Flüchtlinge im Fokus bei Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten

Bei dem Treffen der Innen- und Justizminister der EU und der Vereinigten Staaten am 25. Juni 2014 in Athen wurden unter anderem die Themen Datenschutz, Migration und Terrorismus diskutiert. Als Eckpfeiler der transatlantischen Kooperation wurde dabei die Übermittlung von Fluggastdaten an die USA bezeichnet.

Fluggastdaten (PNR) werden von Airlines zu Servicezwecken gespeichert, um Anschlussflüge zu garantieren, das gewünschte Essen zu servieren und Sitzplätze korrekt zuzuweisen. Bis zu 60 Einzelangaben werden pro Passagier und Flug gespeichert. Diese Daten werden seit einigen Jahren an die USA übermittelt und dort für 15 Jahre auf Vorrat gespeichert.

Das EU-US PNR Abkommen wurde vor allem abgeschlossen, um ein effektives Mittel im Kampf gegen den Terrorismus zu schaffen. Allerdings konnte bis zum heutigen Tag nicht belegt werden, dass diese Art der Vorratsdatenspeicherung tatsächlich dazu beiträgt, terroristische Aktivitäten zu unterbinden. So heißt es in den geheimen Schlussfolgerungen des Rates zu diesem Treffen, die NoPNR! vorliegen, auch nur vage:

„The US was ready to connect with national passenger information units of Member States so as to promote the exchange of best practices between actors, who might play a key role in identifying returning jihadists and to combat the abuse of refugee and resettlement provisions.“

Mit dem Ziel der Terrorismusbekämpfung geht demnach eine schleichende Ausdehnung des Verwendungszweckes der Daten einher. Denn die Daten sollen, wir hier im Nebensatz angedeutet, auch gegen Flüchtlinge eingesetzt werden.

Obwohl die Daten also über das Abkommen hinaus gegen Flüchtlinge verwendet werden sollen, obwohl spätestens die EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Abkommens aufwirft und obwohl ein klarer Vertragsbruch bei dem Abkommen bereits identifiziert wurde, feierten die Innen- und Justizminister bei diesem Treffen ungerührt und allen Ernstes die Privatsphärestandards und die Rechtsstaatlichkeit des Abkommens.

Crosspost von nopnr.org

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4 Ergänzungen

  1. Sarkasmus an!
    Auch die französische Revolution hat damit angefangen das Marie Antoinette den Hungernden die kein Brot zu essen hatten, empfohlen hat, stattdessen Kuchen zu essen.
    Sarkasmus aus!

  2. Es wird ja immer darüber berichtet, dass Fluggastdaten (PNR) an die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gesendet werden. Handelt es sich dabei um eine Einbahnstraße oder erhält die Europäische Union (EU; etwa Europol oder Frontex) auch Daten aus den USA?

    Das würde mich mal brennend interessieren.

    Die Nutzung der Mechanismen gegen Flüchtende ist richtig abartig, da wird mir schlecht.

  3. Was mich echt ärgert ist die Absicht, Reisedaten gegen Flüchtlinge einzusetzen.

    Flüchtlinge mit Terroristen gleichzusetzen kann nur mit rechtsradikal und somit vollkommen inakzeptabel bezeichnet werden. Tut niemand? Lüg‘ mich nicht an. Terror ist die immer wiederkehrende Begründung für diese Allmachtsphantasien.

    Man vergleiche einmal die Situation eines Flüchtlings mit der Situation derer, die vor den Flüchtlingen „geschützt“ werden „sollen“. Ich schlage vor, für ein paar Stunden zu tauschen. Alternativ sollten besonders Deutsche wissen, was es bedeutet Flüchtling zu sein. Sie sollten nachdenken, welches vollkommen ungerechtfertigte, oft genug widerwärtige Privileg es war, damals nicht flüchten zu müssen. Das ging nur, wenn man nichts sagte… Aber du bist später geboren? Hallo, was ist das für ein Grund?

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