FAQ zur Vorratsdatenspeicherung: Zwischen Freiheit und Sicherheit

Bei Tagessschau.de gibt es eine FAQ zur Vorratsdatenspeicherung, die vor allem die rechtlichen Fragen nach zwei Grundsatzurteilen behandelt: Zwischen Freiheit und Sicherheit .

Könnte es eine überarbeitete, neue EU-Richtlinie zur „Vorratsdatenspeicherung“ geben?

Das ist grundsätzlich möglich, würde aber rechtlich alles andere als einfach. Denn der Katalog der Einschränkungen des EuGH ist lang, den eine Neufassung berücksichtigen müsste. Schon ein Richtlinien-Entwurf würde umfangreiche und zeitaufwendige juristische Prüfungen voraussetzen. Außerdem würde es sich wohl nicht mehr um eine Vorratsdatenspeicherung im klassischen Sinne handeln, wenn gerade nicht mehr sämtliche Daten ohne Anlass und Einschränkung gespeichert werden dürften.

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4 Ergänzungen

  1. Mal abgesehen davon:
    Frankreich hat meines Kenntnisstandes nach eine VDS.
    Und? Hat sie etwas genützt? Nein.
    Sie wird auch nichts nützen, denn die Menschen, die derartige Abscheulichkeiten planen und durchführen, werden wissen, wie man sich dieser Methoden entzieht und ihre Ideen einfach nicht übers Netz (per Telefon, Internet, email, etc.) verkünden. Eine Vorratsdatenspeicherung jedweder Art (auch Kennzeichenscanning, Funkzellenabfragen etc.) schadet grundsätzlich allen Menschen, die in Freiheit leben möchten. Sie unterdrückt Meinungen und legitimes Verhalten und führt immer mehr zu einem Leben unter Angst und Einschüchterung.

    Solche Datenspeicherungen dienen einzig und alleine dem Zweck und der Kontrolle der Überwachung aller Bürger eines Staates. Und zwar einzig und alleine aus dem Grund, weil die Politik inzwischen Angst bekommt, da sie meiner Einschätzung nach, ganz genau wissen, welche Gesetze sie dem Bürger aufzwingen und dass diese allesamt nur einem einzigen Klientel dienlich sind. Das fängt bei Moralgesetzen an bis hin zur Aushöhlung von Bürgerrechten, Verschlechterung des Mittelstandes, Aushöhlung des Sozialstaates, Verbesserung der Kapitalabschöpfung für entsprechende Lobbyisten etc.

    Demnach darf es keinen neuen Vorstoß zu einer VDS geben.

  2. Vorallem die Kritik, die VDS „gilt auch für Personen, bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte“ sollten sich die (meisten) Parteien mal zu Gemüte führen. Immerhin heißt es ja immer, die VDS wäre grundsätzlich in Ordnung und man muss nur an den Rahmenbedingungen schrauben, um dem Urteil des EuGH gerecht zu werden. Ich möchte gerne mal den Entwurf einer VDS sehen, bei der dieser Kritikpunkt wirklich berücksichtigt wird…

  3. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Anschlag auf die Freiheit.
    Damit ist die Vorratsdatenspeicherung ein terroristischer Akt.

  4. Wer die Vorratsdatenspeicherung will, der will korrupte Politiker und Beamte vor investigativen Journalisten schützen. Merke: VDS tötet investigativen Journalismus.

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