Deutschsprachige Wikipedianer mobilisieren für Panoramafreiheit im EU-Urheberrecht

Eiffelturm bei Tag (Foto: Patrick Verdier)

Die Kompromissfassung des mit großer Mehrheit im Rechtsausschuss des EU-Parlaments angenommenen Berichts zum EU-Urheberrecht weist in vielen Punkten in die richtige Richtung und würde, sofern der Gesetzgebungsprozess diesen Leitlinien folgt, fast durchgehend zur Versöhnung von Urheberrecht und Internet beitragen. Der einzige Punkt, in dem der Bericht derzeit eine deutliche Verschlechterung des status quo bedeuten würde, ist jener der Panoramafreiheit.

In der im Rechtsausschuss beschlossenen Fassung heißt es dazu:

the commercial use of photographs, video footage or other images of works which are permanently located in physical public places should always be subject to prior authorisation from the authors or any proxy acting for them

Heute ist es in vielen Ländern der EU, darunter auch Deutschland, geltendes Recht, dass Fotos von urheberrechtlich geschützten Werken im öffentlichen Raum wie Gebäuden und Kunstwerken erstellt, verwendet und verbreitet werden dürfen ohne irgendwelche Rechte zu klären. Dies ist allerdings keineswegs selbstverständlich.

Kein Eiffelturm in der Wikipedia?

In Frankreich gibt es beispielsweise keine Panoramafreiheit, weshalb das Verbreiten von Fotos des bei Nacht beleuchteten Eiffelturms im Internet eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann – zumindest, wenn sich die Veröffentlichung auch an eine französische Öffentlichkeit richtet. Denn die Betreibergesellschaft „SETE – illuminations Pierre Bideau“ beansprucht das Urheberrecht für nächtliche Aufnahmen, in denen der bestrahlte Eiffelturm als Hauptobjekt zu sehen ist.

Auch in der Wikipedia finden sich demnach zwar eine ganze Reihe von Eiffelturmbildern, vom Eiffelturm bei Nacht jedoch nur sehr alte Fotos oder Detailaufnahmen. Sollte die Formulierung des Berichtentwurfs letztlich auch in europäisches Urheberrecht gegossen werden, könnte damit eine ähnlich restriktive Regelung von Panoramafreiheit auch im Rest Europas die Folge sein. Selbst wenn Panoramafreiheit für nicht-kommerzielle Zwecke wie private Urlaubsfotos unangetastet bleibt, wären die Konsequenzen weitreichend: das Teilen privater Bilder und Videos auf kommerziellen Plattformen wie Facebook und YouTube wäre damit schwer vereinbar und eben auch offene Projekte wie Wikipedia, deren Lizenz kommerzielle Nutzung erlaubt, blieben außen vor.

Offener Brief an die Mitglieder des EU-Parlaments

Kein Wunder, dass sich gerade unter Wikipedianern Widerstand gegen diese Verschärfungspläne regt. In der „Initiative für die Panoramafreiheit“ warnen deutschsprachige Wikipedianer, dass „[e]ine Gesetzesinitiative des Europäischen Parlaments zigtausende von Bildern auf Wikipedia in Gefahr [bringt]“ – technisch gesehen ist das das etwas voreilig, der Bericht ist noch keine Gesetzesinitiative, sondern nur eine quasi offizielle Stellungnahme des Parlaments; die Bedrohung ist aber durchaus real, weil zumindest bislang eine Mehrheit im Europaparlament hinter der problematischen Formulierung zu stehen scheint.

In einem Entwurf für einen offenen Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments heißt es dementsprechend:

Sollte dieser Bericht in der vom Rechtsausschuss beschlossenen Fassung samt der darin vorgeschlagenen Abschaffung der in einigen Mitgliedstaaten geltenden Panoramafreiheit angenommen werden und damit in die geplante Urheberrechtsreform einfließen, wäre es uns nicht mehr möglich, Fotos aus dem öffentlichen Raum unter freien Lizenzen zu veröffentlichen. Wir, Autorinnen und Autoren der deutschsprachigen Wikipedia, ersuchen Sie daher, sich jeder Initiative zu widersetzen, die die Panoramafreiheit einschränkt. Wir bitten Sie vielmehr dringlich, sich dafür einzusetzen, dass Abbildungen von Werken, die sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden – zum Beispiel Gebäude oder Statuen –, auch für kommerzielle Zwecke in der gesamten Europäischen Union nicht der Zustimmung der Rechteinhaber bedürfen.

Binnen weniger Stunden haben bereits über 700 Wikipedianerinnen und Wikipedianer den Brief unterzeichnet. Vielleicht hilft ja deren Protest, die problematische Formulierung im Rahmen der finalen Abstimmung des Berichts im Plenum des EU-Parlaments am 9. Juli 2015 noch zu kippen. Jedenfalls sind Wikipedianer keineswegs die einzigen Betroffenen, in einem Interview mit derstandard.at verweist Berichtsautorin Julia Reda auch noch auf „Dokumentarfilmer, Journalisten oder Fotografen, die künftig immer an Urheberrechte von Architekten und Bildhauern denken müssten.“

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

23 Ergänzungen

  1. Öffentlicher Raum? Welcher öffentlicher Raum? Ist im Neoliberalismus nicht vorgesehen. Oh, er mag so heißen, ist aber faktisch zu einer Werbefläche gemacht worden, in der echte, nicht gemanagte Beteiligung unerwünscht ist.

  2. Im Umkehrschluss könnte man dann auch über ein Gesetz nachdenken, dass dem Bauträger, und jedem der Werbung oder Logo’s im öffentlichen Raum anbringt auferlegt die Genehmigung derjenigen einzuholen die sich das jeden Tag anschauen müssen, sprich der Anwohner. Schliesslich handelt er aus kommerziellen Interesse und schränkt die Freiheit die man vorher hatte ein Bild zu machen ein.

    1. Und eine Pauschalabgabe für alle Werbegeschädigten an die VG Zivilgesellschaft. So 500€ pro Quadratmeter Plakat (bezieht sich auf alle 2D Werbungen. Räumliche Werbeobjekte schlagen natürlich noch teurer zu Buche). Die Kosten kann er ja vom Auftraggeber abziehen. Schon hätten wir ein paar Drecksplakate mit dümmlichen Sprüchen und nutzloser Zigarettenwerbung weniger. Die Gelder gehen dann an die Kommunen in denen Werbung gemacht wird. Fuck yeah! Klar das dann kleinere Kommunen alt aussehen werden. Aber wer braucht schon Plakatwerbung. Ich habe z.B. nie eine Werbetafel gesehen, die z.B. gegen TTIP oder CETA oder sowas wirbt. Öffentliche Werbung ist ein Konzernsport. Kleine Interessengruppen können sich das eh nicht leisten.
      Den Gedanken sollten Verbraucherschützer echt mal aufgreifen und weiterspinnen. Ein gesetzlich veranlasster Werbeblocker zum Schutz der Jugend, der Senilen und der psychisch Manipulierbaren für die Öffentlichkeit! Olé Olé!

  3. Dieses Gesetz ist der absolut letzte Schwachfug und ich frage mal: wo kann man gegen diesen Quatsch mit Soße unterschreiben?? OK, ich bin leider nicht Wikipedianerin, möchte aber trotzdem mithelfen dieses Gesetz zu verhindern weil es das Ende der Pressefreiheit, das Ende des Berufes als Berufsfotograf wäre und es wäre auch das Ende von sämtlichsten Touristen-Fotos! Und dass kann es nicht sein!!

    Dieser Abmahnindustrie gehört ein für alle Male der Saft abgedreht!! Sowas gehört in den Müll de Zeitgeschichte!!

    1. Um einer etwas breiteren Öffentlichkeit als nur den Wikipedia-Autoren zu ermöglichen, die Ablehnung dieses Vorschlages zu unterstützen, könnte z.B. eine Petition auf Change.org gestartet werden. Die müsste dann aber auch so formuliert sein, dass nicht nur die Sorgen von Wikipedia-Autoren als Anlass geführt werden, da müsste man schon die komplette Bevölkerung als potenziell Geschädigten darstellen…

  4. Zynisch lustig, da musste Reda erst so heftig Scheitern, um nun mit Hilfe von jenen betteln , gegen die Sie in aller Offenheit seit Monaten agiert, versuchen diesen Kollateral Schaden Unsinn wieder gerade zu rücken, Und danach wird Sie wohl twittern, mein voller Erfolg. Der geplante Unsinn wird sicher gestoppt werden können, an Reda vorbei. Nur schade, welche Energie verschwendet wird, weil Reda mit Digital Verwerter Tunnelblick Agenda unterwegs ist. Das Sie bei so einen persönlichen Desaster, auch hinsichtlich des brachialen Scheiterns Ihrer gesamt Agenda, nicht über eine Rückgabe Ihres Mandats nachdenkt, ist erstaunlich. Infos dazu http://www.pro-panoramafreiheit.de/2015/06/24/wirbel-um-eu-parlamentsbericht-gegen-panoramafreiheit/

  5. Der Knips-Terror geht mir schon lange auf den Senkel – und zwar gehörig. Keine Familienfeier, Party, Workshop oder Arbeitsplatz an dem man mich ungefragt mit SmartPhones digitalisiert.
    Ich finde es gut, das dieser knipserei endlich Einhalt geboten wird. Jeder hat das Recht auf ein Verwertungsverbot.

    1. Hierbei geht es doch nicht um die private Verwendung von Bildern. Wenn Papa bei einem Familienfest Bilder knipst und diese für sich verwertet, ist kein Persönlichkeitsrecht verletzt und erst recht kein Eigentumsrecht. Erst wenn er die Bilder ohne Erlaubnis verkauft, wird es kritisch. Das war schon immer so. Die private Verwendung von Fotos wird sich wohl durch nichts und niemanden verbieten lassen. Außer du gehst zu ihm hin und sagst, er darf das nicht. Aber das muss jeder persönlich klären.
      Bei dem Gesetzesentwurf geht es um ein viel globaleres Thema: Nämlich zum einen um den Berufstand der Fotografen, die davon leben Aufnahmen an öffentlichten Plätzen zu machen, z.B. ein Panorama von der Stadtkulisse Hamburgs. Fotos, die überall kommerziell genutzt werden, wird es in Zukunft kaum noch geben, dh. das Internet und alle anderen Medienmärkte könnten bald um einige Bilder ärmer sein. Wenn du einen Kalender von Berlin oder London kaufen möchtest, wirst du kaum noch welche finden. Wenn du dir im Netz dein Reiseziel in Europa anschauen möchtest, wirst du lange nach aktuellen Bildern suchen müssen. Um nur ein paar wenige Beispiele zu nennen, wo du und wir alle durch dieses unsinnige Gesetz im Alltag betroffen sein könnten. Von wikipedia und anderen Archiven ganz zu schweigen, die dann leider auch nicht mehr viel anzubieten haben. Es geht dabei nicht nur um Bilder gucken, sondern um auch um INFORMATIONSRECHTE, die extrem eingeschränkt werden und um ARBEITSPLÄTZE, die es dadurch in Zukunft nicht mehr geben wird.

      1. Also wenn ein Architekt sein Bauwerk vor Ablichtung schützen kann, dann sollte es doch möglich sein, dass sich auch jede Person sich vor Ablichtung schützen können muss – und zwar juristisch und nicht nur mit gutem Zureden.

  6. hi zusammen,

    tja und nun scheint es für die werte Abmahnlobby zu spät zu sein!! Denn: das Netz wehrt sich bereits!! Guckt mal hier:

    https://www.change.org/p/european-parliament-save-the-freedom-of-photography

    oder hier:

    http://www.zeit.de/digital/internet/2015-06/urheberrecht-panoramafreiheit-eu-facebook-bilder/seite-2

    „Der öffentliche Druck zeigt bereits Wirkung. Inzwischen hat sich auch EU-Delegationsleiterin Evelyn Regner auf eine Unterstützung der Panoramafreiheit festgelegt: „Unser Ziel für die Abstimmung im Plenum ist es, die uneingeschränkte Panoramafreiheit zu erreichen“, erklärt die Abgeordnete. Ob ihre Kollegen das Kompromisspaket vor der Abstimmung am 9. Juli aber noch mal aufschnüren werden, ist aber keineswegs sicher. “

    Tja…das geschieht der Abmahnlobby absolut recht!! Gut so!!

  7. Es lohnt sich immer, hier mal die EU Abgeordneten anzuschreiben – auch wenn der demokratische Reflex der Wahrnehmung bürgerlicher Nöte und Sorgen scheinbar gegen Null tendiert …

    Sehr geehrte Abgeordnete,

    derzeit diskutiert das EU-Parlament Gesetzesänderungen im Urheberrecht, ohne die Kollateralschäden bei Kulturschaffenden, Journalisten, Fotografen und Bürgern abzuschätzen – und um diese Risiken gegen die Argumente der rein wirtschaftlich motivierten Interessensgruppen sorgfältig abzuwägen.

    Die Richtlinie 2001/29/EC zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft und insbesondere der Änderungsantrag 421, unterminieren massiv die Freiheit der Informationsgewinnung im öffentlichen Raum. Dort heißt es:

    Änderungsantrag 421, Jean-Marie Cavada, Entschließungsantrag Ziffer 16

    Entschließungsantrag
    16. fordert den Gesetzgeber der EU auf sicherzustellen, dass die Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an öffentlichen Orten platziert sind, gestattet ist;

    Geänderter Text
    16. vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte;

    Quellen:
    http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+COMPARL+PE-549.469+01+DOC+PDF+V0//DE&language=DE
    https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Initiative_f%C3%BCr_die_Panoramafreiheit/Leserinformation

    Als Betroffener Bürger und Kulturschaffender stelle ich fest, daß dieser Versuch, die restriktivere, französische Gesetzesvorgabe EU-weit verankern zu wollen, gegen die freie Entfaltung der Bürger und gegen die freie Informationsgewinnung im öffentlichen Raum gerichtet ist.

    Daher stelle ich an Sie direkt die Frage: Welche Vorteile sehen Sie in dieser Einschränkung für die Bürger und Bürgerinnen, die Sie im EU-Parlament vertreten?

    Generell ist erkennbar, daß die unreflektierte, ausufernde Rechtsprechung zum Patent- und Urheberrecht nicht nur die unabhängige Wissensvermittlung in der Bildung täglich bedroht, sondern auch die Möglichkeit eines jeden Bürgers, die bestehende Kultur im Ganzen, in unterschiedlichen, modernen Medien, für sich festzuhalten bzw. digital aufzuzeichnen und mit anderen Kulturen und zukünftigen Generationen zu teilen.

    Die Reichhaltigkeit einer Kultur entsteht aus der Kommunikation, aus dem Teilen der positiven Eigenschaften und der Übermittlung aktueller Themen, wie auch aus dem Schaffen von Archiven, auf die jeder Zugriff haben sollte.

    Das Internet war einst ein Lichtblick, wenn es darum ging Wissen, Werte mit anderen Kulturen zu Teilen. Heute ist es zu einem Schlachtfeld der Interessen von Rechteinhabern und Nachrichtendiensten verkommen. Zu einem Spielball derer, die mit allen Mitteln versuchen die Kontrolle über die Meinungsbildung ganzer Bevölkerungen zu erlangen. Ein kulturfeindliches, zutiefst undemokratisches und inhumanes Verhalten von wenigen Interessensgruppen mit passenden Netzwerken unterminiert hier seit einigen Jahrzehnten den europäischen Geist und pervertiert die Werte der EU in ihr Gegenteil, genau mit solchen Änderungsanträgen, wie hier vorgelegt.

    Dieses beschädigt nicht nur das Bild, sondern auch die Integrität der Abgeordneten, die hier eben nicht im Sinne der Bürger handeln, sondern die wirtschaftlichen Interessen weniger ungeniert hofieren – unter vollkommener Missachtung der bürgerlicher Freiheiten, die über Jahrzehnte erkämpft wurden, unter Missachtung der Kultur und Gesellschaft, zu der sich solche Abgeordnete zählen.

    Ich möchte daher mein tiefes Unbehagen zum Ausdruck bringen, für dieses Parlament, dass sich scheinbar nur noch um sich selbst kümmert und vollkommen instinktlos, mit unveränderter Ignoranz, die Interessen der Bevölkerung komplett ignoriert.

  8. Da kann man mal sehen, wie gefährlich es im EU Kontext ist, überhaupt Dinge anzusprechen. Diese Beschäftigung mit Urheberrechten hat ja offenbar erst einige Bürokraten auf die Idee gebracht, dass man da mal dieses „Fotografierrecht“ abschaffen könnte.

    Das ausgerechnet einer Dame von den Piraten dieses „Bombenthema“ aus der Hand genommen wird und dann in aller Öffentlichkeit vor den Augen der eigenen Klientel explodiert, spricht Bände wie dieser EU Mechanismus funktioniert. Wenn erstmal des maximal denkbare Panzerknackerwerkzeug TTIP mit Hilfe europäischer Sozialdemokraten angesetzt wird, ist es eh vorbei mit den Rechten für Bürger. Da bleibt dann nur noch ein Recht übrig, das dann zur Pflicht erklärt wird: Konsum- + Kriegsrecht.

    Die Idee von Europa ist sowas von an die Wand gefahren worden, da werden Historiker dereinst ins Grübeln kommen, wie das nur passieren konnte.

  9. Jepp, john, undiplomatischer Ausgedrückt, das Mädel sollte sich besser einen Job suchen der Ihren unbeholfenen Agieren angemessen ist. Ein Klatschmagazin für Kinder oder sowas. Was Sie als Elefantin Brüssel mit Ihren ungeschickten Auftreten zertrampelt, kann der Sturm der Entrüstung danach gar nicht mehr wieder kitten. Besonders klasse dabei, Pressemeldungen die Ihr Total Versagen ( wenn es beim Versagen ja nur bliebe, und nicht zusätzlichen Schaden erzeugen würde…..) auch noch als Erfolg daher Fantasieren.. Was glaubst Sie denn, wie vernebelt interessierte Menschen sind, um diesen Mist zu schlucken? Also besser Klatschmagazin für Kinder. Da geht bei den Kompetenzen mehr.

  10. Immerhin 2 der konservativen Fraktion erklären sich ….

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema „Panoramafreiheit.“ Im Juli wird das Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg über den Initiativantrag zur “Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft” abstimmen, um die politischen Leitlinien für die EU-Kommission zur Reform des Urheberrechts vorzugeben. Im aktuellen Parlamentsvorschlag befindet sich auch ein Antrag von französischer liberaler Seite, der die von Ihnen angesprochene Panoramafreiheit einschränken soll. Im Rechtsausschuss des Parlaments wurde dieser Änderungsantrag mit Mehrheit angenommen. Jetzt muss es darum gehen, in der Endabstimmung dieses Berichts im Plenum, diesen Beschluss wieder umzukehren. Mein Ziel für die Abstimmung im Plenum ist es, die uneingeschränkte Panoramafreiheit zu erreichen, dass also Fotos von öffentlichen Plätzen, Gebäuden oder Skulpturen in der Öffentlichkeit fotografiert und veröffentlicht werden dürfen – auch in sozialen Netzwerken oder Wikipedia veröffentlicht werden dürfen – und zwar unabhängig davon, ob die Nutzung kommerziell ist oder nicht.

    Derzeit drängen vor allem Liberale in Europa darauf, dass bei einer kommerziellen Nutzung vorher Erlaubnis – etwa beim Architekten oder der Architektin eines Gebäudes – eingeholt werden müsse. Das ist völlig weltfremd und stiftet nur Verwirrung. Für jemanden, der ein Foto online stellt, muss es egal sein, ob dieses Foto vor dem Schloss Benrath, dem Wuppertaler Rathaus oder der Müngstener Brücke gemacht wurde. Es handelt sich dabei um Werke des öffentlichen Raums und dieser Raum darf nicht privatisiert werden. Jedermann kann solche Werke tagtäglich mehr oder weniger ungehindert betrachten und soll sie daher auch fotografieren können. Die (bewusste) Aufstellung eines Kunstwerkes im öffentlichen Raum bringt zum Ausdruck, dass damit das Werk der Allgemeinheit gewidmet wird. Aus dieser Zweckbestimmung rechtfertigt sich eine Beschränkung des Urheberrechts in der Weise, dass jedermann das Werk abbilden und die Abbildung verwerten darf. Das schließt die gezielte gewerbliche Verwertung einzelner geschützter Werke, die im Straßenbild sichtbar sind, mit ein. Dies ist im deutschen, aber beispielsweise auch im österreichischen Urheberrecht zu festgelegt und wurde in Deutschland bereits mehrfach höchstrichterlich bestätigt. Dabei muss es auch bei einem vereinheitlichten europäischen Urheberrecht bleiben. Alles andere hätte unübersehbare Folgen, nicht nur für jeden einzelnen von uns, sondern auch für Journalisten, Fotographen, für Bildbände und Reiseführer, aber auch für Dokumentationen und Reportagen, die Bilder vom öffentlichen Raum abbilden.

    Ich werde mich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament dafür einsetzen, dass die Aufgabe der Panoramafreiheit keine Mehrheit im Parlament findet. Am Ende wird es aber darauf ankommen, ob die Europäische Kommission, die noch in diesem Jahr einen Vorschlag zur Reform des Urheberrechts dem Parament und dem Rat zur Diskussion und zur Abstimmung vorlegt, einen solchen, aus meiner Sicht völlig unsinnigen Vorschlag, aufgreift. Noch ist also nichts verloren.

    Ich hoffe, dass diese Antwort Ihrem Anliegen entgegenkommt und verbleibe

    ___________

    vielen Dank für Ihre Email zum Thema Panoramafreiheit. Gerne möchte ich Ihnen Ihre Sorge, die Sie darin zum Ausdruck gebracht haben, nehmen.

    Zunächst einmal kann ich Sie beruhigen, dass mit der Plenarabstimmung am 9. Juli keine Europäische Urheberrechtsreform beschlossen wird. Es handelt sich lediglich um einen nicht-legislativen Initiativbericht zur Implementierung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. Mit diesem Bericht gibt das Europäische Parlament Empfehlungen an die Europäische Kommission, an welchen Stellen im Bereich des Urheberrechts in der Europäischen Union nachjustiert werden könnte, um Verwerfungen auf dem europäischen Binnenmarkt zu vermeiden. Die finale Ausformulierung eines Gesetzesentwurfs liegt in der Kompetenz der Kommission. Die Kommission will im nächsten Halbjahr einen Legislativvorschlag zum Urheberrecht erarbeiten, der dann von Parlament und Rat beraten wird. Die Abstimmung des Europäischen Parlaments im nächsten Plenum im Juli hat also keinerlei Auswirkungen auf deutsches Recht.

    Der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament ist es ein wichtiges Anliegen, die Rechte von Urhebern, Künstlern, Autoren und Verwertern zu stärken, insbesondere im digitalen Zeitalter. Darunter fällt auch die Empfehlung, Künstler von Werken im öffentlichen Raum vor der kommerziellen Nutzung ihrer Werke ohne vorherige Einwilligung zu schützen.

    Im Bereich der Panoramafreiheit gibt es derzeit aber massive Unterschiede in den einzelnen nationalen Gesetzgebungen. Die Beschränkung der in manchen Mitgliedsländern geltenden Panoramafreiheit auf den nicht-kommerziellen Gebrauch von Fotos, Videos und Bildern von Werken, die sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden, soll daher einen europäischen Lösungsansatz für diese Unterschiede bieten. Diese gefundene Lösung geht aus deutscher Sicht zwar zu weit, eine generelle Einschränkung der Freiheit, Gebäude (die ja von Künstlern, nämlich Architekten geschaffen wurden) zu fotografieren, kann es nicht geben; schon gar nicht kann es ein derartiges Verbot geben. Ein von unserer Seite bevorzugter, weniger restriktiver Vorschlag ließ sich aber bislang bei den Mehrheitsverhältnissen im Rechtsausschuss nicht durchsetzen.

    Darüber hinaus bleibt auch zu beachten, dass sowohl der Begriff „dauerhaft“, als auch der Begriff „physische öffentliche Orte“ in einem endgültigen Gesetzesvorschlag näher definiert werden müssten. Eine noch weitergehende Differenzierung der Regelungen zur Panoramafreiheit ist hier ganz klar wünschenswert. Dies wird eine Aufgabe für die Zukunft sein, wenn ein rechtlich verbindlicher Gesetzesvorschlag von der Kommission veröffentlicht wird. Meine Kollegen der EVP-Fraktion und ich werden uns dafür einsetzen, hier eine ausbalanciertere Lösung zu finden.

    Ich hoffe Ihnen Ihre Sorge nehmen zu können.

  11. Lan wen interessierts yaa. Benutzt VPN und scheißt einfach auf das Gesetz. Kein Anwalt der Welt oder sonst wer wird euch ermitteln können und verklagen und ihr könnt weiterhin posten und schreiben und veröffentlichen was ihr wollt.

    Warum zum Teufel ignoriert Netzpolitik nach wie vor die Sache mit VPN und schlägt das nie vor obwohl es DAS Gegenmittel überhaupt zu zig Gesetzen und technischen Maßnahmen wäre ?!

  12. es ist unglaublich, wieviel scheisse diese faschisten in ihrem kopf haben und nur zum machterhalt bzw. legitimierung ihres staatsschmarotzer daseins nutzen!

    wie lange müssen wir bloss warten, bis dieses sozio-kommunistische experiment zur versklavung und knechtung endlich zerbricht?
    ich gönne es inzwischen wirklich jedem michel, der alljährlich seine souveränität in einer urne beerdigt und dieses faschisten huren immer wieder aufs neue legitimiert.

    es ist doch nicht so schwer zu begreifen: die herrschenden werden aufhören zu herrschen, wenn die kriechenden aufhören zu kriechen!
    gott, das ist alles so erbärmlich, jämmerlich und bemitleidenswert……..

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.