzt seit 2011 im Berliner Abgeordnetenhaus. Seit April 2015 Leiter Strategische Innovation bei der Axel Springer SE.

Es kann gut sein, dass Sie beim Lesen dieser Zeilen überwacht werden. Nicht von der NSA, sondern ganz profan von der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Was gerne vergessen wird: Nicht nur Geheimdienste haben die Möglichkeit, im Verborgenen auf unsere Telekommunikation zuzugreifen, auch die Behörden der Länder haben mittlerweile ein beachtliches Arsenal: Da wäre die Telekommunikationsüberwachung, mit der Ihre Telefongespräche abgehört werden können. Da wäre die „stille SMS“, mit der minutengenau der Standort Ihres Mobiltelefons ermittelt werden kann. Und da wäre die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, was Beamtendeutsch für den „Staatstrojaner“ ist, also eine Software, die auf Ihrem Computer Programme wie Skype abhört.

Dann wäre da noch die Bestandsdatenauskunft, mit der auf Ihre Online-Adressbücher zugegriffen werden kann, die – individualisierte – Funkzellenabfrage, mit der man ermitteln kann, in welchen Funkzellen Ihr Mobiltelefon war. Und da wäre die – nicht individualisierte – Funkzellenabfrage, mit der abgefragt wird, welche Mobiltelefone zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten Funkzelle verbunden waren. In dicht besiedelten Gebieten wie Berlin können schnell tausende Mobiltelefone erfasst und noch mehr Verbindungsdaten abgefragt werden, also wer wann mit wem kommuniziert hat.

Eine kleine Staatskrise

Angesichts eines solchen Überangebotes an Überwachung drängen sich Fragen auf: Wer überwacht eigentlich die Überwacher? Wer sorgt eigentlich dafür, dass die Daten auch wirklich nur im Rahmen der Strafverfolgung erhoben werden und dass die erhobenen Daten nicht missbraucht werden?

Die Antwort ist einfach: niemand. Noch besser: Es gibt nicht eine Untersuchung, nicht einen wie auch immer gearteten Beweis, dass die Überwachung überhaupt etwas bringt. Gefährlich wird es, wenn – wie jetzt in Berlin geschehen – das Parlament beschließt, von der Verwaltung umfangreich über eine dieser Überwachungsmaßnahmen informiert werden zu wollen und dieser Beschluss mit Segen der politischen Führung nicht umgesetzt wird.

Dann haben wir eine kleine Staatskrise, dann funktioniert die parlamentarische Demokratie in einem ganz wichtigen Punkt nicht mehr. Denn Überwachung wird in Deutschland ja immer wieder damit gerechtfertigt, dass in einer Demokratie die Exekutive der Legislative Rechenschaft schuldig ist.

Eine effiziente Ermittlungsmethode

Seit 2012 beschäftigt sich das Berliner Abgeordnetenhaus mit der nicht individualisierten Funkzellenabfrage. Damals wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft mithilfe der Polizei seit 2009 massenhaft Funkzellenabfragen eingesetzt hatte, um Autobrandstifter zu finden.

Es gab eine Aktuelle Stunde, Ausschusssitzungen und die Forderung meiner Fraktion, die Funkzellenabfrage einzuschränken oder abzuschaffen. Abschaffen geht nicht, denn die Strafprozessordnung, in der die Funkzellenabfrage geregelt ist, ist Bundesgesetz. Der Forderung, die Funkzellenabfrage einzuschränken, wurde von der CDU entgegnet, wir wollten den Ermittlungsbehörden alle Möglichkeiten nehmen, Verbrechen zu bekämpfen. Und Senat und Polizei wiederholten stets, bei der Funkzellenabfrage handele es sich um eine erfolgreiche und effiziente Ermittlungsmethode.

Es gibt keine Statistik

Gut, sagte ich, wenn die Funkzellenabfrage so supererfolgreich und so supereffektiv ist, dann gibt es hierzu ja sicher eine Statistik, die das belegen kann. Nur: Es gibt keine.

Die Aussage, die Funkzellenabfrage sei erfolgreich und effektiv, ist gefühltes Wissen der Polizei und Staatsanwaltschaft. Dementsprechend wurde in den Ausschussberatungen vom Senat keine qualitative Gesamtbetrachtung geliefert. Es wurden lediglich spektakuläre Einzelbeispiele genannt, in denen Kapitalverbrechen mithilfe der Funkzellenabfrage aufgeklärt werden konnten. Diese bringen aber nichts. Denn wenn in 500 Verfahren Funkzellenabfragen durchgeführt werden und es in nur drei Verfahren zu einem Erfolg kommt, dann ist die Funkzellenabfrage weder ein erfolgreiches noch ein effektives Ermittlungsinstrument.

50 Millionen Datensätze seien angefallen

Immerhin wertete die Polizei 2012 die von 2009 bis Juli 2012 durchgeführten Funkzellenabfragen händisch aus. So wurde klar, dass es seit 2009 exakt 1.109 Verfahren gab, in denen 1.408 Funkzellenabfragen durchgeführt wurden. Ob die Abfragen etwas brachten, konnte nicht gesagt werden. Und da die Auflistung der Polizei als „Tischvorlage“ ausgeteilt wurde, ist sie auch kein offizielles Dokument des Abgeordnetenhauses oder des Senats.

2014 war der Generalstaatsanwalt im Rahmen einer Mitteilung zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus in der Lage, für 2013 die Auskunft zu geben, dass es 305 Verfahren gab, in denen mindestens eine Funkzellenabfrage durchgeführt wurde, dabei seien knapp 50 Millionen Datensätze angefallen, wobei allein 36 Millionen Datensätze auf ein Verfahren zurückgingen.

Diese Auflistungen brachten dem Parlament keinen Erkenntnisgewinn. Vor allem sagten die Zahlen nichts darüber aus, ob der massenhafte Grundrechtseingriff dieser verdeckten Maßnahme in irgendeinem Verhältnis zum tatsächlich eingetretenen Ermittlungserfolg steht.

Justizverwaltung sprach gegen den Antrag

Dass es eines genaueren Berichts bedarf, war spätestens im September 2012 klar, als der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix seine Auswertung der zwischen 2009 und 2011 durchgeführten Funkzellenabfragen vorstellte und „gravierende Mängel“ feststellte. Seine Kritik: Es sei „nicht (ausreichend) geprüft“ worden, „ob eine Funkzellenabfrage im konkreten Fall verhältnismäßig war“, darüber hinaus stellte er fest, dass „gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigungs-, Kennzeichnungs- und Löschpflichten nicht beachtet“ worden sind.

Im Juni 2014 stellte meine Fraktion den Antrag: „Einführung einer Erhebungsmatrix für Funkzellenabfragen – Bessere statistische Erfassung von Daten für echte parlamentarische Kontrolle“. Gefordert wurde ein Bericht des Senats, um uns ein eigenes Bild zu Umfang und Nutzen der Funkzellenabfrage in Berlin machen zu können. Entgegen meiner Erwartung kam der Antrag mit einigen Änderungen in die parlamentarische Beratung. Dort sprach insbesondere die Justizverwaltung vehement gegen den Antrag.

Verwaltung hatte sieben Monate Zeit

Ein Verwaltungsmitarbeiter erklärte uns in insgesamt vier Ausschusssitzungen, warum der Antrag nicht ginge und lediglich die Justiz bei ihren Ermittlungen behindern würde. Dabei betonte er insbesondere, dass es viel Arbeit sei, einen solchen Bericht zu erstellen.

Nach dem Beschluss des Antrags im November 2014 hatte die Verwaltung sieben Monate Zeit, um dem Parlament am 30. Juni 2015 einen Bericht über die im Jahr 2014 durchgeführten Funkzellenabfragen vorzulegen. Am 30. Juni 2015 kam – nichts.

Eigentlich hätte der Senat gemäß Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses eine solche Verspätung begründen müssen, was er aber nicht tat. Erst auf Nachfragen erhielt das Abgeordnetenhaus am 17. Juli ein Schreiben des Staatssekretärs für Justiz, Alexander Straßmeir. In diesem nannte er als Grund für die Verspätung, dass es der Verwaltung wichtig sei, „einen inhaltlich guten und verwertbaren Bericht zur Verfügung stellen zu können“.

95 Prozent des Berichts fehlten

Der Bericht sollte vom Senat am 28. Juli beschlossen und dann dem Abgeordnetenhaus zugesandt werden. Ich erwartete einen umfangreichen Bericht. Am 28. Juli erschien dann die Pressemitteilung des Senats: „Senator Heilmann legt Jahresbericht zu Funkzellen-Abfragen vor“.

In 500 Verfahren seien Funkzellenabfragen eingesetzt worden. Die Presse war, das sei ihr gegönnt, vorab gut informiert. Dabei hätte der Bericht doch erst einmal dem Parlament vorliegen müssen, oder? Zwei Tage später (!) erhielten dann auch wir den Bericht. Ich las ihn – und explodierte.

Die Justizverwaltung hatte acht Monate Zeit gehabt und schickte dem Parlament ein dreiseitiges (!) Dokument. Es enthält eine Tabelle mit 500 Verfahren für 2014, in denen die Funkzellenabfrage eingesetzt wurde, ohne Information darüber, wie viele Funkzellenabfragen durchgeführt wurden. 95 Prozent des Berichts fehlten. Begründung: „Mit der eingesetzten Software lassen sich die von dem Beschluss des Abgeordnetenhauses umfassten Daten überwiegend nicht erheben.“

Ehrlich wäre gewesen: Wir hatten keinen Bock, die Akten 2015 händisch auszuwerten. Denn in den Jahren 2012, 2013, 2014 war dies sehr wohl möglich. Die Ausrede von der schlechten Datenbanksoftware führt also in die Irre.

Parlament wollte einen Bericht

Doch es wird noch absurder: Eine von mir gestellte Anfrage ergab, dass bereits im Herbst 2014 – also einen Monat vor dem Beschluss des Abgeordnetenhauses – Generalstaatsanwalt und Landeskriminalamt übereinkamen, für die Erstellung eines möglichen Berichts eine Software anzuschaffen.

Dies hätte die Verwaltung dem Parlament in zwei Ausschusssitzungen vor der Beschlussfassung mitteilen können. Die Verwaltung teilte nicht mit. Die Verwaltung wollte nie händisch auswerten und brauchte zehn Monate, um im August 2015 auf den Sachstand Oktober 2014 hinzuweisen. Das Parlament aber wollte keine Software, das Parlament wollte einen Bericht.

2014 und 2015 werden nicht ausgewertet

Wir könnten jetzt vors Verfassungsgericht ziehen und feststellen lassen, dass der Beschluss des Parlaments nicht umgesetzt wurde. Das bringt aber wenig. Ich wollte im September 2015 auf Grundlage des Berichtes eine innen- und sicherheitspolitische Debatte über die Funkzellenabfrage führen.

Die vom Senat angeschaffte Software geht vielleicht irgendwann in diesem Monat in Betrieb und kann keine vergangenen Funkzellenabfragen auswerten. Das bedeutet, die Jahre 2014 und 2015 sind für eine qualitative und quantitative Auswertung vorerst verloren. Den ersten umfassenden Bericht wird das Parlament – vorausgesetzt die von der Verwaltung angeschaffte Software funktioniert – 2017 bekommen.

Das ist eine Lüge

Ein Beschluss des Parlaments ist ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung. Wenn die Verwaltung Beschlüsse des Parlaments nicht mehr umsetzt und dies mit „zu viel Arbeit“ begründet, dies obendrein noch von der politischen Führung mitgetragen wird, dann funktioniert unsere parlamentarische Demokratie nicht mehr.

Die Verantwortung für dieses Desaster trägt Justizsenator Thomas Heilmann. Seine Verwaltung hat nicht geliefert. Als Jurist hätte ihm klar sein müssen, dass das Dokument nicht der vom Parlament geforderte Bericht ist. Er hat seine Unterschrift unter den Bericht gesetzt, ihn damit für gut befunden, hat ihn in die Senatssitzung eingebracht und vom gesamten Senat beschließen lassen. Damit nimmt er seine Kollegen für seine schlechte Arbeit in Mithaftung.

Gradezu dummdreist aber ist es, wenn sich Heilmann am 28. Juli vor die Presse stellt, „seinen“ Bericht vorstellt und diesen mit der Aussage verknüpft, bei der Funkzellenabfrage handele es sich um eine erfolgreiche und effektive Ermittlungsmethode. Das ist nämlich eine Lüge. Denn: Da ihm derselbe dürftige Bericht vorliegt, hat er keine Informationen darüber, in wie vielen Fällen die Funkzellenabfrage etwas gebracht hat. Trotzdem fordert er, die Funkzellenabfrage häufiger einzusetzen.

Überwachung ist Homöopathie für Strafverfolger

Womit wir bei einem Hauptproblem der Innen- und Sicherheitspolitik wären: Sie basiert nicht auf Fakten, sondern auf Bauchgefühl. Damit bleiben Überwachungsmaßnahmen wie die Funkzellenabfrage Sicherheitsesoterik. Das sind all jene Maßnahmen, denen eine strafverfolgende Wirkung zugeschrieben wird, die aber nicht bewiesen werden kann, sondern nur anekdotisch belegt wird.

Überwachung ist Homöopathie für Strafverfolger. Jeder Pharmakonzern muss mehr tun, um Ungefährlichkeit und Nutzen eines neuen Medikaments zu belegen. Neue Überwachungsverfahren kann man einfach so einführen. Sie werden einfach durchs Parlament gewunken.

Eine parlamentarische Kontrolle findet selbst dann nicht statt, wenn das Parlament Informationen einfordert. Ohne Informationen kann das Parlament aber keine Debatte darüber führen, welche Methoden der Strafverfolgung mit einer Demokratie vereinbar sind. Eine Verwaltung, die sich nicht in die Karten schauen lässt, hat sich verselbstständigt und muss wieder eingefangen werden. Wo sich exekutives Handeln unkontrolliert entfalten kann, droht schrankenlose Willkür.

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20 Ergänzungen

  1. Funkzellenabfrage ist doch gut. Dies ist doch dann ein wasserdichtes Alibi, wenn mein Handy an Punkt A ist und an Punkt B eine Bombe zünde. Jetzt muss erst mal bewiesen werden, dass das Handy nicht am Mann/Frau war. Der Computer und die Daten lügen nicht. Dies ist Beamtenlogik. Mist, jetzt habe ich das Ein mal Eins aus dem Terrorhandbuch verraten. Jetzt habe ich aber mal ein richtiges Problem. ;-)

  2. Sehr, sehr langweilig. Ja das ist exakt die richtige Beschreibung für das was Christopher Lauer hier schreibt – einfach nur langweilig und absolut frei jeglicher neuer Erkenntnis. Denkt der Autor nur weil er nichts darüber weiss bringen die digitalen Überwachungsmethoden keine Erfolge? Dann ist sehr, sehr langweilig noch um unbegrenzt naiv zu ergänzen. Vielleicht wäre es ja eine Idee über das was sie schreiben das nächste mal ein Tick länger nachzudenken und dabei in Erwägung zu ziehen, dass die Jungs vom Geheimdienst oder der Polizei auch ein Stück des „Intelligenzkuchens“ für sich gepachtet haben.

    1. Sehr, sehr langweilig, gradezu unbegrenzt langweilig erscheint mir ja ein Kommentator, der offenkundig den Text nicht gelesen oder verstanden hat. Das hätte nämlich geholfen, die neuen Erkenntnisse im Artikel zu finden. Auch wäre es dann keine Frage mehr, ob der Autor des Textes denkt, die nicht evaluierten Überwachungsmethoden brächten keine Erfolge. Und wer hier wie lange nachgedacht hat vor dem Schreiben, ist damit auch geklärt. (Mit Rechtschreibung und Grammatik fangen wir erst gar nicht an.)

      1. Ich fands auch langweilig. Und den Rechtschreibnazi spielt man meistens nur dann, wenn man keine Argumente hat. So schlimm war die dann auch garnicht, vielleicht kommt der OP auch aus Ghana? Oder Syrien?

        ProTip: Handy mal öfters ausschalten und RedPhone benutzen. Solln se doch überwachen, bis sie umfallen. Netzpolitik wird auch nur dann gelesen, wenn das BfV sich aufregt, ansonsten ist der Text und das Thema redundanter, langweiliger (!) Kakao von vorvorgestern.

        Die Eierköpfe mit den Dr. Titeln könnten stattdessen mal überlegen, warum ca. 0,5% der Bevölkerung die NSA-Affäre wahlbeeinflussend fanden, obwohl es 100% betreffen. Na wie wärs mit einem Paper mit hohem Impact-Factor für die Reputation?

        Und auch nach dieser Studie werden 99,5% die selbe Mischpoke wählen, die sie verdient haben. Ausnahmeerscheinungung wie von Notz oder Ströbele entsprechen wahrscheinlich 0,5% des Bundestages. Damit mein Fazit: Überwachung ist gewollt. Seitens der Politik mit dem Backup der Bevölkerung. Am besten ihr macht Netzpolitik gleich zu und macht mal was vernünftiges. Die Spenden sind bei einem guten PGP-Mail-Messanger besser aufgehoben.

  3. Schöne, solide und leicht verständliche Zusammenfassung.

    Kommt der Artikel auch in der Bild? ;) Spaß beiseite, solche Artikel braucht die breite Öffentlichkeit wirklich.

  4. Eine unerträgliche politische Einflußnahme des Justizapparates. Und kaum jemand erfährt es und den allermeisten ist es egal. Furchtbar.

  5. Hm.

    Kein schlechter Artikel.

    Ohne ein ad hominem Argument fabrizieren zu wollen, interessiert mich schlicht, wie es dazu kommt, dass Mitarbeiter dieses Hauses hier publizieren. Das wäre durchaus interessant zu wissen.

  6. „Vielleicht werden Sie gerade überwacht“

    Nein, ich denke, alle werden jederzeit überwacht, nicht nur manche vielleicht. Das wäre ja kein richtig echter Überwachungsstaat :(

  7. All die aufgezählten Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung sind an einen richterlichen Beschluss gebunden und können nur angewandt werden, wenn eine schwere Straftat begangen wurde oder geplant ist. siehe § 100 a StPO

    1. *prust*
      Du meinst die Richter, die alles durchstempeln, was ihnen vorgelegt wird, und wenn es nur ein faktisch leeres Blatt Papier ist? Der Richtervorbehalt ist zu einem schlechten Scherz verkommen, Statistiken darüber, dass praktisch alles durchgewunken wird, was die Polizei will, sind vorhanden und auch publiziert worden.
      Ich will gar nicht wissen, wie viele Justizopfer diese Vorgänge jedes Jahr produzieren, im Großen, wie im kleinen Stil (also von weiteren Ermittlungen wie Hausdurchsuchunge und dergleichen, oder auch „nur“ das Erfassen und Auswerten ihrer Daten hinter vorgehaltener Hand, ohne die Betroffenen im Nachgang jemals darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie Teil von Ermittlungen waren).
      Wir sind schon lange nicht mehr an dem Punkt „Straftaten“. Es wird gemacht, was geht. Zahlen muss es sowieso der Steuerzahler und für Schäden kommt die Polizei grundsätzlich nicht auf. Ab und an fällt dann mal ein Bauernopfer, wenn es denn so gravierend war, dass die Medien darauf aufmerksam wurden. Aber sonst?

  8. Ich weiß echt nicht wo das Problem liegt? Eine Überwachung kann nur mit richterlichem Beschluss erfolgen. Eine flächendeckende Überwachung gibt es nicht. Funkzellenabfragen sind für die Kriminalitätsbekämpfung, Alibi-Überprüfungen, sowie für das Auffinden vermisster oder entführter Personen ein wichtiges Instrument. Ich wünsche keinem Gegner von VDS, TKÜ und Funkzellenabfragen, dass er irgendwann in eine Situation gerät, in der er auf gerade diese Möglichkeiten angewiesen ist, um die Gefahr für Leib und Leben von ihm oder seiner Angehörigen Abwenden zu können. Als ob die Sicherheitsbehörden nichts besseres zu tun hätten, als ALLE Bürger dieses Landes zu überwachen und jeden Schritt den Sie mit dem Handy und im Internet tätigen auszuwerten. Das machen schon Facebook, Google & Co.

    1. 2,3,4.
      Ein Grundrechtseingriff , ist ein Grundrechtseingriff ,ist ein Grundrechtseingriff……….

      Vielleicht sollten Sie erst den Eingangstext von Christoph Lauer ,bezüglich des überflüssigen permanenten Eingriffs in Grundrechte lesen , bevor Sie Ihre Phrasen vom guten Überwachungsstaat dreschen .
      Es geht nicht um die Behinderung der Fahndung / Observierung bei vorhandenen Straftaten, es geht um „Permanente Überwachung“
      Bitte nicht die Leier auflegen „Wer nichts zu verbergen hat, der muss mit jeder Bespitzelung oder Überwachung einverstanden sein“ und wenn es Google Facebook und Co machen, darf man sich über staatliche Überwachung nicht beschweren.
      Im Text von C Lauer ist auch die mangelnde Effizienz für Kriminologen angegeben und das ignorieren Sie auch.
      Das Repertoire von “ Law and Order Freaks“ schließt kategorisch aus, dass es Menschen gibt , die obwohl Sie nichts ausgefressen haben , nicht beschnüffelt und beobachtet werden möchten.
      Informationelle Selbstbestimmung dürfte „Law and Order Freaks“ ein Fremdwort sein, zumindest gegen den Strich Ihrer Allmachtsphantasien gehen.
      Vielleicht sollte mal der Horizont erweitert werden, ein bisschen Orwell täte schon gut.
      Wenn Zweck des Postens nur darin besteht das ein Loblied auf die Überwachung gesungen werden soll ,dann bitte in einschlägigen Foren wo es die entsprechenden Claqueure gibt.

      1. Ich weiß ja nicht, auf welche Erfahrungen so mancher Schreiber zurück greifen kann. Aber ich kann nur bestätigen, dass die Polizei gar nicht mehr in der Lage ist, die Milliarden Datensätze, die angeblich gespeichert werden, auszuwerten. Auch die Richterschelte kann ich nicht nachvollziehen. Da werden einfach Behauptungen aufgestellt, die nicht zu belegen sind.

      2. Die Tatsache, dass die Polizei mit den Daten überfordert ist erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Fehlinterpretationen, falschen Verdächtigungen und fehlerhaften Listeneinträgen sowie Datenverlust kommt. Wenn selbst der Vorsitzende des Richterbundes ein Staatsanwalt ist, kann man Zweifel an dieser Stelle haben.

  9. Paul Heid 17. Sep 2015 @ 22:40
    „Aber ich kann nur bestätigen, dass die Polizei gar nicht mehr in der Lage ist, die Milliarden Datensätze, die angeblich gespeichert werden, auszuwerten “

    Die Polizei schafft es ja nicht mal die „legal“ gespeicherten Datensätze auszuwerten.
    Somit bestätigen Sie den Schwachsinn der überbordenden Datensammelwut.
    Der Nutzen der Datenmengen bringt bei der Verbrechensbekämpfung wenig, verletzt aber das Informationelle Selbstbestimmungsrecht aller Bürger.

  10. Das ist noch nicht alles. Hier in Deutschland werden Menschen mit Mindcontrol-Chips geimpft. Durch diese Chips ist der Mensch lokalisierbar, identifizierbar und kann man damit die Menschen foltern und langsam umbringen. Die Chips zischen und rauschen dann mit verschiedenen Frequenzen, Lautstärke und Ablauf-Programmen, sie sind ferngesteuert durch Pc und durch die Funkzellen.

    Ich bin selbst Opfer geworden. Im November 2012, hat mir hier bei uns in Kassel praktizierende HNO-Arzt Dr. Thomas Wetzig, in seiner Praxis zwei solche Chips eingeimpft, zuerst durch rechtes Ohr nach oben in meine rechte Schläfe und dann hat sich an meinem linken gesundem Ohr zu schaffen gemacht und durch Ohr nach oben in meine linke Schläfe ein Chip eingeimpft, die dicke Spritze habe ich sogar gesehen. Ungefähr ein Monat danach zischt und rauscht ständig in meinem Kopf mit verschiedenen Frequenzen, Leistungsstufen und Ablauf-Programmen. Durch dieses zischen und rauschen wird mein Gehirn stimuliert und starke Schmerzen im Körper verursacht. Am stärksten zischt bei mir in der Wohnung und brennt auf meinem Körper, weil in der Wohnung über mir hat sich ein jungen Mann von der Verfassungsschutz installiert und bestrahlt meine Wohnung zusätzlich mit Mikrowellen. Auf diese Weise foltert man die Menschen und bringt man sie langsam um. Wenn so was in Deutschland möglich ist, dann leben wir hier weder in eine echte Demokratie noch im einem Rechtsstaat. Wir leben hier im Deutschlandnistan.

    Der Grund dass ich so gefoltert bin, ist mein Atheismus und meine Mut meine Meinung zu der Götterei der Menschen zu sagen. Angefangen hat es mit den sogenannten Zeugen Jehovas und bin sicher dass die da tief involviert sind.
    Diese Sekte kann sich bei uns in Deutschland viel erlauben, weil die unter dem Schutz der Besatzungsmacht USA stehen.
    Wir sind immer noch ein besetzte Land und werden bis 2099 sein.
    Diese Sekte ist nicht nur eine religiöse Gemeinschaft sonder auch Verfassungsschutz und USA-Geheimdienste.

    Bei uns in Deutschland werden grundlegende Prinzipien unsere Gesellschaft, wie Meinung und Glaubens-Freiheit und auch Menschen Rechte und unsere Gesätze, durch den Staat selbst mit Füßen getreten. Es stinkt da oben gewaltig, weil das Volk keine Kontrolle hat über unsere Regierung. Wir brauchen bei uns dringend Renovierung unseres politischen Systems. Wir brauchen direkte Demokratie.

    Ich weiß, dass ich mit solchen Problemen nicht allein in Deutschland bin. Deswegen suche ich Menschen die ähnlich betroffen sind wie ich. Mein Tel. 0561 499 415 6. Am besten Abends.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.