Fachgespräch: „Landesverrat? Pressefreiheit stärken – JournalistInnen schützen“

Die grüne Bundestagsfraktion lädt am 5. Oktober zum Fachgespräch „Landesverrat? Pressefreiheit stärken – JournalistInnen schützen“. Dabei wird es unter anderem um die Frage gehen, wie Journalisten besser geschützt werden können, damit es nicht erneut zu einer #Landesverrat-Affäre kommt.

Wir wollen den jüngsten Fall zum Anlass nehmen, die Gesetzeslage zu überprüfen und zu diskutieren, ob und wenn ja, welche Maßnahmen für einen besseren Schutz von JournalistInnen ergriffen werden müssen: Welchen Probleme und Hürden begegnen JournalistInnen bei ihrer Arbeit? Muss der Gesetzgeber Vorsorge gegen ungerechtfertigte Eingriffe treffen? Wenn ja, wie könnten Lösungen konkret aussehen? Welche Verantwortung haben JournalistInnen beim Umgang mit vertraulichen Informationen?

Doch nicht nur JournalistInnen sind im Rahmen dieser Affäre in den Fokus geraten. Das Ermittlungsverfahren richtet sich ausdrücklich auch gegen Unbekannt – also gegen denjenigen, der die eingestuften Informationen weitergab.

Wie können und müssen auch HinweisgeberInnen, sogenannte Whistleblower, besser geschützt werden? Gesetzliche Regelungen, unter welchen Voraussetzungen ein solches Vorgehen – vor allem im Strafrecht – geschützt sein soll, existieren nicht.

Aus der Fraktion nehmen Anton Hofreiter, Hans-Christian Ströbele und Tabea Rößner teil, desweiteren diskutiert unter anderem netzpolitik.org-Autor und Richter am Landgericht Berlin, Ulf Buermeyer, mit. Eine Anmeldung ist bis zum 30.09.2015 notwendig.

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13 Ergänzungen

  1. Meine lieben Journalisten, auch der demokratische Rechtsstaat braucht, genauso wie jeder einzelne seiner Bürger, Geheimnisse um zu funktionieren. Diese Geheimnisse müssen geschützt und verteidigt werden – mit den Mitteln des Staates und damit mit dem Strafrecht. Dieses Strafrecht muss sich natürlich zuvorderst auf jene Geheimnisträger beziehen, die Gesetz und Arbeitsvertrag brechen, in dem sie eingestufte Information an Unbefugte weiterreichen. Aber im Zweifel müssen auch jene Unbefugte überprüft werden dürfen, ob sie nicht ’nachgeholfen‘ haben. Diese ganze Diskussion um besseren Schutz für ‚Whistleblower‘ dient doch nur dazu euch selbst zu erhöhen: Ihr glaubt entscheiden zu können welche Staatsgeheimnisse es wert sind geheim zu bleiben und welche veröffentlicht werden sollen. Ihr stellt euch damit über den Staat und seine Rechtsnormen.

    1. an anderer Stelle schrieb @Stefan H.:
      > ist es unserer Aufgabe als Wähler, diese Regierung bei nächster Gelegenheit auszutauschen. Stattdessen kommen immer die selben Parteien an die Regierung, mit einem mittlerweile vollkommen austauschbarem , links-grünen Staatshörigkeitsprogramm, ohne jede Rücksicht auf die Belange der Bürger.

      Das dient der besseren Verständlichkeit, aus welcher Ecke hier gepöbelt wird.

    2. @ Stefan H.

      Radioaktives Material tritt im Umkreis eines AKW aus.
      Betreiber und Behörden verheimlichen die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung.

      Ein Beamter erzählt einem Journalisten davon und liefert vertrauliche Dokumente als Beleg.
      Der Beamte verletzt mit diesem Handeln Dienstgeheimnisse. Eine Straftat. Ein Gesetzesbruch. Ein Fall für Polizei und Staatsanwalt. Der Beamte gehört verurteilt, oder?

      Möchten Sie in so einem Staat leben? Wo der Geheimschutz von (teils illegalem oder unmoralischem staatlichen Handeln) wichtiger als Menschenleben ist?

      1. Ein Arzt gibt ihre Krankenakte mit Bildern an die Bild, deren total professionelle Journalisten finden die Bilder lustig und veröffentlichen Sie.
        Ein Steuerbeamter findet das Steurgeheimnis doof und gibt sämtliche Steuererklärungen dennen er habhaft wird an die linke Presse. Die spielt mal wieder Klassenkampf und veröffentlicht Alles – ihre auch.
        Selbst als wenn man aber kein Merkelfan ist, sollten Sachen wie Turcodes im Kanzleramt und Sicherheitsvorkehrungen dort doch Geheim bleiben. Nur wenn das lokale Anarchistenblatt entscheidet der Kanzler verdient keinen Schutz? Möchten Sie in so einem Staat Leben, der Ihre Geheimnisse nicht zu schützen weiß?
        Sie sehen auch ich kann Beispiele konstruieren die meinen Punkt unterstützen.

      2. >Stefan H. schrieb:
        >Sie sehen auch ich kann Beispiele konstruieren die meinen Punkt unterstützen.

        Können Sie nicht, da Sie hier persönlichen Datenschutz und Verschlussachen miteinander vermengen und darüber hinaus unsachlich werden.
        Der Beitrag von Luzid behandelt das Allgemeinwohl, das durch die Veröffentlichung von Verschlussachen geschützt wird. Widerstreitende Interessen also, die es nachfolgend abzuwägen gilt und dem Wistleblower ggf. durch ein Wistleblowergesetz Straffreiheit zusichert. Sollte eine Veröffentlichung allein das Staatswohl gefährden und offensichtlich nicht dem Allgemeinwohl dienen, sehe ich auch keinen Grund für den Schutz eines „Wistleblowers“.

        Ihre Beispiele richten sich, wie gesagt in unsachlicher Form, schlicht auf die individuelle Bereicherung, die Schädigung anderer unter Verletzung des Datenschutzes nicht jedoch von Verschlusssachen.
        Verschlussachen sind „Geheimnisse“ des Staates vor der Öffentlichkeit unter dem Hintergrund, wie sie richtigerweise sagten, dass es Informationen gibt, die nicht jedem bekannt sein dürfen. Da der Staat diese Informationen selbst einstuft, ist es im öffentlichen Interesse, dieses ggf. zu hinterfragen.
        Datenschutz hat aber wenig mit „Geheimnissen“ des Staates zu tun als mit dem Recht auf Privatheit und der individuellen Selbstbestimmung des Einzelnen. Also völlig anderer Themenkomplex.

      3. @Vinzenz
        Sie haben den entscheidenden Punkt nicht verstanden: Haben Whistleblower oder Journalisten das Recht zu entscheiden ob ein Geheimnis schützenswert ist oder nicht? Stehen diese damit über den Gesetzen die diese Geheimnisse schützen? Nein dieses Recht hat ausschließlich der Staat (genauso übrigens wie der Bürger zu entscheiden hat wieviel seiner Privatsphäre öffentlich wird ) . Wenn wir mit dessen Arbeit in dieser Hinsicht nicht einverstanden sind, können wir bei der nächsten Wahl unsere Vertreter dort austauschen. Selbstjustiz ist auch was Geheimnisse angeht immer der falsche Weg.

      4. @ Stefan H.
        Es gibt ein übergeordnetes öffentliches Interesse, das im Falle von Verfehlungen staatlicher Institutionen greift, wenn anders keine Abhilfe möglich ist. Das sind Notstandssituationen, die es rechtfertigen auch gegen geltendes Recht zu verstoßen.
        Im Übrigen kann der Staat sehr wohl regeln, wie viel Einsicht er in die Privatsphäre der Bürger haben will (z.B. Vermögensverhältnisse, wenn Leistungen des Staates beansprucht werden sollen).

      5. Danke für die freundliche Unterstellung, Stefan H., aber ich hatte gedacht, ich räume erst mal mit der Basisproblematik auf, dass Sie Themen vermischen, die nichts miteinander zu tun haben; Sie Ihre Argumente also auf einem nicht existierenden Fundament aufbauen.

        Über den von Ihnen sogenannten „entscheidenden Punkt“, den Sie mir unterstellen, nicht verstanden zu haben, herrscht aus meiner Sicht keine Unklarheit oder geteilte Auffassung. Der Rechtsstaat und seine Organe entscheiden aufgrund bestehender Gesetze und Rechtssprechung. Daher besteht ja auch die Forderung nach einem Gesetz zum Schutz von Wistleblowern, damit der Staat hier eine Regelung etabliert.

        Wistleblower sind – nur nebenbei erwähnt – nicht einfach alle Menschen, die irgendwelche Staatsgeheimnisse an die Öffentlichkeit bringen. (Und schon gar nicht solche, die gegen den individuellen Datenschutz verstoßen. Ihr Beispiel.) Die Intention hinter der Veröffentlichung: das Aufdecken von geheim gehaltenen Misständen, Verbrechen, Korruption, etc. ist der entscheidene Faktor. Jene Menschen soll ein solches Gesetz schützen, im Sinne der Allgemeinheit und des freien Rechtsstaates.

  2. @Vinzenz
    Wenn ein Whistleblower wirkliche Gesetzesverstösse aufdeckt hat wohl niemand ein Problem damit. Nur was ist wenn er nur Dinge veröffentlicht die seines Erachtens (und aus der Perspektive des Journalisten) falsch laufen. Erklärt er sich damit nicht zum Richter über Gesetze? Um zu den Beispielen zurück zukommen: Ist jemand ein Whistleblower der glaubt Millionäre wie Hoeneß haben kein Anspruch auf Steuergeheimnis bei noch nicht rechtskräftig verurteilten Verstößen?

    1. > Wenn ein Whistleblower wirkliche Gesetzesverstösse aufdeckt hat wohl niemand ein Problem damit.

      @ Stefan H.

      Schon wieder falsch! Die Lebenserfahrung zeigt, dass das meist anders ist. Es gibt Ämter, bei denen werden Fehler aufgearbeitet, während andere auf Teufel komm raus verheimlichen. Bei letzteren findet letztlich nur dann eine Aufarbeitung statt, wenn die Öffentlichkeit von einer Sache Wind bekommen hat. Ist die Verfehlung/Schande/Korruptheit/Straftat publik geworden und hat einigermaßen Entrüstung ausgelöst, beginnt plötzlich die Arbeit, die längst hätte beginnen können. Es hatten also sehr wohl einige vorher ein Problem damit.

      In einem Rechtsstaat brauchen Whistleblower einen besonderen Schutz, weil sie zunächst Gesetze übertreten müssen, um Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erlangen. Ohne einen solchen Schutz laufen manche Gefahr lange Haftstrafen erdulden zu müssen, obwohl sie zum Wohl des Staatswesens handeln.

      Während der Clinton-Ära wurde versucht, in den USA so einen Schutz für Whistleblower einzurichten. Leider kam es nicht mehr dazu. Den USA wäre so einiges erspart geblieben, wenn es für Whistleblower einen vernünftigen gesetzlichen Rahmen gegeben hätte.

    2. Ist jetzt langsam etwas müßig, Stefan H., mit Ihnen zu diskutieren, da Sie hier keinen Diskurs eingehen, sondern sich nur immer wieder Ihrer gleichen Formulierungen bedienen, ohne dabei meine Argumente oder die der anderen aufzugreifen.
      Nichtsdestotrotz freue ich mich über Ihre Äusserung:
      > Stefan H. schrieb: Wenn ein Whistleblower wirkliche Gesetzesverstösse aufdeckt hat wohl niemand ein Problem damit.

      Also ein letztes Mal, danach rede ich dann mit meiner Bürowand weiter:
      Zum Richter erklärt sich hier niemand selbst und wer ein Wistleblower ist, soll schließlich durch ein Gesetz gedeckt werden.

      > Stefan H. schrieb: Nur was ist wenn er nur Dinge veröffentlicht die seines Erachtens (und aus der Perspektive des Journalisten) falsch laufen.

      Ja, was könnte dann in einem Rechtsstaat passieren? Warten Sie, ich hab’s gleich…. Achja, es werden Anzeigen erstattet, Klagen eingereicht, ein Prozess findet statt und am Ende werden Gesetze die Grundlage eines Urteils bilden. Schon überraschend.
      Verzeihen Sie mir meinen Sarkasmus, aber anders geht’s einfach nicht.

      Ihrer Skepsis gegenüber solchen Veröffentlichungen entnehme ich, dass es ganz offensichtlich auch in Ihrem Interesse ist, ein solches Gesetz mit einer klaren Formulierung und Abgrenzung, unter welchen Voraussetzungen eine Veröffentlichung letztlich legal ist (also dem Allgemeinwohl dient) und wann nicht, zu bekommen.

  3. Auszug aus der Süddeutschen Zeitung, Artikel von Heribert Prantl vom 4. August 2014 :
    „Schutzwürdig kann und darf in einem demokratischen Verfassungsstaat nur ein Dienst- oder ein Staatsgeheimnis sein, das mit dem geltenden Recht im Einklang steht.
    Das Recht darf nicht Unrecht schützen. Der große sozialdemokratische Jurist Adolf
    Arndt hat das 1963 in der Neuen Juristischen Wochenschrift schön beschrieben.
    Damals wurde in der Bundesrepublik erstmals, natürlich nicht unter diesem Namen, über einen
    Whistleblower-Fall diskutiert. Werner Pätsch, ein kleiner Angestellter des Verfassungsschutzes, hatte
    enthüllt, dass dieser Geheimdienst deutsche Staatsbürger mit Hilfe der Alliierten verfassungswidrig
    überwachte. Pätsch war sozusagen ein deutscher Vorfahr von Snowden. Ausgehend von diesem Fall
    schrieb damals Arndt: „In einer Demokratie gibt es an Staat nicht mehr, als seine Verfassung zum
    Entstehen bringt. Deshalb ist es weder zulässig, zwischen dem Schutz des Staates und dem Schutz
    der Verfassung zu unterscheiden, weil dieser Staat nur in seiner Verfassung schützbar ist; noch kann
    es ein rechtliches Erfordernis geben, etwas gegen das Recht zu sichern (zum Beispiel durch
    Geheimhaltung), was nach der verfassungsmäßigen Ordnung Unrecht ist“. Der Aufsatz, den jüngst
    Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht, wieder ausgegraben hat, trägt den Titel:
    „Demokratische Rechtsauslegung am Beispiel des Begriffs ‚Staatsgeheimnis'“.
    Pätschs Richter 1963 sprachen ihn vom Landesverrat frei und verurteilten nur wegen „Verletzung der Amtsverschwiegenheit“ zu vier Monaten mit Bewährung; in schwerwiegenden Fällen sei, so hieß es in diesem Urteil, die unmittelbare öffentliche Publikation zu akzeptieren. „

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