EU-Parlament stimmt Antrag zur Aufarbeitung des Überwachungsskandals zu und rügt bisherige Untätigkeit

Plenarsaal des EU-Parlamentes in Straßburg. CC BY 2.0, via Wikimedia/jeffowenphotos
Plenarsaal des EU-Parlamentes in Straßburg – CC BY 2.0, via wikimedia/jeffowenphotos

Das EU-Parlament hat den Entschließungsantrag des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) mit 342 zu 274 Stimmen angenommen. Der Ausschuss hatte ein Nachfolgepapier der ersten Entschließung aus dem März 2014 formuliert. Darin ging es um politische Forderungen angesichts des NSA-Skandals, bessere Geheimdienstaufsicht und einen wirksamen Schutz von Daten und Privatsphäre.

Da vor allem seitens der EU-Kommission und der Mitgliedsländer wenig bewegt wurde, erneuert das Parlament nun seine Forderungen und kritisiert die Untätigkeit. Zusätzlich seien in vielen Mitgliedsstaaten weitreichendere Überwachungsbefugnisse gesetzlich beschlossen worden, was angesichts der Erkenntnisse seit Snowden in eine eindeutig falsche Richtung führt.

Außerdem stimmten 285 Parlamentsmitglieder gegenüber 281 für die Forderung, dass Anklagen gegenüber dem Whistleblower Edward Snowden fallengelassen werden, ihm Schutz gewährt wird und er als Verteidiger von Menschenrechten anerkannt wird.

Bindende Wirkung hat die Entscheidung nicht, denn nur die EU-Kommission kann Gesetzgebungsinitiativen einbringen. In der Entschließung drohen die Parlamentarier*innen jedoch mit finanziellen Konsequenzen für die EU-Kommission, sollte diese sich weiter querstellen. Das Parlament muss dem jährlichen Haushaltsplan der EU zustimmen, der von der Kommission vorgelegt wird.

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4 Ergänzungen

  1. Entschließungsantrag: 616 Stimmen für/gegen
    Schutz für Edward Snowdon: 566 Stimmen für/gegen

    Waren diese Abstimmungen am einen (längeren) Zeitraum auseinander, oder haben sich dabei mehr Parlamentarier enthalten, da ja die Stimmen insgesamt weniger geworden sind?

    1. Wahrscheinlich ist der gleiche Effekt schuld, wie bei uns im Bundestag. Es sind einfach nie alle Abgeordneten anwesend, obwohl sie dafür bezahlt werden. Die Abwesenden bekommen Geld für NICHTS!!! Und die Immermüden holen vielleicht bei Abstimmungen versäumten Schlaf nach.
      mfg R.K.

      1. Das kannste so nicht schreiben. Die sind mit ihren Nebenverdiensten beschäftigt.
        Eine Aufsichtratssitzung findet auch zu Sitzungszeiten im Bundestag statt.
        Die Kohle als Abgeordneter hat man ja sicher, bei einer Aufsichtsratssitzung gibt es nur Geld, wenn man auch da ist. Und je nach Unternehmen gibt >10.000€ Sitzungsgeld.

        So und nun die Gewissensfrage: Für was entscheidest du dich. Für den Wählerauftrag oder den Nebenjob.

  2. Das war aber ein recht knapper Ausgang. 285 zu 281 … was war da los? Schiss vor persönlichen Konsequenzen wenn man sein Gehirn einschaltet und eine vernunftgesteuerte Entscheidung trifft? Aber dennoch ein kleiner Hoffnungsschimmer im Schatten der vorgestrigen Netzneutralitätsabschaffung.

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