Die Geschichte der Abmahnindustrie in Deutschland

Im Musikwirtschaftsforschung-Blog setzt sich Peter Tschmuck jetzt mit der Geschichte der Abmahnindustrie in Deutschland auseinander. Teil 1 erzählt die Vorläufer von 2004-2008.

In einer früheren Blog-Serie “Die US-Musikindustrie vs. die FilesharerInnen” (Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4) wurde die letztendlich gescheiterte Kampagne der Recording Industry Association of America (RIAA) gegen individuelle Musik-FilesharerInnen in den USA ausführlich dargestellt. Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) in London und einige ihrer Ländergesellschaften haben sich diesem Kampf angeschlossen. Als aber die RIAA 2008 die Klagewelle gegen individuelle FilesharerInnen eingestellt hat, hat auch die IFPI ihre Kampagne beendet. Nicht so in Deutschland. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) kündgte im März 2009 ein massives juristisches Vorgehen gegen Musiktauschbörsen-NutzerInnen an, was eine neue Qualität in der Verfolgung von Filesharing darstellte und das zur Ausprägung brachte, was in der Folge als “Abmahnwesen” bezeichnet wurde. Wie sich dieses Abmahnwesen in Deutschland etablieren konnte, welche Rolle dabei die Rechtsprechung spielte und wie der Gesetzgeber versucht hat, den Auswüchsen entgegenzuwirken, soll in einer 7-teiligen Serie untersucht werden.

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9 Ergänzungen

  1. Die Überschrift schon mal sehr spannend. Unter Industrie versteht man eigentlich etwas anderes, Stichwort Produktion. Aber sei es drum.
    Wenn aber ein Wissenschaftler, dessen Spezialgebiet es ist, von der „Konzernzentrale der IFPI“ spricht, dann kann man schon in Grübeln kommen. Ein Konzern und ein Verband sind schon so unterschiedliche Dinge, die kann man eigentlich nicht verwechseln. Außer natürlich….

    1. Naja, diese Industrie produziert doch was: Rechtsunsicherheit, Papierberge, genervte Gerichte, VPN-Provider, verängstigte User, illegale Fans…

      1. Wenn ich dann mal kurz in die Blase pieksen dürfte.
        Die so lange bemängelten legalen Musik Alternativen gibt es doch zu Hauf.
        Wer bei einem Spotify kostenlos Account noch Musik aus P2P Börsen bezieht, dem ist wahrscheinlich nicht mehr zu helfen. Dort braucht jedenfalls niemand Angst zu haben.
        Was bitte sind illegale Fans?

      2. Wenn man Abmahnindustrie durch Abmahnmafia ersetzt, wirds vielleicht deutlicher … mal angenommen, man gibt bei guugel spotify ein und landet auf einer Seite, das Kind – das in aller Regel kein ausgebildeter Informatiker oder Jurist ist, wie auch die Eltern – klickt drauf, dann noch auf einen Titel, und schon ist die gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung (eine Straftat) passiert, die ip landet automatisch bei einem Abmahnanwalt. Es geht um viel, um sehr viel sehr leicht verdientes Geld, und es gibt mehr als nur Gerüchte, dass die Anbieter der illegalen Inhalte und die Abmahner eine Symbiose haben, die VDS vervollständigt dieses System.

  2. Sehr plastisch. Eben mal den Paxistest gemacht, bis Seite 10 in zwei verschiedenen Suchmaschinen (also Top 100 Treffer) läuft niemand Gefahr, irgendetwas falsches zu klicken.
    Es bedarf auch schon einiger Klicks und eigener Handlung mehr, bevor ein Torrent Client installiert ist und man aktiv durch Suchen und Laden (nicht Streamen!) tatsächlich verteilt. Aurous wurde ja nie groß verteilt, daher scheidet das auch aus als Versehen.
    VDS kann bei schweren Straftaten benutzt werden. Davon sind Urheberrechtsverletzungen weit entfernt.
    Die Inhalte sind übrigens nie illegal, genauso wenig wie die Fans.
    Allenfalls der Vertrieb.
    Aber wenn es der eigenen Verschwörungswelt nutzt, dann nur zu mit solchen Theorien ;-)

  3. Wer also auf den ersten zehn Seiten was anklickt, und dadurch einen Schaden erleidet, kann diesen bei Volker Rieck einfordern.

    1. Wieso? Haben Erik Schmidt und Bill Gates schon abgewunken beim Schadenersatz?
      Viel Spaß noch in der Blase mit IFPI Konzernzentralen und den rauchenden Schornsteinen der Industrie.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.