Die Böhmermann-Debatte zum Urheberrecht: Eine kurze Rundschau [Update]

Die von Jan Böhmermann losgetretene Debatte rund um die Abmahnung der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Fotos auf Twitter geht auch eine Woche nach Böhmermanns erstem Tweet zur Causa munter weiter. Eine kurze Zusammenschau von Beiträgen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Dirk von Gehlen, der als einer der ersten Verständnis für Böhmermanns Position geäußert hatte, verbloggte einen Nachtrag:

Mir reicht es nicht zu sagen: Böhmermann muss sich an das Urheberrecht halten. Das stellt niemand in Frage. Ich frage mich: Warum halten sich so wenige Menschen dran? Vielleicht weil das Gesetz sich immer weiter von der Lebensrealität der Menschen entfernt hat. Wenn das Gesetz darauf nicht reagiert, wird seine Legitimation immer weiter schwinden – sehr zum Schaden der Urheber und Verwerter. Wenn wir diesen abwenden wollen, müssen wir also über eine Reform des Urheberrechts sprechen.

Böhmermann selbst veröffentlichte einen gemeinsam mit seinem Sidekick William Cohn realisierten Remix des anlassgebenden Fotos auf Twitter und Facebook:

Der Fotograf, der Böhmermann und andere für die Twitter-Nutzung seines Werkes abmahnen hatte lassen, erzählte seine „Geschichte zum Thema Urheberrecht im Internet“ in Form eines Gastbeitrags bei kwerfeldein und schloss mit einem Frageblock:

Nun steht mein Name dort in der Öffentlichkeit am Pranger; ich habe nichts falsch gemacht, bin aber der Arsch. Auf Twitter, auf Facebook, im halben Internet bin ich die „Kapitalistendrecksau“. […] Zuletzt bleiben für mich nur noch offene Fragen: Woher kommt dieser Hass gegen mich? Wieso sagt oder tut das ZDF nichts gegen seinen Mitarbeiter? Wer hat hier eigentlich einen Grund, sich aufzuregen? Die Internetnutzer, der Fernsehmoderator Herr Böhmermann, der ungefragt mein Bild verwendet und mich anschließend an den Pranger stellt oder ich, dessen Rechte im Laufe der Zeit nicht nur dieses eine Mal verletzt wurden?

Auf diese Fragen antwortete Jan Böhmermann ausführlich in Form eines Kommentars und thematisiert dabei u.a. die Verhältnismäßigkeit der bestehenden Rechtslage:

Ich bezweifle übrigens generell, dass das Posten eines Fotos bei Twitter mit den gleichen Maßstäben zu behandeln ist, als hätte eine kommerzielle Print-Publikation ein Foto von Ihnen ohne zu zahlen und zu fragen abgedruckt und vervielfältigt. Natürlich können Sie meinem Account eine gewisse Publikationsnähe unterstellen, die 150.000 Follower, die Tatsache, dass ich in der Öffentlichkeit arbeite, aber wenn das Ihre Rechtsposition ist, wieso mahnen Sie dann Privatpersonen in der selben Höhe ab, bei denen all diese Faktoren nicht gegeben sind?

Blogger Robert Basic hat das PR-Spiel im Allgemeinen bzw. jenes von Böhmermann im Besonderen durchschaut:

Er macht eine Nummer draus, was ein Vollprofi nun einmal eben tun würde. Der zwar keinen Blassen vom Urheberrecht, aber durchaus ein Gespür für die Massen-PR hat. […] Als Blogger kenne ich dieses banale Spiel, wie man kleine Internetmassen simpel bewegen kann. Schön zu sehen, dass es funktioniert:)

„Unlogisch“ findet Felix Schwenzel die Rechtfertigung des abmahnenden Fotografen in einem Beitrag auf seinem Blog wirres.net:

eigenartig finde ich auch den wiederholten hinweis des fotografen, dass er sich im rahmen des gesetzes bewege und gar nicht verstehe, warum sich da jemand drüber aufregt oder ärgert. ich finde das doppelt erstaunlich, weil der fotograf unter anderem sehr tolle (keine ironie) fotos für greenpeace gemacht hat. greenpeace beschäftigt qua satzung damit, konzerne oder organisationen „anzuprangern“ die in der regel nichts anderes machen, als sich an gesetze zu halten. beispielsweise hielt sich shell vor einigen jahren mit der geplanten versenkung der brent spar auch an alle geltenden gesetze. so wie der fotograf jetzt sagt: „ich habe nichts falsch gemacht“, hat auch shell (anfangs) argumentiert: die versenkung der ölplattform entspreche geltendem recht, wurde jahrelang auf alternativen geprüft und war von den britischen behörden genehmigt.

Am Ende seines Beitrags weist Schwenzel noch darauf hin, dass er in seinem Beitrag mit dem Posten des Bilds von Jan Böhmermann und William Cohn auch eine Urheberrechtsverletzung begangen habe: „egal ob vollprofi, als freier mitarbeiter beim ZDF oder RBB, als hobby-blogger mit kommerziellen einspregseln: in urheberrechtliche fallen tappen wir alle, immer wieder“.

[Update, 30.01.2015, 12:10 Uhr] Mit Bild-Chefredakteur Kai Diekmann veröffentlichte ein weiterer prominenter Twitterer seinen Abmahnung Schriftverkehr das Foto betreffend:

Jan Böhmermann meldete sich nochmal via Facebook zu Wort und entschuldigt sich für die Nennung des Namens des abmahnenden Fotografen:

Dass ich den Namen des abmahnenden Fotografen bei Twitter veröffentlicht habe, war allerdings ebenso unverhältnismäßig. Das bringt die Debatte nicht weiter und war wirklich nicht sehr schlau. Sorry for that!

Und schließlich gibt es einen dritten Beitrag von Dirk von Gehlen zur Debatte, an dessen Ende er noch einmal betont, was eigentlich selbstverständlich sein sollte:

Es scheint übrigens geboten, darauf hinzuweisen, dass eine Auseinandersetzung über eine Reform des Urheberrechts nicht auf dem Rücken des Fotografen Martin Langer geführt werden sollte. Ihn anzugehen oder zu bedrohen, ist Schwachsinn!

[/Update]

Der Vollständigkeit halber sei festgehalten, dass auch dieser Beitrag hier gleich mehrfach das Urheberrecht verletzt. Denn die Zitate der verlinkten Blogeinträge sind nicht durch das sehr restriktive Zitatrecht in seiner bestehenden Form gedeckt: mein eigener Beitrag ist im Verhältnis zu den Zitaten zu kurz und die Zitate erfüllen vor allem eine illustrative und nicht die geforderte Belegfunktion. Was dagegen helfen würde? Eine Flexibilisierung des Zitatrechts oder noch besser eine offene Schranke nach Vorbild des US-Fair-Use.

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84 Ergänzungen

  1. Ist nicht auch „wo kein Kläger, keine Klage“ ein Rechtsgrundsatz, wie die Verhältnismäßigkeit?

    Ich finde Böhmermanns Kommentare unter dem Beitrag des Fotografen doch sehr aufschlussreich und schlüssig. Was leider nicht von allen Schreibern behauptet werden kann. In diesem Zusammenhang verwundert es mich, dass Sie hier ausschließlich betagte A-Blogger zitieren oder „zur Illustration nutzen“. Die werden sich über die Beugung des Zitatrechts sicher nicht beschweren.

  2. Sollte man besser gar keine Tweets mit Foto retweeten? Gibt es einen unterschied, ob ich den Retweet-Button verwende und damit den Tweet in meinen Stream „einbette“ oder ob ich mittels „RT …“ retweete? Die Frage gilt analog für andere soziale Medien.

    1. Momentan ist das Shareware ja so geregelt das alles auf eine bestimmte Quelle rückführbar ist.
      Dh wenn das Originalposting elöscht ist verschwindet auch der Retweet.

      Ich werde dafür meine Hand nicht ins Feuer legen, dies ist auch nur die Meinung der Kanzlei die mich vertritt und die lautet wiefolgt:
      Wer es poste ist dafür verantwortlich. Dh der der das Originalposting macht wird herangezogen.

      (Ich beziehe mich hierbei nur auf Beiträge die durch sharing verbreitet werden. Wenn du das Bild runter und dann eigenständig woanders wieder hochlädst ist das was anderes. Dann bist du auf jeden Fall verantwortlich)

    2. Meines Wissens nach gibt es dazu keine Judikatur, das heißt es lässt sich nicht mit Sicherheit beantworten. Einerseits ist es so, dass auch ein Retweet eine öffentliche Zugänglichmachung darstellen dürfte (auch das ist nicht völlig eindeutig im Lichte der jüngsten EuGH-Entscheidung zu Framing). Was das ganze zusätzlich verkomplizieren dürfte ist, dass es für einen Nutzer in der Regel nicht erkennbar ist, ob für den ursprünglichen Tweet die Rechte für die Digitalnutzung geklärt wurden und deshalb auch Retweets jedenfalls rechtmäßig wären. Einen Musterprozess dazu fände ich aus juristischer Sicht spannend ;-)

      Da es aber bislang offensichtlich keine Abmahnungen für reine Retweets gab – auch im hier diskutierten Fall wurden keine Retweets abgemahnt – scheint mir das reale rechtliche Risiko verschwindend gering.

  3. Der Vollständigkeit halber sei festgehalten, dass auch dieser Beitrag hier gleich mehrfach das Urheberrecht verletzt. Denn die Zitate der verlinkten Blogeinträge sind nicht durch das sehr restriktive Zitatrecht in seiner bestehenden Form gedeckt: mein eigener Beitrag ist im Verhältnis zu den Zitaten zu kurz und die Zitate erfüllen vor allem eine illustrative und nicht die geforderte Belegfunktion.

    Diese Aussage beruht jetzt aber auf Auslegung von UrhG § 51 durch höchstrichterliche Urteile oder? Die Formulierung dort: „[..] sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.“ läßt ja durchaus Spielraum zu diskutieren, ob die Zitate in ihrem Umfang hier angemessen sind, und der folgende Katalog besonders hervorgehobener Ausnahmen ist ja nicht abschließend („Zulässig ist dies insbesondere, [..]“).

    1. Es stimmt, dass die restriktive Auslegungspraxis der Rechtsprechung urheberrechtliche Probleme noch einmal verschärft. Sowohl für das Zitatrecht als auch bei der Auslegung von Schranken ganz allgemein folgt der BGH dem „Dogma der engen Auslegung der Schranken“ (vgl. dazu ausführlich eine Studie von Axel Metzger).

    1. Ich zitiere mal den Fotografen: „Da er den entsprechenden Betrag bezahlt hat, bekomme ich etwa 200 Euro – das ist lediglich das Honorar, das mir laut MFM-Liste zusteht und was auch bei jedem deutschen Richter so akzeptiert wird.“
      Dass die zu zahlende Summe vermutlich wegen der Anwaltskosten höher ausgefallen ist, ist anzunehmen, aber m.E. nicht dem Fotografen zuzurechnen.

      1. Die 200 € sind Honorar, das der Fotograf bekommen hat. Das Modell bekam nichts. Da hat sich der Fotograf darauf berufen, dass das eine Person öffentlichen Interesses sei und munter personenbezogene Daten veröffentlicht, z.B. den Namen.
        In dem zitierten Thread wir auch postuliert, dass betrunkene, vollgepinklelte Nazis keine Persönlichkeitsrechte hätten. Das ist eine skurrile Diskussion.
        Also merke: Urheberrecht ist wenn Menschen, die auf der Straße herumlaufen, gar keine Rechte haben und Fotografen, die nur die Realität mit einer Maschine abbilden, Jahrzehnte später noch für ihre Arbeit immer wieder und wieder bezahlt werden sollen.
        Ich vermute mal, diesen Unsinn bekommen wir mit der aktuellen Datenschutzdiskussion um Persönlichkeitsrechte nicht zusammen. Freibrief für Google und Facebook, weil alle, die dort veröffentlichen, Personen öffentlichen Interesses sind? Und wer dann meine Postings abfotografiert, kassiert über Urheberrecht von meinem Stuss?

  4. Ich verstehe beim besten Willen nicht, wie man die Böhmermann-Geschichte zum Anlass für Debatten über das Urheberrecht machen kann. Was Böhmermann gemacht hat, war eine klare Urheberrechtsverletzung, die man auch ohne Jurastudium ohne weiteres als solche hätte erkennen können. Fremde Fotos veröffentlicht man halt einfach nicht ohne Erlaubnis, so einfach ist das. Ich sehe – bei allen sonstigen unbestrittenen Problemen des deutschen Urheberrechts – nicht, dass die Rechtslage hier unbefriedigend wäre. Die Frage, ob das Retweeten dann seinerseits eine Urheberrechtsverletzung darstellt, mag man natürlich diskutieren, wobei der EuGH (Urteil vom 13.02.2014, Az. C-466/12 – „Svensson“) ja dazu tendiert, darin keine Rechtsverletzung zu sehen.

    So oder so – das Spielchen, das Böhmermann jetzt spielt, finde ich ziemlich niveaulos. Man sollte halt mal vorher nachdenken, bevor man fremde Inhalte veröffentlicht. Die Abmahnung, die ihm zu Recht ausgesprochen wurde, ist sicherlich kein Beispiel für die „wahnwitzig unseriöse Anwendung des deutschen Urheberrechtsschutzgesetzes im Internet“, sondern die absolut berechtigte und logische Folge für sein rechtswidriges Verhalten. Anstatt dem Fotografen übrigens dann noch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Fotografierten vorzuhalten, sollte Böhmermann mal unter den Stichworten „postmortales Persönlichkeitsrecht“ und „Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte“ blättern. Nachdem er die Anwälte des Fotografen dann nur noch als „Abmahnkanzlei“ bezeichnet, hat er sich den ersten Platz im Niveau-Limbo redlich verdient.

    Abgesehen davon sehe ich nicht, dass die Zitate in diesem Blogpost Urheberrechtsverletzungen wären. Es fehlt schon evident an der erforderlichen Schöpfungshöhe der Zitate (beim letzten Zitat mag man das freilich für diskutabel halten, aber so sehr kreativ ist auch dieses nicht).

    Um das klarzustellen: Es gibt eine Menge Probleme im geltenden deutschen Urheberrecht, die man dringend mal angehen müsste. Vor allem im Bereich der Schranken. Aber dieser Fall hier, der war schon immer rechtswidrig und wird es auch immer bleiben. Und ich sehe nicht, warum man das ändern sollte.

      1. Der Vortrag ist mir ebenso bekannt, wie der Vortragende. Schöpfungshöhe ist eine Einzelfallfrage. In diesem Einzelfall ist sie nicht erreicht.

    1. In mehreren Kommentaren von Herrn Böhmermann hebt er darauf ab, dass ihn die Abmahnung eines Kollegens, der das Foto privat (was auch immer das heißt) für einen viel kleineren Follower-Kreis ge-retweetet hat, stört. In dieser Abmahnung wird der gleiche Kostensatz gefordert. Sein eigenes Posting sieht er selbst ganz klar als Urheberrechtsverletzung an.

      Mich persönlich hat es für das Thema jedoch sensibilisiert. Anders als bei Texten („Schöpfungshöhe“) scheinen Fotos generell geschützt zu sein. Während ich mir beim Illustieren eines Blog-Beitrages Gedanken über die Nutzungsbedinungen eines illustrativen Fotos, ist ein Retweet sehr schnell getätigt – entsprechend unreflektierter bzgl. Urheberrecht.

      1. Ja, in Deutschland sind alle Fotos geschützt – denn kein Gericht will die Box der Pandora öffnen und entscheiden, was Kunst ist und was nicht. Ist in anderen Ländern, etwa Italien, anders gelöst, wo zwischen Kunst- und (einfacher) Gebrauchsfotografie unterschieden wird.

        Ansonsten erscheint mir Böhmermanns Argumentation alles andere als Stichhaltig oder Zielführend. Ein Medienprofi kann mir nicht erzählen, er wüßte so wenig vom Urheberrecht. Es ist eher so, daß das nur zu selten verfolgt wird und somit alle meinen sie wären sicher. Aber die Annahme, man dürfe alles was man bei Google findet (und was nicht ausdrücklich einen Copyright-Vermerk hat) eben mal nach eigenem Gusto verwenden ist schon frech. Und da reden wir nicht einmal davon, daß Copyright etwas aus dem anglikanischen Rechtsraum ist, wir in Deutschland und Kontinentaleuropa aber das Urheberrecht haben.

        Böhmermann hat geklaut und muß mit den Konsequenzen leben. Und dein Twitter-Kollege ebenso. Dabei ist auch nicht von Belang, wer wieviele Personen erreicht, sondern das kommerzielle Medium das genutzt wird ist Ausschlaggebend für dieselbe Höhe der Abmahnung.

        Fazit: alle sollten weniger klauen! Der Respekt vor dem Werk anderer Menschen sollte endlich wieder größer werden. Daß das Urheberrecht einer starken Erneuerung bedarf ist klar. Allerdings ist hier eher der Ansatz an Singen wie der Länge (70 Jahre nach dem Tod – ja bitte, warum soll man heute noch 2 Generationen von Nachfahren mitversorgen, wobei das in den meisten Fällen nicht zu einem Geldsegen für diese, sondern für das Vergessen der Werkes statt den Eingang in das kulturelle Gedächtnis führt). Sinnvoll wäre ein erlöschen des Urheberrechtes mit dem Tod des Urhebers. Dann kommt der Schöpfer von Werken ein Leben lang zu seinem Recht, danach aber die gesamte Menschheit als kulturelles Objekt.

      2. „Aber die Annahme, man dürfe alles was man bei Google findet (und was nicht ausdrücklich einen Copyright-Vermerk hat) eben mal nach eigenem Gusto verwenden ist schon frech.“

        Wer hat denn diese Ansicht?
        Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich sagen:
        – beruflich würde ich nie ein Bild verwenden, bei dem die rechtliche Frage nicht geklärt ist.
        – wenn ich privat bei facebook oder twitter was einstelle, sehe ich das „lockerer; da habe ich bestimmt auch schon mal gegen das Urheberrecht verstoßen, auch wenn ich wenig und noch weniger Bilder poste.

      3. „Sinnvoll wäre ein erlöschen des Urheberrechtes mit dem Tod des Urhebers.“

        Suge Knight findet das auch.

        Ansonsten, lieber Marcus: Du hast leider das Thema in sehr vielen Worten extrem oberflächlich abgehandelt. Les und versteh doch bitte erstmal die verlinkten Quellen.

      4. @Marcus: mir ging es um Social Media Platformen, nicht darum, was ich bei Google finde. Darf ich nun bedenkenlos „Retweet“ oder „Teilen“ drücken, wenn ein Foto sichtbar ist (und erkennbar nicht vom Autor des Beitrags stammt), oder nicht? Darf ich einen Tweet mit einem Foto (Einschränkung s.o.) bedenkenlos in meinem Blog zeigen („embed tweet“) oder nicht?

        Scheint unklar zu sein. Für solch eine alltägliche „Handlung“ finde ich das unbefriedigend.

        PS: es ging nicht um meinem Twitter-Kollegen, sondern um einen von JBöhmermann.

  5. – Böhmermann hat sich heute auf facebook für den Shitstorm entschuldig.
    – Diekmann hatte das gleiche Problem mit dem Foto: https://twitter.com/KaiDiekmann/status/561097037731876864
    Allerdings gab es bei ihm wohl nicht direkt eine Aufforderung zu zahlen, oder sehe ich das falsch?

    – ein Aspekt, der mir bei der Diskussion um dieses Bild hier noch viel zu kurz kommt:
    es geht ja nicht um „irgendein Bild“, sondern um DAS Bild aus Lichtenhagen. Ich weiß über die Geschehnisse von damals relativ wenig Bescheid – ich war 8 – aber das Bild kenne ich.
    Für mich steht dieses Foto für Rostock-Lichtenhagen, vergleichbar mit dem Foto des nackten Mädchen aus dem Vietnam-Krieg, oder ähnlichen herausragenden Fotos die für ein Ereignis stehen.

    Bei solchen Bildern stellt sich mir die Frage, ob sie nicht gewissermaßen „besondere Kulturgüter“ sind, die jedem zur Verfügung stehen sollten; als Dokumente der Zeitgeschichte? Natürlich stellt sich dann trotzdem die Frage, wie man den Schöpfer angemessen entlohnt.

      1. Kleiner Fehler dabei: Der Witz an der Sache ist, dass Diekmann eben keine Abmahnung bekommen hat, sondern ein Anschreiben in dem er seine Position erläutern soll.

    1. Das Copyright der „Napalm-Girl-Aufnahme“ liegt offenbar noch immer beim Fotografen Nick Ut (https://www.journalism.co.uk/news/photographer-nick-ut-reflects-vietnam-napalm-girl-photo-40-years-on/s2/a549643/), den ich vor ein zwei Jahren Mal (gemeinsam mit Kim Phuc, dem „Mädchen“) auf der Photokina kennen lernen durfte. Ein toller Mann, und eine noch beeindruckendere Frau.
      Ob und falls ja, wie viel Geld Ut für jede Veröffentlichung noch bekommt – oder ob das Geld an AP fließt, für die er ja vor Ort war, weiß ich allerdings nicht.

  6. Bei der ganzen Diskussion erstaunt mich, dass bestimmte Umstände keine Rolle spielen:

    Das Bild ist mehr als 22(!) Jahre alt. Ich meine, gelesen zu haben, dass der Fotograf für das Bild schon damals ein Honorar bekommen hat.

    Natürlich ist die Abmahnung legal. Aber ist sie auch legitim? Und bevor hier wieder mit „Sollen Künstler enteigenet werden?“ argumentiert wird: Jemand, der zu dem Zeitpunkt eine lebensrettende, gesellschaftsändernde Erfindung gemacht hätte, müsste damit Leben, dass der Patentschutz schon 2012 abgelaufen wäre (bzw. unter Umständen 2017, wenn Gründe für eine Verlängerung vorliegen). Ist es legitim, dass ein Foto länger geschützt ist als eine Erfindung?

    Ein weiterer Punkt, der mich stört: Es ist nicht *irgendein* Foto, sondern ein Dokument der Zeitgeschichte. Sollten die nicht frei benutzbar sein? Ist es ok, dass Fotografen die Macht haben, Zeugnisse der Geschichte unterdrücken? Indem sie sich weigern, Rechte einzuräumen? Obwohl das Foto an anderer Stelle schon veröffentlich wurde?

    1. Genau meine Worte. Vor allem da es sich ja nicht mal um ein Urheberrecht im engeren Sinne, sondern wohl nur um ein „wie ein Urheberecht“ geschütztes Lichtbild handeln dürfte.

      Ich halte es für moralisch zu tiefst fragwürdig, ob jmd., der – auch wenn es aufwendig gewesen sein mag und schwierig – auch nach mehr als 20 Jahren noch verbieten können sollte, dass ein Dokument der Zeitgeschichte zur Illustration und Verdeutlichung des damaligen Geschehens bzw. als Warnung und Mahnung verwendet wird.

      1. So könnte man es überspitzt wohl auch formulieren, ja. Und trifft grob ja auch auf die geltende Rechtslage zu. Wobei „gutes Werk“ im Urheberrecht wohl ein schlechter Maßstab ist, besser wäre wohl „gesellschaftlich bedeutendes Werk“. Umso mehr Bedeutung ein Werk für eine Gesellschaft hat, umso eher wird von bestehenden Schranken gebraucht gemacht und umso wichtiger Sind in der Abwägung zwischen den Interessen des Urhebers und der Allgemeinheit die Interessen der Allgemeinheit.

        Vergleich gewerbliche Schutzrechte: auch dort ist von der Konzeption her (nicht zwingend von der praktischen Anwendung) das am wenigsten geschützt, was die größte Entdeckung ist – Grundlagentechnologie.

      2. Dann sollte man als Urheber möglichst nicht relevante Werke produzieren. Gänseblümchen etwa oder Katzenfotos.

        Und wer legt denn fest, welches und wann ein Werk ein gesellschaftlich bedeutendes Werk ist? Eine Behörde? Ein Volksentscheid? Ein Prominenter? Ein Shitstorm?

      3. Es gibt übrigens schon eine sog. Schranke im dt. Urheberrecht für geschichtlich, gesellschaftlich relevante Werke, wobei die nicht näher definiert sind und es auch gar nicht sein müssen.

        Die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken zum Zwecke der Lehre, Ausbildung, Unterricht, wie z.B. ub Schulbüchern, kann von Urhebern nicht verweigert werden.

      4. „Dann sollte man als Urheber möglichst nicht relevante Werke produzieren. Gänseblümchen etwa oder Katzenfotos“

        Blödsinn. Ich will als Urheber – in aller Regel – doch Relevanz, Verbreitung und Bekanntheit meiner Werke erhöhen. Davon lebt ein Urheber doch direkt oder indirekt.

        Die Existenz bestehender Schranken ist ja Beleg für meine Aussage, dass meine Aussage grob geltendem Recht entspricht.

      5. @ Achim Duwentäster ein guter Indikator dafür ob ein Foto Zeitgeschichtliche Relevanz und ein gesellschaftlich bedeutendes Werk ist könnte die Aufnahme in de Sammlung des Deutsches Historisches Museum sein. Im Grunde genommen ist das ja genau die Aufgabe des Deutschen Historischen Museums gesellschaftlich bedeutende Werke zu kaufen und sie der Allgemeinheit zur verfügung zu stellen und umsonst wird das Museum das Werk auch nicht bekommen haben. Ich bin selber Photograf, aber ich sehe auch eine große Diskrepanz zwischen wirklich Künstlerischen Werken, bei denen wirklich jeder Beteiligte vorher seine Einwilligung abgibt und dafür auch oftmals belohnt wird und einem Foto das eher Journalistisch entstanden ist. Und mal ganz Ehrlich, nach aktueller Rechtslage würde ich mich als kleiner Photograf nicht trauen so ein Foto, dass unter den selben Vorraussetzungen entstanden ist wie dieses Foto, ohne einen Verlag wie den Spiegel oder Springer im Rücken auf meinem eigenen Blog zu veröffentlichen. Ratz FAZ hast du da selbst eine Abmahnung im Haus siehe -> http://www.berliner-zeitung.de/kultur/berliner-ostkreuz-fotograf-espen-eichhoefer–heimlich-fotografierte-passantin-verklagt-kuenstler-auf-schmerzensgeld,10809150,29620558.html nur mal als Beispiel.

      6. „Blödsinn. Ich will als Urheber – in aller Regel – doch Relevanz, Verbreitung und Bekanntheit meiner Werke erhöhen. Davon lebt ein Urheber doch direkt oder indirekt.“

        Nein, nicht unbedingt und schon gar nicht bei Ihrer Forderung. Je höher die Relevanz dann ist, desto weniger kann man davon leben.
        Ein Fotograf kann auch davon leben, sogar meistens besser, wenn er Fotos exklusiv verbreiten und verkaufen kann. Aufträge bekommt man, damit man dem Kunden einzigartige Bilder liefert und nicht Fotos, die es für ein paar Cent im Fotodiscount gibt.
        https://www.youtube.com/watch?v=BK8dHzlV5wk

      7. „ein guter Indikator dafür ob ein Foto Zeitgeschichtliche Relevanz und ein gesellschaftlich bedeutendes Werk ist könnte die Aufnahme in de Sammlung des Deutsches Historisches Museum sein.“

        Dann sind das ja nur eine Handvoll von Fotos.
        —-
        „umsonst wird das Museum das Werk auch nicht bekommen haben.“

        Die bezahlen die Kosten für einen fachmännischen durchgeführten Print auf säurefreiem Papier in Museumsqualität plus Transportkosten. Also kein Verdienst.

        “ Ich bin selber Photograf, …“

        Dann sollten Sie zuerst lernen, wie man dieses Wort richtig schreibt. Das macht sich besser auf der Webseite, Visitenkarten und Briefkopf.

      8. „Nein, nicht unbedingt und schon gar nicht bei Ihrer Forderung. Je höher die Relevanz dann ist, desto weniger kann man davon leben.
        Ein Fotograf kann auch davon leben, sogar meistens besser, wenn er Fotos exklusiv verbreiten und verkaufen kann. Aufträge bekommt man, damit man dem Kunden einzigartige Bilder liefert und nicht Fotos, die es für ein paar Cent im Fotodiscount gibt“

        Mit Verlaub – das ist und bleibt Blödsinn. Denn auch der Wert, den meine Arbeit, wenn ich sie exklusiv an einen Kunden oder Verwerter lizenziere hat, bestimmt sich in der Regel nach der Relevanz des Werks für die Allgemeinheit. Und der Bekanntheitsgrad bzw. die Relevanz meiner anderen Werke ist in der Regel – Ausnahmen bestehen natürlich – der Grund weshalb ich überhaupt jemand finden kann, der meine Werke lizenzieren möchte.

      9. > Ich halte es für moralisch zu tiefst fragwürdig, ob jmd., der – auch wenn es aufwendig gewesen sein mag und schwierig – auch nach mehr als 20 Jahren noch verbieten können sollte, dass ein Dokument der Zeitgeschichte zur Illustration und Verdeutlichung des damaligen Geschehens bzw. als Warnung und Mahnung verwendet wird.

        Gerade weil dieses Foto ein Dokument der Zeitgeschichte ist, ist es wichtig, daß es nicht dadurch entwertet wird, daß es in einem „Blödelpost“ benutzt wird.

        Martin Langer hat Jan Böhmermann nicht wegen der Benutzung des Bilds per se abgemahnt, sondern weil er es in einem Tweet an Sybille Berg in einer Weise nutzte, die Jan Böhmermann wohl witzig fand, Martin Langer aber nicht.

        Das Foto ist ein „Jubelgruß“ eines, der dem geplanten Verbrennen von Menschen zusieht. Jan Böhmernann nutzte es, als Sybille Berg fragte „hat hier auch noch jemand schlechte Laune?“, um sich zu „melden“. Mit erhobener Hand und vollgepißter Hose.

        Ist eine geschmackliche Entgleisung. Kann trotzdem mal passieren, wenn man den ganzen Tag kalauert wie Jan Böhmermann. Dann aber so einen Shitstorm loszutreten, das ist endgültig geschmacklos.

    2. Der Fotograf hat sich doch gar nicht geweigert Rechte einzuräumen. Ihm wurden seine Rechte verweigert. Ich finde diese Argumentationskette erschreckend, spricht sie doch sehr deutlich für eine Enteignung. Und was macht ein Bild denn zu einem Dokument der Zeitgeschichte? Wer legt das fest?

      Es ist auch irrelevant, ob ein Honorar geflossen ist.Nach deutschem Recht greift das Urheberrecht. Das kann man schwerlich veräussern. Ist nicht vorgesehen (es sei denn, das steht schon im Arbeitsvertrag). Wenn ein Fotograf ein ikonisches Foto geschossen hat – schön für ihn! Dann hat er mal was davon. Denn die meisten knapsen letztlich mit den paar Kröten die sie für ihre nicht selten schwere oder gar gefährliche Arbeit machen ganz schön rum. Und nun will man sie auch noch enteignen? Ja dann geht bald Niemand mehr zu solchen Ereignissen und hält sie für die Nachwelt fest.

      Diese Mentalität, die selten so hervor trat wie durch das Internet, ist schon beängstigend. Und leider ist die Antwort zu selten, daß es Reformen bedarf, sondern ich lese viel zu oft die Forderung, das Urheberrecht müsse den aktuellen Gegebenheiten (des Internets) angepasst werden. Was für die meisten letztlich der Wunsch nach einem Freifahrtschein zum klauen ist. Denn es ist nicht nur billiger – sondern so ungemein leichter.

      Ich merke das bei meinen eigenen Bildern, die ich unter freier Lizenz veröffentliche. Nicht einmal diese werden eingehalten. In den seltensten Fällen. Bilder werden einfach genommen. Ohne jeden Respekt für den Schöpfer. Und dann wird sich auch noch beschwert, wenn die Schöpfer das nicht mögen. Wenn wir mit allen geistigen und materiellen Errungenschaften so umgehen würden, wäre das fatal. Auch Herr Böhmermann wäre sicher nicht sehr glücklich, wenn wir seine Texte mal eben hernehmen und einfach so, ohne Herkunftsangabe, als wären sie von uns, verbreiten würden. Aber wahrscheinlich schreibt er die nicht einmal selbst und selbst das wäre ihm egal.

      1. Anpassungen an die aktuellen Gegebenheiten des Internets sind doch Reformen?

        Ich glaube, niemand fordert eine Abschaffung des URheberrechts im Internet. Klar ist aber auch, dass es so wie es ist, nicht funktioniert.

        Das Problem ist einfach: das Urheberrecht hat eine extrem schwache bzw. nicht in jedem Fall stichhaltige moralische Rechtfertigung. Daher hat es einen extrem schweren Stand. Jedes Recht muss sich aber nunmal daran messen lassen. Und Urheberrecht ist ja nicht nur ein Recht zum Schutz des Urhebers. Es ist ein Recht zum Ausgleich der Interessen des Urhebers mit denen der Rezipienten bzw. Nutzer und der Verwerter. Der Urheber ist nur ein Beteiligter unter Mehreren. Das Recht des Urhebers, eine konkrete Verwendung eines von ihm geschaffenen WErkes zu verbieten ist nicht per se höher zu bewerten als das Recht der Allgemeinheit, Zugang hierzu zu erhalten oder es zu nutzen.

        Das hat auch nichts mit Enteignung zu tun. Eigentum (sofern man den Begriff hier nutzen möchte) wird immer von Staat definiert und ergibt sich nicht qua Natur. Ohne Staat kein Eigentum. Und es ist klar, dass wenn ein Staat Eigentum definiert – wie es unser Grundgesetz verlangt – dass zugleich auch die Grenzen dieses Eigentums zugunsten der Allgemeinheit mit geregelt werden müssen. Es muss also immer ein Ausgleich gefunden werden. Nichts anderes wird hier und überall gefordert. Ich kann also keine erschreckende Mentalität entdecken..

        (Hint: Auch ich bin Fotograf und veröffentliche meine Bilder unter einer freien Lizenz)

      2. „Diese Mentalität, die selten so hervor trat wie durch das Internet, ist schon beängstigend.“

        Der Satz zeigt doch schon das Problem: bevor es „das Internet“ gab, wurden solche Bilder eben ausgedruckt und zu Hause oder im Büro an die Pinnwand gehängt, wenn überhaupt. Man kam im Alltag als Privatmensch kaum mit dem Urheberrecht in Berührung. Jetzt kopiert man einen Zeitungsartikel mit einem lustigen Bild eben nicht mehr und verschickt ihn an einen bekannten, man postet das Bild direkt per Twitter, per facebook oder was auch immer.

        Diese private Nutzung ist doch das größte Problem (ein großer Twitter-Account ist hier natürlich ein Grenzfall, eine Streitfrage, aber darum geht es ja nur am Rande).
        Das sind doch Probleme, die durch das Internet erst entstanden sind, bzw. offensichtlich werden. Es sind einfach komplett neue Umstände, denen muss sich ein Gesetz natürlich anpassen.

      3. „Und nun will man sie auch noch enteignen?“

        Nein, man könnte nur ihre Rechte einschränken. Passierte in diesem Fall doch auch: der Fotografierte muss mit seinem Persönlichkeitsrecht ja auch zurückstecken. Wieso sollte man dem Fotograf dann nicht nach „Zeit X“ sein Urheberrecht beschneiden?

    3. „Der Fotograf hat sich doch gar nicht geweigert Rechte einzuräumen.“

      Aber er KOENNTE! Und die Frage ist: Sollte er das tun dürfen? Und damit gesellschaftliche Diskussionen verhindern/behindern können?

      Enteignung: Bei Patenten spricht auch niemand von „Enteignung“, wenn die Verfahren nach einer gewissen Zeit von jedermann genutzt werden dürfen. Der Erfinder muss nach einer gewissen Zeit damit Leben, dass andere umsonst von seiner Arbeit profitieren können. Wieso sollte das bei anderen immateriellen Sachverhalten anders sein?

      1. Ja, er sollte es tun dürfen. Es ist SEINE Arbeit! Mit welchem Recht sollte ihm seine Arbeit genommen werden? Nichts anderes wäre es!

  7. Ich finde, Böhmermann hat genau das erreicht was er wollte. Eine Diskussion über die moralische Legitimität der gegenwärtigen urheberrechtlichen Regelungen in einem digitalen Kontext. Hierbei stellen sich nunmal viele, diskussionswürdige Fragen:

    1) Ist es legitim, dass ein Foto auch nach mehr als 20 Jahren nicht einfach verbreitet werden darf?
    2) Ist es legitim, dass die Verbreitung eines Fotos der Zeitgeschichte ohne weiteres verboten werden darf?
    3) Das teilen eines Fotos auf Facebook oder Twitter ist nichts anderes, als wenn die Person früher ihren Freunden auf dem Schulhof ein Bild in einer Zeitschrift oder Zeitung gezeigt hätte. Warum muss die Rechtsmacht des Urhebers hier weiterreichen?
    4) Was hat ein Urheber davon, wenn er auch nach 20 Jahren noch eine Verbreitung seines Werks kontrollieren kann?
    5) Sind Abmahnungen immer – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – ein effizientes und kostengünstiges und geeigentes Mittel?
    6) Wieso sind Fotos unabhängig von jeglicher Schöpfungshöhe geschützt? Rechtfertigt die Tatsache, dass jmd eine Maschine an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit in bestimmer Art und Weise bedient hat für sich genommen bereits, dass das Produkt 50 Jahre nach dem Tod noch geschützt ist? Müsste dann nicht auch jedes Produkt meines Drucker geschützt sein?
    7) Wieso sind Debatten über das Urheberrecht immer so unglaublich polarisiert? Warum denken Urheber immer, man will ihnen etwas wegnehmen dass ihnen gehört?

    Ich habe teilweise den Eindruck, viele Urheber wissen eigentlich weit weniger über das URheberrecht – insbesondere seine Legitimation – als viele Kritiker. Die einzige Argumentation ist regelmäßig: a) das steht so im Gesetz b) ich – der Urheber – habe es erschaffen c) es war aufwendig
    Keines dieser Argumente kann meiner Meinung nach einen derartig weitreichenden Schutz rechtfertigen.

    1. „1) Ist es legitim, dass ein Foto auch nach mehr als 20 Jahren nicht einfach verbreitet werden darf?“

      * Es darf verbreitet werden. Aber dem Schöpfer steht für seine Arbeit eine Vergütung zu.

      „2) Ist es legitim, dass die Verbreitung eines Fotos der Zeitgeschichte ohne weiteres verboten werden darf?“

      * Siehe Punkt 1. Es wurde nicht verboten. Nur gibt es auch die Seite des Schöpfers zu beachten, nicht nur die des Nutzers.

      „3) Das teilen eines Fotos auf Facebook oder Twitter ist nichts anderes, als wenn die Person früher ihren Freunden auf dem Schulhof ein Bild in einer Zeitschrift oder Zeitung gezeigt hätte. Warum muss die Rechtsmacht des Urhebers hier weiterreichen?“

      * Ein hinkender Vergleich, bei dem es nicht einmal Beine hat. Ein Bild das man auf dem Schulhof zeigt ist dort eine Minute zu sehen und nicht über Jahre, womöglich Jahrzehnte. Im übrigen ist das Urheberrecht in der Zeitschrift auf dem Schulhof schon durch die Macher der Zeitschrift abgegolten. Bei Twitter hat der Weiternutzer nichts getan außer zu nehmen.

      „4) Was hat ein Urheber davon, wenn er auch nach 20 Jahren noch eine Verbreitung seines Werks kontrollieren kann?“

      * Es ist sein Werk. Wo ist die Legitimität ihm sein Werk zu nehmen?

      „5) Sind Abmahnungen immer – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – ein effizientes und kostengünstiges und geeigentes Mittel?“

      * Das ist eine interessantere Frage. Ich wäre ja dafür, eine kostenfreie Abmahnung vorzuschalten statt sofort mit dem Hammer zu kommen.

      „6) Wieso sind Fotos unabhängig von jeglicher Schöpfungshöhe geschützt? Rechtfertigt die Tatsache, dass jmd eine Maschine an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit in bestimmer Art und Weise bedient hat für sich genommen bereits, dass das Produkt 50 Jahre nach dem Tod noch geschützt ist? Müsste dann nicht auch jedes Produkt meines Drucker geschützt sein?“

      * Das ist der eigentliche Punkt, wo man ansetzen müsste. Eine Unterscheidung von Bildern nach Kunst- und Gebrauchsfotografie, wobei Letztere einen anderen Schutz bedarf als Erstere. Der Schutz dauert übrigens noch 70 Jahre bis nach dem Tod an. Und das ist wirklich großer Unsinn, verhindert das doch in den Allermeisten Fällen genau das, was es eigentlich möchte. Statt für einen finanzielle Abscherung der Witwen zu sorgen verhindert es eine Weiternutzung und damit auch das Erinnern an das Werk – und dann will es eh Niemand nutzen. Wie auch, wenn an es nicht kennt, weil es nicht mehr im kulturellen Gedächtnis verankert ist? Das überlange Urheberrecht über den Tod hinaus muß weg. Hat aber erst einmal mit der Causa Böhmermann nichts zu tun.

      „7) Wieso sind Debatten über das Urheberrecht immer so unglaublich polarisiert? Warum denken Urheber immer, man will ihnen etwas wegnehmen dass ihnen gehört? “

      * Ich denke, die Debatten sind so polarisierend, wegen derartiger Beiträge.

      „Ich habe teilweise den Eindruck, viele Urheber wissen eigentlich weit weniger über das URheberrecht – insbesondere seine Legitimation – als viele Kritiker.“

      * Eine gewagte Aussage.

    2. “1) Ist es legitim, dass ein Foto auch nach mehr als 20 Jahren nicht einfach verbreitet werden darf?”

      * Es darf verbreitet werden. Aber dem Schöpfer steht für seine Arbeit eine Vergütung zu.

      “2) Ist es legitim, dass die Verbreitung eines Fotos der Zeitgeschichte ohne weiteres verboten werden darf?”

      * Siehe Punkt 1. Es wurde nicht verboten. Nur gibt es auch die Seite des Schöpfers zu beachten, nicht nur die des Nutzers.

      Was ist, wenn Leute das Foto benutzen wollen gegen Bezahlung, die der Fotograf nicht mag? Dann kann er die Benutzung untersagen. Passiert in anderen Bereichen: Die Erben(!) von Brecht haben z.B. eine ziemlich genaue Vorstellung davon, wie das Werk des Verstorbenen genutzt werden kann (oder nicht**). Stichpunkt „Werkstreue“.

      Bayern verhindert eine Auseinandersetzung mit „Mein Kampf“ übrigens genauso mithilfe des Urheberrechts, indem es niemandem erlaubt, es nachzudrucken, obwohl es Interessenten gab und gibt, die eine kommentierte Fassung herausbringen wollen. Auch wenn ich es begrüße, dass der Schmutz nicht gedruckt wird: Hier wird Politik gemacht und Auseinandersetzung verhindert MIT HILFE DES URHEBERRECHTS.

      Meine (rhetorische) Frage lautet also: Sollen Urheber und Erben das recht haben, gesellschaftliche Entwicklungen durch Verbote (Bayern) oder Einschränkungen (Erben Brechts, „Werkstreue“) steuern zu können?

      **http://de.wikipedia.org/wiki/Bertolt_Brecht#Erben

  8. @ Leonhard Dobusch
    „Was dagegen helfen würde? Eine Flexibilisierung des Zitatrechts oder noch besser eine offene Schranke nach Vorbild des US-Fair-Use.“

    Wie Sie wissen, hat sich das amerikanische PRINZIP (nicht RECHT) des fair use aus der Praxis der Rechtsprechung entwickelt. Erst mit dem Copyright Act of 1976 wurde das fair-use-PRINZIP kodifiziert: Als Test von vier – nicht exklusiven – Faktoren, auf die sich angebliche Copyrightverletzer bei ihrer Verteidigung berufen können.
    Welche Faktoren sollen nach Ihren Vorstellungen ausschlaggebend dafür sein, ob eine Handlung unter fair use fällt oder nicht?

    In den 1980er und 1990er Jahren entwickelte sich aus der Rechtsprechung eine spezifische Variante des fair-use-PRINZIPS, die zu etwas ähnlichem wie einem Maßstab bei Gerichtsentscheidungen wurde. In der Weiterentwicklung der Rechtsprechung existieren zur Zeit in den USA zwei (oder drei) Haupt-Varianten des fair-use-PRINZIPS.
    Welche dieser vier oder fünf Haupt-Varianten der amerikanischen fair-use-PRINZIPS soll nach ihren Vorstellungen die Grundlage für eine „offene Schranke nach werden und warum gerade diese und nicht eine der anderen?

    Wie sie wissen, gibt es in Deutschland im Unterschied zu Amerika ein Urheberpersöhnlichkeitsrecht. Wie wollen sie diesen (aus Ihrer Sicht vermutlich bedauernswerten) Umstand bei der Einführung einer „“ berücksichtigen?

    Ihnen ist bekannt, dass sogar globale Konzerne wie Sony (Videorekorder) und Google (Digitalisierung von Büchern) Jahre und viele Millionen Dollar gebraucht haben (bzw im Fall von Google immer noch brauchen), um sich mit Hilfe des fair-use-PRINZIPS gegen den Vorwurf von Copyrightverstößen erfolgreich zu verteidigen. Stimmen Sie meiner Einschätzung zu, dass das amerikanische fair-use-PRINZIP diejenige Partei begünstigt, die über die größeren finanziellen Mittel verfügt? Und falls nein, warum nicht?

    Wie wollen Sie sicherstellen, dass die deutschen Gerichte, die, wie z. B. der Fall der Abmahnungen von Streaming-Konsumenten zeigt, schon einfachste Sachverhalte nicht beurteilen können, in der Lage sind, die mit der – wie die amerikanische Praxis fortlaufend zeigt – hoch komplizierten Klärung der Frage, ob eine Handlung unter fair use fällt oder nicht, sachgerecht beurteilen können?

    Können Sie bitte an Hand einer Liste von 15 bis 20 (gerne auch mehr) konkreten Handlungen, die nach heutiger Rechtslage in Deutschland als Verstoß gegen das Urheberrecht (und verwandte Schutzrechte) eingestuft werden, zeigen, was nach der Einführung einer „offenen Schranke erlaubt sein soll?

    Vielen Dank!

    1. Wie sie wissen basiert das Fair-Use-Prinzip auf demselben 3-Stufen-Test, auf dem auch das europäische Schrankensystem fußt.
      „[W]ie die amerikanische Praxis fortlaufend zeigt“, ist erstens die Vorhersagbarkeit von Fair use gar nicht so schlecht und zweitens berufen sich vor allem Urheber selbst auf Fair Use, um ihre Werke verbreiten zu dürfen. In diesem Zusammenhang zwei empirische Studien die zeigen, dass die vermeintliche Rechtsunsicherheit durch Fair Use vor allem ein europäisches Vorurteil ist und die ich Ihnen, Herr „DieterK“, bereits in einem Kommentar am 27. Februar 2013 empfohlen hatte:
      – Samuelson: Unbundling Fair Use (SSRN)
      – Sag: Predicting Fair Use. (PDF)
      Was die Liste an Beispielen betrifft, so verweise ich auf den Sammelband „Generation Remix“ (CC-lizenziert und frei im Netz verfügbar) mit über 40 Interviews mit RemixerInnen, die ihre Erfahrungen und Probleme mit dem Recht schilden. Nicht überall wäre da Fair Use die (einzig mögliche) Lösung, aber oft.

  9. Zu 1) und 2)
    Die Verbereitunng eines Werks ist verboten, bis der Urheber oder eine Schranke es erlaubt.

    Zu 3)
    Die durchschnittliche Aufmerksamkeitsspanne eines Social Media Nutzers in Bezug auf ein bekanntes Bild dürfte auch bei weit unter 1 Minute liegen. Es ist theoretisch auch danach abrufbar, dürfte aber praktisch seltener vorkommen. Auch das Zeitschriftenbild kann ich mir bei meinem Freund noch 10 mal anschauen wenn ich möchte. Der Einwand, dass im Fall der Zeitung, der Verlag immerhin bereits für die Kosten oder Lizenzgebühren aufkam, ist sicher berechtigt. Vielen Dank für den Hinweis. Das führt dann aber wieder in die Richtung – wie kann eine angemessene Vergütung garantiert werden und wo sollte man das Geld dafür abschöpfen – ähnlich dem Vorschlag von Herrn Dobusch.

    4) Wieso ist es sein Werk? Ist es nicht im Moment der Veröffentlichung auch ein Teil der Allgemeinheit und gehört auch ihr? Zudem: Ich kann einem Urheber etwas nicht wegnehmen, was er danach noch hat. Außerdem existieren Rechte nicht grenzenlos, wenn ich Urheberrecht als Staat nur so definiere, dass es nach 20 Jahren erlischt, nehme ich dem Urheber nichts weg, ich definiere nur die Reichweite des Rechts.

    6) Ich finde schon, dass das etwas mit der Causa Böhmermann zu tun hat. Man muss die Schutzdauer unabhängig vom Tod des Urhebers diskutieren. Wie lange ist ok/sinnvoll/nötig/legitim? 5 Jahre? 10 Jahre? Lebenslang? 70 Jahre nach dem Tod? [Exkurs: Lichtbilder sind nur 50 Jahre nach dem Tod geschützt, nur Lichtbildwerke 70 Jahre – § 72 UrhG]

    7) Ich glaube, viele Leute können persönliche Emotionen und Empfindungen hier nicht außen vor lassen. Es schwankt zwischen „Hilfe, man will mir persönlich etwas wegnehmen“ und „Ey, wieso darf ich das jetzt nicht obwohl ich es ohne weiteres kann und niemand einen erkennbaren Schaden hat“. Hinzu kommen finanzielle Interessen von Urhebern, Verwertern, Plattformbetreibern..

    1. zu Punkt 4)

      also verliert ein Maler, ein Autor, ein Komponist auch die Rechte an seiner Arbeit im Moment der Veröffentlichung?

      1. Diese Aussage erschließt sich mir auch nicht. Wieso sollte das so sein, und warum solle man so eine Regelung treffen, die de facto eine Enteignung des Schöpfers im Moment der Publikation bedeuten würde? Ich bin MASSIV verwirrt.

      2. Vor der Veröffentlichung eines Werkes ist das Werk nur dem Urheber bekannt oder nur in seinem Kopf existent. In dem Moment, in dem der Urheber sein Werk der Öffentlichkeit präsentiert, ist es zugleich Bestandteil dieser Öffentlichkeit. Es ist Teil der allgemeinen Wahrnehmung, der allgemeinen Erinnerung und Erfahrungen, der Kultur und Geschichte aller Menschen innerhalb einer Gesellschaft. Hätte der Urheber sein Werk nicht veröffentlich, wäre es dazu nicht gekommen. Da es aber für den Urheber regelmäßig wesentlich ist, sein Werk auch zu veröffentlichen, kann das dem Urheber in irgendeiner Weise an seinem Werk zustehende Recht nie unabhängig von den Rechten der Allgemeinheit existieren, da es durch die Veröffentlichung immer automatisch Teil der Allgemeinheit wird. Dies wird im Internet mit seiner Kultur des Teilens und Verbreitens noch viel deutlicher. In dem Moment, an dem ich mich als Urheber entscheide, etwas von mir Geschaffenes, eine Idee, einen Gedanken anderen zu präsentieren, ist er nicht mehr allein mein Gedanke, meine Idee.

        Damit möchte ich nicht sagen, dass Urheberrecht automatisch mit Veröffentlichung erlischt. Es soll nur die moralische Legitimität von Grenzen des Urheberrechts zeigen.

  10. Selbstverständlich muss man einem Fotografen für ein 20 Jahre altes Bild Geld zahlen, schließlich zahlt man ja auch dem Angestellten bei Opel ein Kilometerpauschale dafür, dass sein 20 Jahre alter Opel noch fährt.

    Ganz ehrlich, wir zahlen für den Kauf jedes scheiß Smartphone mit mehr als 16 GB Speicher 36€ an die ZPÜ https://www.zpue.de/start.html . Damit sind solche nicht kommerziellen (und Böhmermann verdient mit dem twittern alleine absolut nichts.) Geschichten vollkommen Abgegolten. Und wenn Martin Langer meint ihm steht Geld zu, dann soll er sich an die ZPÜ wenden.

    1. Klar verdient Böhmermann mit all dem was er tut Geld. Und der Fotograf soll den Leuten hinterher laufen, statt die Personen die das alles tun?

      Ich glaube, viele hier haben nur solange eine große Klappe in der Sache, bis es sie mal selbst trifft. Dann legen sie auf einmal großen Wert auf ihre Rechte.

      1. Ist es deiner Meinung nach realistisch, dass Böhmermann oder irgendjemand sonst für 200€ Nutzungsrechte an dem Bild erwirbt, um es auf Twitter zu posten?
        Fall nein, was genau hat der Fotograf in diesem konkreten Fall damit gewonnen, dass alle sein Urheberrecht beachten?

      2. Es gibt einen großen Unterschied zwischen Marktwert erhöhen und Geld verdienen. Wenn du das nicht verstehen kannst oder möchtest ist das nicht mein Problem.

        Die Sache, dass Herr Böhmermann mit dem Kauf seines Computer/Smartphone bereits eine Urheberrechtsabgebe geleistet hat, bleibt. Warum zahlen wir denn die Abgabe, wenn man dann noch nicht einmal in Anspruch nehmen kann. Wir können gerne über eine Reform sprechen, aber dann gehört diese Zwangsabgabe auch dazu.

      3. „Ist es deiner Meinung nach realistisch, dass Böhmermann oder irgendjemand sonst für 200€ Nutzungsrechte an dem Bild erwirbt, um es auf Twitter zu posten?“

        Herr Böhmermann hätte auch einfach einen Link posten können. Das würde gar nichts kosten.
        Herr Böhmermann hätte bei einer Lizensierung inkl. Urheberrechtsnennung nicht 200 Euro, sondern höchstens 100 Euro gezahlt.

        „Fall nein, was genau hat der Fotograf in diesem konkreten Fall damit gewonnen, dass alle sein Urheberrecht beachten?“

        Die Kontrolle über sein Werk. Er möchte nicht, dass hat er mehrfach an verschiedenen Stellen betont, dass dieses Foto in bestimmten Zusammenhängen benutzt wird, gerade weil es zu einem Symbol für rassistische Ausschreitungen geworden ist.

    2. Die Abgabe an die ZPÜ deckt Privatkopien ab.
      Sollte der Fotograf Mitglied eine VG sein, wird er davon etwas abbekommen.

      Was Böhmermann gemacht hat, war eben nicht privat, auch wenn er hin und wieder von „privaten Twitter Accounts“ geschrieben hat. So etwas gibt es nicht.
      Das war eine Veröffentlichung und eben keine Privatkopien auf seinem Smartphone.
      Es sind also zwei verschiedenen Dinge und offenbar schwierig zu verstehen sonst würden solche „Argumente“ nicht permanent in der Diskussion auftauchen.

  11. Gerade bei so einen wichtigen Bild der Zeitgeschichte ist eine Publikationsfreigabe durch den Fotografen unerlässlich . Die Gründe hat Langer auch in aller Ruhe erläutert. Auch auch Schutz der Personen, die auf solchen Bildern zu finden sind. Ein Foto von mir auf dem ich auf einer Demo in den Rinnsal kotze, weil ich was schlechtes gegessen habe, ist kein Allgemeingut. Den Fotografen kann ich gegen eine Veröffentlichung angehen. Bei diesen ganzen Right2Remix und „Nutzerperspektive“ Gequatsche kommt mir der xtrem hohe Mißbrauchsfaktor und der Spaß nach Laune mobbing wie ich will Faktor, zu wenig ins Spiel.

  12. Ein allgemeiner – überspitzer und sehr allgemeiner – Gedanke, über den ich schon lange nachdenke:

    Ich glaube, dass einer großen Zahl von Urhebern in einer großen Zahl von Konstellationen ein schwächeres Urheberrecht (Schutzfristen, Schranken, Verbotsrechte) insgesamt betrachtet mehr helfen als schaden würde. Im Moment hängt man sich viel zu sehr an „seinem Recht“ auf. Das starke Urheberrecht hat im analogen Zeitalter oder im Kontext Verlage – Autoren vielleicht mal im Ansatz funktioniert. Es kann aber im digitalen Kontext nicht genauso funktionieren. Das Recht eines Urhebers an seinem Werk kann nicht der einzige Weg sein, wie ein Urheber für sein Werk vergütet wird. Ich glaube allen, d.h. Urhebern, Nutzern (auch Urheber sind immer Nutzer) und der Anerkennung des Rechts würde es im Kontext Kultur/Meinungsaustausch/Kreativität besser gehen, wenn wir ein schwächeres Urheberrecht mit einer stärkeren Kultur des Teilens hätten. (Nur die Verwerterindustrie wäre traurig)

    1. Dem stimme ich zu – das derzeitige Urheberrecht mit seinen Fristen schwächt die meisten Rechteinhaber und hilft nur den ganz Großen. Nur – die Antwort darauf kann nicht eine schleichende Enteignung Aller sein, sondern eine zeitgemäße Neufassung des Urheberrechtes auf internationaler Ebene. Ganz ausdrücklich eine Neufassung, kein rumgedoktere an den bestehenden Strukturen. Dabei muß auch Vieles Anderes berücksichtigt werden, Panoramafreiheit, Persönlichkeits- und Hausrechte, ideeller Besitz an Objekten verstorbener Schöpfer und vieles mehr.

      1. ganz zu schweigen von Fair Use Klauseln. Global und überall. Dem Abmahnwahn muss endlich mal einhalt geboten werden. Daraus entsteht unserem Land auch viel mehr schaden als das es dem Urheber nützt denn die Kohle schäffeln die Anwälte und dank automatismus am Arbeitsplatz (hust* aufgesetzte Serienbriefe dank gekaufter IP Listen mitsamt Namen) ist daraus erst so ein Mafiageschäft angewachsen. Vielleicht sollten endlich mal auch paragraphen gegen Rechtsmissbrauch IN DAS URHEBERRECHT 2.0 Einzug halten. Oder die Abtretung am geistigen Eigentum an die Verwertungslobby: das sollte sowieso unterbunden werden. Das Werk gehört dem Macher, nicht den Rechteinhabern, die den Künstler in Knebelverträge zwingen und dann mithilfe dieser „angeeigneten“ Rechte auf große Raubfänge bei Tauschbörsen gehen. So ein Unding gehört seit langem auf die Müllkippe der Geschichte und das neue Urheberrecht darf den technischen Innovationen keinesfalls im Weg stehen. Es sollte dahingehend angepasst werden die bisherigen Mafiastrukturen innerhalb der heute als „LEGAL“ angesehenen Branche abzuschaffen und endlich Kunden und Künstler 1:1 zusammenzubringen. Statt diese dämlichen Mittelsmänner der VGs und Studios und Verleger und und und. Diese Lobbys haben doch seit Web 2.0 fast keine Existenzberechtigung in ihrem klassischen Geschäftsfeld. Ebooks ist genau das gleiche: da wird die Buchpreisbindung kaltblütig ausgenutzt und der Autor (mittlerweile gibt es ja schon zig Bücher, deren Autoren lange verstorben sind) übergangen wird (d.h. genau wie bei den Knebelverträgen den kürzeren zieht). Die Marktplatzanbieter sollten gehörig einen auf ihre gierigen Finger abkriegen für die miesen DRM Praktiken.

      2. Mit Verlaub, aber das ist kompletter Blödsinn. Das Urheberrecht besagt lediglich, wer der Urheber eines Werkes ist. Und es ist unveräußerlich. Wäre auch Blödsinn, wenn ein Verlag, der sich die Verwertungsrechte gekauft hat, behaupten könnte, wir haben das erschaffen. Allein deshalb ist die hysterische Diskussion um das Urheberrecht völlig obsolet. Es geht hier vielmehr um das Verwertungsrecht, welches ein Verlag vom Urheber erwirbt. Und genau hier liegt auch die Krux. Denn der Verlag muss natürlich auch den Urheber vergüten, aber das ist immer Verhandlungssache. Oft ist es so, dass der Verlag wesentlich mehr als der Urheber an einem Werk verdient. Außerdem tritt der Urheber mir dem Verwertungsrecht das Recht ab, sein Werk anderweitig zu Geld zu machen. Urheber sind in der Regel Opfer. Trotzdem werden sie immer zu Tätern gemacht. Abgemahnt wird immer die widerrechtliche Verwertung. So sieht’s aus!

    2. Aber ist es denn eine Enteignung? Enteignet werden kann ich nur von etwas das ich als Recht habe. Wenn ich aber nur die Definition des Inhalts dieses Rechts ändere, nicht aber in ein bestehendes Recht eingreife, enteigne ich doch nicht. Ich definiere bestehende Rechte enger, aber ich enteigne nicht. Das ist ein riesiger Unterschied und funktioniert so eben nur bei eigentumsähnlichen Rechten, die ihre Exisitenz nur staatlicher Gestaltung verdanken.

      Ich glaube im übrigen, dass man das Urheberrecht eher von zu viel anderen Rechtsgieten – Persönlichkeitsrechte der „Benutzten“ u.ä. – freihalten sollte. Die Rechtsbeziehungen im Urheberrecht sind auch ohne Berücksichtigung dieser Belange komplex und vielschichtig genug und schwierig in Ausgleich zu bringen. Zudem hat dies nunmal nichts „direkt“ mit dem Urheberrecht zu tun, sondern mit allgemeinem Persönlichkeitsrecht u.ä. Und zu all dem gibt eigentlich genug Rechtsprechung und klare Leitlinien. Zudem sehe ich insoweit – im Gegensatz zum Urheberrecht selbst – nicht die Not für internantionale Regeln. Wäre natürlich einfacher, aber eben keine Funktionsvoraussetzung.

  13. @ Rorschach : nein, ist meiner Meinung nach nicht realistisch. Aber die Antwort darauf kann nicht ignorieren oder klauen sein.

  14. Wenn man Zitate so verarbeitet, das daraus ein neues Werk mit einer ausreichenden, wie es so schön heißt, „schöpferischen Hohe“ hat, ist alles ok.

    Aber lassen wir die Kirche im Dorf, Korinthenkackerei gibs schon genug.

  15. Traurige Geschichte

    Ich finde es erbärmlich, das einen Fotograf, der ein Stück Zeitgeschichte fotografiert hat, in die Schusslienie von der Fangemeinde eines Komikers gerät. Was kann man dem Fotografen denn vorwerfen, das er seine Interessen durch eine Anwaltskanzlei durchsetzten lässt? Wenn man den Artikel bei Kwerfeldein berücksichtigt bekommt der Fotograf nur 200€ von der bezahlten Summe.

    Zum Update und der Urheberrechtsverletzung:
    Da sehe ich aber einen gewaltigen Unterschied.
    Man sich sicher darüber streiten, ob der Eigentext im Verhältnis zum zitierten Text ausreichend für die Zitatlegitimation ist. Restriktiv ausgelegt, mag hier vielleicht ein Urheberrechtsverstoß vorliegen.
    Das ist aber etwas ganz anders, als wenn man einfach ein zeitgeschichtliches Bild nutzt, einfach auf das Zitiergebot pfeift, dann erwischt wird und dann auf Facebook & Co. mäckert um noch Aufmerksamkeit zu erzeugen die einem selber nutzt und dem Fotografen schadet.

    Urheberrecht mag für viele hier das Problem sein, für mich ist es ein Problem der Netiquette

    1. Da bin ich zu 100 Prozent bei Ihnen. Der einzige Fehler den der Fotograf gemacht hat ist, dass er sich von dem Falschen hat *** lassen.

  16. Ich verstehe nicht wie man auf die Idee kommt den Dienst des US-Unternehmen Twitter Inc. zur Verbreitung seiner Texte/Bilder/etc. zu verwenden. Soll er halt via Nordkorea, Russland oder China die Sachen veröffentlichen dann kann der Fotograf schauen wie er da Geld eintreiben will…

  17. Ich finde diese ganze Diskussion ja schon recht spannend, würde die Geschichte aber anders erzählen:

    Zwei Medienprofis „klauen“ in vollem Bewusstsein des Unrechts ein Werk eines – im weitesten Sinne – Kollegen. Sie wissen um die Rechtslage und tun dies dennoch. Der eine zahlt.

    Der andere Medienprofi nutzt seine Medienmacht,und Reichweite, um den Beklauten ans Kreuz zu nageln. Als er merkt, dass er sich damit offenbar zwei Mal ins Unrecht setzt, wird eine völlig obskure Debatte als Vorwand losgetreten: „Es geht ja nicht um mich – aber das muss einmal gesagt werden!“ Verbunden mit einer sehr, sehr schalen und späten Entschuldigung.
    Da ist das Kind nämlich schon in den Brunnen gefallen: Anrufe beim Diebstahlsopfer, Mails, Drohungen … . (Aber all das war ja für den Medienprofi und seine Meute nicht vorhersehbar!). Zufällig fällt die Angelegenheit noch in den Start einer zu promotenden Sendung.

    Das ist meine Lesart der Geschichte und der Mensch, der ja „nur eine Diskussion“ lostreten wollte, kommt bei mir ganz schlecht weg.

    Darf ein Medienprofi sich auf einer solche Art und Weise gegen die Person richten, die berechtigte Ansprüche gegen ihn richtet?

    Und noch ein Aspekt: Wenn dem Medienprofi die Debatte wichtig gewesen wäre, hätte er nicht gezahlt und die Angelegenheit vor ein Gericht gebracht.

    1. Sehr gute Analyse.
      Die Motivation die Hinter den Aktivitäten des Herrn B. stand war nur die
      „zu promotenden Sendung“. (die heute wieder startet)
      Meiner Meinung sollte sich ein Medienprofi so nicht verhalten dürfen.
      „Promotion“ um jeden Preis, die auch zu lasten von Menschen geht die gar nicht in den Medien stehen wollen sollte es nicht geben.
      Aber wie soll man so ein Verhalten sanktionieren? (bzw. sich als betroffener Fotograf dagegen wehren)

      Bleibt nur abzuwarten ob sich der Medienrummel auch in Einschaltquoten niederschlägt.

  18. Weiter oben schrieb Jemand, dieser Böhmermann sei Komiker. Aha.
    Dann machen wir das mit seinen Werken, einfach weitergeben, und stellen uns unschuldig …

    Und dann, lacht er noch, der Komiker ?

  19. Habe gestern ein Brötchen vom Bäcker gekauft, wollte mir heute keins umsonst geben obwohl ich doch gestern schon bezahlt habe.
    Was für eine Debatte.
    Wann ich welches Werk an wen, zu welchem Preis verkaufe, bleibt immer noch mir überlassen.
    Wer sich einfach was von mir nimmt – ohne zu zahlen und zu fragen, der klaut.
    Darauf kann man´s runterbrechen.
    Das ist so einfach dass das sogar die Böhmermänner dieser Welt verstehen können.

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