Die 10 Irrtümer über freie Software

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Der Anwalt Dr. Till Jaeger klärte in einem Vortrag die zehn größten Irrtümer bezüglich freier Software auf. Der Vortrag gehört zur Veranstaltungsreihe „Monsters of Law“ des Wikimedia Deutschland e. V.

Jaeger ist Mitglied am Institut für Rechtsfragen der Freien und Open-Source-Software. In dem Vortrag geht es um das Lizenzmodell der GNU General Public License (GPL). Die GPL ist ein weit verbreitetes Lizenzmodell, welches für freie Software genutzt wird.

Die 10 Irrtümer aufgeklärt:

  1. Freie Software ist nicht lizenzfrei. Die Lizenz sichert die freie Verfügbarkeit, und eine Verbreitung kann nicht ohne Lizenz erfolgen.
  2. Freie Software kann auch ohne Lizenz genutzt werden. Die Lizenz ist lediglich zur Verbreitung der Software erforderlich. Reines Gebrauchen der Software kann ohne Lizenz erfolgen.
  3. Freie Software kann auch kommerziell genutzt werden. Hier wird unterschieden zwischen der Software selbst und den Rechten an der Software. Die Rechte können nicht verkauft werden, die Software sowie eventuelle Gewährleistungen können dagegen kommerziell vertrieben werden.
  4. Freie Software ist nicht immer kostenlos. Wird die Software weiterverbreitet, kann dafür Geld verlangt werden. Lediglich die Lizenz kann nicht verkauft werden.
  5. Es besteht kein Lizenzautomatismus bei der Weiterverbreitung: Durch die Weitergabe unter der GPL erhält der Nutzer jedoch ein Vertragsangebot des Rechteinhabers, wobei der Verbreitende als Bote dieses Angebots fungiert.
  6. Software, welche GPL-Software enthält, muss nicht immer offengelegt werden und kann unter Umständen ohne GPL weiterverbreitet werden. Dies könnte der Fall sein, wenn die GPL-Software soweit verändert wurde, dass sie nicht mehr erkennbar ist. Eine weitere Ausnahme sind Fälle, in denen Software auf einem GPL-System basiert, aber trotzdem als eigenständige Software anzusehen ist.
  7. Veränderungen müssen nicht dem Projekt mitgeteilt werden. Die GPL sieht zwei Möglichkeiten in der Regelung zur Verfügbarkeit des Quellcodes. Ist eine davon erfüllt, sind auch die Lizenzbestimmungen in diesem Fall erfüllt.
  8. Der Quellcode kann nicht immer von den Entwicklern verlangt werden. Eine der Möglichkeiten, den Quellcode zur Verfügung zu stellen, ist es, dem Nutzer diesen mitzugeben. In diesem Fall muss anderen der Quellcode nicht zur Verfügung gestellt werden.
  9. Werden keine Veränderungen an der Software vorgenommen, kann trotzdem nicht lizenzfrei verbreitet werden. Jegliche Verbreitung erfordert die Erfüllung der Lizenzbestimmungen.
  10. Freie Software kann auch Gewährleistung oder Haftung beinhalten. Gewährleistung kann etwa mit der Software verkauft werden. Zudem haftet der Anbieter freier Software auch in Fällen von Arglist oder Fahrlässigkeit.

Der Vortrag auf Youtube

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Aufgrund der Missverständlichkeit nun klargestellt.

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10 Ergänzungen

    1. Die Absatzüberschrift „Die 10 Irrtümer aufgeklärt“ zeigt für mich, dass die Irrtümer im Artikel korrigiert werden. Bastel einfach aus jedem ersten Satz den Negativ (also zum Beispiel: „1. Freie Software IST lizenzfrei.“), das ist der Irrtum und der wird im Artikel dann richtig gestellt.

      Gute Zusammenfassung, danke dafür :)

  1. Schreibt das doch bitte für den Durchschnittsinteressierten verständlich.
    Und sagt nicht, schau das Video an. Das ist genauso unverständlich.

  2. Ich finde den Artikel nicht besonders gelungen. Als unbedarfter Nutzer ist vieles genau so unklar wie vorher. Ein paar Definitionen könnten helfen

  3. Ich finde es super, dass man endlich mal einen Überblick über die rechtliche Seite der freien Softwares bekommt. Allerdings ist der Artikel relativ unübersichtlicht und für Leser, die aus Suchmaschinen kommen und schnell infos haben wollen nicht so geeignet. Ich fände es cooler, wenn man die Daten zusätzlich in einer Tabelle darstellen würde.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.