European Digital Rights ruft EU-Kommission auf, illegale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in der EU zu prüfen

EU-Kommisar Frans Timmermans
EU-Kommisar Frans Timmermans Quelle: Timmermans. Lizenz: Creative Commons BY-SA 2.0.

European Digital Rights (EDRi) hat gestern einen Brief an den Ersten Vizepräsidenten der Europäischen Kommission geschickt. In dem Schreiben wird die EU-Kommission dazu aufgerufen, die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedstaaten der EU zu untersuchen, da diese vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8. April letzen Jahres illegal erscheinen.

EDRi hat nach einer kursorischen Betrachtung der Regulierungen zur Vorratsdatenspeicherung von 14 EU-Mitlgiedstaaten festgestellt, dass grosse Ähnlichkeiten zwischen den momentan geltenden Bestimmungen und jenen, die der Gerichtshof als illegal befunden hat, bestehen. Daher haben wir Fallstudien über sechs Länder (Kroation, Dänemark, Finnland, Italien, Polen und Grossbritannien) angefertigt und diese der Kommission übermittelt, um klar aufzuzeigen, dass entsprechende Massnahmen ergriffen werden müssen.

„Über ein Jahr nach dem Gerichtsbeschluss ist es endgültig an der Zeit, dass die Kommission handelt,“ sagt Joe McNamee, Geschäftsführer von European Digital Rights. „Es darf EU-Mitgliedstaaten nicht erlaubt sein, ungestraft EU Recht zu brechen.“

Die Schwerpunkte der Analyse sind:

  • Ob die Bestimmungen der Mitgliedstaaten die auf Vorrat gespeicherten Daten mit einem spezifischen Zeitpunkt, Ort, Gruppe oder einem schweren Verbrechen in Verbindung setzen;
  • Die Verfahren zum Zugriff auf die auf Vorrat gespeicherten Daten sowie wer auf diese Daten Zugriff hat;
  • Die Bedingungen zur Speicherung der Daten sowie die Dauer der Speicherfrist.

Obwohl es Unterschiede zwischen den untersuchten Mitgliedstaaten gibt, ist EDRi auf Grundlage des EuGH-Urteils zu der Schlussfolgerung gekommen, dass die Gesetze, die in diesen sechs Ländern existieren, gegen die Charta der Grundrechte verstossen.

EDRi ruft die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge dazu auf, zu untersuchen, ob diese und andere nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstoßen.

Ein Crosspost von EDRi

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3 Ergänzungen

  1. Diese Vorratsdatenspeicherung ist nur die weiterentwicklung der STASI methoden der ehemaligen DDR nur das dabei weniger Personal gebraucht wird . Ich bin kein Terrorist nur ein Gesetzesfanatiker und ich beschäftige mich schon seit 2011 damit unser Bundeskanzlerin ist eine Schande obwohl die Gesetze dafür da sind sorgt sie sich nicht um Detail getreue Aufklärung im MAß Fall

    1. Dathan Maik : die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verstößt auch gegen Betriebsrecht. Wenn Leute ihre Handys auf Arbeit an haben genauso wie Betriebstelefone dann haben wir Big Brother. Plus keine Privatsfähre durch unerlaubte Zuhörer. Es hat keiner über uns etwas zu erfahren der es nicht Persönlich, Schriftlich oder Telefonisch. Die Gesetze sagen eindeutig das die Illegale Spionage von unschuldigen Zivilisten verboten ist und damit meine ich den Kompletten Digitalbereich.

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