Digitale Agenda: Bundesregierung will mehr „intelligente Vernetzung“

Die Bundesregierung möchte die „intelligente Vernetzung“ vorantreiben. CC BY 2.0, via flickr/Andy Lamb

Eine neue Initiative der Bundesregierung knöpft sich die „intelligente Vernetzung“ vor, bei der in Deutschland noch Nachholbedarf besteht. Die in die „Digitale Agenda“ eingebettete Strategie soll mit insgesamt 36 konkreten Maßnahmen dafür sorgen, dass Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) besser genutzt werden können.

Dabei geht es um Infrastrukturen in den Bereichen Energie, Verkehr, Gesundheit, Bildung sowie Verwaltung, die systematisch miteinander vernetzt werden sollen. Durch die „zielgerichtete Verknüpfung und Koordinierung“ erhofft sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Synergieeffekte, die sich bereichsübergreifend entfalten sollen. Zudem möchte das BMWi die Rahmenbedingungen verbessern, um Unternehmen Anreize für Investitionen zu liefern.

Offener Zugang zu Bildung und Wissenschaft

Neue Erkenntnisse im Forschungs- und Wissenschaftssektor sollen künftig nicht mehr im Urheberrechtsdschungel versickern, sondern durch eine Open-Access-Strategie „wirksam und dauerhaft“ zugänglich werden, wenn öffentliche Fördergelder im Spiel sind. Urheberrechtlich geschütztes Material soll sich einfacher nutzen lassen, indem eine lang geforderte Bildungs- und Wissenschaftsschranke eingeführt wird. Damit sollen endlich weitflächig digitale Lerninhalte in den Klassenzimmern ankommen. Flankiert wird diese Maßnahme von einer noch zu entwickelnden Strategie „Digitales Lernen,“ die Länder und Akteure aus allen Bildungsbereichen einbeziehen soll.

Optimierungspotenziale macht das BMWi auch im Energiesektor aus. Noch 2015 sollen neue Rahmenbedingungen „für den sicheren Einsatz von intelligenten Messsystemen und Regeln für die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen“ geschaffen werden, was einen volkswirtschaftlichen Nutzen von rund zehn Milliarden Euro bringen soll. Der Informationsaustausch im Gesundheitsbereich soll sich verbessern und die eHealth-Initiative weiterentwickelt werden.

Die Erforschung von automatisiertem Autofahren soll vorangetrieben und datenschutzrechtliche Fragestellungen gelöst werden. Erfreulicherweise fällt der öffentliche Nahverkehr nicht unter den Tisch. Einheitliche Standards und technologieoffene Lösungen sollen den Umstieg auf Bus und Bahn erleichern, indem etwa elektronische Fahrscheine mit einer digitalen Fahrplanauskunft verknüpft werden.

Open Data als Standard

Der Zugang zur Verwaltung soll deutlich bequemer werden. So sollen gemeinsam mit den Ländern Bürgerkonten eingerichtet werden, wo man sich mit der eID-Funktion des Personalausweises sicher authentifizieren kann. Die Wirtschaft soll vom „Prozessdatenbeschleuniger“ (P23R) profitieren, mit dem Unternehmen ihre gesetzlichen Informations- und Meldepflichten sicher und automatisiert erfüllen können. Erste P23R-Umsetzungen seien erfolgreich verlaufen und deren Projektergebnisse unter einer Open-Source-Lizenz nutzbar. Erklärtes Ziel ist es, Open Data als Standard in der Bundesverwaltung einzuführen.

Gesetzlich verankert werden soll die Netzneutralität – allerdings mit der ausdrücklichen Einschränkung, dass Spezialdienste „unter bestimmten Voraussetzungen“ erlaubt sein müssen und überlegt werden soll, ob Datenverkehr „für bestimmte Anwendungen“ priorisiert werden darf. Als Beispiele führt das Papier selbstfahrende Autos, Steuerungssysteme in Energienetzen und telemedizinische Anwendungen an. Freilich dürfe dabei das offene und freie Internet nicht gefährdet werden. Im Grunde kündigt die Regierung in diesem Punkt also an, die demnächst kommende EU-Richtlinie umzusetzen, die praktisch deckungsgleiche Vorgaben festlegt.

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11 Ergänzungen

  1. Was wollen die? Ohje. Welcher Lobbyist hat denen das wieder ins Ohr gepflanzt? Dann doch lieber die Internetausdrucker-Ära, damals konnten die nicht ganz so viel Schaden anrichten. Jetzt wird die Infrastruktur eines Staates auf Spionage- und Hackerangriffe vorbereitet – in dem Sinne, dass sie durchführbarer werden. Als hätte man in den 80ern nichts vom CCC gelernt. Und wie war das noch mit dem „Cyberwar“, gegen den sich Frau von der Laien angeblich wappnen wollte?

    1. Ergänzung: Wenigstens wird auf offene digitalebLernmittel eingegangen. Aber dazu braucht man Strom!! ;)

  2. > Digitale Agenda: Bundesregierung will mehr „intelligente Vernetzung“
    Wo soll denn die Intelligenz herkommen?

    1. Aus einer anderen Dimension :D
      Keine Ahnung was diese Art der Vernetzung nun machen soll, aber die sollten anstelle von Buzz Words langsam mal ernsthafte Ideen und Pläne vorlegen.
      In zwei Jahren wird wieder gewählt und dann hat sich das Thema eh wieder erledigt.
      Bisher hat die Regierung 50% der Zeit mit irgendwelchen Ideen Spielchen ohne Ergebnis verschwendet.

      In zwei Jahren sind wir dann immer noch kein Stück weiter.
      Sehr tolle Zeitverschwendung.

      Martin

  3. Es gibr eine Petition „Sofortige Amtsenthebung Frau Merkels“ auf change.org. Es fehlen nur noch 15.030 Stimmen bis zum 75.000-Meilenstein!

  4. „Open Data als Standard“ ist keine wirklich neue Idee.

    Auf langer Sicht, sollten alle Programme die von den Massen genutzt werden im Bereich Open Data angesiedelt werden. Wegen dem Fortschritt, welcher damit zu erreichen ist.

  5. Laß mal stecken. Merkel mag Macken haben, aber andere noch viel größere.
    Gibt es eigentlich schon eine Petition für sofortige „Amtseinsetzung“?
    Oder Minderheitspetitionäre an die Macht?

  6. „Die Erforschung von automatisiertem Autofahren soll vorangetrieben und datenschutzrechtliche Fragestellungen gelöst werden.“ Per SPD-VDS wird über die SIM-Karte jeder Aufenthaltsort jedes Autos vom Staat gespeichert, dazu über die Smartphones wer wann mit wem mit diesem Auto unterwegs war, dazu werden die Aufenthaltsorte auch bei den Auto-Herstellern in den jeweiligen Ländern, sowie bei Apple bzw. Google in den USA gespeichert. So, Erforschung erledigt, jetzt datenschutzrechtliche Fragestellungen lösen …

  7. „Neue Erkenntnisse im Forschungs- und Wissenschaftssektor sollen künftig nicht mehr im Urheberrechtsdschungel versickern, sondern durch eine Open-Access-Strategie „wirksam und dauerhaft“ zugänglich werden“

    Endlich ein Ende der GEMA Sperren und der offline-Mediathek oder wird das Ganze nur zum Trojaner?

  8. Open Data… ja, wäre mal interessant, die Daten der Arbeitsagentur / Jobcenter ungeschönt zu sehen. Zwar anonymisiert, aber unpoliert… also ohne wegretuschieren von in „Massnahmen“ geparkte, die dadurch nicht mehr als arbeitssuchend aufgeführt werden.
    Sondern mal klar zeigen, wie die Lage wirklich ist.
    Zu oft schon gab es da durch erneute Umstellung der Kriterien Schübe von verringerter Arbeitslosigkeit.
    Und OpenDAta bei den Bezügen / Nebeneinkünften der Abgeordneten, haben die sich an dem Punkt nicht schwer getan?!
    Mal schauen, was aus den Lippenbekenntnissen wird…

  9. Zitat aus diesem Artikel:“Neue Erkenntnisse im Forschungs- und Wissenschaftssektor sollen künftig nicht mehr im Urheberrechtsdschungel versickern, sondern durch eine Open-Access-Strategie „wirksam und dauerhaft“ zugänglich werden, wenn öffentliche Fördergelder im Spiel sind. Urheberrechtlich geschütztes Material soll sich einfacher nutzen lassen, indem eine lang geforderte Bildungs- und Wissenschaftsschranke eingeführt wird.“
    Zitat aus Artikel https://netzpolitik.org/2014/raus-aus-dem-gruselkabinett-vorschlag-fuer-neue-wissenschaftsschranke-im-urheberrecht/ :“An der allgegenwärtigen Vergütungspflicht möchte Durantaye auch bei einer Neugestaltung festhalten. Nahezu alle durch die neue Schrankenregelung vorgeschlagenen Nutzungen sollen nach dem Regelungsvorschlag (S. 214) vergütungspflichtig sein, um die Interessen der Rechteinhaber nicht über Gebühr zu belasten.“

    Sempralon schrieb am 18.04.2012 in einem Kommentar:
    „… kann der Bildungs-/Internetinhalt Alters- und Klassenentsprechend angeboten werden, es ist ja nicht nötig, das ein Arbeiterkind mit Wissen überfrachtet wird … ein Akademikerkind ist diese Form der Reizüberflutung von seinen Eltern her gewohnt, also können diesem Kind höherwertige Inhalte angeboten werden!
    Die Eltern können selbstverständlich kostenpflichtige Inhalte für ihren Nachwuchs freischalten lassen, den ihr Nachwuchs an jedem Internetzugriffspunkt abrufen kann und sollte sich ein anderes Kind in der nähe befinden, für das der Bildungsinhalt nicht geeignet ist, so wird der Zugriff unterbrochen, um eine Überlastung des anderen Kindes zu vermeiden!“
    Quelle: https://netzpolitik.org/2015/internet-der-dinge-ein-ausweis-fuer-jeden-vernetzten-toaster/#comment-1936554

    Das ist schon etwas Pervers, nicht?
    Aber wie sollen die vergütungspflichtigen Bildungsinhalte sonst korrekt abgerechnet werden?
    Genau so, es wird ein Form der Ausweisung geben müssen, um an die vergütungspflichtigen Bildungsinhalte für die Ausbildung/Studium zu kommen!
    Das kann der Studentenausweis sein oder aber der Personalausweis!
    Es kann ja wohl nicht angehen, das ein einfacher Arbeiter an vergütungspflichtige Bildungsinhalte heran kommt, wenn er nicht im Rahmen seiner Ausbildung dazu berechtigt ist!
    Die DDR-Führung hat diesen Fehler gemacht, ein gut gebildeter Arbeiter ist nun mal ein unkalkulierbares Risiko, das es zu vermeiden gilt!
    Die propagierten Bildungsoffensiven der Regierung endeten meistens in der rigorosen Kürzung der Mittel!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.