Die Polizei NRW schickt uns Abmahnung wegen Verwendung eines Logos

PozileiZensurweiss2In über elf Jahren netzpolitik.org haben wir nur selten eine Abmahnung bekommen. Vergangene Woche war es wieder so weit. Etwas ungläubig untersuchten wir eine Mail der Polizei NRW, die uns aufforderten, ein Bild mit dem Logo des „Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste“ runterzunehmen, was wir zur Illustration eines Artikels über die Verwendung der stillen SMS durch die Polizei in NRW eingebaut hatten. Die Mail war verbunden mit der Aufforderung und einer Frist bis zum 15.6., verbindlich zu erklären, dass wir dieses und andere Polizei-Logos nie wieder verwenden würden sowie der Drohung, das über einen Anwalt weiter eskalieren zu lassen.

Die Polizei NRW begründet ihre Abmahnung mit:

Wir haben der Nutzung des Polizei-Logos in Verbindung mit dem Schriftzug „LZPD“ nicht zugestimmt. Die unberechtigte Verwendung stellt einen Missbrauch der Marke dar, den die Polizei nicht dulden wird.

Dem Missbrauch der Marke und des Namens „Polizei“ lässt sich sowohl öffentlich-rechtlich als auch mit privatrechtlichen Maßnahmen begegnen.

● Das Landeswappen als Bestandteil des Polizeisterns ist durch die Verordnung zur Führung des Landeswappens geschützt. Eine unbefugte Nutzung stellt nach § 124 OWiG eine Ordnungswidrigkeit dar, deren Verfolgung und Ahndung den örtlichen Ordnungsbehörden obliegt.
● Nach § 12 BGB (Namensanmaßung) können Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche dann bestehen, wenn der Begriff „Polizei“ unbefugt verwendet wird, schutzwürdige Interessen verletzt werden und dies als sog. namensmäßige Zuordnungsverwirrung angesehen werden kann, sprich: der Eindruck entstehen kann, als habe die Polizei dem Gebrauch des Begriffs zugestimmt. Namensrechtliche Ansprüche kommen insbesondere dann ins Spiel, wenn durch Kombination von Begriffen (bspw. Polizei Düsseldorf) ein Hoheitsträger eindeutig zu identifizieren ist.
● Schließlich steht das Instrumentarium des Markenrechts zur Verfügung. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat den Begriff „Polizei“ als sog. Wortmarke in das Markenregister eintragen lassen. Über einen Lizenzvertrag partizipieren der Bund und die Länder von diesem Markenrecht. Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen hat vom Markenrecht ebenfalls Gebrauch gemacht. Der Polizeistern mit dem Landeswappen, der Polizeistern in Kombination mit dem Wort „Polizei“ und der Polizeistern in Kombination mit dem Begriff „Polizei Nordrhein-Westfalen“ sind markenrechtlich geschützt, genau wie auch die Polizei-Behördenlogos (Polizeistern mit abstrahiertem Blaulicht und dem Schriftzug „Polizei“ bzw. „Polizei Nordrhein-Westfalen“).

Soweit, so gut. Klingt erstmal schuldig.

Die Einschätzung unseres Anwaltes ist:

Wir haben selbstverständlich einen Anwalt eingeschaltet, um die Ansprüche zu klären. Dominik Kirschner ist bei JBB in Berlin auf „Marken- und Designrecht“ spezialisiert. Er sagt:

„Die Polizei kann die Nutzung des Logos, so wie es verwendet wurde, nicht untersagen. Die Benutzung in dieser Form stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Grundsätzlich darf ein Landeswappen, und ein solches ist das Zeichen im Polizeistern, nur dann benutzt werden, wenn das Gesetz oder die jeweilige Behörde die Benutzung ausdrücklich erlaubt. Darüber hinaus muss aber zumindest die Möglichkeit bestehen, dass durch die Benutzung der Anschein einer amtlichen Handlung entsteht. Das ist hier ausgeschlossen. In Verbindung mit der Überschrift, dem Artikel und der Bildunterschrift ist auf den ersten Blick zweifelsfrei erkennbar, dass hier über die Polizei NRW berichtet wird und das Logo nur den Artikel illustriert.

Auch mithilfe des Markenrechts kann das LZPD NRW hier sein Ziel nicht erreichen, selbst wenn sie das Logo als Marke hat eintragen lassen. Eine Verletzung setzt immer eine Benutzung als Marke voraus. Das Zeichen muss zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Das Logo wird hier aber offensichtlich und ausschließlich im publizistischen Kontext zur Illustration des Artikels verwendet – zur bildlichen Darstellung der Einrichtung, über die berichtet wird. Von einer Nutzung für Waren oder Dienstleistungen kann hier keine Rede sein. Namensrechte sind ebenfalls nicht verletzt. In einem Artikel, der über das Landesamt der Polizei in NRW berichtet, darf ich auch diese Einrichtung mit ihrem Namen LZPD NRW oder Polizei NRW bezeichnen. Im Umgang mit Wappen und Marken ist aber Vorsicht geboten. Nur in eindeutigen Fällen wie diesem sind Rechtsverstöße ausgeschlossen, Zweifel gehen zu Lasten des Verwenders.“

Was tun?

Nun standen wir vor der Entscheidung, uns trotz guter Chancen auf einen Nebenkriegsschauplatz einzulassen, der Zeit, Kraft und Ressourcen raubt. Und auch, wenn der eigene Anwalt einem gute Chancen einräumt, bleibt immer noch ausreichend Restrisiko vor allem bei einem Gegner, der durch unsere Steuergelder das Vielfache an Ressourcen zur Verfügung hat, diese Auseinandersetzung zu führen.

Nach einiger Diskussion haben wir uns entschieden, dass wir uns lieber darauf konzentrieren, die Vorratsdatenspeicherung zu verhindern, die Netzneutralität zu erhalten und uns auf die ganzen Themen und Kämpfe zu konzentrieren, die wichtiger sind als die Frage sind, ob bei einem alten Artikel ein Logo stehenbleibt. Wir haben das Logo daher rausgenommen und die Polizei informiert, dass wir selbstverständlich keinerlei verbindliche Erklärung abgeben, zukünftig kein Logo der Polizei mehr zu verwenden.

Übrigens kam die Abmahnung genau einen Tag nach unserer Ankündigung, das Bundeskriminalamt auf Herausgabe des Staatstrojaner-Vertrages zu verklagen. Wir konzentrieren unsere Energie lieber auf diese Klage.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

58 Ergänzungen

  1. Eine digitaljuristische Provinzposse.

    Ihr tut gut daran, die Energie ins Wesentliche zu stecken.

  2. Sieht ja nach einem „billigen“ Konter aus. ;-)

    Nicht beirren lassen und weiter so. Scheint ja so zu sein, dass die Nadelstiche, die ihr der „Voodoo-Puppe Überwachung“ setzt, tatsächlich weh tun.

  3. Vielen Dank für die Aufklärung! Liest sich, als ob da jemand getroffen ist und bellen muss.

    Eine kleine Sache im Artikel hat mich stutzig gemacht: So wie die Teilüberschrift „Die Einschätzung unseres Anwaltes ist:“ gesetzt ist, liest es sich, als ob er die nachfolgenden Aussage „Soweit, so gut. Klingt erstmal schuldig.“ gemacht hat. Aber das war ja eure eigene Einschätzung, oder?

  4. Den Begriff „Polizei“ als Marke einzutragen…darauf muss man erstmal kommen. Ich hoffe aber die Email war wenigstens mit einer gültigen digitalen Signatur versehen, verschlüsselt und mit entsprechenden Kontaktdaten versehen.

    1. Ja, das ist wirklich erstaunlich und ich glaube, das stimmt so nicht wirklich. Denn das wäre wieder ein Fall, wo generische Begriffe eine Marke sein sollen, das ist aber gar nicht möglich!

    2. IMHO völliger Unsinn, da der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch ist. Hinzu noch Veträge zwischen Bund und Ländern. Man kann Steuergelder wirklich unsinnig verschwenden. Dagegen sollte auch mal jemand von staatlicher Seite ermitteln.

  5. Auch noch ein Flächenland. Da ist die spaßfreie Zone in Deutschland wieder größer geworden.

  6. Sehr unterhaltsame Kollegen,

    ich meine, ich verstehe schon, dass irgednwelche Bürokollegen gegen so kleine aufmümpfige Hippies irgendwas tun müssen, aber sowas is doch ein Eigentor…

  7. Nö, finde ich nicht gut, da einfach nachzugeben. Klar klingt, Wir konzentrieren uns aufs Wesentliche und so, nach einem tollen Argument, aber wie viel Aufwand hättet ihr denn schon? Nein sagen, euren Anwalt machen lassen und erstmal schauen, was passiert. Die 10 Minuten für einen Kosten-Spenden-Aufruf hättet ihr auch noch gehabt. Und wer weiß den mit Sicherheit, ob da von denen noch etwas gekommen wäre?

  8. Marken-, Urheber- und Patent-recht sind die großen Fortschrittsbremsen unserer Zivilisation und werden zu keinem sinnvollen Zweck gebraucht. Das ist ein reines Machtinstrument.

    Mit freizügigen Grüßen
    yt

  9. Könnte man das Logo nicht in veränderter Form verwenden ? So verzerrt oder mit nen par standard Effekten aus dem Bildbearbeitungsprogramm ?
    Dann wäre das ganze doch durch die künstlerische Freiheit gedeckt, denke nicht das die Behörden dann noch was dagegen tun könnten.

    1. Künstlerische Verfremdung war auch sofort mein Gedanke. Und zwar so „schön“ verfremden, dass die darum betteln, doch lieber das Original zu verwenden.
      Ist halt Arbeit, wenn es eine gute Ohrfeige werden soll, aber vielleicht hat jemand mit Begabung Spass daran?

  10. Markenrechtliche Bedenken aus dem Weg räumen: einfach Polizei durch Bullerei und Polizist durch Bulle ersetzen ;)

    In diesem Sinne: All Computers Are Binary

  11. @Polizei NRW getroffene Hunde bellen?

    @netzpolitik.org
    Im ersten Moment dachte ich „warum überhaupt der Beitrag“ doch dann kam ich zu einer anderen Sichtweise, denn gerade in Verbindung mit der Aussage eures Juristen ist daraus ein schöner Beweis dafür entstanden, dass man insbesondere bei juristischen Beurteilungen der Polizei nie trauen kann wenn eigene Interessen der Polizei (also auch ihr Ermittlungserfolg) mit im Spiel sind.

    1. geben, die tatsächlich das Märchen vom Beamten „Freund und Helfer“ in Uniform glauben. Gut das es mehr und mehr werden, die dahinter steigen, was ein Beamter eigentlich ist. Ein verlängerter Arm der Staatsgewalt.

      Will nicht sagen, dass die Onkels in Blau keine Daseinsberechtigung haben: Geldeintreibung, Verkehrsschikanen, Hausdurchsuchungen, das Wegprügeln von irgendwelchen Gipfeltreffen-Gegnern und das eskortieren von Fussballrandalierern von A nach B über C und D – weil so ists Richtig, Demonstranten verprügeln, Randalierer eskortieren … oh wait.
      Alles auf Kosten des Steuerzahlers weil ist ja ein Dienst an der Allgemeinheit. Joa, nich?!

      1. Also selten so viel dummes undifferenziertes gesabbel auf einem Haufen lesen müssen.

        Auch wenn dieser Artikel meiner Meinung nach die Polizei zu recht in den Senkel stellt. Davon werden deine Unterstellungen und Pauschalurteile nicht wahrer.

        So etwas ärgert mich dann doch sehr.

        netzpolitik.org, weiter so. Seriös und differenziert.

  12. Ich hoffe ihr habt in eurer Antwort auch so etwas wie „Eine (negative?) Feststellungsklage behalten wir uns ausdrücklich vor.“ mit eingebaut. Nur um mal die Fronten zu klären. :)

  13. Schade, dass Ihr die Sache nicht von Eurem Anwalt austragen lasst. Sicherlich habt Ihr eine Begründung dafür, aber aus meiner Sicht ist es wichtig, auch im Kleinen gegen solche Manöver vorzugehen. Und wer, wenn nicht Ihr?!
    Bei einem Spendenaufruf hättet ich zu meiner monatlichen Spende noch was draufgelegt.

  14. Wie wäre es mit einem Alternativ-Bullen-Logo?
    Von euch entworfen, das von jedermann anstatt des echten verwendet werden kann?
    Halbwegs serios, aber mit Waffe, Schlagstock und Tränengas drin :)
    Dafür ohne Lizenz- und Markenwahn.

    M

    1. Logo hab ich gerade keines, dafür einen netten Slogan:

      Für Nazis und Bonzen knüppeln wir gerne drauf los! Ihre Bullerei NRW

    2. Angemessen wäre das Logo mit dem Bild eines weinenden Kindes zu ersetzen: Polizei NRW – Symbolbild.

  15. Ha ha: Die Polizei NRW beweist, dass sie noch nicht mal im Neuland angekommen ist – hat jemand Barbara gesehen? Frau Streisand, bitte auf die Bühne! Dringend ;-)

  16. Oh, bin ich froh, kein Staatseigentum zu sein und nicht für einen solch peinlichen Dienstherrn tätig sein zu müssen. Fremdschämen muss ich mich hier trotzdem. Und der Gedanke, dass indirekt meine Steuergelder für derart hanebüchernen Unsinn ausgegeben werden, macht mich rasend.

    Ich finde es auch schade, dass Ihr die Sache nicht weiter verfolgt, denn die lieben Damen und Herren der verantwortlichen Stelle werden sich weiterhin benehmen wie ein zorniges Kind im Sandkasten und weiter um sich schlagen, es wird also bald den/die Nächsten treffen. Wäre also durchaus sinnvoll gewesen, hier eine klare rote Linie zu ziehen: „bis hierher und nicht weiter“. Für eine juristische Niederlage der Abmahnwütigen hätte ich gerne meine Steuergelder gegeben, alleine, um klare Verhältnisse zu schaffen.

    „Polizei“ als Marke eintragen! Wie bekloppt ist das denn? Verklagen wir jetzt 90% aller Staaten weltweit, da ja aufgrund der Ähnlichkeit mit „Police“, „Policia“, „Polis“, „Polisie“ usw. durchaus Verwechslungsefahr besteht? :-O

  17. Die Marke Polizei ist tatsächlich eingetragen aber nur für bestimmte Klassen:

    Klasse(n) Nizza 09: Registrierkassen, Rechenmaschinen, Brillen
    Klasse(n) Nizza 16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Schreibwaren; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel)
    Klasse(n) Nizza 38: E-Mail-Datendienste

    Was davon auf Netzpolitik zutrifft erschließt sich mir aber nicht. https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/302437827/DE

    1. Axo? Dann wäre die ganze Abmahnung ja völlig rechtswidrig unter Vorspiegelung falscher Tatsachen entsanden! Fällt das nicht unter irgend einen Straftatbestand? Sowas wie Amtsmissbrauch? Arglistige Täuschung? Nötigung? Üble Nachrede?

    2. Und wird die Marke auch gewerblich verwendet? Sonst könnte sie einmal weggeklagt werden, so wie der Freiherr von Gravenreuth sel. einst die Marke „Linux“ wegklagen wollte, weil die nur für Feuerlöscher und dergleichen eingetragen war; er erkundigte sich damals sogar (erfolglos) bei Linus Torvalds, wann der seinen Feuerlöscher auf den Markt zu bringen gedenke.

  18. amüsant, was die sich einfallen lassen, aber irgendwie dann auch schon erschreckend. Ich werde gleich mal prüfen, ob die Marke nicht löschungsreif ist. Ich bezweifele, dass die Marke POLIZEI mit der Register Nummer: 30243782 wirklich bzgl. aller Waren und Dienstleistungen ( Klasse(n) Nizza 09:
    Registrierkassen, Rechenmaschinen, Brillen – Klasse(n) Nizza 16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Schreibwaren; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel) – Klasse(n) Nizza 38: E-Mail-Datendienste) rechtserhaltend benutzt wurde. Sie befindet sich ja nicht mehr in der Benutzungsschonfrist. :)

  19. Wie wäre es, wenn man von allen Behörden und Dienststellen, die es so gibt, einfach ein Foto des Logos macht? Die hängen ja meist draußen irgendwo.

  20. Mir sagt gerade mein Frühstück wieder guten Tag wenn ich daran denke, dass demnächst mein gesamtes digitales Leben anlasslos mindestgespeichert, durchleuchtet werden kann. Leider vergisst der Gesetzgeber die Verknüpfung von drakonischen Strafbewährung, Haftung und Schadenersatz bei Missbrauch. Leben zerstört – Pech gehabt!

  21. ich hätte auch was gespendet, denn hier geht es um’s prinzip! finde es aber auch sehr sinnvoll dass ich das ganze zielführend bewertet und euch auf die wahren probleme konzentriert, obwohl der brief leider auch peripher dazugehört…

  22. Bei so’nem Scheiss bin ich auf Krawall gebürstet.

    Mich regt am meisten auf, dass niemand dafür persönlich haftbar ist, obwohl doch irgendwer angeordnet hat, diese Abmahnung zu schreiben.

    1. Das läuft im Zweifel dann so: Der, der’s geschrieben hat, sagt, dass das auf Anweisung war, und der Anweisende will das dann alles nicht so gemeint haben…

  23. Schild „Ironie“ hochhalt: Die Marke „Polizei“ wurde vom Bayernland angemeldet. Bestimmt nicht, damit Ihr, liebe Netzpolitik-Journalisten abmahnungsreif werdet. Nein. Bayerland muss zu viel Strukturausgleich an die Bundesländer zahlen. Deshalb holen sie sich das von den Polizeien der anderen Bundesländer wieder zurück, indem sie kostenpflichtige Lizenzen für das Wort vergeben. Da wird jede Fahrzeugbeschriftung gezählt.

    Da einige Bundesländer jedoch diese Lizenzgebühr nicht zahlen wollten, ist man auf den Trick gekommen, die Fahrzeuge in der bekannten Farbgebung mit dem Schriftzug „Polsterei“ zu versehen. Das fällt im normalen Verkehr nicht auf. Zumal die Farbgebung und die Uniformen ja bleiben. Nur das Wort „Polizei“ selbst ist ja böse.

    Nachweis 1: http://cutterstrophe.blogspot.de/2008/02/wir-wollen-dass-sie-sicher-sitzen.html

    Nachweis 2: Und hier muss man sagen, nicht alle Beamten reagieren spaßlos: http://www.derwesten.de/nrz/staedte/duesseldorf/duesseldorfer-polsterer-nutzt-auto-in-polizei-look-ist-das-erlaubt-id7914916.html

  24. Die Polizei behauptet eine Rechtspflicht zur Unterlassung, die nicht besteht, das muss man sich mal reinziehen. Bei Kontrollen ist mir das auch schon oft passiert.

    Vielleicht hätten Sie auch einen Strafrechtsanwalt fragen sollen. Der hätte wahrscheinlich gesagt, dass es sich um Nötigung handelt.

    § 240 StGB:
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    Nummer 3, höhere Strafe für Polizisten, nicht unter 6 Monaten:

    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
    2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
    3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

    Die Abmahnung ist versuchte Nötigung. Da Sie sich haben nötigen lassen, handelt es sich um vollendete Nötigung. Die Bullen reiben sich die Hände. Wäre die Drohung nicht durchschaut worden, hätten sie bekommen was sie wollen. Sie bekommen aber sogar was sie wollen, wenn die Drohung durchschaut wird, aus Angst vor Aufwand.

    Ich finde, Sie sollten das Logo lassen, wo es war und Strafanzeige wegen Nötigung gegen die Polizei und jeden, der namentlich fassbar ist, erstatten. Die ermittlen zwar nicht gegen einzelne Polizisten aber man sollte jeden Polizisten öffentlich an den Pranger stellen, der gegen uns arbeitet. Da fehlt auch der Name des Unterzeichners bei Ihrem Abmahnungszitat, Anschrift der Dienststelle, etc. Zur Sache eingelassen haben Sie sich schon, kann man kopieren, so dass kein Aufwand entsteht.

    Die Behinderung der freien Meinungsäußerung, in Verletzung GG, wäre auch zu prüfen. Kann man gleich mit anzeigen. Ist zwar nicht strafbar, wirkt aber u.U. straferhöhend und gibt eine schöne Schlagzeile.

  25. Hm wenn Jemand 300€ übrig hat, kann er ja mal die Löschung von 302437827 beim DPMA beantragen: http://www.dpma.de/docs/service/formulare/marke/w7442.pdf Ich weiß nicht aber § 8 des MarkenG: „die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,“ liest sich für mich so als würde man allgemein gebräuchliche Bezeichnungen nicht als Marke eintragen können..

  26. Die Marke https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/302437827/DE ist länger als 5 Jahre eingetragen – sie muss rechtserhaltend benutzt werden. Und zwar für die Waren/Dienstleistungen für die sie eingetragen ist: Registrierkassen, Rechenmaschinen, Brillen, Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Schreibwaren; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel),
    E-Mail-Datendienste. Mir sind diese W/D am Markt noch nicht begegnet. Wie sieht’s mit den anderen Mitlesern aus?

  27. In Stuttgart gab es anfangs bezüglich der Polizei und S21 auch eine Anzeige oder Abmahnung. Allerdings wurde dort sinngemäß und regelmäßig im Internet eine im weitesten Sinne Satire veröffentlich – indem der Polizeikasper die Wochengeschehnisse veröffentlichte. Da der Briefkopf mit Landeswappen, Stadt- oder Polizeiwappen versehen war, war das eine widerrechtliche Verwendung laut Anzeigensteller. In dem Fall war es nachvollziehbar und ich glaube der Autor hat dann einfach 3 Bananen anstatt den 3 Löwen eingefüht. Wie gesagt, sinngemäß erzählt…
    Gut, dass u.a. der Bus der S21 Befürworter groß das Landeswappen aufgedruckt hatte, kam dann später auch mal zur Anzeige.
    Was da jeweils im Detail draus wurde weiß ich nicht. Nur, dass Stuttgart 21 mittlerweile in der Endlosschleife angekommen ist da seit heute klar ist, denn für die Fildern und die Gäubahn wird öffentlich eingeräumt, dass man 2 Jahre länger braucht. Dann gibt es zwar theoretisch nach Zeitplan den neuen Bahnhof in Stuttgart und auch die sinnlose Strecke nach Ulm (keiner will nach Ulm), allerdings halten Regional- und Fernzüge dann in Böblingen und Vaihingen „übergangsweise“. Aber hauptsache man hat sich da auch mal ordentlich um die Landeswappen gestritten mei Minimun 10 Milliarden verprassten Steuergeldern…

  28. Dem Markengesetz zufolge versteht man unter einer Marke ein Zeichen, das dazu dient, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Herkunftsfunktion). Daher umfasst eine Marke immer ein Zeichen und eine Sammlung von Waren oder Dienstleistungen, die durch das Zeichen von gleichen oder ähnlichen Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen unterschieden werden können.

    Können staatliche Institutionen, die hoheitliche Aufgaben erfüllen, überhaupt eine „Marke“ sein, mit der eine kommerzielle Nutzung verbunden ist?

    Ist „Polizei“ ein Gattungsbegriff oder eine Marke?

    Zeichen amtlichen Charakters sind nicht eintragungsfähig.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Marke_(Recht)#Grunds.C3.A4tze_und_Beispiele

  29. das ist eine sehr traurige Entwicklung.
    Da dürfte dann auch klar werden auf welche Seite sich diese Polizei gestellt hat. Werden die nicht von UNS bezahlt. Ist nicht alles was DIE machen zu unserem Wohl.
    Wie kann es sein, dass die eine der wenigen Vereine behindern und bedrohen, welche sich die Verteidigung der Rechte auf die Fahnen geschrieben hat.
    Immer mehr Unrecht, Überwachung und der Verlust an Demokratie …
    … Brazil ist wohl die Vorlage für deren Mist.
    Es wäre mal schön zu erfahren, wer letzten Endes für diesen Angriff verantwortlich ist?
    ….O-Ton der Polizei? „Wir wollen Sie ja nicht wirklich bei der Verteidigung der Menschenrechte behindern, aber wäre es nicht schade, wenn Sie tausende von Euros und hunderte von Stunden in Prozesse investieren müssten … ? “
    Ich schäme mich für die Polizei aus NRW.
    Bisher war nur die GDP richtig peinlich in den Medien.

  30. Ich kann verstehen und finde es auch völlig richtig, dass ihr keine Energie an einem Rechtsstreit verschwendet. Aber ihr könntet doch einfach zurück trollen:
    Ersetzt das Logo einfach durch das zensierte Logo aus diesem Artikel und setzt einen Disclaimer unter den Text, der auf die Abmahnung hinweist und einen Link auf diesen Artikel enthält. Das könnt ihr dann auch in jeden Artikel einfügen, der auch nur perifer etwas mit der Polizei NRW zu tun hat.

    1. Wie kann das sein, dass eine deutsche Behörde ihren Server in USA hostet?
      Ist das überhaupt zulässig?
      Es fallen durch die Besucher doch immerhin personenbezogene Daten in Form der IP-Adresse an. Gibt es hierfür eine BSI-konforme Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag?

  31. Warum hier eine Abmahnung erfolgte, lässt sich aus der Ferne nur schwer beurteilen. Fakt ist, dass mit der Verwendung von Polizeilogos und des Begriffes „Polizei“ lange Zeit in betrügerischer Absicht Missbrauch getrieben wude. Die dürfte Grund für den Markenschutz sein.
    Einzelheiten sind dieser alten Broschüre des Innenministeriums NRW aus 2003 zu entnehmen:
    https://web.archive.org/web/20091229044302/http://www.polizei-nrw.de/duesseldorf/stepone/data/downloads/24/00/00/echte_polizei.pdf

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.