Europe vs. Facebook: Max Schrems ist kein „Verbraucher“

Der Prozessaufktakt in Wien, bei dem Max Schrems wegen diversen Verstößen gegen das EU-Recht gegen Facebook klagt, geht nach dem jetzigen Zeitpunkt erwartungsgemäß ohne ein klares Ergebnis zu Ende. Das Gericht muss in einem ersten Schritt entscheiden, ob es zuständig für die vorliegende Klage ist. Um das zu beurteilen, ist zunächst die Frage zu klären, ob dem Kläger die Rolle eines „Verbrauchers“ zugesprochen werden kann. Nur dieser hat das Recht auf einen Prozess in seinem Heimatland.
 
 
Wird also festgestellt, dass Max Schrems kein „Verbraucher“ ist, würde die Klage nach Irland verlegt. Problematisch für die Anklage wären dann die dort deutlich höheren Prozesskosten.

Am ersten Prozesstag versuchten Facebooks Anwälte, die Rechtmäßigkeit der Klage zu diskreditieren. Nach Berichterstattung von futurezone wiesen die Anwälte Facebooks darauf hin, dass es in Österreich keinen „US-Style Class Action“ wie in den Vereinigten Staaten gibt und bezeichneten die vorliegende Klage folglich als „Pseudo-Sammelklage“.

Ebenfalls angezweifelt wurde die „Geschäftsfähigkeit“ der Teilnehmenden der Sammelklage. Paradoxerweise sind Facebook-User aber sehr wohl geschäftsfähig, wenn sie den AGBs auf Facebooks Website zustimmen.

Die vorerst entscheidende Frage, ob der Kläger ein „Verbraucher“ ist und er demnach rechtmäßig vor dem Wiener Gericht klagen kann, verneint Facebook klar. Herr Schrems würde in „eigenem beruflichen und unternehmerischen Interesse“ agieren. Zudem gebe es „kein Datenschutz-Panel, wo Schrems nicht am Podium sitzt“. Da Schrems‘ Motivation für das Verfahren also monetärer Natur sei, wäre dieser auch kein Verbraucher und das österreichische Gericht demnach nicht zuständig.

Durch Belege wie z.B. Kontoauszüge kann Schrems aber nachweisen, dass er aus seinen Aktivitäten als Datenschützer keinen Lebensunterhalt bestreiten kann und will und betont, dass er für die Sache „brennt und lebt“, aber nicht von der Sache selbst lebt.

In der Gesamtheit gesehen ist Facebooks Argumentation schon fast komisch. Der Klagende, damals noch Otto-Normal-„Verbraucher“ von Facebook, wollte sein Recht auf Datenschutz gegenüber Facebook durchsetzen. Da Facebook ihm dies verwehrte, begab sich Herr Schrems in die Öffentlichkeit, und trat erst in Folge dessen auf mehreren Datenschutz-Panels auf. Dass Facebooks Anwälte ihm jetzt vorwerfen, diese Aktivitäten würden dem Ziel der Erwirtschaftung von Kapital dienen und dieser Umstand würde ihm seinen „Verbraucher“-Status entziehen, ist eine mehr als fragwürdige Vorgehensweise.

Lesefaulen und sonstigen Interessierten sei noch dieses Interview bei radioeins von Markus ans Herz gelegt.

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18 Ergänzungen

  1. Selbst wenn Schrems kein „Verbraucher“ wäre, wieso sollte er dann nicht klagen können? Das würde ja nichts am Inhalt der Klage ändern. Der Umgang mit personenbezogener Daten.

    1. Er kann natürlich auch ohne „Verbraucher“ zu sein klagen. Nur dann eben nicht in Österreich, sondern in Irland.

    1. Darumgehts doch gar nicht sondern um die Anwendung von Gesetzen wie Datenschutz. Facebook ist kein rechtsfreier Raum!

      1. Löl, wenn die Gesetze eingehalten werden ist der Fratzenbuchkurs bei 0.02 cent. Und Suckerberg muss wieder bei 0 anfangen…

  2. Wenn der Gerichtsstand nach Irland wandert, dann kommt noch ein zweites Thema dazu: Nicht nur Facebook hat seinen Europa-Sitz in Dublin, auch Google. Und Twitter. Microsoft und IBM sind dort, und Dutzende andere. Wenn ich mich recht entsinne, dann arbeiten da allein 11.000 Iren…hoffen wir mal, dass das „verbraucher“freundliche Rechtsprechung nicht ausschließt!

    1. Was hat das mit einem möglichen Prozess gegen Facebook zutun? Die Rechtsprechung in Ireland sollte sich davon nicht beeinträchtigen lassen und soweit es diese angeht, ist sie relativ unbeeindruckt solcher Unternehmungen.

  3. Das klingt mir fast danach, als ob man schonmal ein paar Euro zur Seite legen sollte, falls er nach Irland fliegen muss. DANN wäre es ja egal, ob er Geld einsammelt ;)

  4. Ich, als nicht Jurist, vermute das gibt sicherlich interessante Klagen wegen Diskriminierung. Ein Kunde könnte sicherlich auch Rückwirkend die Differenz einklagen, wenn es ihm auffällt dass er wegen seiner Hautfarbe höhere Preise bezahlen muss.

    Nicht dass das irgendwer machen würde, aber die Beweislast liegt dann wohl beim Einzelhändler.

    Aber auch wegen Alter, Geschlecht oder Religion darf man ja nicht diskriminiert werden. Also, da bleibt dann später nicht mehr viel. Selbst die Uhrzeit und Datum ist Diskriminierend, aus Religiösen Gründen gehen viele Christen Sonntags nicht einkaufen. Andere Religionen, Nudelgottmonster etc., evtl nie vor 10 Uhr.

    Das kann noch heiter werden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    yt

  5. sry, mein Kommentar ist versehentlich im falschen Beitrag gelandet. Der gehörte zu BigData.
    Ich hatte noch keinen Kaffee. Guten Morgen.

  6. Also einerseits ist der Herr Schrems nicht geschäftsfähig, andererseits hat er finanzielles Interesse …
    Quasi: sollte er wider erwarten doch geschäftsfähig sein, dann muss er finanzielles Interesse haben.
    Ich fände es sehr seltsam, wenn das österreichische Gericht FBs Anwälten das nicht um die Ohren hauen würde, das ist doch ein wenig sehr offensichtlich.

  7. Ich habe ja so ein bisschen die Hoffnung, dass Facebooks US-amerikanische Anwälte sich da übergriffig gegenüber ihren europäischen Kollegen zeigen und auf den Sensibilitäten des österreichischen Rechtes herumtrampeln. Da sollte das Verfahren beschleunigen. Wenn man die Argumentation liest, klingt es auch ein wenig danach.

  8. Bei er Überschrift dachte ich natürlich zuerst an das Mem, „natürlich, der User ist ja kein Verbraucher sondern das Produkt“

    Wie abartig ist das denn. Wer sich um Datenschutz kümmert, darf sich nicht um Datenschutz kümmern? Wenn jemand eine starke professionelle Lobby bräuchte, dann doch wohl die Verbraucher!

    Hoffentlich folgt das österreichische Gericht diesem ranzigen Hirnfurz nicht ins argumentative Wolkenkuckucksland.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.