Die vermeintlichen Argumente der SPD zur Vorratsdatenspeicherung

Am Wochenende hat die SPD auf ihrem Parteikonvent mehrheitlich beschlossen, sich für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten auszusprechen. Man betont nun, das sei keine Vorratsdatenspeicherung „in der bisherigen Form“, sondern eben nur eine „Mindestspeicherung“.

Warum die Sozialdemokraten der Meinung sind, dass die Vorgaben aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfüllt werden, legen sie in einer langen Pressemitteilung dar und erläutern den Beschluss: Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten im Einklang mit Datenschutz und Grundrechten.

Warum will die SPD also teure und technisch aufwendige Überwachungssysteme mit einem fragwürdigen Nutzen installieren lassen, deren Anforderungen bei der Datensicherheit in der Post-Snowden-Zeit ganz erheblich sein müssten?

Man verweist zunächst auf den SPD-Parteitagsbeschluss 2011, der „die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen“ fordere, sich aber in Wahrheit auf die Umsetzung der damals noch bestehenden, aber mittlerweile für rechtswidrig erklärten EU-Richtlinie bezog.

In der Mitteilung sind einige Behauptungen enthalten, die dem Inhalt des Gesetzentwurfs widersprechen. So schreiben die Sozialdemokraten:

Zum Schutz der Berufsgeheimnisträger sind von der Speicherpflicht ausgenommen Daten, die etwa bei der Kontaktaufnahme zu Telefonseelsorge-Hotlines anfallen. Daten, die bei der Kommunikation mit Personen anfallen, denen die Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumt (etwa Geistliche, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Journalisten, Volksvertreter) dürfen von den Strafverfolgungsbehörden nicht abgerufen werden.

Niemand ist von vorneherein bei der geplanten generellen Vorratsdatenspeicherung ausgenommen, entsprechend besteht die Speicherpflicht auch für Berufsgeheimnisträger. Die Telekommunikationsinformationen dieser Geheimnisträger werden in Wahrheit also sehr wohl gespeichert. Die rechtlichen Schutzvorkehrungen können also erst beim Datenzugriff greifen. Die Vorgabe des EuGH, der ganz klar die Ausnahmen für Berufsgeheimnisträger schon beim Speichern ihrer Daten fordert, werden dabei missachtet.

„Lügen für die Vorratsdatenspeicherung“ scheint weiter das Motto zu sein, wenn es um den politischen Streit um die VDS geht. Denn mit der Wahrheit nehmen es die Sozialdemokraten auch sonst nicht allzu genau. In der Mitteilung heißt es:

Nur ein Gericht darf den Zugriff der Ermittlungsbehörden auf die Kundendaten bei den Unternehmen erlauben.

Der VDS-Gesetzentwurf enthält aber keinen Richtervorbehalt bei der Bestandsdatenabfrage, so dass Polizeibeamte und Geheimdienstler ohne Umstände und in großem Umfang weiterhin Bestandsdaten abfragen können, die gleichsam hintenrum zum Zugriff auf die Vorratsdaten führen.

Erwähnenswert findet die SPD übrigens auch, dass man eine „Löschverpflichtung“ einführe. Außerdem würde man „mit massiven Geldbußandrohungen“ eine Nicht-Umsetzung der IT-Sicherheitsanforderungen pönalisieren. Da man vorher die Telekommunikationsanbieter zwingt, die Daten zu speichern, ist beides aber doch wohl das Mindeste, was man als Betroffener erwarten darf.

Die SPD betont, man würde mit der VDS keine heimliche Überwachungsmaßnahme vornehmen, da „die Betroffenen nachträglich benachrichtigt“ würden. Wie die vorgesehene Benachrichtigungspflicht allerdings in der Praxis gestaltet wird, ist angesichts der absehbar vielfachen Nutzung noch offen.

Ob der Gesetzentwurf zur VDS aber nun tatsächlich im Einklang „mit Datenschutz und Grundrechten“ und auch mit den betonten „Grundwerten der Sozialdemokratie“ ist, wie die SPD uns zu überzeugen versucht hat, scheint ohnehin nicht jedem Sozialdemokraten besonders wichtig zu sein. Um es mit den Worten von Reinhold Gall (SPD) zu sagen:

da geht einem die galle hoch
Quelle: Internet.

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22 Ergänzungen

    1. Jeepers, I really rubbed my eyes. I didn’t grok it either. Maybe we can penalise in German after all! Be a Canadian and growing up waiting for someone to end up in the penalty box … I’ve missed the word.

      Should have guessed the latin would stick around: Latin poenalis „pertaining to punishment,“ from poena „punishment,“ from Greek poine „blood-money, fine, penalty, punishment, ….

      Now who is going to isue the subpoena for Gall, please?

  1. VDS-Fan und Überwachungsexperte Sigmar Gabriel erklärte schon am 25.9.2012, dass der Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung lediglich auf Verschwörungstheorien aus dem Internet beruht:

    „Es wird im Netz über dieses Thema viel verbreitet was in der Sache schlicht falsch ist. (…) Ich finde die Veranstaltung heute muss mal erstens dazu dienen zu klären, um was geht’s da wirklich und auch ‘n paar der Verschwörungstheorien abzuräumen. (…) Die Veranstaltung soll einfach dazu dienen die Argumente offenzulegen, äh, wie gesagt, diese Verschwörungstheorien, die da ‘rumgeistern im Netz, äh, mal aufzugeben und darüber öffentlich zu reden.”

    Unterstützt wurde Gabriel während der Konferenz vom damaligen BKA-Chef Ziercke und dem damaligen innenpolitschen Sprecher der SPD, Michael Hartmann.

    Drei SPD-Mitglieder warben mit sachlich falschen Argumenten und wenig aussagekräftigen Statistiken für eine Praktik, die vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde, weil sie gegen das Grundgesetz verstieß.

    Dass dieser Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eine schnellere oder häufigere Aufdeckung von Straftaten bewirkt ist nicht belegt.

    Dass ausgerechnet Gabriel, Hartmann und Ziercke drei Jahre später selber im Verdacht stehen Straftaten begangen oder gedeckt zu haben oder zumindest wenig zu deren Aufklärung beigetragen zu haben, beflügelt erneut die Phantasie vieler Verschwörungtheoretiker im Internet:

    https://machtelite.wordpress.com/2015/06/21/gabriel-verschworungstheorien-zur-vorratsdatenspeicherung-geistern-im-netz-herum/

  2. Kleine Ergänzung zur Speicherung: Ich glaube, wie es zitiert wird ist es schon auch gemeint: Telefonseelsorge z.B. wird gar nicht erst gespeichert, weil diese an einen fixen Anschluss gekoppelt wird, wohingegen Anwälte, Journalisten usw. auch über „Fremdgeräte“ kommunizieren können. Deswegen wird gespeichert und erst bei der Auswertung „blockiert“.
    So wurde es zumindest in einem BPK-Video von Jung&Naiv von der berühmten Frau Zimmermann mitgeteilt – weil: geht nicht anders.

    Dass das alles so hoffentlich nicht mit dem EUGH-Urteil zusammenpasst steht natürlich auf einem anderen Blatt. Ich denke die Hürden vom EUGH wurden absichtlich so gewählt, wie sie gewählt wurden (also Filterung bereits vor der Speicherung und das ist wie man erkennt nicht umsetzbar), weil die auch nicht alle möglichen Varianten, die sich ein „Volksvertreter“ (haha) ausdenken kann, pauschal verbieten können.

  3. [quote]Zum Schutz der Berufsgeheimnisträger sind von der Speicherpflicht ausgenommen Daten, die etwa bei der Kontaktaufnahme zu Telefonseelsorge-Hotlines anfallen. Daten, die bei der Kommunikation mit Personen anfallen, denen die Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumt (etwa Geistliche, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Journalisten, Volksvertreter) dürfen von den Strafverfolgungsbehörden nicht abgerufen werden.[/quote]

    Also wie jetzt, ausgenommen oder dürfen nicht abgerufen werden?!?!?

    1. Wie oben geschrieben: Laut Frau Zimmermann: Seelsorger werden gar nicht gespeichert, weil das eine Fixe „Hotline“ ist, die definierbar ist, wohingegen die anderen IMMER geschützt sind. Bei einem Anwalt / Journalisten / … ist es wurscht, ob er mit seinem Festnetz / Handy / dem Telefon vom Nachbarn oder einer Telefonzelle aus kommuniziert. Das wiederum ist technisch nicht automatisch filterbar, also wird es erfasst und darf nur nicht ausgewertet werden.
      Wie auch immer es da dann möglich sein soll.

    2. Daten, die bei der Kommunikation mit Personen anfallen, denen die Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumt (z.B. Mutter, Ehemann, Schwester) dürfen von den Strafverfolgungsbehörden abgerufen werden.

  4. Wer fällt denn alles unter den Begriff „Volksvertreter“. Auch mein Bürgermeister und die so geliebten Stadträte?

  5. tja, die SPD arbeitet gerade kräftig am Projekt 18%.

    Ds Hat die FDP nicht hinbekommen, die kam halt von der falschen Seite. Bei der SPD wird es wohl klappen.

  6. Der Gabriel bezeichnet uns als Verschwörungstheorethiker? Ist das nicht strafbewehrt? Warum ist der ganze Vorgang eigentlich nicht strafbewert? Hier wird ja was durchaus einfach erkennbar illegales gemacht, jedenfalls wenn man der Argumentation von BGH und EUGH folgt. Also höhere Gerichte haben wir nicht und das sind doch klare Vorgaben! Also: Warum ist das Vorgehen hier nicht illegal? Also die Schaffung eines Gummiparagraphen der einfach das Grundgesetz bricht + schon Urteile von höheren Gerichten vorliegen.

  7. Ultrakonformistisches Verhalten, rythmisches Dauerklatschen, wenn der große Vorsitzende verkündet und ausgesprochen surrealistische…… Argumentationsketten, meistens Lügenmärchen, wurden uns immer als abschreckendes Beispiel für Diktaturen vorgehalten.
    So langsam scheint das auch hier Einzug zu halten)-:.
    Ich rege mich darüber schon gar nicht mehr auf, das schont die Nerven(-:, Ekelgefühle bekomme
    ich bei diesen Leuten trotzdem.

  8. Ich wäre ja für die Einführung eine Three-Strikes-Regelung!

    Nein, im Ernst:

    Ein Politiker, der 3 mal einem Gesetz zugestimmt hat, das anschließend vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird, ist offensichtlich für sein Amt als Volksvertreter und Wahrer des Grundgesetzes und der FDGO nicht geeignet und wird deshalb fristlos aus diesem entfernt, unter Verlust aller damit verbundenen Privilegien und Pensionsansprüche. Diese werden verwendet, um die durch das betreffende Gesetz entstandenen Kosten zu kompensieren

    Hätten wir eine solche Regelung, wären die meisten dieser Sicherheitsesoteriker bereits weg vom Fenster und der Rest wäre SEHR vorsichtig bei neuen Beschlüssen. Chilling Effect mal anders rum.

    Aber Spaß beiseite:
    Einen sehr guten, kritischen Kommentar mit einer Gegenüberstellung von Anspruch und Wirklichkeit des SPD-Konventsbeschlusses hat der Patrick Breyer von der Piratenpartei (ja die leben noch und sind aktiv) geleistet:
    http://www.patrick-breyer.de/?p=559722

    1. Hehe, mit Mandatsverlust für die Partei in der Legislaturperiode, denn sie hat den/die KandidatIn ja schließlich aufgestellt. Natürlich nicht ernsthaft, sowas würde niemals funktionieren. Aber schöne Träumerei.

  9. Wie man hier wieder sehen kann:
    https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/06/23/bei-kinderpornografie-droht-polizisten-das-aus/
    zeigt sich erneut das wir nicht allen Menschen überwachen müsste in diesem Fall sollte man lieber die Polizei überwachen. jaja die beschwichtiger werden jetzt wieder was von schwarzen schafen erzählen. ich sag nur Edtahy.
    Und ich will gar nicht wissen wer von den ganzen Politikern und anderen Überwachungsbefürwortern da noch alles drin steckt.

  10. Sicherheitspolitik zerstört die Freiheit
    Das so oft postulierte Wortpaar Sicherheit und Freiheit ist ein typisches Beispiel für die
    Gehirnwäsche der Politiker am Volk. Dieses Wortpaar ist ein misfit, eine nicht
    zusammengehörende Melange. Die Begriffe ergänzen sich nicht, heben sich gegen
    einander auf, löschen sich gegen einander aus.
    Von Henry Paul
    Freiheit hat nichts mit Sicherheit zu tun. Sicherheit hat nichts mit Freiheit zu tun. Wer sich für
    Freiheit entscheidet, kann sich nicht für Sicherheit entscheiden, denn Freiheit beinhaltet immer die
    Unsicherheit. Wer Sicherheit haben will, wendet sich gegen die Freiheit.
    Freiheit wird durch das RECHT gewährt, nicht durch Sicherheit.
    Sicherheit ist keine Idee, Sicherheit ist kein Gefühl, Sicherheit ist kein Wert an sich. Sicherheit ist
    ein Ergebnis. Sicherheit ist nicht teilbar. Sicherheit entsteht NUR durch apodiktische Einhegung
    aller Zustände, die möglicherweise Unsicherheit bewirken können.
    Sicherheit kann man nicht kaufen oder erwerben. Sicherheit ist das Ergebnis totaler UNFREIHEIT.
    Wer uns Sicherheit vor Freiheit verkaufen will, nimmt uns unsere FREIHEIT!
    Nur wer frei ist, kann sich entfalten und leben.
    Wer nur auf Sicherheit Wert legt, ist für immer unfrei. Politiker, die uns vor der Freiheit eine starke
    Sicherheit bieten wollen, wollen im Prinzip unsere Freiheit total eingrenzen. Freiheit ist die Wesens-
    Voraussetzung für Entwicklung, für Dynamik, für Gestaltung, für Entfaltung. Das beinhaltet immer
    ein Risiko, ein Scheitern, ein Versagen, einen Unfall.
    Wer Risiko, Unfall, Versagen, Scheitern ausschalten will, beraubt sich seiner Freiheit. Leben
    bedeutet Wagnis, Unbekanntes, Unplanbares, Zufall, Unvorhergesehenes, Unbedachtes. Wer all dies
    ausschalten, minimieren oder eliminieren will, beraubt sich der Freiheit zum LEBEN.
    Im Grundgesetz Artikel 2 wird uns die Freiheit zugesichert.
    Damit ist klar, dass Freiheit immer vor und gegen Sicherheit stehen muss. Wer Sicherheit ins
    Grundgesetz schreiben will, verändert das Grundgesetz im Wesentlichen, beraubt uns des
    Grundsatzes der allgemeinen und persönlichen Freiheit, weil man immer jede Einschränkung, jede
    Zwangsmaßnahme, jede Kontrolle mit dem Aspekt der Sicherheit „beweisen“ kann.
    Kontrollfunktionen, Überwachungsfunktionen, Sicherheitsfunktionen sind also immer gesetzliche
    Widersprüche und berauben uns der garantierten Freiheit.
    Eine freiheitlich demokratische Grundordnung ist mit dem oder einem wie immer gearteten
    Sicherheitsgedanken nicht vereinbar. RECHT leitet sich aus dem Grundrecht ab.
    Recht, das sich aus Sicherheits-Aspekten ableitet, ist das Gegenteil von Freiheit, also
    grundgesetzwidrig! Je mehr Sicherheit von der Politik angeboten wird, desto weniger Freiheit wird
    gewährt. Die absolute Sicherheit bedeutet den totalitären Staat.
    Wer also Sicherheit der NATO, Sicherheit der Energieversorgung, Sicherheit der Gesundheit,
    Sicherheit in der Politik, Sicherheit im Alltag, Sicherheit im Flugverkehr oder wo immer postuliert,
    will Freiheit, die grundgesetzlich garantierte Freiheit eingrenzen! Wehret den Anfängen. Wehret
    den Sicherheitsfanatikern und Sicherheitsaposteln.

    1. Es gab mal einen SPD-Innenminister Schily. Schon dem ging die Freiheit am Hintern vorbei. Wenn mich mein Hirn noch richtig funktioniert, wollte der Schily Verkehrsflugzeuge abschießen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.