"Ende von Roaming und Netzneutralität"Trilog-Verhandlungen einigen sich auf unklaren und mehrdeutigen Deal

Günther Oettinger verkündet das Ende von Romaing und Netzneutralität.

Laut EU-Kommission haben sich Kommission, Parlament und Rat auf „Schlüsselelemente“ des Digitalen Binnenmarkts geeinigt. Mit dieser EU-Verordnung werden Roaming-Gebühren und die Netzneutralität geregelt. Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger freut sich auf Twitter über „das Ende von Roaming und Netzneutralität“:

In diesem Fenster soll ein Twitter-Post wiedergeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an Twitter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Twitter nutzt die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Abfluss deiner Daten an Twitter so lange, bis Du aktiv auf diesen Hinweis klickst. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden. Twitter betrachtet Deinen Klick als Einwilligung in die Nutzung deiner Daten. Weitere Informationen stellt Twitter hoffentlich in der Datenschutzerklärung bereit.

Zur Datenschutzerklärung von Twitter

Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

Die Einigung von heute Nacht ist noch nicht der endgültige Text, aber man wollte unbedingt heute eine Fertigstellung verkünden – dem letzten Tag der lettischen Ratspräsidentschaft. Eine erste Einschätzung des Textes liefert Joe McNamee von European Digital Rights, die wir übersetzt haben und hier crossposten:

Verschwommener und mehrdeutiger Deal zu „Netzneutralität“ ist ein Verzicht der Verantwortung

Fünfzehn Monate, nachdem das Europäische Parlament klar für den Schutz der Netzneutralität in Europa gestimmt hat, wurde heute, um Zwei Uhr Nachts, ein verschwommener und mehrdeutiger „Deal“ erreicht. In den kommenden Tagen werden die Verhandlungsführer Begleittexte fertigstellen (auch „Erwägungsgründe“ genannt), die eventuell Klarheit herstellen könnten. Doch die scheinbar bewusste Mehrdeutigkeit des Deals lässt keine große Hoffnung auf echte Netzneutralität in Europa aufkommen.

Wenn der Deal von den Mitgliedsstaaten im Ministerrat und im EU-Parlament gebilligt wird, müssen wir mindestens ein Jahr warten, bevor Gerichte und Aufsichtsbehörden anfangen können, dem Abkommen Sinn zu stiften.

Joe McNamee, Geschäftsführer von European Digital Rights (EDRi), kommentiert:

Worin liegt der Sinn, Rechtsvorschriften zu erlassen, die die Rechtslage weniger eindeutig machen als vorher? Jetzt haben wir ein Abkommen, das fast alles bedeuten kann – wir haben aber nicht noch mehr Rechtsunsicherheit gebraucht.

Zentrale Punkte der Verwirrung sind:

Spezialdienste

Die Unterscheidung zwischen „Spezialdiensten“ und dem öffentlichen Internet. „Überholspur“-Dienstleistungen können diesen Status nur erhalten, wenn dies „notwendig“ ist. Allerdings definiert der jetzige Entwurf das Wort „notwendig“ so weit, dass alles, was nicht als eine „allgemeine Priorisierung“ des Verkehrs definiert wird, im Prinzip von „notwendig“ abgedeckt sein könnte. (Erwägungsgrund 11, Artikel 3.5)

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Verordnung ist so formuliert, dass nicht klar wird, wie die Kernfrage „spezialisierter Dienstleistungen“ eigentlich definiert wird. (Artikel 1)

Sperren und Filtern

Nicht zuletzt versucht die Verordnung zu regeln, was eine gesetzliche Verpflichtung zum Sperren bzw. Filtern sein könnte (Müssen wir das wirklich erklären?). Die Definition ist so schlecht formuliert, dass sie einen Tätigkeitsbereich abdeckt, der keine rechtlichen Verpflichtungen beinhaltet (Artikel 3.3.a). Der aktuelle Entwurf enthält einen Satz mit 90 Wörtern ohne erkennbare Bedeutung.

Auswirkungen von Spezialdiensten

Auch wenn der aktuelle Entwurf erklärt, dass „Spezialdienste“ nur möglich sind, wenn sie keine „negativen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit oder Qualität der Internet-Zugangsdienste“ haben, gibt es eine Verpflichtung für Internet-Provider, detailliert Auskunft über die Einzelheiten der „Auswirkungen auf die Internetzugangsdienste der gleichen Endnutzer“ zu geben. Wie lautet jetzt die Abmachung? Haben die Spezialdienste Auswirkungen auf den Internetzugang von anderen Endnutzern, oder nicht? (Erwägungsgrund 11a und Artikel 4.3.c)

Einschätzung

Der „Deal“ wurde nach drei Monate dauernden „Verhandlungen“ zwischen Rat der Europäischen Union (Ministerrat) und dem Europäischen Parlament erzielt. In jeder Phase verweigerte der Rat einfach den Dialog. Dann, um noch irgendwie die willkürlich gesetzte Frist einzuhalten, die von der lettischen Präsidentschaft des EU-Rates gesetzt wurde, einigte man sich auf dieses chaotische, unterdurchschnittliche Abkommen.

Jetzt, wo unsere politischen „Führer“ beschlossen haben, dass sie keine Entscheidung treffen, müssen wir wohl warten, bis nicht-gewählte Richter und Regulierungsbehörden diese harte Arbeit tun.

Das ist jedoch „nur“ eine vorläufige Einigung. Zuerst müssen die erläuternden Erwägungsgründe zum Abschluss gebracht werden. Dann müssen die EU-Institutionen entscheiden, ob sie wirklich bereit sind, diese Rechtsunsicherheit für die europäischen Bürger und Unternehmen zu schaffen. In den kommenden Wochen wird sich dies zeigen.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

25 Ergänzungen

  1. „Der aktuelle Entwurf enthält einen Satz mit 90 Wörtern ohne erkennbare Bedeutung.“
    OK, damit ist klar das der Oettinger daran beteiligt war …
    So langsam fängt der richtig an zu nerven

  2. Hallo Andre,
    ich glaube bei den Tags sollte „Trolig“ –> „Trilog“ heißen …
    ach was, lass es einfach so, das passt ja ganz gut ;-)

  3. Oettinger gibt anscheinend um 14.15 ne Pressekonferenz dazu

    http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/other-events/video?event=20150630-1415-SPECIAL
    Trilogue deal on telecoms package:
    – press conference by Jerzy BUZEK (EPP, PL), Chair of the Industry Committee, Pilar del CASTILLO VERA (EPP, ES), rapporteur, Günther H. OETTINGER, Commissioner for Digital Economy and Society, and Edmunds BEĻSKIS, Latvian Ministry of transport
    http://ec.europa.eu/avservices/ebs/schedule.cfm?date=06/30/2015&sitelang=en&page=2&institution=0

    1. Ja, das ist oben unter „wollte unbedingt heute eine Fertigstellung verkünden“ verlinkt :)

  4. Über die „Beschränkungen“ wird echter Wettbewerb verhindert. Der würde sich nicht nur positiv auf die Möglichkeiten im Ausland auswirken, sondern auch im Inland. Wenn jeder Vertrag überall genutzt werden könnte, hätte der Verbraucher eine große Auswahl in Europa. Leider hat die EU den Kopf eingezogen und sich auf einen faulen Kompromiss eingelassen.

    Warum tun sich die Länder, die EU und die Provider so schwer, den Nutzern gute Tarife anzubieten, die in der EU uneingeschränkt genutzt werden können ?

    1. Ganz einfach, weil sie Geld scheffeln wollen. Und weil sie die Macht haben, Macht, solange wir bezahlen, und ihre Tarifspielchen mitspielen! Sie brauchen für ihre Vorhaben den rechtspolitischen Rahmen, und den soll ihnen die Politik liefern.

  5. Gesetzestexte die nicht eindeutig definiert sind dienen Diktaturen weil damit der Rechtsstaat ausgehebelt wird und nach belieben entschieden werden kann. Wenn Gesetzte nicht konkret formuliert sind, ist es weiterhin nicht möglich diese anzufechten weil man sie auslegen kann wie man will. Das alles ist ein starker Hinweis das die EU totalitär geworden ist speziel die ungewählten Kommisionen. Vorhaben wie TTIP, CETA, TISA, Ukrainesanktionen die nur europäische Normalbürger kleine und mittlere Unternehmen schädigen beweisen das ebenso. Man kann sich als Normalo nur davor schützen indem man seine Provider kündigt und keine Handyverträge mehr macht bzw. Handys kauft oder sonstigen Spionageschnickschnack. Kein Apple auf keinen Fall Windows 10 und eventuell das Internet nicht mehr benutzten usw.. Ich denke mal die Umsatzeinbußen sind jetzt schon für die IT spürbar.

    1. Nein! Der Rückzug in die digitale Enthaltsamkeit ist keine Lösung. Wir haben uns alle die Demokratie ein gutes Stück wegnehmen lassen. Teils aus Bequemlichkeit, teils aus „die anderen werdens schon wieder richten“, teils aus … was weiß ich. Hier verkündigt Oetti mal so nebenbei im Post das Ende der Netzneutralität – uhhhps….
      Jedes Volk verdient die Regierung, die es gewählt hat. Auch wenn ich sie nicht wählte, so muß ich daran arbeiten es besser zu machen, Menschen überzeugen und informieren!
      Digital sieht es momentan ganz schön sch***** aus. Da haben wir in Wirklichkeit nichts mehr unter Kontrolle. Wir müssen uns zurückerobern, was uns (wie wir jetzt wissen) nie gehört hat… Derzeit sieht es mehr wie ein Stellungskrieg aus – das wird ein Weg der abertausend Schritte werden.

  6. Sagt mal, bezieht sich die Einschätzung nur auf das Press Release, oder gibt es dazu noch einen ausgearbeiteten Text und wenn ja, wo findet man den denn?

    1. Die Einschätzung basiert nicht nur auf der PM, aber der Verhandlungstext ist leider noch nicht öffentlich.

  7. Wie schön man Aufzählungen von Gegensätzen mit Zusammensezungen doch missverstehen kann – „(das Ende von Roaming) und Netzneutralität“ vs. „das Ende von (Roaming und Netzneutralität)“ – daran hat man doch seine(n) Freud. So wird „das Ende von Roaming“ wohl nicht mal nach 2017 endgültig, und „das Ende von Netzneutralität“ vom missverstandenen Zusammenhang zum entlarvten Geheimnis. Ich glaube mich zu erinnern, dass neusprech.org mal solche Konstrukte analysiert hatte.

    1. Das habe ich auch gedacht. Oettinger wollte bestimmt nicht vom Ende der Netzneutralität sprechen, dafür war er bislang viel zu vorsichtig. Und öffentlich über das Ende freuen würde er sich wohl auch nicht, dafür scheut er eigene Meinungsäußerungen zu sehr. Schönes Versehen, verrät uns vielleicht mehr drüber, was er denkt. Falls er was denkt.

  8. „Lobbyists win.“
    Eine Lehrstunde in Sachen Lobbying auf EU-Ebene. Muss man neidlos anerkennen. Innerhalb eines Jahres die EU um 180° zu drehen, das schaffen nicht viele. Bei der Gegenwehr aber auch kein Wunder. Oettinger als Digital-Kommissar und die dauerrotierenden Sozialdemokraten sind keine Gegner, sondern Opfer.

  9. Wenn „Spezialdienste“ nur möglich sind, wenn sie keine „negativen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit oder Qualität der Internet-Zugangsdienste“ haben; dann macht die Definition von Spezialdiensten keinen Sinn, da sie keine Auswirkung hat.
    Außer mit Zugangsdienste ist nur das Portal des ISP gemeint, und die restlichen 99,9999999999% des Internets dürfen beeinträchtigt werden.

    Aber noch ist nicht alles verloren, das Parlament muss noch abstimmen, und da kanns auch Änderungsanträge geben, und da wirds auch einen für Netzneutralität geben.

  10. > Haben die Spezialdienste Auswirkungen auf den Internetzugang von anderen Endnutzern, oder nicht?

    Mein spontaner Eindruck nur auf Grund Deiner Darstellung ist, dass dieser Punkt tatsächlich sinnvoll sein könnte (wenn auch womöglich falsch formuliert):

    Spezialdienste dürfen keine negativen Auswirkungen auf (* bla bla *) haben.
    Wenn jetzt ein Spezialdienst auf diese Weise auf der Überholspur arbeitet, dann muss der Internet-Provider Buch darüber führen, ob es beim Idealzustand „keine negativen Auswirkungen“ bleibt oder nicht.

    In diesem Falle wäre das also nichts anderes, als dass derjenige, der die Kontrolle über den Vorgang hat (nämlich der Provider), für die Dokumentation zu sorgen hat, anhand derer man die Rechtmäßigkeit des „Spezialdienst“-Status‘ eines bestimmten Angebotes überprüfen kann. Es wäre also einfach eine nachvollziehbare Dokumentationspflicht.

    Natürlich ist hier nicht klar, wie „Verfügbarkeit“ und „Qualität“ des Internetzugangs genau zu verstehen sind. Die Provider werden also zunächst einmal ratlos sein, was sie da überprüfen sollen.

    Und wenn man’s ganz genau nimmt (was auch meinem spontanen Verständnis entspricht):
    Natürlich muss die Bevorzugung bestimmter Dienste negative Auswirkungen auf die sonstige Qualität des Internetzugangs derselben Nutzer haben. Sonst wäre die Bevorzugung entweder sinnlos, oder aber es stünde überall stets deutlich mehr Bandbreite zur Verfügung, als jemals benötigt wird. Wenn letzteres der Fall wäre, wäre der Spezialstatus für die Diensteanbieter wiederum überflüssig …

    Wenn man die Bedingung keiner negativen Auswirkungen also wörtlich nimmt, könnte das die Abschaffung der Netzneutralität vollständig aushebeln. Mal sehen, wie andere das verstehen …

  11. Achtung: Ähnlich wie der Versuch den Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ durch „Höchstspeicherfrist“ zu überdecken so soll mit dem konsequenten Reden vom „offenen Internet“ die Verwendung des Wort „Netzneutralität“ vermieden werden. Hinzu kommt, und das ist die Intention dahinter, das eine andere öffentliche Wahrnehmung erzeugt werden soll und damit eine bewusst geplante Bedeutungsverschiebung von statten geht gehen soll. Von deutlich „Neutral“ hinzu irgendwie „Offen“.

  12. Lasst doch mal dieses andauernde Oettinger-Bashing. Man mag ja von ihm halten, was man will, aber letztlich haben das die Dienste ausgehandelt und das sehr vernünftig. EDRi und Quadrature du Net haben immer eine sehr sehr kritische Lesart der Text, was oft auch daran liegt, dass sie es bis heute nicht geschafft haben, sich mal einen Juristen an Bord zu holen, der die Rechtstexte auch tatsächlich versteht. Aber deren Ziel ist es eben nur politisch auf die Pauke zu hauen. Gerade letzte Woche hat Quadrature sich damit selbst ins Bein geschossen, als man am Donnerstag eine mehr als peinliche Email an die Abgeordneten schickte, wo man u.a. Petra Kammerevert (SPD, eine absolute PRO-Netzneutralitätsvertreterin) vorwarf, die Parlamentsposition verraten zu haben und sich für die Telko-Interessen einzusetzen – nicht nur totaler Humbug, sondern schlicht falsch, da das EP zu diesem Zeitpunkt nichts substanziell an seiner Position verändert hatte. So kann man sich es mit den Leuten aber auch verscherzen, wenn man unseriös arbeitet…

    Nur zum Verständnis: der politische Deal steht, der Rechtstext steht, es werden nur noch die Recitals, also der dem Rechtstext voranstehende, erklärende Teil ausgearbeitet – es ändert sich nichts mehr. Es wird auch keine Änderungsanträge mehr geben. Vielleicht meint einer, das aus politischen Gründen einen stellenzu müssen – der würde aber einer Ablehnung des Verhandlungsergebnisses gleich kommen und damit dem Scheitern des gesamten Gesetzgebungsverfahrens. 2 Jahre Arbeit wären dahin und man würde mit einem neuen Vorschlag nächstes Jahr von 0 beginnen. Diese Verhandlungen würden sich dann wieder 2 bis eher 3 Jahre hinziehen. Derweil würde es beim Thema Netzneutralität in Europa Kraut und Rüben geben und keiner wäre glücklich.

    Nochmal kurz zur Gesamteinschätzung: der EU-Text ist deutlich strikter formuliert als der Amerikanische! Dort spricht man gar nicht von Spezialdiensten – sie sind komplett undefiniert, werden nicht als Teil des offenen Internets gesehen. Die Behörden verfolgen einen Wait-and-See Approach und schreiten nur ein, wenn etwas deutlich daneben geht. Im Gegensatz zum EU-Kompromiss ist die amerikanische Regelung ein Witz. Aber letztere ist in einem 400 Seiten Dokument versteckt. Obwohl den noch keiner aus der Community gelesen hat, wird er über den Klee gelobt – für mich unverständlich. Aber da man sich bei dem Thema auf netzpolitk.org sowieso darauf beschränkt, anstatt selbst zu recherchieren, nur die EDRi Blogeinträge zu übersetzen, hatte ich auch keine derart detaillierte Auseinandersetzung mit dem Thema erwartet.

    1. Zitat: “ 2 Jahre Arbeit wären dahin“

      Wenn man nach zwei Jahren merkt, dass da etwas falsches herauskommt – Sollte… Nein – MUSS man von vorne beginnen.

    2. Woher willst du wissen, dass es keine Änderungsanträge mehr gibt?
      Bis jetzt war alles im Aussschuss, aber das Ding muss noch ins Parlament. Da kann noch was am Bericht verändert werden. und der Antrag zur Netzneutralität wird kommen.
      Sagte mir Julia Reda, also die Berichterstatterin, letzen Mittwoch gegen 11:00 Uhr, als ich da mit einer netzpolitischen Gruppe in Brüssel war.
      Die schwankenden Abgeordneten sind übrigens tendenziell von der SPD, sagte man mir dort auch. Wer also wen anrufen möchte…

  13. 1.) Das Problem ist nicht die Netzneutralität. Wenn gewisse Dienste wie Video Streaming von bestimmten Anbietern nicht aufs Datenvolumen angerechnet werden. Das Problem ist, dass der Verbraucher absolut keine Rechte hat, was die Leistungserfüllung angeht. Verkauft wird 50 Mbit Flat und was man bekommt, sieht man am Ende selbst (oft 10mbit oder weniger) und nach ein paar GB wird gedrosselt. Hier sollten die selben verpflichtenden Angaben zum Inhalt wie bei anderen Produkten gelten. Versuch mal eine Packung mit „bis zu 1 Liter“ Milch zu verkaufen. +/- 10% Abweichung zwischen versprochener und realisierter Bandbreite und wenn gedrosselt wird, dann muss das auch groß mit dem Produkt beworben werden (z.B. 50GB 16/2 Mbit). Genauso sollte bei der Latenz ein Maximalwert vorgeschrieben werden.

    2.) Ein komplettes Roaming Ende würde bedeuten, dass man z.B. in Österreich einen Vertrag abschließen kann und diesen ausschließlich in Deutschland nutzt. Ihr könnt euch sicher vorstellen, wie lange das die Provider aushalten, die nur im eigenen Land ein Netz betreiben. Hier werden sich T-Mobile, Drei etc. durchsetzen, während die ganzen lokalen Provider drauf gehen.
    Weiters hilft das Ganze ohne verbindliche Qualitätsstandards nichts.
    Wie sieht das aus, wenn ein deutscher Provider (z.B. T-Mobile) in Österreich ein eigenes Netz betreibt, jedoch sich die Kunden doch bei Drei einwählen, weil die ein besseres Netz haben. Muss dann Roaming auch gratis sein, wenn nicht der bevorzugte Roaming Partner verwendet wird? Wie sieht es aus, wenn der bevorzugte Roamingpartner nur 2G anbietet?

    Ich denke eine komplette Abschaffung des Roamings (speziell des Datenroamings) muss noch genauer diskuttiert werden. Ich wäre dafür, dass Roaming im Ausland zwar nicht berechnet werden darf, aber z.B. doppelt oder dreifach gezählt wird (im Vergleich zum eigenen Netz) und dass es Obergrenzen für die Verrechnung des Roamings zwischen den Providern gibt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.