Drohnen und deren Abwehr beim G7-Gipfel in Elmau

Männer, die auf Monitore starren: Werbung für das System TARANIS, über das Informationen zu Drohneneindringlingen verteilt werden können.
Männer, die auf Monitore starren: Werbung für das System TARANIS, über das Informationen zu Drohneneindringlingen verteilt werden können.

Zu den Sicherheitsmaßnahmen rund um den G7-Gipfel im bayerischen Elmau gehörten in geringem Umfang auch Einsätze von kleinen Drohnen. Laut der Antwort des Bundeskanzleramts auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter seien von der Bundespolizei drei Flüge mit Quadrokoptern durchgeführt worden. Die Maßnahmen erfolgten als Unterstützung des Bundeskriminalamtes (BKA), das für den Personenschutz der Staatsgäste verantwortlich war. Ziel war die Erstellung von „Luftbildaufnahmen und Videoaufzeichnungen“. Diese seien „umgehend ausgewertet, nicht gespeichert und nicht weitergegeben“ worden.

Pro halbe Stunde werden die Kosten der Flüge mit 0,60 Euro veranschlagt. Diese ermittelten sich laut dem Bundeskanzleramt aus „Betriebskosten, berechnet aus Anschaffungskosten und etwaigen Ladezyklen, sowie Aufladung des Akkus“. Glaubwürdig ist das kaum, zumal die gängigen und auch von der Bundespolizei genutzten Geräte „Aladin“ und „Fancopter“ in der Anschaffung einen fünfstelligen Betrag verschlingen dürften.

Bundes- und Länderpolizeien suchen Handlungsempfehlungen zur Abwehr von Drohnen

Außer der sächsischen setzen deutsche Polizeibehörden derzeit kaum Drohnen ein. Weitaus mehr Anstrengungen richten Bundes- und Länderpolizeien auf die Abwehr von Quadrokoptern. Aufgrund seiner Zuständigkeit für den Personenschutz leitet das BKA derzeit zwei internationale Arbeitsgruppen, auf Ebene der bundesweiten Innenministerkonferenz (IMK) wurde eine Bund-Länder-Projektgruppe eingerichtet. Bald sollen Handlungsempfehlungen vorliegen, entsprechende Inspirationen wurden bei niederländischen und britischen Polizeibehörden eingeholt.

Es gibt mehrere Herangehensweisen, unerwünschte Drohnen zu erkennen und abzuwehren. Mittels Sensorik können die Bewegung, das Aussehen, die Temperatur oder die Funkfrequenz der Fernbedienung analysiert werden. Mikrofone spüren Geräusche auf. Auch elektromagnetische oder elektrostatische Emissionen können erkannt werden. Zur Abwehr können GPS-Module, die Fernsteuerung oder Motoren gestört werden. Die Rüstungskonzerne MDBA, Rheinmetall und Airbus Space and Defense forschen an Strahlenwaffen, um die Elektronik mit elektromagnetischen Impulsen lahmzulegen. Der Raketenhersteller MBDA führte kürzlich den Abschuss einer Mikrodrohne mit einem Hochenergielaser vor.

Auch beim G7-Gipfel war ein System zur Erkennung von Drohnen installiert. Zum Zuge kam das Radarsystem des Militärzuliefers ESG. Die Anlage wurde zusammen mit dem deutschen Rüstungskonzern Diehl Defence und der niederländischen Firma ROBIN Radar Systems errichtet. Das gemeinsam entwickelte System ist erst wenige Monate alt und offenbar noch nicht serienreif.

Inwiefern beim G7-Gipfel auch Anlagen zur Abwehr (etwa Abschuss oder Jamming) installiert waren, ist nicht bekannt. Der Online-Dienst „Hardthöhenkurier“ dekoriert seinen Bericht zum ESG-System mit einem Bild vom Dach des Schlosses in Elmau, auf dem lediglich verschiedene Erkennungssysteme zu sehen sind.

Weitreichende Einsatzgebiete für neue Systeme

Der Test beim G7-Gipfel diente wohl auch dazu, neue Märkte für das von ESG eigentlich für militärische Zwecke entwickelte „Führungs- und Lagedarstellungsmittel“ TARANIS zu finden. Nach Auskunft des Herstellers seien die Informationen der Drohnen-Erkennungssysteme in Elmau an mobile Endgeräte der Polizei übermittelt worden.

Zu den Sicherheitsrisiken durch Drohnen – mithin den Einsatzgebieten der Hardware – zählt ESG öffentliche Großveranstaltungen sowie „sicherheitsempfindliche Infrastrukturen und Einrichtungen wie Kernkraftwerke, industrielle Großanlagen, Liegenschaften der Bundeswehr oder Justizvollzugsanstalten“. Im Fokus stünden die „unbefugte Nutzung zum Zweck der Ausspähung oder Provokation, aber auch die Verwendung zu kriminellen und terroristischen Zwecken“.

4 Ergänzungen

  1. Sollte es da noch nichts geben, wäre es tatsächlich an der Zeit, über Regeln und Abwehrmaßnahmen – z. B. bei Großveranstaltungen – nachzudenken, auch kann man sich Szenarien zum Schutz für Einsatzkräfte, etwa bei Geiselnahmen oder Entschärfungen, vorstellen, selbst für rechtsstaatliche Überwachungen von Gefährdern, warum nicht, Drohne landet auf dem Gebäude gegenüber und beobachtet, da müssen nicht 5 Beamte vor Ort um eine Videokamera anzuschrauben.

    Vorher müssten allerdings passende verfassungsgemäße Gesetze über die möglichen Einsätze und bezüglich der Daten gemacht werden, und daran wirds mal wieder scheitern, die Lobby der Totalüberwachungsphantasten ist einfach zu stark und verhindert jedes sinnvolle Vorhaben.

    Auch gegen so Sachen wie Precop *,* ist eigentlich erstmal nichts einzuwenden.

    Allerdings auch hier: dass man den Behörden nicht trauen kann, wird allen ganz aktuell eindringlich vor Augen geführt (und nicht jeder kann sich so wehren wie netzpolitik org), aber entsprechend einschränkende und funktionierende Gesetze (am besten im GG) werden nicht kommen.

    Daher sind beide Modelle … abzulehnen!

  2. Lebensleistungsrente
    Danksagung an die SPD
    Jetzt versteh ich das. Deswegen wurden die Harz4 Empfänger rausgenommen. Es wurden ja bis vor vier Jahren noch ein Minimalrentenbeitrag gezahlt. Nun ist es natürlich unmöglich 40 Jahre Beitragszahlung vollzubekommen, wenn man in den Genuss von Harz4 gekommen ist. Ausdrücklichen Dank an die SPD eine wirklich soziale Partei. Fördern und Fordern. So mal es bei der ganzen Zuwanderung umso schwerer ist, trotz angeblichen Aufschwung eine Arbeit zu finden, wenn man einmal als Harz4 Empfänger abgestempelt worden ist.

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